Hallo,
ich wohne seit kurzem in einer Altbauwohnung. In der Küche gibt es drei Steckdosen und eine Leitung die aus der Wand hängt. Die Leitungen sind alle zweiadrig, die Steckdosen also nicht geerdet, obwohl es Schuko-Dosen sind (trügerisch!). Eine klassische Nullung (PEN nennt man das wohl, bin kein Fachmann) gibt es nicht. Die Dosen in den anderen Räumen habe ich mir nicht alle angesehen.
In Neubauten ist diese Installation wohl unzulässig. Aber was bedeutet das für die Sicherheit in einem Altbau? In der Küche steht beispielsweise die Waschmaschine und der Kühlschrank. Laut Handbuch dürfen die nicht ungeerdet betrieben werden, aber was habe ich in einem Altbau für eine Chance? Außerdem würde ich gerne einige Mehrfachsteckdosen über die Leitung aus der Wand installieren, um Kaffeemaschine, Mixer und Mikrowelle zu betreiben. Aber diese Geräte dürften beim Defekt nicht weniger gefährlich sein als eine Waschmaschine und daher sollten auch diese wohl nicht ungeerdet betrieben werden, oder? Gibt es nicht die Möglichkeit über ein Abwasserrohr zu erden? Was ist mit PEN. Warum ist das nicht mehr zulässig? Sollte zumindest eine klassische Nullung durchgeführt werden? Wäre das nicht besser als gar nicht zu erden? Oder ist das gar nicht immer möglich, weil Neutral nicht immer geerdet sein muss?
Welche Pflichten hat der Vermieter hier eigentlich?
Ich bin für alle Anregungen dankbar! Grüße Sebastian
P.S.: Ich hoffe, ich poste in der richtigen NG. Gibt es eine passendere?