Elektrofachkraft

Hallo NG!

Ich muss zu dem Thema mal eine Frage stellen, die mir Google nicht so ganz klar beantworten kann. Ich crosse das ganze nach d.s.i.e und d.s.r.m, bitte nach d.s.i.e fuppen.

Ich bin Informationselektroniker. Geprüft von der Handwerkskammer und somit Geselle. Die Frage: Bin ich auch eine Elektrofachkraft für Arbeiten an Elektroanlagen über 50 Volt?

Hintergrund: Ich kann eine neue Stelle anfangen, wo es nötig ist 230 Volt Netzteile direkt in einer Dose anzuklemmen.

Der eine sagt, ich darf nur einen Stecker in die Steckdose stecken, aber nichts an einer Klemme direkt auflegen.

Ich repariere als Elektroniker aber typischerweise auch Netzteile in Geräten mit eben 230 Volt Wechselspannung und repariere auch Geräte mit solcherlei Motoren. Also bin ich doch eine Elektrofachkraft, oder?

Reicht meine Gesellenprüfung als Nachweis, oder brauche ich zwingend ein zusätzliches Zertifikat?

_____ CU|om

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Tom Kurpjuweit
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Tom Kurpjuweit schrieb:

Aber selbstverfreilich.

Quatsch.

Ja.

Ralf *in einem früheren Leben mal "Energieelektroniker" gelernt habend

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Ralf Wenzel

Tom Kurpjuweit schrieb:

Du wirst wohl die Zusatzqualifikation "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" brauchen.

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Kurt Guenter

Wie kommst Du drauf?

Ich meine

Das sollte er als Elektroniker können.

Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung hat er, Geselle ist er auch.

Nach meiner Ansicht sind die Kriterien erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Christian Krügel

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Frank-Christian Kruegel

Tom Kurpjuweit schrieb:

Das darf der Lehrling, der Meister muss für sachgerechte Arbeit geradestehen.

Harald

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Harald Hengel

Am Tue, 15 May 2007 20:32:44 +0200 tippte Tom Kurpjuweit:

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"Elektrofachkraft ist nach ÖVE EN 50110-1 eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können. In Deutschland ist die Norm DIN VDE 0105-100 maßgebend, die zusätzlich die Kenntnis der einschlägigen Normen fordert. Als fachliche Ausbildung kann auch eine langjährige Tätigkeit im betreffenden Arbeitgebiet gewertet werden."

Das war sicher Stoff des Unterrichts und der Prüfung. Wenn du die Handwerkskammer die dich geprüft hat fragst, musst du dann das Zeugniss wieder hergeben?

Thomas

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Thomas Feldes

Tom Kurpjuweit schrieb:

Hallo

ich habe die bis jetzt geschrieben antworten der anderen durchgelesen. Einmal ist auf jedenfall gut die Handwerkskammer zu fragen. Dennoch glaube ich nicht das du als Informationselektroniker (ich schere das mal über einen Kamm und nenne das grob "Jemand der bspw mit Telefon"anlagen" zu tun hat oder mit der Reparatur von Radio und Fernsehgeräten") auf einmal an Niederspannungsanlagen (IMHO 51-1000V) herumwereln darf. Und wenn es nur das anschließen eines Trafos/netzgerätes ist, das du repariert hast.

Ich denke da ist eine derartige Weiterbildung erforderlich:

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mich bezüglich dieses Seminars wenn ich falsch liege.

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Christian H.

Christian H. schrieb:

Bock, Gärtner?

Die Aufgabe der verschiedenen Kammern ist es ihre Existenz zu sichern und die Interessen ihrer (Zwangs-)Mitglieder zu schützen. Die

*Privat*meinung einer Kammer ist relativ irrelevant für die Bewertung einer rechtlichen Zulässigkeit. Längere Zeit vertraten Handwerkskammern die Meinung eine Computernetzwerkverkabelung oder auch der PC-Zusammenbau seinen Leistungen, die nur Mitglieder der Handwerkskammer erbringen dürften.

Sicher ist es nicht Falsch sich ein Ok der Handwerkskammer zu holen, dann ist von deren Seite kein Angriff mehr zu erwarten, aber eine Absage der Handwerkskammer sollte nicht als unumstrittene Rechtsauskunft aufgefasst werden.

Ciao Dschen

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Dschen Reinecke

ich denke mal ja, weil:

  1. Dein Beruf jetzt wohl der Elektroniker, Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnik ist
  2. in meiner Meisterausbildung auch einer war (hatte aber glaub ich nicht bestanden)

Allerdings sagt die VDE 1000 neben der Ausbildung auch was von Praxiserfahrungen, um an Niederspannungsanlagen (bis 1kV) arbeiten zu können.

Gruss Ralph

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Ralph Heiden

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