Am 28.11.2013 17:48, schrieb Sebastian Suchanek:
Sicher nicht in meinen 10Jahre alten Corsa.
Am 28.11.2013 17:48, schrieb Sebastian Suchanek:
Sicher nicht in meinen 10Jahre alten Corsa.
Am 28.11.2013 16:53, schrieb Ansgar Strickerschmidt:
Der gekaufte Lüfter ist explizit für KFZ, hat keine gühenden Teile innen, sondern ein PTC Heizelement mit Thermosicherung. Es dürfte schwer sein, damit was zu entzünden.
Richtig machen.
Am 28.11.2013 16:12, schrieb Wolfgang Kynast:
Ehrlich gesagt ist mir das zu teuer und ich bin zu faul, das einzubauen.
Genau das wird passieren. Wenn dagegen das Netzkabel durch die Fahrertür über den Fahrersitz gelegt hat, ist das eher sehr unwahrscheinlich.
Unter 5 °C oder dergleichen springt die nicht an. Die Aussenluft sollte dann allerdings ausreichen, da die relative Feuchtigkeit bei Frost nahe null ist.
Michael S schrieb:
Muss man nicht überlegen, es ist schlicht verboten. Aus gutem Grund. Bei mässiger Fahrstrecke pro Tag wird der grösste Teil der Schadstoffe a la UHC im ersten halben Kilometer ausgestossen. Um so länger, je zaghafter losgefahren wird. Also am schlimmsten, wenn gar nicht losgefahren wird.
Huch? Abgesehen von den "kW/h" schwer nachvollziehbar. In der Kaltstartphase schluckt der Motor über 2 l/h, wegen "Choke"-Wirkung, die erstellt werden muss, da der Kraftstoff an den Zylinderwänden kondensiert und wegen des erhöhten Leerlaufs aus diversen Gründen, inklusive Kat-Heizung. (Erste Sekunde 10 l/h, dann mit tau = einige Sekunden fallend auf besagtes). Geh da eher von 0.3 Litern pro deine Vorheizung aus. Klar, /teilweise/ wird dieser Verbrauch auch bei sofortigem Wegfahren anfallen, aber dann nur für 1 Minute und nicht 10.
Warmlaufen lassen = verbotene Sauerei.
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Rolf Bombach schrieb:
Quelle? (In der StVO steht das nicht. Nein, auch nicht in § 30 I.)
Gruß aus Bremen Ralf
Georg Wieser schrieb:
¦ Aktenzeichen 20 U 216/96, NZV 1997, 313 ¦ "Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Betreiben ¦ eines Heizlüfters in einem Pkw"Am 01.12.2013 19:08, schrieb Rolf Bombach:
Wozu auch, zumal der Pkw-Motor doch selbst ein gutes Heizungsorgan ist.
Ralf . K u s m i e r z schrieb:
In der Schweiz. Wie es beim sechstgrössten CO2-Emittenten auf diesem Planeten aussieht, weiss ich nicht.
Am 01.12.2013 18:54, schrieb Rolf Bombach:
Die Alternative, mit mangelnder Sicht und ständig von innen nachkratzend zu fahren ist mehr erlaubt?
Hättest Du die anderen Beiträge aufmerksam gelesen, bezogen sich die
25kWh auf den Stromverbrauch des Heizlüfters.Deshalb der Heizlüfter.
Rolf Bombach schrieb:
Deswegen gibt es Heizlüfter speziell für den unbeaufsichtigten Dauerbetrieb. Im Bootszubehör wird man fündig.
Siegfried
Was fahrt ihr eigentlich alle für Schrottgurken? "Von innen nachkratzend" musste ich selbst vor ca. 20 Jahren bei meinem Opel Kadett D nicht. Vielleicht einfach mal weniger feuchtaussprachliche Selbstgespräche während der Fahrt führen!?
Karl
Diese Standseilbahn in Kaprun ist ja auch vermutlich wegen sowas abgebrannt
/ralph
Bernardo Rossi schrieb:
In Verfahren zwischen Versicherern und Geschädigten herrscht selten Waffengleichheit, dies schlägt sich insbesondere in der einseitigen Begriffdeutung der groben Fahrlässigkeit nieder weil diese für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung entscheidend ist.
Siegfried
Am 01.12.2013 19:11, schrieb Horst-D.Winzler:
was aber verboten ist.
Am 01.12.2013 20:54, schrieb Siegfried Schmidt:
Und genau für den im Urtel genannten "festen Stand" hatte ich eine Blech-Platte auf dem Beifahrersitz, die diesen absicherte und eine falsche Lenkung der Warmluft verhinderte.....
Der Kläger hatte nicht einmal versucht seinen Standpunkt dem Richter zu erörtern...
Für die Hirschmannstecker wäre ich vermutlich eingerückt, wenn da jemand zu ernsthaftem Schaden gekommen wäre. Wobei auch die an sich berührungssicher einbetoniert gewesen sind ;-)
Am 29.11.2013 21:54, schrieb Michael S:
Warum? Das oder Volltanken verdoppelt spielend den Fahrzeugwert ;-)
Letzteres ist gar nicht so falsch. Zwei, drei Plappertaschen bei
-10...-15°C im kalten Auto (kann auch durchaus was besseren, moderneres sein) und die Scheiben sind in wenigen Augenblicken von innen beschalgen und gefroeren. Geht also nicht.
Man darf ja nur warm fahren, also einfach schweigend allein eine eigentlich unnötige 1km Runde drehen, Scheiben sind immer noch frei und die Heizung heizt, Plappertaschen einsteigen lassen, zum Ziel fahren. StVO und VDE konform gelöst.
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Rolf Bombach schrieb:
Schweiz?
Ach so, ja, habe ich doch schon von gehört.
Doch, sowas gibt's auch.
Gruß aus Bremen Ralf
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