Hallo Group,
in meiner neuen Wohnung wurde etwas nachlässig eine Elektromodernisierung durchgeführt. Zwar gibt es jetzt einen RCD und es wurden auch alle LSS ausgtetauscht, aber schon die Beschriftung verriet mir, dass da nicht ganz sauber gearbeitet wurde. Ganz scheinheilig wurde jeder der vier LSS mit "Licht Wohnung" beschriftet. Entweder war die Beschriftung auch schon vorher so und der Elektriker hat ohne Prüfung die Beschriftung übernommen oder es war ein Scheinheiliger, der die Beschriftung nur durchgeführt hat, um irgendwas zu schreiben. Sieht ja auch schlampig aus, wenn nichts an den LSS steht:-|
Leider ist die Beschriftung falsch, denn nur ein LSS ist für die ganze Wohnung zuständig. Das ist zwar ärgerlich, aber nicht bedrohlich. Gefährlich ist aber dies: Eine Steckdose in der Küche ist (auch noch mit schräg geschlagenem Kabelschlitz) an den LSS des Herdes angeschlossen. Egal ob das Kabel ab dem Abzweig den erforderlichen Durchmesser hat oder nicht, die Dose ist unzulässig, denn der Herd-LSS ist ein 20A-Automat.
Da ich diese Dose gerne für mein seperates Induktionsfeld nehmen würde (hat 3200W was ziemlich nah an der Obergrenze der gesamten Wohnung liegt), kam mir in den Sinn, vor der Dose mit einem AP-Gehäuse einen 16A-Automat einzubauen. Dass dann Herd und Induktionsfeld nicht gemeinsam betrieben werden können ist klar, aber selbst bei einer Fehlbedienung bleibt dann wenigstens das Licht an:-)
Ist es zulässig, einen zu hoch abgesicherten Stromkreis mit einer Zwischensicherung auf den zulässigen Wert abzusichern?
Gruß Christian