Ableitströme über 3,5mA bei Betriebsmitteln zulässig?

Ich bin die Tage bei einer Betriebsmittelüberprüfung(BGV A3) auf ein Gerät (irgendwas mit Laser) gestoßen, bei dem ich einen Ipe von über 4mA gemessen habe. Da ich das beanstandete setzte sich mein Auftraggeber mit dem Hersteller in Verbindung und erfuhr das Ableitströme von bis zu 5mA bei dem Gerät normal/ in Ordnung sind (leider fand das Telephongespräch erst nach Feierabend statt). Das bei Wärmeverbrauchern ab einer bestimmten Leistung andere Grenzwerte gelten ist klar- aber das Gerät ist über einen Schukostecker angeschlossen kann also keine 6kW haben und hat auch nichts mit Wärme zu tun (oder Laser etwa doch?) Worauf können sich die Techniker der(bekannten, dt.) Firma berufen? Was hab ich übersehen?

Für Tipps und Anregungen im Vorraus vielen Dank

Uwe

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Uwe Lederer
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Anhang A-x VDE VDE 701/702 durchlesen Und da ist es wichtig, als was das Gerät eingeteilt wird

mit Geräteherstellern kann man sich auch alleine in Verbindung setzen, dann wird man ggfs vom Auftraggeber nicht als Betriebsbremse eingestuft

MfG

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Bernd Löffler

Uwe Lederer spoke thusly:

Och, große Laser sind ziemlich effektive Durchlauferhitzer. ;-)

SCNR,

Sebastian

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Sebastian Suchanek

Sebastian Suchanek schrieb:

Ja, und ein bisschen Licht kommt auch noch raus. Kann man aber meist leistungsm=E4ssig vernachl=E4ssigen... Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Uwe Lederer schrieb:

Möglicherweise auf UL 1244, danach dürfen Geräte der Messtechnik bis zu

5mA Ableitstrom aufweisen, wird AFAIR in der EU für Importgeräte akzeptiert. Wenn das Gerät aber in der EU hergestellt wurde ist bei 3,5mA Schluss, mit der bekannten Ausnahme bei Wärmegeräten, die hier aber auch nicht greifen kann, da sich die erst bei mehr als 4,6kW auswirkt und das über Schuko ja nicht sein darf.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

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