Staberder installieren?

Hallo!

Mein EVU hat mir mitgeteilt, dass die bestehenden Wasser- und Gas- Versorgungsleitungen aus Stahlrohr zu meinem Haus demnächst in Kunstoffleitungen ausgetauscht werden. Da diese Stahlrohre in unserer Siedlung aus (gleichen) Altbauten alle auch als (Einziger) Schutzerder verwendet werden, fordert das EVU nun eine Nachrüstung einer geeigneten Erdungsanlage. Dazu habe ich die Rohre kuzzeitig von der Potentialausgleichsschiene in meinem Haus getrennt um um diesen Fall (Wegfall der Rohre als Schutzerder) zu simulieren. Anschließend habe ich die Schleifenimpedanz der entferntesten Steckdosen nachgemessen. Diese waren OK. Der Anschlusskasten auf der Strasse, an dem das Haus angeschlossen ist, ist auch nicht weit entfernt, und der wird vemutlich einen Erder haben. Meiner Meinung nach ist also von der Elektroinstallation her kein Erder notwendig. Ist das richtig? Nun aber zum Blitzschutz: Ich habe eine Dachantenne, die auch mit entsprechender Leitung (16mm2) an den Hauptpotentialausgleich angeschlossen ist. Ist diesbezüglich ein Erder in der nähe des Hauptpotentialausgleichs gefordert? Man könnte ja auch einfach sagen: "besser ist es", zumal ja bis zur Hauswand zum Austausch der Leitungen sowieso alles aufgebuddelt wird (=Gelegenheit). Muss ich dann wirklich ein Staberder 2,50m in die Erde rammen, oder reicht es, wenn er einfach mit in den Graben gelegt wird (horizontal)? Als Verbindug zum Hauptpotentialausgleich sollte doch 16mm2 genügen?

Mfg, und danke in vorraus, Stefan

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Kleines Onlein
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Wenn ich nicht schon beim Umbau einen Staberder gesetzt haätte so wäre es bei mir beim Ersetzen der Wasserleitung so gemacht worden, und zwar wäre ein Cu-Band von ?x? Querschnitt parallel zur neuen Leitung verlegt und im Haus an die Wasserleitung angeschlossen worden.

Ernst

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Ernst Keller

Da haben die aber lange gebraucht, das ist schon seit x Jahren nicht mehr erlaubt.

Dein Hausanschluss befindet sich auf der Strasse?

Nein, sonst gäbe es die EVU Forderung nicht und sie hätten dir eine Netzformänderung mitgeteilt.

Nein.

Der Erder war auch schon vorher gefordert.

Ja und nein. 2,5 m Staberder ja oder 2 x 5 m Band/Rund nach Vorschrift. Frag evtl. einen Blitzschutzfachmann.

Leg einfach das Erderfahne auf. BTW: Warum lässt Du dir den Staberder nicht von dem Bagger rein- drücken wenn eh aufgebuddelt wird. Ob der Erder unter der Wasserleitung läuft interessiert keinen. Und den Mauerdurchgang richtig isolieren.

Lutz

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Lutz Illigen

Lutz Illigen schrieb:

Ach, wo genau steht das? Bitte Quellenangabe einer bundesweit geltenden Vorschrift.

MfG Jörg

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Jörg Offner

Bisher hatten wir Bestandschutz....

Nein, ich meine den Verteilerkasten, an dem auch die anderen Häuser angeschlossen sind. Das sind doch so Kästen, die am Straßenrand stehen. Mein HAK befindet sich im Keller.

Warum, die Netzform wird doch nicht geändert? Die reißen nur unseren "Erder" raus.

2 x 5 m --> heisst das, ich kann 2 unisolierte Erdungsleitungen einfach 5m lang in den Graben mit einbuddeln lassen, oder müssen die einen bestimmten Abstand zueinander haben? Sooo breit ist der Graben schließlich auch nicht... Ich könnte mir (ich glaube 50mm2) unisolierte PE - Leitung besorgen, allerdings ist die "Halbfelxibel", sie besteht also aus mehreren einzelnen Kupferadern. Wäre das geeignet?

Kann ich nicht den gleichen Mauerdurchgang benutzen, wie die anderen Versorgungsleitungen? Oder muss ich ein Extra - Loch bohren?

Stefan

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Kleines Onlein

Da musst du sicher massives CU verwenden.

Ernst

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Ernst Keller

Eben deshalb wird es bei TT bleiben.

Nein, ich schrieb Band/Rund. AFAIK sollte das jetzt Edelstahl sein. Daher auch der Hinweis auf den Blitzschutzfachmann. Abstand ist vorgegeben.

Solltest Du nicht alleine schon wegen der Abdichtung.

Lutz

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Lutz Illigen

auch der Hinweis auf den Blitzschutzfachmann. Abstand ist vorgegeben.

Der Abstand sollte so groß sein, dass ein vom Erder ausgehender Lichtbogen das Kabel nicht erreicht.

Das Material des Erders sollte so gewählt werden, dass keine elektrochemische Zersetzung erfolgen kann (Netzform, Verbindung mit anderen Erdern?).

Bei Näherungen darf auch bei Antennenerdungen ein Überspannungsschutz geplant werden.

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Christian Rüger

Die Verlegung schreibt ABB/DIN VDE/EN vor. Das weiss der Blitzschutzfachmann.

Lutz

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Lutz Illigen

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