Frage zu Verkehrslast / Spitzboden als Gästezimmer

Hallo allerseits,

die Bauunterlagen weisen f=FCr unseren Spitzboden eine Verkehrslast von

1 KN/m^2 aus.

Da steht: "Satteldach als Kehlbalkendach mit Betondrempel. Nadelholz GK II, Dachsparren 8/18, e=3D90cm, Kehlbalken 2x8/20, Verkehrslast Kehlbalkenlage: p=3D1.00KN/m2".

Der Dachboden ist in zwei R=E4ume a ca. 12 m^2 unterteilt. In dem einen stehen Koffer, Kisten, etc -- eben Sachen, die man auf den Dachboden stellt.

Der andere Raum ist (nicht so gro=DFartig) ausgebaut worden. Das m=FCsste man sicher -- vorsichtig formuliert -- nachbessern. Sagen wir mal: neu machen.

Die Frage ist jetzt: Kann man diesen Dachboden als G=E4stezimmer nutzen? D=2Eh. Bett, Kommode, Koffer, 1-2 Erwachsene? Au=DFerdem w=FCrde meine Frau dort gern ihre Staffelei aufstellen und malen (aber nicht, w=E4hrend die G=E4ste da sind, sondern in der "freien" Zeit).

Ich pers=F6nlich finde, das sollte doch eigentlich gehen -- das wiegt doch alles zusammen auch nicht mehr, als wenn man in den Raum auch noch "Dachbodenkrempel" stellt. Wei=DF jemand hier, ob diese laienhafte Einsch=E4tzung okay ist?

Und/oder kann mir jemand erkl=E4ren, wie ich mir "1KN/m^2" vorzustellen habe?

Danke!!

Viele Gr=FC=DFe, Ulrich

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UH
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UH schrieb:

Das ist erstmal nur eine Berechnungsgrundlage. Wirklich schauen, ob Möbel das überschreiten ist wohl unsinnig. Laut

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ist die zulässige Verkehrslast für "Wohn- und Aufenthaltsräume" 1,5 kN/m². Das ist natürlich das anderzhalbfache von dem, für das dein Dachboden ausgelegt ist.

Da aber der Boden nicht so intensiv genutzt wird, und üblicherweise auch nicht so viele Leute dort stehen, sollte es wohl kein Problem geben. In den Werten sind ja Sicherheiten drin.

Du solltest natürlich kein Wasserbett aufstellen...

Wirklich Rechtssicherheit wirst du aber nur erhalten, wenn du einen Architekten oder Baustatiker dransetzt, das durchzurechnen. Meine Aussage oben ist nur eine Einschätzung der Situation und nicht als Rechtfertigung zu benutzen!

Tobi

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Tobias Meyer

"Spitzboden" ist p. d. der Dachraum über dem ausgebauten Dachgeschoß. Meinst Du den Raum, dessen Fußboden vom Kehlbalken getragen wird?

Das entspricht der vorgeschriebenen Verkehrslastannahme für Spitzböden mit einer Raumhöhe von unter 2 m Höhe.

Ist mit "Dachboden" der "Spitzboden" gemeint? Ich vermute - ja.

Mit der zulässigen Verkehrslast von 1,0 kN/m² ist der Spitzboden als Aufenthaltsraum zunächst nicht geeignet.

Sie ist - gemessen an den Forderungen der technischen Spielregeln (meist bauaufsichtlich eingeführt)- nicht ok.

Es spielt keine Rolle, wie man sich das Zustandekommen von 1 kN/m² vorstellt. Diese vorgeschriebene Lastannahme deckt pauschal alle für die Rolle des Spitzbodens denkbaren Lastzustände ab. Lasten für Aufenthaltsräume erfordern auf Holzbalkendecken (die Kehlbalkenebene ist eine solche) eine Bemessungslast von 2,0 kN/m². Es ist also ohne zusätzliche statisch und konstruktiven Maßnahmen (einschließlich Standsicherheitsnacheise) offiziell nicht möglich, so einfach einen Aufenthaltsraum zu installieren, von weiteren Anforderungen wie Wärmeschutz, Zugang, Belüftung, Licht, Raumhöhe... ganz abgesehen. Aber das ist die Theorie ;-).

Freundliche Grüße,

Alfred Flaßhaar

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Alfred Flaßhaar

Hallo allerseits, und schon mal vielen Dank f=FCr die ersten Einsch=E4tzungen. Dass ich hier keine Rechtssicherheit erlangen und niemand haftbar machen kann und will ist klar, sei hiermit aber nat=FCrlich auch noch mal ausdr=FCcklich best=E4tigt!! Zu den Fragen bzw. Annahmen: Ja, mit Dachboden/Spitzboden meine ich den Raum auf den Kehlbalken. Ich bin nur gut 1,70 cm gro=DF, w=FCrde aber sch=E4tzen (ohne jetzt raufzurennen und nachzumessen), dass die H=F6he ganz in der Mitte schon =FCber 2 m liegt. Klar ist: Dieser Raum war bei Hausbau nie als Nutz/Wohnraum vorgesehen. Er ist aber bereits so genutzt worden (durch diesen merkw=FCrdigen Ausbau, der mir pers=F6nlich qualitativ und auch optisch zweifelfaft erscheint, aber das ist ja ein anderes Thema). D.h. Treppen, Fenster usw. sind vorhanden. Es geht hier auch nicht darum, Kinder in enge R=E4ume zu pferchen, sondern G=E4ste dort schlafen zu lassen, wenn sie denn woll(t)en. Insofern r=FChrt mich die Frage z.B. der Raumh=F6he nicht so sehr. Zugang ist fein, W=E4rmeschutz, Bel=FCftung etc. auch. Meine Sorge ist letztlich nur: Wird mir (denn wir schlafen darunter) der Himmel auf den Kopf fallen? ;-) Mir ist bei der Berechnung vor allem eines nicht klar: Wenn ich (wenige) Gegenst=E4nde und Personen dort oben "aufstelle" und die Gesamtlast tats=E4chlich nicht =FCberschritten wird, und man auch keine Parties feiert oder sinnlos punktuelle Gewichte erzeugt... dann ist der Raum zwar nicht daf=FCr "gedacht", aber sollte doch problemlos so zu nutzen sein, oder? Ob ich ein Gewicht durch Menschen oder Betten oder Umzugskisten erzeuge, ist doch egal? Dank & Gr=FC=DFe, Ulrich

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UH

(...)

... weil planungsgerecht er nur für das gelegentliche Begehen als Nebenraum bei Einhaltung der zulässigen Verkehrslast geeignet ist.

Der Raum ist dafür zunächst nicht _zugelassen_ und der Bauherr/Eigentümer/Betreiber des Bauwerks ist u. a. für die Einhaltung der zulässigen Verkehrslasten verantwortlich und damit haftbar zu machen. Das gilt auch für die lastseitige Nutzung von Nebenräumen wie Spitzböden. Ich will Dir nun keine Angst vor einem Einsturz machen, aber die Rechtslage ist in Deutschland nun mal so. Möglicherweise lassen sich Deine Dachkonstruktion und der weitere Lastabtrag für die von Dir beabsichtigte Laständerung planerisch/statisch nachweisen, also die tatsächliche Tragfähigkeit des Bestandes nachrechnen. Mit etwas statischem Geschick ist bestimmt etwas machbar. Das empfehle ich Dir. Dann wäre der wichtigste Punkt - die Bausicherheit - abgehakt.

Formalrechtlich - nein. Technische Spielregeln schreiben eben die Verkehrslast von 2,0 kN/m² für die von Dir vorgesehene Art der Raumnutzung vor. Die Standsicherheit ist mit dieser Last nachzuweisen. Damit wäre die einzuhaltene Bausicherheit gegeben. Und ich kann nur davor warnen, die Sicherheitsfaktoren zu strapazieren. Andererseits bin auch ich kein Freund des formellen Rechts im Bauwesen und schon garnicht vorschriftengläubig. Es kommt auf die sinnvolle und zuverlässige Umsetzung an. Aber Verantwortung für Standsicherheit und Haftung dafür hängen eng zusammen.

Gruß, Alfred

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Alfred Flaßhaar

UH schrieb:

Hallo,

als 98 kg/m^2.

Bye

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Uwe Hercksen

Ja - aber hei=DFt das, wenn ich sich z.B. zwei M=E4nner =E0 80 kg direkt nebeneinander stellen, ist das ein Problem, es knackt, und der Balken bricht? Oder sind es 98 kg x 12 m^2 =3D rd. 1200 kg Gesamtlast f=FCr den Spitzboden? Und handelt es sich hierbei um die Maximallast, also w=E4ren

110 kg z.B. schon nicht mehr zugelassen -- oder ist es eine Durchschnittlast (wenn also die beiden 80-kg-M=E4nner 12 Stunden auf einem m^2 sitzen und danach rausgehen und keine Belastung mehr auftritt

-- ergibt das =FCber 24 h gerechnet eine Belastung von 80 kg / m^2?)? Fragen =FCber Fragen, und hier wei=DF das bestimmt jemand. Danke, Ulrich

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UH

UH schrieb am Montag, 27. März 2006 16:08:

ja

und das auch

genau

nein, oder wie willst Du Lasten über die Zeit verteilen? die werden immer über die Fläche verteilt.

Steffen

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Steffen Stein

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