In einer Wohnanlage hat ein Bewohner im gemeinschaftlichen Waschkeller eine Waschmaschine ohne Abdeckung aufgestellt - vermutlich aus einer
nicht mehr vorhanden. Damit liegen u.a. direkt die nicht isolierten Flachstecker von der
230V-Netzzuleitung an oberster Stelle frei. Da auch Kinder Zugang zu diesem Kellerraum (gleichzeitig Fahrradkeller) haben, sehe ich hier Gefahr im Verzug... Welche Rechtsgrundlagen greifen hier wenn der Waschmaschinenbesitzer nicht einsichtig sein sollte die Gefahrenquelle zu beseitigen?Gerald