Hallo!
Mein EVU hat mir mitgeteilt, dass die bestehenden Wasser- und Gas- Versorgungsleitungen aus Stahlrohr zu meinem Haus demnächst in Kunstoffleitungen ausgetauscht werden. Da diese Stahlrohre in unserer Siedlung aus (gleichen) Altbauten alle auch als (Einziger) Schutzerder verwendet werden, fordert das EVU nun eine Nachrüstung einer geeigneten Erdungsanlage. Dazu habe ich die Rohre kuzzeitig von der Potentialausgleichsschiene in meinem Haus getrennt um um diesen Fall (Wegfall der Rohre als Schutzerder) zu simulieren. Anschließend habe ich die Schleifenimpedanz der entferntesten Steckdosen nachgemessen. Diese waren OK. Der Anschlusskasten auf der Strasse, an dem das Haus angeschlossen ist, ist auch nicht weit entfernt, und der wird vemutlich einen Erder haben. Meiner Meinung nach ist also von der Elektroinstallation her kein Erder notwendig. Ist das richtig? Nun aber zum Blitzschutz: Ich habe eine Dachantenne, die auch mit entsprechender Leitung (16mm2) an den Hauptpotentialausgleich angeschlossen ist. Ist diesbezüglich ein Erder in der nähe des Hauptpotentialausgleichs gefordert? Man könnte ja auch einfach sagen: "besser ist es", zumal ja bis zur Hauswand zum Austausch der Leitungen sowieso alles aufgebuddelt wird (=Gelegenheit). Muss ich dann wirklich ein Staberder 2,50m in die Erde rammen, oder reicht es, wenn er einfach mit in den Graben gelegt wird (horizontal)? Als Verbindug zum Hauptpotentialausgleich sollte doch 16mm2 genügen?
Mfg, und danke in vorraus, Stefan