Hallo,
wo ist eigentlich geregelt, wie groß in Deutschland ein Modellflugzeug bzw. sonstige unbemannte Flugobjekte (Drohne) etc. sein darf, damit man das ohne besondere Erlaubnis fliegen darf?
Hallo,
wo ist eigentlich geregelt, wie groß in Deutschland ein Modellflugzeug bzw. sonstige unbemannte Flugobjekte (Drohne) etc. sein darf, damit man das ohne besondere Erlaubnis fliegen darf?
hallo
die gröse ist meines wissens nirgens geregelt es gibt sogar modell fliger mit 8 m spannweite oder noch gröser. allerdings giebt es gewichts beschränkungen die sind ab 25 kg muss man den start beim tower der den luftraum kontroliert melden, ab 35 kg sind flugzeuge zulassungs pflichtig und für modelle über 50 und 100 kg braucht man eine fluglizens.
hans schrieb im Newsbeitrag:
Quelle?
CU Stefan
Stimmt ja auch nicht, was Hans schreibt.
Bei 5 Kilo ist auf der gruenen Wiese Schluss. Aber ich hab den Link zum entsprechenden Gesetz echt nich da. Innerhalb der 5 Kilo kannst Du aber zB Motorkunstflug vom Feinsten und Segelflieger mit bestimmt 4m Spw betreiben. Mit Verbrennern musst Du noch 1,5km von Siedlungen Abstand halten. Was die Elektrofuzzis heute aber leisten, macht echt was her.
Und Drohnen sind Kriegswaffen, die duerfen wie Cruise Missiles immer rauf ;-(
Insofern sind fuer die meisten hier Modellflugplaetze nicht notwendig.
Gruss, Wolfgang
juergen(?),
Juergen Klein schrieb:
afair in der LuftVo. die grösse hat damit allerdings nichts zu tun, nur das abfluggewicht. dabei hat´s mehrere magische grenzen, die ich bei den am meisten relevanten zweien nicht weiter erläutern werde:
4,99kg und 24,99 kg.btw:
servus robert p. !
Wobei man anmerken sollte, das viele Modellflugplätze eine Zulassung bis
19,99 kg haben.Gruss Frank
Wobei man anmerken sollte, dass diese Zulassung eine "besondere Genehmigung" ist und in sofern der urspruenglichen Fragestellung widerspricht.
Gruss, Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Wolfgang Kouker schrieb:
Wobei man wiederum anmerken muß, daß die Genehmigung keine Genehmigung sondern eine Erlaubnis ist. Und der Verein ganz schön verpennt, wenn er die noch nicht auf 25kg hat erweitern lassen.
Gruß Martin
Dabei sollte man anmerken, das ein Verein der keine Flugtage macht, und es kein Modell >19,99 kg vorhanden ist, gar kein Bedürfnis haben auf 25 kg aufzustocken.
Die letzten Modellflugplätze haben dieses so gehandhabt.
Gruss Frank
Hallo, Wolfgang Kouker,
Schade, genau das interessiert mich. Wie die nachfolgenden Antworten zeigen, scheinen die Grenzwerte auch bei Insidern unklar zu sein.
Nein, es geht mir nicht um Modellflug in dem Sinne. Ich suche lediglich einen "Geräteträger" mit möglichst hoher Nutzlast.
Sorry, ich hielt eine Drohne lediglich für ein unbemanntes Flugzeug im weitesten Sinne.
Ups. Moellflugplätze nützen mir nichts.
Meine Frage geht dahin, wieviel Gewicht bzw. Spannweite man an beliebigen Orten (Lärmschutz, Militärische Sperrgebiete etc. mal außen vor) in den Himmel hängen kann.
Hallo, Ruediger Zoll,
Nö, § 4a äußert sich da nur sehr allgemein.
Naja, 25 kg ist ja schon einiges.
Und wenn es nun 50 kg sind - wer könnte dagegen schon anstinken, wenn das Ding ruhig seine Bahnen zieht.
Wollte mich aber auch nicht mit der Luftwaffe anlegen wegen sowas :-)
Andererseits, wenn 25 kg aus 100 m jemand auf den Gartentisch knallen, kann man sich schon mal erschrecken. Läßt sich sowas eigentlich versichern?
Hallo Jürgen,
Juergen Klein schrieb:
Wie kommst Du auf letzteres. Bei fünf Kilo _ist_ ohne Aufstiegserlaubnis Schluß. Und bis dahin brauchst Du keine, nur 1,5km Abstand zur nächsten Siedlung, wenn Du einen Verbrenner drauf hast. _Mehr_ muß man eigentlich nicht wissen, denn alles andere steht dann in der jeweiligen Aufstiegserlaubnis.
Mach das lieber als Modellflug. Da hast Du wenigstens klare Regeln.
Siehe oben. Spannweite ist egal.
Gruß Martin
Ich mach mal die Ingrid,
Martin Schoenbeck schrieb:
Wenn Du das nicht mit einem Modellflugzeug machst, brauchst Du nach §16 (6) LuftVO in jedem Fall eine Erlaubnis.
Gruß Martin
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