LED mit E27 für 12V und hoher Leistung?

Tue, 08 Oct 2013 20:37:21 +0200, Rolf Bombach:

Gibt es mittlerweile unabhängige Testdaten zum Lichtstrom von Haushalts-LED-Lampen? Ich traue den Herstellerangeben nicht wirklich - oder wird für die Nutzung der Effizienz-Labels "B", "A", "A+" eine unabhängige Prüfung erforderlich?

Andreas

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Andreas Oehler
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Andreas Oehler schrieb:

IANAL, und schon gar nicht in der EU :-)

Ich denke dennoch, dass hier u.a. folgendes Machwerk greift.

"DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 874/2012 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten"

Via Wikipedia in den Fussnoten erreichbar. Inwieweit von Anfang an geprüft wird oder werden muss, da fehlt mir jetzt die Geduld und Zeit, das durchzuackern. Aber offenbar kann folgendes passieren:

"NACHPRÜFUNGSVERFAHREN FÜR ELEKTRISCHE LAMPEN UND LED-MODULE, DIE ALS EINZELPRODUKTE VER­MARKTET WERDEN Zur Prüfung auf Erfüllung der in den Artikeln 3 und 4 festgelegten Anforderungen prüfen die Behörden der Mit­ gliedstaaten ein Los von mindestens 20 Lampen desselben Modells und desselben Herstellers, die soweit möglich zu gleichen Anteilen aus vier nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Quellen stammen, wobei sie die technischen Pa­ rameter in den technischen Unterlagen gemäß Anhang III Buchstabe f berücksichtigen. Wenn der Energieeffizienzindex des Modells seiner angegebenenen Energieeffizienzklasse entspricht und die Durch­ schnittsergebnisse des Loses nicht um mehr als 10 % von den Grenzwerten, Schwellenwerten oder angegebenen Werten (einschließlich Energieeffizienzindex) abweichen, wird angenommen, dass das Modell die in den Artikeln 3 und 4 festgelegten Anforderungen erfüllt."

Im grossen und ganzen ein abschreckendes Beispiel dafür, was passieren kann, wenn Amateurjuristen Hobbyphysiker konsultieren.

Während

"8. ?Lampe mit ungebündeltem Licht? bezeichnet eine Lampe, die keine Lampe mit gebündeltem Licht ist;"

vor Logik nur so strotzt, wird es im technischen Teil eher bedenklich. Da ist von Lichtstrom die Rede, ohne dass die Einheit erwähnt wird. Ist auch besser so, da in einer Formel die Wurzel daraus gezogen wird.

Politischer Wahn ist auch, dass von den Lampen nicht die Leistungsaufnahme in der Energieetikette angegeben werden darf. Nur der "Energieverbrauch" und zwar in kWh/1000h. Und den berechnet man, siehe angegebene Formel, zu: E = P * 1000h / 1000 Sic, jawoll. Und schon ist der Jurist ein Mathematiker. Und die Zahl wird auf die nächste Ganzzahl aufgerundet, also 7.1 W = 8 W in der für dieses Gebiet typischen Arithmetik.

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Rolf Bombach

Am 13.10.2013 20:08, schrieb Rolf Bombach:

Ich bin dafür, das zu jeder EU Verordnung auch eine Legende gehören soll, in der die Leute aufgezählt werden, die an der Verordnung maßgebend mitgeschöpft haben! Und zwar mit Nennung des vollständigen Titels....

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Horst-D.Winzler

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