Begrenzung Biegedruckbewehrung

Hallo,

nachdem nun die DIN 1045-1 verbindlich wurde ist festzustellen, daß im Gegensatz zur alten DIN 1045 eine Begrenzung des Bewehrungsgehaltes für die Bemessungsfälle "Biegung" und "Biegung mit Längskraft" nicht mehr direkt gegeben ist. Dafür gab es ja mehrere gute Gründe. Kennt jemand die Hintergründe für diese "Unterlassung" in der neuen DIN

1045-1?

Freundliche Grüße,

Alfred Flaßhaar

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Alfred Flaßhaar
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Alfred Flaßhaar meinte am Wed, 27 Apr 2005 in 9 Zeilen:

Die genauen Hintergründe kenne ich auch nicht, aber kann der Grund sein, daß sich das Versagen ankündigen soll. Der Wunsch nach duktilem Bauteilversagen ist doch nur mit Betonstahl zu erreichen. Und wenn die Risse groß genug sind, weiß man auch, daß was im Busch ist.

Steffen

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Steffen Bertz

"Alfred Flaßhaar" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@individual.net...

Doch, im Abschnitt 13.1.1(4) ist die Bewehrung in einem Querschnitt auf 0,08*Ac begrenzt.

Mit Gruß Ernst Sauer

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Ernst Sauer

"Alfred Flaßhaar" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@individual.net...

Sorry, vermutlich bezieht sich die Frage auf die Begrenzung der Druckbewehrung im Verhältnis zur Zugbewehrung.

Da könnte man zunächst fragen, welchen Sinn die alte Regelung überhaupt hatte. Das war wohl ein Angstparagraph.

Jetzt wird das x/d-Verhältnis begrenzt. Damit wird erreicht, dass sich die Zugbewehrung im Fliessbereich befindet und dass sich das Versagen durch große Verformungen ankündigt. Bei einer weitergehenden Ausnutzung der Druckzone muss die Druckzone umschnürt werden. Auch das verhindert ein Versagen ohne Vorankündigung. Diese beiden Regelungen ergeben mehr Sinn als die alte pauschale Forderung As'

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Ernst Sauer

"Ernst Sauer" schrieb im Newsbeitrag news:d4ou75$r78$01$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

(...)

Ja, das meine ich.

Soweit ich mich noch an die Zeit erinnern kann, als um 1986 in der ehem. DDR das ETV-Beton (entspricht der DIN 1045-1 bei reduzierter summarischer Sicherheit) eingeführt wurde, war ein wesentlicher Grund für die Beschränkung die Befürchtung von Verbundversagen. Und auch diese "Kappung" sollte schon vor einer Bemessung diese Versagensart (Ungleichheit der Stahl- und Betondehnung im Druckbereich) ausschließen, bevor dann nur noch Biegung (mit Längskraft) und Querkraft rechnerisch nachzuweisen war. Gibt es auf Grundlage neuerer Versuche neue Erkenntnisse dazu?

Das ist nur aus wirtschaftlicher Sicht zu akzeptieren. Das Tragverhalten einer durch Druckbewehrung verstärkten Druckzone ist doch wohl ausreichend erprobt. Technologische Grenzen (Betoneinbringung) regeln eine Begrenzung von selber.

Ja, die beliebten Gleichgewichtsbedingungen ...;-)

Volle Zustimmung.

Freundliche Grüße,

Alfred Flaßhaar

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Alfred Flaßhaar

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