Hallo,
hier bemängelt ein Herr Hirsch das rückwärtige Aufschneiden von Verteilern
mit der Begründung, damit würde die Schutzisolierung aufgehoben:
http://www.voltimum.at/news/2019/anwendungstechnik.nvkommentare.liste/Funf-Kardinalfehler-bei-Steigleitungssanierungen---Ein-Bericht-aus-der-Praxis-eines -
Sachverstandigen.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=spezial
Wenn dahinter aber die Wand liegt - wie kann da eine Gefahr durch den
zusätzlich geschaffenen Leitungsauslass entstehen?
Es wird wohl eher eine Frage sein, wie dieser Leitungsauslass realisiert
ist, eine Wand als Ersatz für eine offenherzige Rückwand garantiert ja
nicht die fehlende Isolationsstrecke.
Siegfried
Ich unterstelle, daß es um trockene -nicht Feuchtraumverteiler mit
Verschraubungen - geht.
Sowas, wie es in Wohnungen eingebaut wird.
Das sind recht große Plastikunterteile, die man oben und/oder unten
öffnet.
Dünnes Plastik mit Bruchrille rum.
Der Elektriker nimmt das Hämmerchen und klopft das einfach raus.
Es entstehen je nach Fabrikat Schlitze von
ca 2 cm mal 10-20 cm.
Und geht von unten die Zuleitung und Steuerleitung und nach oben die
gesamten
Stromkreise weg, manchmal auch nach unten.
Wo sollte da ein Problem sein, weitere Öffnungen auszubrechen ?
MfG
bastian
Achtung, Stockwerksverteiler!=Wohnungsverteiler!
Der Stockwerksverteiler in Wienstrom-Territorium ist ein
Hauptleitungsabzweigkasten mit Vorzählersicherungen, in älteren
Häusern üblicherweise stockwerksweise angeordnet!
Siehe http://www.leso.at/fileadmin/download/KatalogKunststoffverteiler1-2008.pdf
ab Seite 48
Da ist man u.U. etwas paranoider als bei normalen
Wohnungsverteilern... abgesehen davon kursieren unter Elektrikern in
Österreich dermaßen unglaublich viele Gerüchte, daß man sich im
Endeffekt überhaupt nicht mehr auskennt was jetzt eigentlich zulässig
ist und was nicht. Beispielsweise ist bis heute völlig unklar, ob AP-
Verteiler komplett ohne Rückwand auf nichtbrennbaren Unterlagen
zulässig sind oder nicht... und eng verbunden damit, ob sogenannte
Rekordrahmen (eine... "sehr spezielle" Abzweig"dosen"bauart von
Dietzel-Univolt) für 230/400V-Klemmverbindungen zulässig sind oder
nicht.
Rekord-Abzweigrahmen siehe www.dietzel-univolt.at/1127_AT.123?objid=798
zweite Seite
sg Ragnar
Aus dem Bild werde ich nicht schlau. Ist das nur ein Verschluss für einen
in Beton geformten Hohlraum? Wenn ja, gibt es dazu spezielle Formstücke,
die man anschließend aus dem Beton herauszieht?
In Beton werden die normalerweise nicht eingesetzt sondern in
Mauerwerk. Es handelt sich um einen knapp 10mm tiefen Rahmen mit
Deckel der ein Loch in der Mauer verdeckt. Das Loch kann man mit
Gipsmodeln formen (selten) oder freihändig. War vor 20 Jahren in der
hiesigen Elektroinstallation allgegenwärtig, ist aber mittlerweile
deutlich seltener geworden. Findet man normalerweise nur im Altbau bei
Renovierungen, im Neubau wurden die Dinger aber z.B. in den frühen
60ern auch eingesetzt, vorzugsweise bei Wänden aus 10cm-Dünnwand-
Hohlziegeln oder gar noch dünneren Materialien (geht runter bis 5cm
Gipsdielen).
sg Ragnar
http://www.voltimum.at/news/2019/anwendungstechnik.nvkommentare.liste/Funf -
Kardinalfehler-bei-Steigleitungssanierungen---Ein-Bericht-aus-der-Praxis-
eines-Sachverstandigen.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=spezial
Hier meine Frage an den Autor und seine Antwort:
Sehr geehrter Herr Hirsch,
in Ihrem Beitrag "Fünf Kardinalfehler bei Steigleitungssanierungen – Ein
Bericht aus der Praxis eines Sachverständigen" bemängeln Sie das
rückwärtige Aufschneiden des Vorzählersicherungskasten, um dort Leitungen
einzuführen. Ich setze voraus, dass es sich nicht um eine
Feuchtrauminstallation handelt und die Wand nicht leitfähig ist. Wie
entsteht unter diesen Umständen eine Gefahr? Der von Ihnen zitierte
Normenabschnitt "30.2.4.4 Die Schutzisolierumhüllung darf an keiner Stelle
von leitfähigen Teilen so durchbrochen werden, daß eine Spannung nach
außen verschleppt werden kann." hilft nicht weiter, denn eine
unbeabsichtigte Spannungsverschleppung ist so ja nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Holtfreter
ANTWORT:
Wer sieht das Problem nicht? Im konkreten Fall des Bildes im genannten
Beitrag ist durch den großzügigen Ausschnitt durch den Aderleitugnen
geführt werden partiell die Schutzmaßnahmen Schutzisolierung unwirksam
gemacht. Die Schutzisolierumhüllung ist durchbrochen. Im fall des
Auftretens eines Isolationsfehlers (zB durch einlaufende Überspannung wird
Isolierung durchschalgen)der nur einfach isolierten Aderleitungen kann
damit Spannung nach außen übertragen werden. Da seit 13.6.2002 durch
verbindlicherklärung von ÖVE-EN 1 Teil 3 § 42 im Bereich von
Verbindungshohlräumen die Herstellung von derartigen Hohlräumen, die mit
Gips und dergleichen ausgekleidet sind, nicht mehr zulässig ist, wird
davon ausgegangen, dass Mauerwerk keine im Sinne der Elektrotechnik
ausreichende Isoliereingenschaft besitzt. Somit sind die Anforderungen des
Fehlerschutzes nicht erfüllt; das ist das Problem
ZITATENDE
Jetzt verlagert er den Schwerpunkt seiner Argumentation auf die
Aderleitungen, die selbstverständlich so nicht verlegt werden dürfen. Das
war aber nicht meine Frage, denn er zählt folgendes ausdrückliche als
einen separaten (von mehreren) Fehler auf:
| Fehlende Schutzmaßnahme in Verteilern durch unzulässig große Öffnungen
| in den Verteilerwänden
Ich kann allein im Aufschneiden der Rückwand keinen Fehler sehen!
Wenn dadurch einfach isolierte oder gar unisolierte Leitungen am Mauerwerk
anliegen, ist das wieder etwas anderes: Das wäre bei trockener Wand zwar
noch nicht gefährlich, aber bei einem gleichzeitigen Wasserrohrbruch
schon. Man sollte sich also überlegen, wo man aufschneidet und die Größe
des Lochs maßvoll wählen.
Lesen wir mal genau:
Die Schutzisolierung ist zweifellos von leitfähigen Teilen durchbrochen
worden.
Und - HOSSA! - es wird sogar betriebsmäßig eine Spannung nach außen
verschleppt.
Dazu sind Leiter ja da...
Die Norm ist m.E. dämlich formuliert.
Jede nach außen geführte Leitung stellt eine Spannungsverschleppung nach
außen dar.
Und die ist ja gewollt.
Hier fehlt das Wörtchen "gefährlich" oder unbeabsichtigt.
Und das ist der Knackpunkt!
Worin sieht der Herr die Gefahr?
Ein Wasserrohrbruch, der die Wand komplett durchfeuchtet?
Der überwindet aber die Schutzart eines Verteilers für trockene Räume
sowieso!
Tolle Gegenfrag.
Mein erster Gedanke: Spinner.
Muss sie ja so oder so.
Dir Frage ist, was passiert durch übergroße Ausschnitte?
Wassereintritt? Egal, der würde eh die ganze Verteilung fluten.
Brührungsschutz? Hallo? Für wen? Für die Wand? Oder die in ihr lebenden
Steinläuse?
Ganz schlimm. Hoffentlich elektrisiert sich das Mauerwerk nicht allzu sehr.
Nicht, dass es am Ende noch tot umfällt.
Bei allen Normen sollte man nicht vergessen, mal zu überlegen, was
eigentlich passieren kann.
Genau das möge er begründen:
Worin besteht die Gefahr, wenn eine rückwärtige Aussparung nicht "knirsch"
das Kabel einklemmt, sondern zu groß ist.
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