Stromzählerfrage (kompliziert / rechtlich / Zugang)

Teilweise falsch. Der jetzige Zähler ist nicht Eigentum von e.on, sondern von yello.

Zu viele Leute, die bei mir in den Keller wollen - ich bin doch kein Museum oder Kunsthalle. Jeder trägt Dreck rein und jedesmal muß ich meine Arbeit abdecken (Auftragsentwicklung, da hat kein Fremder - auch nur versehntlich- reinzusehen).

(Kabelnetzbetreiber, Gas, Strom, Wasser, Schornsteinfeger, Heizungswartung, Wasserzählertausch)

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Torsten Rüdiger Hansen
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Moin,

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

Nun, ob dieser Zähler dort mit oder ohne Zustimmung des Netzbetreibers installiert wurde, kann ich nicht beurteilen. Mindestens der verplombte Hausanschluss davor gehört noch dem Netzbetreiber. Es könnte ja auch sein, dass der Netzbetreiber eben wegen dieses Zähleraustausches jemanden vorbei geschickt hat, um zu klären, wie der alte Stand war, wie der neue Stand ist... Irgendwo muss ja auch der alte Zähler samt Stand geblieben sein...

Ehrlich gesagt hätte ich schon eher Bedenken gehabt, nämlich in dem Moment, wo mir der Stromanbieter seinen eigenen Zähler einbauen will und den des Netzbetreibers rausreisst...

Zumindest als Eigentümer des Hauses hätte ich da erst mal mit dem Netzbetreiber Rücksprache gehalten, um eventuellen späteren Ärger (Fehlabrechnungen etc.) zu vermeiden...

Die vermeintliche zusätzliche Bequemlichkeit (für wen bequem?) der Fernablesung über das Internet scheint ja von yello zwar propagiert worden zu sein, bewusst oder unbewusst wurden dabei aber offenbar die Rechte des Netzbetreibers vergessen...

Kann ich verstehen, das ist lästig, insbesondere dann, wenn der Zähler nicht leicht zugänglich ist.

Inzwischen haben wir ja herausgefunden, dass der § 21 NAV existiert und dass sich der Ableser/Monteur vorher anmelden muss und nicht einfach so vor der Tür stehen sollte... Und gegen Leute mit schmutzigen Schuhen wirkte bislang auch die nette Bitte, diese vor Betreten weiterer Räume auszuziehen, immer noch Wunder...

Nun ja... so lästig es in der Masse ist, jeder einzelne hat jedoch seine Berechtigung...

Viele Grüße

Kai

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Kai Ebersbach

Horst-D.Winzler schrieb:

Volle Zustimmung! Wie wäre es denn, wenn man in dieser Situation einfach mal den Anbieter wechselst? Das wäre dann wohl das Chaos schlecht hin. Das machst man zweimal, dann meldest Du Dich beim letzten Stromfuzzi ab und anschließend hat man Strom für lau. Das gesparte Geld wegen dem Karma auf ein extra Konto und nach zehn Jahren an einen guten Zweck gependet... Dann haben die Dämels für ihre Dämlichkeit gezahlt ;-))

Grüße Uwe

PS: liest denn hier von eon oder yellow kein Mensch mit und kann da mal sinnig eingreifen? Kann doch nicht sein, daß da nur Dämels sitzen!

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Uwe Wiards

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

Hallo,

was kann e.on und Yello dafür was Du in Deinem Keller machst und wie die Zähler zugänglich sind?

Bei unserer Mietswohnung muß inzwischen weder für den Strom- noch den Wasser- noch die Heizungszähler jemand in die Wohnung. Der Stromzähler ist direkt vor der Wohnungstür, optimale Kabelführung, der Wasserzähler im Keller, die Heizungszähler werden drahtlos abgelesen.

Bye

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Uwe Hercksen

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Uwe Wiards schrieb:

Warum nicht?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

fup2dsrm, da nichts mit Elektrotechnik zu tun

Halli-Hallo!

Uwe Hercksen schrieb am 26.03.2009 09:17:

Zur Kontrolle der Heizungszähler muß schon jemand in die Wohnung.

Ciao/HaJo

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HaJo Hachtkemper

Tach Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

der Zählerwechsel ist in den EDV-Systemen E-Hanse unsd Yello etc nicht richtig verarbeitet worden, somit wird einfach vor Ort nachsehen: ist nur ein Zähler vorhanden, der Yello-Zähler wurde nicht neben dem E-Hanse-Zähler aufgehängt und es liegt auch kein Zähler im Zählerschrank herum. Wenn der Mitarbeiter vom Netzbetreiber das festgestellt hat wird die Zählerkarteileiche beerdigt und fertig.

Manche Mitmenschen auf Erden geben ein prima Haarfön ab :-)

MfG

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Bernd Löffler

Dann hatte er wohl auf dem Weg zu Dir den Z=E4hler im Pumpenh=E4uschen am Deichsiel abgelesen (der f=FCr die Tauchpumpen). :)

Wo wir eh schon fernab elektrotechnischer Details sind:

Bekannter von mir hat eine Zeitlang die Stromanbieter wie seine Hemden gewechselt. Nach einiger Zeit kam ein Brief von seinem $da-wo-das- Stromkabel-herkommt: die Firma $Windei (sein 3. oder 5. Betreiber in der langen Reihe) habe f=FCr den Zeitraum x vor 2 oder 3 Jahren nichts an sie =FCberwiesen und sei jetzt pleite. Daher h=E4tten sie das Geld (das er bereits fleissig an $Windei gezahlt hatte) gerne von ihm. Mahnung, Klage, Gericht, Ergebnis: Vergleich, da=DF er (letztlich doppelt) zahlt. Der Richter hatte ihm deutlich gemacht, da=DF er ihn sonst zur Zahlung verurteilt h=E4tte. Rechtsgrund war wohl, da=DF irgendeine befreiende Mitteilung von $Windei an $da-wo-das-Stromkabel-herkommt unterblieben war (oder sonst ein falscher Halbsatz in den AGB), wodurch er quasi als Gesamtschuldner zusammen mit $Windei f=FCr die Stromkosten haftete. Das ganze d=FCrfte trotz Rechtsschutzversicherung seine Stromkostenersparnis der n=E4chsten 10-30 Jahre aufgefressen haben.

Mein Stromanbieter (=3DNetzbetreiber) verbietet mir vertraglich den Betrieb von Stromaggregaten. Ob da USV auch dazugeh=F6ren?

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Thomas Schreiber

Alles was nach dem EEG gefördert wird, Notstromanlagen und KWK bis 50 kW darfst Du betreiben. §37 (1)

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Eine typische USV ist kein Stromaggregat sondern die puffert nur. Sie bezieht ja den Strom aus dem Netz. Ist sie um ein Stromaggregat ergänzt dann ist das ein Notstromaggregat.

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Emil Naepflein

Thomas Schreiber schrieb:

Hallo,

das hast Du vermutlich etwas missverstanden. Aus gutem Grund verbieten die Netzbetreiber die Rückspeisung von Deinem Anschluß ins Netz wenn im Netz der Strom ausgefallen ist oder abgeschaltet wurde. Das müssen sie schon aus Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter die gerade bei der Fehlersuche und -behebung sind.

Bye

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Uwe Hercksen

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Du bist aber nicht gezwungen worden, das Ding montieren zu lassen, oder?

CU

Manuel

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Manuel Reimer

Die meisten sind bekannt gewesen. Der höhere Eigenverbauch ist bei unserem Verbrauch nicht zu merken. Der "gläserne Kunde" ist bei uns nur augenblicklich herauszulesen, aber nicht vorhersehbar wegen unterschiedlicher und wechselnder Arbeitszeiten.

Das als höheren Anschaffungskosten genannte Argument ist für uns nicht relevant, da wir mit dem neuem Zähler wenige statt mehr zahlen (Rabatt für Testkunden). Die genannten höheren Infrastrukturkosten sind auch nicht entstanden, da ich schon Jahre vor dem Zähler DSL im Haus hatte.

Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist relativ, wir hatten in den 10 Jahren, wo wir hier wohnen 3 mal Stromausfall wegen Gewitter. 0 mal wegen Problem mit dem Zähler (in 15 Monaten).

Den günstigeren Tarif in der Talzeit nutzen wir seit 15 Monaten. Der ist bei diesem Vertrag nicht fraglich.

Preisexplosion? Kann überall passieren.

Der Talzeittarif ist zeitlich fest vorgegeben, also kann zeitabhängig geschaltet werden.

Die Daten sind bei diesem Vertrag direkt aus dem Zähler auslesbar.

Von den bei Wiki genannten Argumenten kann ich im Bezug auf unserem Vertrag nur ein Argument gelten lassen: Die höhere Ausfallwahrscheinlichkeit. Aber selbst die ist so gering, das ich das Risiko eingehe. Aber selbst wenn: Als Energieelektroniker kann ich mir auch selbst helfen (per vorhandenem Zwischenzähler einen der 3 "guten" Nachbarn um Stromabzapfung bitten).

Nein, wir haben uns bewußt und freiwillig dafür entschieden. Mit ca. 4 tägiger Diskussion, besonders unter dem Aspekt des gläsernem Kunden.

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Torsten Rüdiger Hansen

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