OT? Lohnerhöhungsverlangen

Hi Bruno,

snipped-for-privacy@yahoo.de schrieb:

Manche Vorgesetzte sind ja froh, wenn sie mal einen Punkt für ein Lob finden. Und dann wird es als lauter Glückseligkeit übertrieben formuliert und weckt prompt Hoffnungen. Nun verstehen wir, dass abhängig Beschäftigte grundsätzlich nicht gelobt werden. Das ist im System nicht vorgesehen.

Vielleicht ziehst Du einmal die Möglichkeit in Betracht, dass Dein Vorgesetzter Dein Gehalt für adäquat hält?

Nebenbei: Ingenieure (w/m) beziehen ein Gehalt und sind keine Lohnempfänger.

Das ist doch ein guter Ansatz - genau das sind die Pluspunkte, die Du sammeln musst. Langfristig werden die sich auszahlen. Aber nach einem Jahr solltest Du nicht in Panik verfallen. Karriere stemmt man nicht im Hau-Ruck-Verfahren.

Gruß, Volker.

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Volker Staben
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Hallo,

Volker Staben schrieb: =2E..

verbreitetes schmalspur denken

auch haben angestellte oft angst, da=DF er ex-selbst=E4ndige besser ist und zuviel macht und zu viel verantwortung =FCbernimmt.

quasi adolf hennecke ;-)

sag das mal der autoindustrie

aber ein arbeitnehmer mu=DF sich dennoch r=FChren, wer nicht fragt bekommt auch keine antwort (oder mehr geld).

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Klaus.Holger Trappe

snipped-for-privacy@yahoo.de schrieb:

Hab ich nicht gemacht, bzw. eingeschränkt dass ich ja nicht weiss wie die 33 Jahre zustande kommen. Trotzdem hast du mit dem Altern und auch deiner Familie halt ein Problem.

Wenn ein "normaler" Akademiker mit vielleicht 24 fertig ist, hat er meist keine Familie und ist mit 2200 ? vielleicht ganz froh als erstes allein verdientes Geld und bis der mal 33 ist hat er 2 Karrieresprünge und verdient min. 5000.-?.

Das hast du verpasst das kannst du nicht mehr ändern, das ist jetzt halt so. Das kannst du aber auch nicht in 2 Jahren aufholen. Leider wirst du dich 3-5 Jahre noch einschränken müssen.

MfG Matthias

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Matthias Frank

Und als Du den vertrag mit der Verinbarung unterschireben hast, hast Du nicht sehen können das Du damit Deine Familie nicht ernähren kannst?!

Bei entsprechender Anstellung solltest Du mit der Zahl als Nettoeinkommen imho nichtmal glücklich sein.

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Bodo Mysliwietz

snipped-for-privacy@yahoo.de schrieb:

und wo begründest Du jetzt die Diskrepanz von 10 (bis 12) Jahre aus dem Eingangsposting?

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Bodo Mysliwietz

Rolf Sonofthies schrieb:

Ja, aber wie finde ich heraus, ob es nun an der Passung oder am Teuer gelegen hat? Vielleicht war ich auch zu billig und dennoch unpassend?

Eher nicht. Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes sehen die Personaler die Rückmeldungen an Bewerber als hochriskante Höflichkeiten, weshalb sie solche Auskünfte üblicherweise verweigern.

Das sehe ich leider nicht.

Stimmt, darauf hatte ich in meiner Antwort an den OP auch hingewiesen.

Gruß, Ralf.

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Ralf Teschenbaum

Ralf Teschenbaum schrieb:

Deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen. Bisher wurde mir innerhalb wirklich jeden Bewerbungsgesprächs deutlich, wo meine Gegenüber meine Schwächen sehen bzw. welche Erwartungen ich nicht erfülle und wie weit meine Gehaltsvorstellungen und sonstigen Wünsche von den Möglichkeiten / internenen Gegebenheiten etc. des potentiellen AG entfernt liegen. In den ersten Berufsjahren gibt's da eh nicht viel zu verhandeln, die meisten AG haben interne Einordnungen der Tätigkeiten (behaupten dies zumindest) und die akzeptiert man - oder eben nicht.

Bei Bewerbungen, die nicht zu einer Einladung führen, ist der Bewerber offensichtlich so weit weg vom Suchraster, dass es an einem Kriterium allein (Gehaltswunsch) nicht gelegen haben kann. Das erfährt man dann tatsächlich nicht. Aber vielleicht kann man es ja bei erneutem Durchlesen der Anzeige wenigstens ansatzweise ahnen?

Wie geschrieben habe ich im Planungsbereich des Bauwesens (leidlich prominente mittlere Architektur- und Bauingbüros und zweimal auch große Konzerne) eben genau diese Erfahrung gemacht. Das mag insbesondere für Industrie und Konzerne nicht repräsentativ sein.

Und: Wenn ich wirklich nirgends eingeladen werde sind entweder meine fachlichen Qualifikationen miserabel, mein Lebenslauf zu krumm oder meine Gehaltsvorstellungen viel zu hoch. Ein Qualifizierter wird garantiert nicht wegen zu niedriger Gehaltserwartungen nicht eingeladen.

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Rolf Sonofthies

Hi NG,

Klaus.Holger Trappe schrieb:

Naja - egal, ob Schmalspur hin oder her: das Denken existiert in den Köpfen von Vorgesetzten durchaus. Und wenn man dann einen Job wegen dieser Einstellung des potenziellen Vorgesetzten nicht bekommt, hilft es auch nicht wirklich, sich hinterher mit den Worten "zu diesem Schmalspurvorgesetzten hätte ich sowieso nicht gehen wollen" zu trösten.

Die mit mir auf gleicher Ebene mit Angestellten entscheiden i. d. R. nicht, sondern die Vorgesetzten. Ein guter Vorgesetzter hat keine Angst vor seinen Mitarbeitern (w/m). Sonst taugt das Unternehmen nichts. Und bei einem Unternehmen, dass nichts taugt, möchte ich nicht beschäftigt sein.

Den Namen kannte ich noch nicht. 387% Übererfüllung sind punktuell nicht ungewöhnlich. Allerdings ein klarer Indikator dafür, dass die

100%-Marke nicht stimmt ;-)

Schon. Aber das "rühren" muss mit Argumenten - also nachweisbar guter Leistung - untermauert werden. Und die beste Möglichkeit, seine Karriere zu planen, besteht darin, diese Planung selbst in die Hand zu nehmen. Und das wiederum bedeutet: man muss im Ernstfall mit einem unterschriebenen Arbeitsvertrag in der Hand in Gehaltsverhandlungen gehen können (von regelmäßig im Abstand von 1...3 Jahren stattfindenden Gesprächen zum gehaltlichen und sonstigen Status quo abgesehen). Die Kündigung ist die einzige wirklich scharfe Waffe des abhängig Beschäftigten. Also sollte man diese Waffe ständig scharf halten.

Gruß, Volker.

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Volker Staben

Rolf Sonofthies schrieb:

Das stimmt nicht. Meine pers. Erfahrung, war folgende: Über 2 Stunden Vorstellungsgespräch, scheinbar alles zur vollsten Zufriedenheit des möglichen neuen AG. Dann hatte ich das Gespräch auch konkret auf den Gehaltlichen Teil gelenkt. Als ich nach Rückfrage meine derzeitige Gehaltposition (und das aich in der Höhe mind. bleiben möchte) äusserte, stand das Kollektiv gegenüber auf und falltete mich richtig zusammen. Es sei eine absolute Frechheit sich zu bewerben ohne eine derartige unverschämte Gehaltsangabe in der Bewerbung zu vermerken. Das solche Gehälter nicht gezahlt würden, hätte mir klar sein müssen und für diese Unverschämtheit hätte man rund 9 Mannstunden *verbraten*! "Bitte gehen Sie!"

Wenn man es vorher nicht erahnt, tut man es nachher auch nicht. Gerade der finanzielle Aspekt ist leider vielerorts ein sehr starker. Die einen wollen, die anderen können (z.B. öffentliche Hand o.ä) z.T. nicht.

Lebenslauf (vorallem Erscheinungsbild) und Gehaltsvorstellung halte ich mittlerweile für die wichtigsten Kriterien. Allerdings ist das Bewerbungsanschreiben eine echte Kunst. Die 60 Sekunden welche zum anschauen und 1. durchlesen gebraucht werden, entscheiden schon darüber ob noch der CV studiert wird.

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Bodo Mysliwietz

Volker Staben schrieb:

Bei 2200 brutto und einem techn. Uniabsolventen sehe ich das i.d.R. nicht so.

Wer schon einen unterschriebenen neuen Vertrag in der (Hinter-)Hand hält sollte sich darüber im klaren sein, das das platzen lassen des selbigen auch rechtsfolgen haben kann.

Allerdings sollte man auch aufpassen das ein "Blankoarbeitsvertrag" als Drohung gegen den aktuellen Arbeitgeber auch ein direkter Schuß nach hinten sein kann. Manch ein AG ist da Konsequent und beendet das Arbeitsverhältnis - teils aus Sicherheitsgründen.

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Bodo Mysliwietz

Rolf Sonofthies schrieb:

Mag sein. Glück gehabt. Bei meiner Firma gibt es dazu eine Anweisung.

Ist er das? Oder hat mal wieder (was gar nicht so selten ist) eine kurzfristige Entscheidung, die wirtschaftliche Lage oder anderes dazu geführt, dass die Stelle jetzt doch nicht besetzt werden kann? Oder....oder...oder ...

Aus solchen nicht-Einladungen kann man so ziemlich nichts schließen, die meisten Bewerber werden kaum bei jeder Bewerbung auch zu einem Gespräch eingeladen.

Hinterher ist man meist schlauer.

Und es bleibt eine sehr aufwendige Methode, wenn man damit nur seinen Marktwert herausfinden will.

Gruß, Ralf.

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Ralf Teschenbaum

Bodo Mysliwietz schrieb:

Deinem kategorischen "Stimmt nicht" vermag ich nicht zu folgen: Ich schrieb: "Bewerbungen, die ... _nicht_ zu einer Einladung führen ...". Das widerlegt Dein Beispiel eines Bewerbungsgesprächs eben gerade nicht. Und die diskutierte Beurteilung des Marktwertes ist hier von einem Marktteilnehmer (AG) klar gefallen, wenn auch anders als erhofft.

...

Im Bauwesen wird vor allem auf die bearbeiteten Projekte bzw. die Tätigkeiten dabei geschaut und in vielen Fällen auf die Qualität des Ergebnisses und Entwurfsbereich oft auch darauf, ob die Formensprachen zu einander passen, bei der Planung ob man ähnliche Heransgehensweise an die Problemlösung hat.

Das trifft so nur für einen kleinen Teil der mir bekannten Personalentscheider zu.

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Rolf Sonofthies

Rolf Sonofthies schrieb:

ACK - ich weiß nicht welcher Abwesenheitsesel mich da geritten hat.

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Bodo Mysliwietz

Ralf Teschenbaum schrieb:

Leuchtet auch ein. Ich beziehe mich in diesem Thread im wesentlichen auf das Tätigkeitsfeld Planung im Bauwesen und da hat sich das noch nicht etabliert.

Genau die Antworten stehen doch gerne in Absagen.

äh, doch: Man will diesen Bewerber nicht, bzw. andere passen deutlich besser ins gesuchte Profil

Und was ist nun die Alternative? Die sucht der OP ja.

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Rolf Sonofthies

Bodo Mysliwietz schrieb:

ok - das Gehalt ist nicht üppig. Aber der OP hat es selbst verhandelt und ist nach nur einem Jahr schon damit unzufrieden?? Auch mit dem Gehalt sollte (bzw. muss) man gute Leistungen bringen.

Ich meinte: unterschrieben nur seitens des potenziell neuen Arbeitgebers. Geschlossen ist der Vertrag erst, wenn beide Seiten unterzeichnet haben.

Und natürlich vergrätzt man lieber den alten Arbeitgeber als den neuen - schon klar.

Die einzige Konsequenz gegenüber nicht akzeptablen Arbeitsbedingungen ist das Schaffen von neuen, akzeptablen Bedingungen. Durch Kündigung.

Gruß, Volker.

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Volker Staben

Volker Staben schrieb:

und wenn dieses niedrige Gehalt bei einem AG in spee bekannt wird, wird das, im Einklang mit dem CV, evtl. hinterfragt. Über mögliche Fragen diesbezüglich sollte man sich im klaren sein und schon vorher drüber nachdenken. Die Phantasie zur Fragestellung darf dabei nicht sonderlich klein sein, die Fragen können sehr direkt aber auch sehr versteckt sein.

Wer sich hochqualifiziert für ein vergleichsweise kleines Gehalt hergibt hat erstmal ein Makel weg.

Klar, das hat sich der OP scheinbar auch nichts vorzuwerfen.

Sofern nicht zuvor vor Zeugen die verbindliche beidseitige Zusage getroffen wurde und der Papiervertrag nur aus organisatorischen Gründen nachgereicht werden mußte.

Wenn es keine anderen Negtivpunkte (auls die monetären und pers. Verwirklichung) gibt, wird man den Ex-AG meist nicht deitlich vergrätzen und i.d.R. noch ein entsprechendes adäquates Zeugnis bekommen. Wer Zweifel hat legt es evtl. mal Fachleuten vor. Ich habe mir schon öfters sagen lassen das man im Baugeweerbe (klei bis Mittelständisch) recht häufig auch die Zeignisse selbst schreibt und dann zur Unterschrift gibt.

Wobei man sich nicht sicher sein kann ob es hinterher wirklich besser ist.

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Bodo Mysliwietz

Bodo Mysliwietz schrieb:

Das würde ich jetzt einerseits auf alle Arten von Kleinunternehmen (

Reply to
Rolf Sonofthies

Hi,

Bodo Mysliwietz schrieb:

Klar. Aber: dieses Problem existiert nicht erst dann, wenn man in neuen Verhandlungen sein bisheriges Ist-Gehalt angibt. Das Problem existierte schon vorher - als offensichtlich kein adäquat bezahlter Job zu finden war und Primärziel sein musste, überhaupt irgendeinen Job zu bekommen.

Offensichtlich wirft sich der OP nichts vor. Ob er es besser tun sollte, ist nicht klar. Auf jeden Fall scheint er seinem Vorgesetzten nicht mehr als das existierende Gehalt wert zu sein.

Ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist im industriellen Kontext unüblich. In den Branchen, in denen ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag üblich ist, möchte ich nicht arbeiten - vor allem in den farbigen Branchen, deren Farbe am langwelligen Ende des Spektrums sichtbaren Lichts angesiedelt ist.

Grundsätzlich ist auch ein mündlich geschlossener Vertrag bindend. Aber ich kenne niemanden, der hier "Krümel zählt". Was soll das Bestehen auf Erfüllung eines vermeintlich mündlich geschlossenen Vertrages einem Unternehmen bringen? Deine "Zeugen" sind meist Mitarbeiter des selben Unternehmens, das ggf. auf Erfüllung klagt. Vor Gericht dürften dann die Erfolgschancen eine gute Verkörperung der Zahl null sein. Kein Unternehmen klagt sich seine Mitarbeiter herbei. Grundsätzlich vertraut man sich zunächst gegenseitig bei einer Neueinstellung.

Und wenn mich jemand vertrösten wollte, der Arbeitsvertrag sei im Prinzip klar, die schriftliche Fassung müsse leider aus "organisatorischen Gründen" noch 4 Wochen auf sich warten lassen, dann würde da bei mir eine ganze Batterie von Alarmsirenen schrillen.

Nein. Sicherheit gibt es nicht. Das ist ja auch einer der vielen Gründe, die dafür sprechen, lieber fünf Jahre durchzuhalten, als nach nur einem Jahr die Flucht (wohin auch immer: alten Chef erpressen, verfrühter Wechsel, innere Kündigung wegen Frust) anzutreten.

Gruß, Volker.

Reply to
Volker Staben

Karsten Moldau schrieb:

  1. vielleicht ist er Österreicher, da gibts Matura mit 18.
  2. vielleicht hatte er den 1. Ingenieurjob schon in Papas Bude, bevor er fertig studiert hatte.

Manchmal sind sogar Ingenieure eklig doof ;-)

Glaser

Reply to
Franz Glaser

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