Stromzählerfrage (kompliziert / rechtlich / Zugang)

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

Könnte. Hast du denn dem Messstellenbetreiber erlaubt den Onlinezugang zu gewähren, oder dies dem Netzbetreiber gegenüber selbst getan?

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann
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Du meinst, neben dem Sondervertrag mit yello zur Nutzung meiner "Internetinfrastruktur" (also nutzung meines DSL-Zuganges alle 15 Minuten zur Datenabfrage) auch noch e.on den Zugang erlaubt?

Nein, weil ich zu der Zeit den NAV §21 nicht kannte. Yello hat auch u.a. damit geworben, eben kein Ableser mehr vorbeischicken zu müssen. Ob yello bei der damaligen Aktion nicht an NAV§21 gedacht hat oder dies verschwiegen hat ist mir auch unbekannt.

Trotzdem bleibt die Frage: Was kann e.on mit dem Zählerstand anfangen? Aus dem Zusammenhang ist mein Zählerstand für e.on nur eine willkürliche Zahl. Wozu müssen die diese Zahl dann ablesen?

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Torsten Rüdiger Hansen

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

Hallo,

Yello leitet den Strom für Dich nunmal durch das Netz der e.on. Wenn e.on kontrollieren will ob die Angaben von Yello über den insgesamt durchgeleiteten Strom stimmen, dann brauchen sie dazu die Zählerstände aller Yello Kunden in ihrem Netz. Sie können nicht einfach in ihrem Netz irgendwo einen Zähler für grosse Leistungen installieren und dann die Physik vertraglich dazu verpflichten das der gesamte Strom für alle Yello Kunden durch diesen Zähler fliesst, nur dieser Strom, aber kein Strom für e.on Kunden. Wenn sie einen Zähler für ein Teil ihres Netzes installieren, dann zählt dieser den Strom aller Kunden an diesem Teilnetz, egal ob die Kunde bei e.on, Yello oder sonstwo sind. Die Physik war vorher so als die Stromversorger noch ein Monopol hatten und sie ändert sich durch die Deregulierung des Strommarktes nicht.

Bye

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Uwe Hercksen

Richtig. Nur was hat der Rest deiner Antwort (für sich allein gesehenen: Korrekte Tatschenschilderung) mit meiner Frage zu tun?

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Torsten Rüdiger Hansen

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

Für die Durchleitung muss Yello bezahlen.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

Hallo,

na wenn sie Deinen Zähler und die Zähler aller anderer Yello Kunden in ihrem Netz mehrmals ablesen können sie nachrechnen ob diese abgelesenen Werte zu den von Yello genannten Werten passen oder ob es da grössere Diskrepanzen gibt.

Bye

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Uwe Hercksen

Eben. Dazu braucht e.on aber den Anfangsstand, den sie offensichtlich nicht haben. Wozu also dann die Endablesung?

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Torsten Rüdiger Hansen

Frage e-on und yello direkt. Schilder deine Daten und setze ihnen einen Termin. Die Leute von e-on, die dich besuchen, haben oft weniger M=F6glichkeiten etwas zu =E4ndern als du. Du kannst es mir glauben oder auch nicht. Es ist nunmal so in der billig-billiger-Welt ;-)

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

Die Texte sind vielleicht nicht zeitgemaess, vielleicht nicht vollstaendig. Vermutlich gibt es auch noch andere Regelungen, dass der Netzbetreiber entsprechende Pruefberechtigung ueber die gesamte Kabellaenge bis zum Uebergabepunkt hat.

Ob solche Regelungen allerdings rechtlich haltbar sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe das anders in Erinnerung, als die Kabelnetzbetreiber die Anschluessel von der Deutschen Post uebernahmen (oder wie auch immer der Tee-Laden zu dem Zeitpunkt hiess)

Schoenen Gruss Martin

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Martin Trautmann

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

Neuer "Anfangsstand"?

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Heiko Lechner

snipped-for-privacy@gmx.de (Torsten Rüdiger Hansen) schrieb:

f'up nach dsrm

Es wurde ein neuer Zähler eingebaut. Dessen Anfangsstand dürfte vermutlich 0 gewesen sein, oder?

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Holger Pollmann

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

Hallo,

warum wohl habe ich von mehrmaligem Ablesen geschrieben? Es geht auch ohne Anfangsstand wenn sie zwei Ablesungen zu zwei verschiedenen Zeitpunkten haben.

Bye

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Uwe Hercksen

Holger Pollmann schrieb:

Nein.

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

Uwe Hercksen schrieb:

Und sie werden den neuen Z=E4hler nicht in ihr Datensystem eingepflegt bekommen haben. Denn bisher waren sie es, die die Z=E4hler zulie=DFen. Und f=FCr all die neuen Angaben werden die Leute vor Ort schlicht nicht vorbereitet gewesen sein. L=E4uft alles unter Anlaufproblem.

Aber nichts desto Trotz sollte der Zugang zu den (Elekto)Armaturen immer frei zug=E4nglich sein.

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

Uwe Hercksen schrieb:

Was zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber läuft ist im EnWG festgelegt.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Dieter Wiedmann schrieb:

Wissen das auch die Leute vor Ort? In der Regel erfahren sie die Neuigkeiten von den Kunden, selten von ihrer Firma. Das d=FCrfte eher deutscher Gro=DFfirmenwirklchkeit entsprechen. Alles andere kann unter Powerpointtr=E4umereien von Managern einzuordnen sein, die ihre Daseinsberechtigung mal wieder unter Beweis stellen m=FCssen/wollen ;-)

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

Dann würde ich nochmal rechnen, denn Yello macht viel Werbung, ohne wirklich preiswert zu sein. Ich hab mal als PLZ probeweise 25920 eingegeben, da kommt bei eon 1098,04 EUR und bei Yello 1141,06 EUR (mit "Spar"zähler ein bisschen mehr) raus. Die vermeintliche Einsparung könnte somit negativ sein. (Zudem mal ne technische Frage: Muss der Zähler über deinen Inernet Anschluss ständig online gehen können, oder ist das nur optional?)

Wieso beleidigst Du den denn?

Also weißt Du, ich habe ja keine Ahnung, wie die Mitarbeiter von eon da aufgetreten sind, aber "Heini" und "Hausierer" muss ja nicht sein.

Du hast einen Anschlussvertrag mit Deinem Netzbetreiber, der eon.

Niederspannungsanschlussverordnung. Der Netzbetreiber, der Messstellenbetreiber oder der Messdienstleister haben ein Zutrittsrecht. Den Grund "Prüfen der Einrichtungen" kann er immer vorbringen. Allerdings besteht die Pflicht dazu nur nach vorheriger Benachrichtigung.

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Carsten Kreft

[§21 NAV]

Hä? Natürlich sind die anderen Gründe von Interesse, vor allem "Prüfen der technischen Einrichtungen", denn kann er immer vorschieben. Plomben kontrollieren, Hausanschluss nachsehen usw.

Wenn er die haben will und sie auch bekommt, ja. Vielleicht geht es ihm ja um was ganz anderes?

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Carsten Kreft

Die ganze war ein Testbetrieb, dazu mußte man als Teilnehmer unterschreiben, 24h/Tag einen DSL-Zugang zu haben und die Daten durch durchlaufen zu lassen. Dafür gab/gibt es einen Rabatt von 0,5Cent/kWh. Bisher hat es sich gerechnet.

Falls der Zugang ausfällt, dann ist das auch kein Problem: Entweder sagst du bei längerer Unterbrechnung bei yello "Urlaub" an oder bei kurzer Unterbrechnung werden dann ein oder mehrere der 15 Minuten-Abfragen einfach ignoriert.

Technisch ist es so, das der Zähler selbst sich mit dem yello-Server verbindet und dort im 15 Minutentakt den absoluten Zählerstand ablegt. Falls also "Pakete" ausfallen ist es kein Problem. (Diese Infos sind vom Monteur bzw. Koll-Zenter zusammengetragen und müssen nicht 100% technisch korrekt sein)

Du hast ihn nicht gesehen. Meine Nachbarin aus der Jugend hat noch monatlich die Zähler abgelesen (damals Hausfrauenjob bei der Schleswag) und war immer ordentlich gekleidet. Der Typ, der hier ankam sah aus wie gerade aus dem Schlammloch geklettert.

Wo denn? Ich kennen nur einen Vertrag mit yello.

... wie ich ja inzwischen erfahren habe.

Auf die ich warte. Diese Person wollte unangekündig herein.

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Torsten Rüdiger Hansen

Moin,

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

Es gibt in der Konstellation des OP einen Netzbetreiber (der dem die Leitungen in der Straße und der Zähler gehören) und einen Stromversorger (der, der den Strom liefert und berechnet).

Wieso Gesetz?

Der Netzbetreiber leitet Strom durch seine Leitungen/Kabel/Zähler und stellt diesen dem Stromversorger in Rechnung. Dieser weiderum stellt diesen Strom dem Abnehmer/Kunden (hier dem OP) in Rechnung.

Beispiel: Mein Wohnort wird vom Netzbetreiber e.on (früher Schleswag)versorgt. Mein Stromanbieter sind aber die Stadtwerke Flensburg.

In der FAQ meines Stromanbieters steht dazu:

Wer liest meine Zählerstände ab?

Wenn wir eine Jahresverbrauchsabrechnung durchführen, erhalten Sie von uns eine Postkarte mit der Bitte, uns die Zählerstände mitzuteilen.

Parallel erfolgt die Ablesung Ihres Stromverbrauchs nach wie vor von Ihrem bisherigen Netzbetreiber, da dieser den Zählerstand für die Abrechnung mit den Stadtwerken Flensburg benötigt. Er stellt uns auf der Basis seiner Ablesung die Durchleitungskosten und Netznutzungsentgelte in Rechnung. Das betrifft aber nur die Abwicklung zwischen uns und dem Netzbetreiber, Sie sind davon nicht betroffen.

Wer kümmert sich um den Zähler?

Dafür ist nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig. Er wartet den Zähler und liest diesen auch ab. Dafür zahlen wir an den Netzbetreiber eine Gebühr. Meist ist der Netzbetreiber das Stadtwerk vor Ort.

Und genauso läuft das auch... e.on schickt einen Ableser vorbei, die Stadtwerke Flensburg bekommen den Zählerstand von mir zusätzlich per Postkarte oder Interneteingabe mitgeteilt und dann bekomme ich von den Stadtwerken Flensburg auch die Rechnung.

Ob im Falle des OP der Stromanbieter den Zähler einfach austauschen durfte, müssen Netzbetreiber und Stromanbieter untereinander klären. Klar ist für mich jedoch, dass sich der Netzbetreiber davon überzeugen können muss, wieviel Strom durch sein Netz gegangen ist. Und da der Stromanbieter dem Netzbetreiber wohl den Zugriff auf die Online-Daten nicht ermöglicht, bleibt dem wohl kaum eine andere Möglichkeit, als einmal im Jahr vor Ort abzulesen... und dazu muss er wohl (so es nicht durch Aussenanbringung möglich ist), das Haus betreten und sich den Zählerstand angucken... Bei mir braucht er dazu nur den Hausflur betreten, einen Blick in den Zählerschrank zu werfen und gut ist es...

Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Aufregung nicht und was man dabei so kompliziert machen muss... Schliesslich haben hier zwei Parteien, die beide an der Versorgung des Hauses beteiligt sind, ein berechtigtes Interesse daran, nachzusehen, was verbraucht wurde. Ich bin mir nicht mal sicher, ob man neben dem Vertrag mit dem Stromanbieter (den man frei wählen kann) nicht ganz automatisch einen Vertrag mit dem netzbetreiber hat, denn irgendwer muss schliesslich erst einmal dafür sorgen, dass der (u.U. wonanders) gekaufte Strom auch ins Haus kommen kann und gezählt wird. Klar, dass der Netzbetreiber dann auch berechtigterweise wissen möchte, was durch sein Netz ging...

Im übrigen stellt diese Konstellation auch sicher, dass die Versorgung mit Strom ununterbrochen auch bei Wechsel oder Pleite des Stromanbieters gewährleistet ist...

Viele Grüße

Kai

Reply to
Kai Ebersbach

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