Hallo,
wie wir vor 10 Jahren unser Haus kauften war hier ein Stromzähler von der Schleswag eingebaut. Dort waren wir einige Jahre Kunde. Dann irgendwann wurde aus der Schleswag die e.on Hanse.
Wir haben seit ca. 5 Jahren einen Stromliefervertrag mit yello. Zum Zeitpunkt der Umstellung war noch der übliche schwarze Zähler von der Schleswag eingebaut.
Seit Nov. 07 haben wir von yello einen neuen Zähler bekommen, der Fern-ausgelesen wird (per Internet, ich kann von meinem Rechner aus jede Sekunde den aktuellen Stromverbrauch auslesen, geile Spielerei).
Beim Austausch der Zähler wurde mir vom Monteuer versichert, das der alte Zähler (Eigentummsvermerk "Schleswag") bei e.on abgemeldet bzw. zurückgegeben wird.
Letztes Jahr kam ein Hausierer von e.on vorbei und wollte den Stromzähler ablesen. Dem habe ich den obrigen Sachverhalt geschildert. Er war auch mit mir im Keller, um dort eigenäugig festzustellen, das wir keinen e.on- oder Schleswag-Zähler mehr haben.
Nun kan heute wieder so ein Heini und wollte in den Keller. Das habe ich ihm mit dem Hinweis, keinen Zähler seines Arbeitgebers zu haben, verweigert.
Er brummelte irgendwas von "per Gesetz verpflichtet" in seinen Kragen und hat denn noch was hinter der Tür, die ich ihm freundlich, aber bestimmt vor der Nase geschlossen habe, gelabert.
Meine Frage an die Gemeinde: In welchem Gesetz soll stehen, das ich einem Fremden in den Keller (oder mein Haus) lassen muß, wenn gar kein Zähler mehr vom Ex-Versorger vorhanden ist?
Selbst wenn e.on wissen möchte, wieviel Strom durch deren Leitung zu uns geflossen ist, ist das mein Problem? Falls ja, wie will e.on die Menge ablesen, wenn ein neuer Zähler montiert wurde, dessen Anfangsstand e.on nicht bekannt ist? Wenn aber e.on sich mit yello wegen den Zählerstand zum Tauschpunkt auseinandersetzt, warum sollte der Ableser dann noch in mein Haus müssen, weil yello den Zählerstand ja alle 15 Minuten abfragt?
Eine Menge Fragen, ich hoffe, hier etwas Licht in den dunklen Zählerkasten zu bekommen...