Stromzählerfrage (kompliziert / rechtlich / Zugang)

Hallo,

wie wir vor 10 Jahren unser Haus kauften war hier ein Stromzähler von der Schleswag eingebaut. Dort waren wir einige Jahre Kunde. Dann irgendwann wurde aus der Schleswag die e.on Hanse.

Wir haben seit ca. 5 Jahren einen Stromliefervertrag mit yello. Zum Zeitpunkt der Umstellung war noch der übliche schwarze Zähler von der Schleswag eingebaut.

Seit Nov. 07 haben wir von yello einen neuen Zähler bekommen, der Fern-ausgelesen wird (per Internet, ich kann von meinem Rechner aus jede Sekunde den aktuellen Stromverbrauch auslesen, geile Spielerei).

Beim Austausch der Zähler wurde mir vom Monteuer versichert, das der alte Zähler (Eigentummsvermerk "Schleswag") bei e.on abgemeldet bzw. zurückgegeben wird.

Letztes Jahr kam ein Hausierer von e.on vorbei und wollte den Stromzähler ablesen. Dem habe ich den obrigen Sachverhalt geschildert. Er war auch mit mir im Keller, um dort eigenäugig festzustellen, das wir keinen e.on- oder Schleswag-Zähler mehr haben.

Nun kan heute wieder so ein Heini und wollte in den Keller. Das habe ich ihm mit dem Hinweis, keinen Zähler seines Arbeitgebers zu haben, verweigert.

Er brummelte irgendwas von "per Gesetz verpflichtet" in seinen Kragen und hat denn noch was hinter der Tür, die ich ihm freundlich, aber bestimmt vor der Nase geschlossen habe, gelabert.

Meine Frage an die Gemeinde: In welchem Gesetz soll stehen, das ich einem Fremden in den Keller (oder mein Haus) lassen muß, wenn gar kein Zähler mehr vom Ex-Versorger vorhanden ist?

Selbst wenn e.on wissen möchte, wieviel Strom durch deren Leitung zu uns geflossen ist, ist das mein Problem? Falls ja, wie will e.on die Menge ablesen, wenn ein neuer Zähler montiert wurde, dessen Anfangsstand e.on nicht bekannt ist? Wenn aber e.on sich mit yello wegen den Zählerstand zum Tauschpunkt auseinandersetzt, warum sollte der Ableser dann noch in mein Haus müssen, weil yello den Zählerstand ja alle 15 Minuten abfragt?

Eine Menge Fragen, ich hoffe, hier etwas Licht in den dunklen Zählerkasten zu bekommen...

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Torsten Rüdiger Hansen
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Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

Hallo,

es wäre besser gewesen Du hättest dem zweiten Ableser von e.on von seinem Kollegen erzählt und ihm einfach noch mal den neuen Yello Zähler gezeigt, dazu noch der freundliche Hinweis das e.on die weiteren Fragen doch bitte selbst mit Yello klären soll und Dich dann bitte über das Ergebnis informieren möchte.

Bye

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Uwe Hercksen

Warum?

Wieso soll ich fremde Leute in mein Haus lassen? Freundlich war ich schon, jetzt latscht der nur Dreck rein und macht große Augen. Das mag ich nicht...

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Torsten Rüdiger Hansen

"Uwe Hercksen" schrieb:

Der Name "Hansen" des OP und der des Versorgers "Schleswag" weisen mich darauf hin, dass der OP aus dem schönen Land des Flensburger Biers kommt. Und wenn du schon mal eine Flens-Werbung gesehen hast, dann weißt du, dass dieser Menschenschlag nicht so viele Worte macht ;-)

SCNR

Michael

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Michael Landenberger

snipped-for-privacy@gmx.de (Torsten Rüdiger Hansen) schrieb:

Es besteht ein Anschluß an das Stromnetz des Ex-Versorgers. Den wirst Du überigens nicht los, da es Bei Euch vermutlich kein anderes Stromnetz für einen Hausanschluß gibt.

Elmar

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Elmar Haneke

Torsten Rüdiger Hansen schrieb:

Hallo,

dann hättest Du eben Deinen Zähler so einbauen lassen sollen das er ohne das Haus zu betreten von aussen abgelesen werden kann. In Kanada habe ich das so gesehen, geht natürlich bei oberirdischer Einspeisung ins Haus leichter, Zähler aussen an der Hauswand oder sogar an der Grundstücksgrenze.

Bei Deiner "Lösung" des Problems darfst Du Dich nicht wundern wenn die Angelegenheit erst nach mehreren Briefwechseln mit e.on und Yello geklärt ist.

Bye

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Uwe Hercksen

Michael Landenberger schrieb:

Hallo,

mein Nachname endet auch auf -sen und stammt von der deutschen Nordseeküste. ;-)

Bye

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Uwe Hercksen

Fup2dsrm, da rechtliche Seite

Halli-Hallo!

Elmar Haneke schrieb am 24.03.2009 17:23:

Mit dem Ex-Versorger hat er keinen Vertrag, sein Versorger hat ihn auch wohl nicht darauf hingewiesen dass in dessen Auftrag von %anderesunternehmen% jemand vorbeikommt. Welchen Grund sollte der OP also haben, irgendwelche Dritte auf seinem Grundstück zu dulden?

Ciao/HaJo

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HaJo Hachtkemper

Hallo,

auch ich habe bei Bezug meiner Wohnung den bestehenden Vertrag mit eon durch einen anderen ersetzt.

Heute, nach ca. 1.5 Jahren, erhalte ich ein Schreiben von Eon:

Kunden-Nr: XXX

"...die EON Bayern betreibt das Energienetz in einem großen Teil Bayerns. Daran ist auch Ihre Versorgungsanlage angeschlossen. Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, die Zählerstände aller Kunden im Netzgebiet zu erheben - unabhängig davon, ob Sie persönlich einen Energieliefervertrag mit der EON Bayern haben oder nicht.

...

Liegen Ihre Daten auch nach drei Wochen nicht vor, wird Ihr Energieverbrauch auf Basis von Vergleichsdaten errechnet.

..."

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Knorpi

Ich vermute mal, in dem Vertrag, der zwischen Stromnetzanbieter und Hausbauer beim Erstbezug eures Hauses abgeschlossen wurde und der auch für die Nachbesitzer gilt (solange nicht der Kabelanschluss deinstalliert ist).

Bei mir ist das jedenfalls so.

l.

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Ludger Averborg

Laut Lieferbedingungen der EVUs hast du ihnen bzw Vertretern den Zugang zum Hausanschlußkasten bis zum Zähler zu gewähren. zB können sie Plomben überprüfen usw. Ansonsten Hausanschluß und Zähler von außen einsehbar einbauen. Uwe erwähnte Kanada. In USA auch so.

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horst-d.winzler

Ludger Averborg schrieb:

Müßte das dann nicht im Grundbuch eingetragen sein?

Andreas

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Andreas Fischer

Elmar Haneke schrieb:

Sein Ansprechpartner ist yello. Treten Störungen auf, dann bitte bei yello anrufen.Die melden es dann der Schleswag weiter. Den Zugang zu dem Hausanschluß muß er aber weiter den Vertretern der Schleswag gewähren. Es ist wie beim Telefonnetz der Telekom. Es wird alles umständlicher.

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horst-d.winzler

horst-d.winzler schrieb:

In Skandinavien auch.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

fup2dsrm da rechtliche Seite

Halli-Hallo!

horst-d.winzler schrieb am 24.03.2009 19:11:

^^^^^^^^^^

Dann müsste entweder das EVU die Vertreter genannt haben oder derjenige der Zutritt verlangt müsste mir seine Vertretungsrechte nachweisen. Wenn beides nicht ist, dann ist auch mit Zutritt nichts.

Ciao/HaJo

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HaJo Hachtkemper

Welches?

Das was zuerst geliefert hat? Mit dem habe ich kein Vertragsverhältnis mehr. Besteht die Ableseberechtigung noch 6-7 Jahre später? Urteil oder Gesetz?

Das aktuelle? Das "liest ab" ohne mein Haus betreten zu müssen. Wenn die die Plomben sehen wollen können sie kommen und ich lasse sie rein.

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Torsten Rüdiger Hansen

Ludger Averborg schrieb:

Wieso sollte dieser Vertrag f=FCr einen sp=E4teren Besitzer (du meinst wohl "Eigent=FCmer") gelten? =20 MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

""Torsten Rüdiger Hansen"" schrieb:

Also, wenn ich ehrlich sein will, ich würde auch nicht einfach jeden Heini in mein Haus lassen... Reicht eh, das man die ganzen Drücker und Z. J. immer wieder aus'm Haus schmeissen muss... Andererseits aber würde ich grundsätzlich erst mal den Kerl oder wenn's a Weiberl war, mir seinen oder den Dienstausweis zeigen lassen und eventuell eine schriftliche Beauftragung zum Besuch an meine Adresse vorzeigen lassen ... Und wenn das nicht der Richtigkeit entsprechen würde, könnte der hingehen wo der Pfeffer wächst...

Derweil... Tschau, DA PITT

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Peter Schnitter

Hä?

Wir sind nicht in Kananda und hier gilt TAB2007.

Lutz

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Lutz Illigen

Okay, nachdem ich jetztweis, das der Netzbetreiber ablesen können muß eine eher hypothetische Nachfrage:

dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder des Messdienstleisters den Zutritt zum Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und Messeinrichtungen, zum Austausch der Messeinrichtung, auch anlässlich eines Wechsels des Messstellenbetreibers, zur Ablesung der Messeinrichtung oder zur Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung erforderlich ist.

Soweit ich den Text verstehe, muß der Zugang zum Ablesen (die anderen Fälle sind jetzt nicht interessant) gewährt werden. Da ich einen elektronischen Zähler habe, der alle 15 Minuten "per Internet" ausgelesen wird (vom EVU, nicht vom Netzbetreiber), warum muß ich den Netzbetreiber-Vertreter noch in die Bude lassen? Der kann sich doch die Daten elektronisch vom EVU holen, oder?

Reply to
Torsten Rüdiger Hansen

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