Gutachter gesucht

Ach so, du schreibst auch blind.

w.

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Helmut Wabnig
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Am 26.07.2011 18:55, schrieb Helmut Wabnig:

Fast nur. Ich guck doch nicht auf den Bildschirm. Das ist doch langweilig.

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Peter

Es ist wohl so, dass der OP sich eine einstweilige Verf=FCgung eingehandelt hat, und daran ist er selber schuld, er hat es provoziert.

Dass man nun versucht, in dieser Verf=FCgung die Rechte des OP's / =FCberm=E4ssig/ zu beschneiden, ist ganz normal, das ist genauso wie bei anderen Vertr=E4gen, es werden meist auch Forderungen aufgestellt, die rechtlich nicht haltbar sind.

Wenn man sich an die wissenschaftlichen und historischen Tatsachen h=E4lt, und die Form wahrt, dann kann man das jederzeit tun. Wenn die Verf=FCgung das verbietet, dann w=FCrde ich dagegen verstossen und zwar absichtlich. Das Verfahren w=FCrde ich haushoch gewinnen.

Soweit ich es aber verstanden habe versteht der OP unter dem Recht der freien Meinungs=E4usserung das Recht, Leute als "Scharlatan" und "Betr=FCger" zu bezeichnen. Er meint, weil er erkannt hat, dass hier der 2te Hauptsatz verletzt wird, h=E4tte er das Recht dazu. Das ist aber eine irrige Rechtsauffassung, und dass er sich da =C4rger einhandelt, und dass er mit dieser Einstellung nicht gegen eine Firma gewinnen kann, die seit 20 Jahren Erfahrung mit solchen Kritikern hat, liegt auf der Hand. Wenn er glaubt, man m=FCsse das Patent anfechten und gegen solche Machenschaften vorgehen, dann soll er das tun, das tun doch viele heute, man darf heute gegen alles protestieren, gegen Zucker in Lebensmitteln, gegen Salz in Mineralwasser, gegen Fett in Butter und niemand kann einen deswegen verklagen, wenn man die Form wahrt.

Peter

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Peter

Am Tue, 26 Jul 2011 23:09:22 -0700 (PDT) schrieb Peter:

Naja, wenn jemand auf der Straße beobachtet, wie ein Taschendieb einer Oma in die Einkaufstasche greift, und der dann laut "Taschendieb" ruft, dann hat er also auch "provoziert", dass der Taschendieb eine einsteweilige Verfügung gegen ihn erwirkt?

Da täuschst Du Dich brutalstens. Wenn Du gegen die einstweilige Verfügung verstößst, dann kriegst Du ohne weitrere Verhandlung eine Ordungsstrafe (bis 250.000 ¤ / 6 Monate Haft) aufgebrummt. Wenn Du Dich gegen diese wehrst, dann geht es in der Verhandlung dazu nicht darum, ob Deine Aussage zutrifft, sondern nur darum, ob Du gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hast. Und diese Verhandlung verlierst Du hochhaushoch.

Tja, dazu muss man wissen, was diese Begriffe bedeuten. Ich kann nachweisen, dass diese Leute die Verbraucher durch falsche Angaben zu einem Irrtum verleiten, um sich selbst zu bereichern. Und daraus folgt dann, was ich durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt normalerweise dazu sagen darf.

Es gibt ein Urteil eines OLGs in Österreich in einer ganz ähnlichen Sache, und das gibt mir Recht:

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Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das man nicht so ohne weiteres aushebeln darf, lieber Peter.

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Tom Berger

Yup, jedoch geht es ja anscheinend und soweit ich es aus den Beiträgen herauslesen konnte, nicht nur um vermeintlich oder tatsächliche unwahre Tatsachenbehauptungen bezüglich des Produktes, sondern um auch um Betrugsbehauptungen bzw ggf. üble Nachrede deinerseits. Damit kann man sich sehr schnell auf einem sehr schmalen Grat bewegen, weil der Meinungsfreiheit eben auch Grenzen gesetzt sind. Ich hoffe für dich, dass du einen sehr guten und motivierten Anwalt hast, damit du die vorläufige Verfügung bzw Klage vom Hals bekommst. X'Post: de.sci.physik,de.sci.ing.misc F'Up2 : de.sci.ing.misc

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Harald Maedl

Am 28.07.2011 09:25, schrieb Tom Berger:

Dass es Humbug und Scharlatanerie ist, mit dem gut verdient wird, dass versucht wird, den Eindruck eines wissenschaftlich begründbaren Verfahrens zu erwecken und das es aus naturwissenschaftlicher Sicht reine Augenwischerei ist, das darf man ohne weiteres sagen.

Man darf auch beleidigende Formulierungen verwenden, aber wenn das noch nicht nachgewiesen ist, dann muss man wohl ein Verfahren durchfechten. Ich hab auch meine Meinung über die moralischen Qualitäten, die hinter solchen Produkten stehen, würde die dann aber nur durch die Blume ausdrücken.

Man darf ja auch einen Schläger nicht schlagen, genauso darf man niemanden beleidigen, selbst wenn man 100% weiss, was Sache ist. Man muss es dann auch beweisen. Du musst bedenken, solche Dinge dürfen nach wie vor unter dem Vorbehalt, dass die Wirksamkeit nicht wissenschaftlich gesichert ist, verkauft werden. Wenn der Verkäufer selber dran glaubt, dann liegt kein Betrug vor, und Du wirst es nicht nachweisen können, woran der Verkäufer glaubt, selbst, dann wenn Du sicher bist, es zu wissen.

Klage wegen unlauterer oder irreführender Werbung ist in diesem Falle sicher möglich, und das würde ich Dir empfehlen, ich weiss jedoch nicht, ob man das tun kann, wenn man nicht direkt geschädigt ist, dazu brauchst Du einen RA.

Du bist sicher nicht der erste, dem aufgefallen ist, dass da was nicht stimmt und dass das aller wissenschaftlichen Venunft widerspricht. Ich würde also nicht zu stolz auf diese Erkenntnis sein, und mich etwas zurückhaltender gebärden.

Grüsse,

Peter

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Peter

Am 28.07.2011 17:44, schrieb Peter:

damit meine ich natürlich alle solche Produkte, -ob patentiert oder nicht- und keinen speziellen Hersteller.

Man darf diese Leute natürlich nicht beleidigen, ich will mal denken, dass sie dran glauben. Wenn ich ihnen unterstelle, dass sie an solche Dinge glauben, dann ist das zwar auch kein Kompliment, und zeugt nicht gerade von Vertrauen, aber kein Anwalt kann das bemängeln.

;-)

Peter

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Peter

Am Thu, 28 Jul 2011 13:04:51 +0200 schrieb Harald Maedl:

Das ist falsch. Wenn Du mitglesen hättest, dann wüsstest Du, das sich der Unterlassungsanspruch einerseits gegen wahre und belegbare Tatsachenbehauptungen bzgl des Produkts stützt, und außerdem auf Aussagen, die ich aus diesen Tatsachenbehauptungen gehschlossen habe.

Ich darf sinngemäß in anderen, keineswegs diffamierenden Worten derzeit nicht sagen, dass das Produkt, wenn es wie versprochen funktionieren würde, den Energieerhaltungssatz verletzen würde (ich habe dafür nur ein allgmein besser verständliches Synonym verwendet), und dass die wissenschaftliche Begründung, die der Hersteller anführt (die Kernspinresonanz) falsch ist, weil dazu nämlich Energie von Außen zugeführt werden muss.

Aus der Tatsache, dass der Hersteller sein Produkt mit nachweislich frei erfundenen wissenschaftlichen Begründungen bewirbt, dass es zudem die Versprechungen nicht erfüllen kann, weil eine bessere als vollständige Vderbrennung nichtg möglich ist, folgt logischerweise, dass der Hersteller bei seinen Kunden ein Irrtum erregt. Das tut er, um sich zu bereichern (die Magnete würden ohne Ecojet-Label ungefähr nur 1% so viel kosten). Welcher Schluss daraus dann zwingend erfolgt, überlasse ich Deiner Phantasie, denn ich darf das zur Zeit nicht äußern.

Es geht für mich vor Gericht nur darum, meine wissenschaftlichen Aussagen zu dem Produkt durch ein Gutachten zu erhärten. Alle anderen Aussagen und deren Zulässigkeit folgen dann daraus, und das ist Sache einer Gerichtsverhandlung. Uns geht das hier nix an.

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Tom Berger

Am Thu, 28 Jul 2011 17:44:32 +0200 schrieb Peter:

Eben. Ich darf das derzeit nicht.

Naja, beleidigende Formulierungen sind Beleidigungen. Man wird dann vor Gericht natürlich abwägen müssen, was das genau ist.

Ein Wettbewerber oder eine Verbraucherschutzorganisation kann das machen. Da ich auch Energieberater bin, könnte ich das also als Wettbwerber sogar tun, aber im Moment bin ich da ja in meiner Funktion als Journalist vor Gericht. Das wären dann unabhängig von diesem Rechtsstreit machbare Aktionen.

Du teilst mit manchen anderen hier offenkundig paranormale Fähigkeiten. ICH HATTE NOCH NICHTS VERÖFFENTLICHT, als ich abgemahnt wurde. ZURÜCKHALTUNG ÜBE ICH JETZT, WEIL ICH DAZU DURCH EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEZWUNGEN BIN. Die Firma hat von meinen Recherchen erfahren.

Im Übrigen mahnen die ALLES und JEDEN ab, der Kritik übt. Auch das Bayerische Landesamt für Umwelt wurde 2009 wegen eines veröffentlichten Infoblatts bzgl dieser Magnete abgemahnt, auch das LfU hat sich der Abmahnung nicht gebeugt. Das LfU unterstützt mich.

Wie Du meinem OP entnehmen kannst, fragte ich hier nach Leuten, die mich durch kostenfreie Erstellung eines Gutachtens unterstützen, damit ich meine GRUNDRECHTE wieder wahrnehmen kann. In dem Gutachten geht es nicht um Betrug und Scharlatanerie, sondern ganz einfach um wissenschaftliche Aussagen, die mir derzeit auch untersagt sind.

So schwer kann das doch wohl nicht zu verstehen sein, oder?

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Tom Berger

Am Thu, 28 Jul 2011 18:30:19 +0200 schrieb Peter:

Eben. Man darf gerne dran glauben. Aber man darf zwecks Werbung für sein Glaubensprodukt keine unhaltbaren wissenschaftlichen Begründungen abgeben, weil das nämlich Verbrauchertäuschung ist. Und wer die Verbraucher zum Zwecke der Bereicherung täuscht ist ein .... (ich darf's derzeit nicht sagen).

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Tom Berger

Am 29.07.2011 12:57, schrieb Tom Berger:

Wie erwartet, geht es bei den §§Gerichten den erwarteten, den befürchteten Gang.

Die Inquisition wäre durchschaubarer gewesen, da hätte der Schwur auf deinen reinen Glauben weitergeholfen.

Dem jetzigen Gericht ist so eine Sache nur lästig: für die Obrigkeit schaut nix raus.

GL

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Franz Glaser

Am 29.07.2011 12:55, schrieb Tom Berger:

Nö, man wird zuerst mal nachweisen müssen, wer damit beleidigt wurde. In so allgemeiner Form könnte ich auch über Homöopathen oder Quantenphysiker herziehen (würde ich aber keinesfalls tun)

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Peter

Am 29.07.2011 12:57, schrieb Tom Berger: > Eben. Man darf gerne dran glauben. Aber man darf zwecks Werbung für sein > Glaubensprodukt keine unhaltbaren wissenschaftlichen Begründungen abgeben, > weil das nämlich Verbrauchertäuschung ist. Und wer die Verbraucher zum > Zwecke der Bereicherung täuscht ist ein .... (ich darf's derzeit nicht > sagen).

Das was ich ahne, darfst Du sowieso nicht über irgendeine konkrete juristische Person öffentlich sagen. Das fällt nicht unter freie Meinungsäusserung. Es sei denn, es wird Dir gerichtlich erlaubt, und dazu musst Du das Verfahren gewinnen ;-)

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Peter

es mag jetzt komisch klingen, aber das vorbeibewegen an einem magneten ist nicht voellig unbekannt als methode, bewegungsenergie in elektrische zu wandeln.

hast du eine energiebilanz der von dir kritisierten systeme, in der auch die pumpleistung untersucht wird, oder verbreitest du da irgendwelche theorien, die du nicht mal sauber untersucht hast?

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frank paulsen

Am Fri, 29 Jul 2011 22:28:30 +0200 schrieb frank paulsen:

Deine Skepsis in allen Ehren, aber Du solltest diese doch bitte erst mal einer einfachen Plausibilitätsprüfung unterziehen.

Selbstverständlich kann man mit Hilfe eines extrem starken Magnetfelds UND von außen zusätzlich zugeführter Energie Materie ionisieren. Dabei hängt es außer von der Stärke des Magnetfelds natürlich davon ab, welche Materie das ist, also ob diese beispielsweise ferro- oder diamagnetisch ist. Kohlenwasserstoffe sind diamagnetisch, werden vom Magnetfeld also abgestoßen.

Um also einen Kohlenwasserstoff auf einen Magneten zuzuführen, muss man Arbeit gegen die Magnetkraft leisten. Nun ist es ziemlich trivial, dass die von einem Permanentmagneten auf den Kohlenwasserstoff ausgeübte Kraft nicht groß genug ist, um durch aufgebrachte Arbeit den Kohlenwasserstoff durch Annähern an den Magneten die Ionisierungsenergie aufzubringen. Tatsächlich ist selbst der derzeitige, erst vor wenigen Tagen vom Helmholtz-Zentrum aufgestellte Rekord einer Magnetfeldstärke von über 90 Tesla dazu um etliche Größenordnungen zu klein. Permanentmagnete erreichen gut ein Tesla.

Das Ganze scheitert im vorliegenden Fall aber schon daran, dass behauptet wird, diese Ionisierung könne OHNE Energiezufuhr erreicht werden. Das aber, so sollten alle wissen, die hier in dieser NG mitschreiben, wäre ein Verstoß gegen den Energieerhaltungssatz.

Aber nehmen wir einfach mal an, das Magnetfeld wäre stark genug, und von irgend wo her kämme doch die nötige Ionisierungsenergie. Selbst dann ist der Anspruch nicht plausibel, denn dann wären beispielsweise Magnetresonanztomographen die reinsten Todesfallen. Die arbeiten immerhin mit Magnetfeldstärken von 3,5 bis 7 Tesla, und der Mensch besteht zu wesentlichen Teilen aus Kohlenwasserstoffen. Was mit dem Patienten im Tomographen passieren würde, wenn die Kohlenwasserstoffe in seinem Körper ionisiert würden, überlasse ich Deiner Phantasie.

Wenn Permanentmagnete hinreichend starke Feldstärken für die Ionisierung von Kohlenwasserstoffen aufbrächten, dann wäre der Umgang mit ihnen ähnlich rigide reglementiert wie der mit hochradioaktivem Material.

Du siehst, dass Dein Einwand ziemlich schnell an ziemlich einfachen Banalitäten scheitert, die JEDEM Ingenieur sofort dazu einfallen sollten. Ein Ingenieur, der auf die Versprechungen dieses Anbieters hereinfällt, beweist damit seine allerhöchste Inkomptenz!

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Tom Berger

Vielleicht k=F6nnte man die Ingenieure isolieren oder erden? Leiter werden bekanntlich magnetisch und fallen auf Magnete herein...

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Philipp Wehrli

Das erklärt zwar, daß auch Ingenieure mit allen Flügelschlägeln versuchen, einer Blamage zu entfleuchen - aber Tom Berger hat noch immer keinen Gutachter im Steilflug aufs §§schwarze§§Loch§§ :-((

GL

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Franz Glaser

du wirst schon recht haben. ich bin nur ein popeliger chemiker, der ganz am rande mal mit kernresonanzspektroskopie im erdmagnetfeld zu tun hatte, und sich trotzdem in der lage fuehlt, zu erkennen, dass du den begriff der ionisierungsenergie eingefuehrt hast, und nicht der inkriminierte hersteller...

das ist ja das feine: du weisst alles, auch was trivial und was unmoeglich ist. nur dass du hier rumjammerst, damit dir das irgendwer auch beweist, macht das alles etwas peinlich.

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frank paulsen

Am Tue, 02 Aug 2011 23:53:28 +0200 schrieb frank paulsen:

Da hast Du recht: ich habe diesen Begriff in die Debatte eingeführt, WEIL der Hersteller behauptet, zur Ionisierung keinerlei Energie aufwenden zu brauchen. Damit würde das Ding den Energieerhaltungssatz verletzen.

Ich jammere nicht, und oberpeinlich ist hier nur Dein Auftreten als angeblicher Chemiker mit Kernspinresonanzkenntnissen. Gib' Dein Diplom besser zurück, bevor Dir noch jemand auf die Schliche kommt ...

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Tom Berger

Das ergibt nur Millivoltspannungen. Wenn man damit ionisieren könnte, dann könnte man mit einer Batterie noch viel besser ionisieren. Nun wird Mineralöl aber in Hochspannungstransformatoren als Isolier- und Kühlöl verwendet und es ionisiert trotz extrem starker Magnet- und elektrischer Felder nicht. Warum nicht?

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Peter

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