Erdung von Antenne

Hallo,

ein Verwandter von mir renoviert im Moment sein Hausdach (neue Isolierung) und versetzt im Laufe dessen auch seine Antenne an eine neue Position. Die Antenne ist auf den Dachsparren montiert, das Haus hat keinen Blitzschutz.

Als er mir seinen Aufbau gezeigt hat habe ich etwas Bauchschmerzen bekommen, allerdings bin ich selber kein Experte auf dem Gebiet und w=FCrde mich deshalb =FCber eure Meinung dazu freuen.

  1. Die Antenne ist =FCber ein 16mm^2 Cu-Kabel mit dem Hauptpotentialausgleich im Keller verbunden. Dieses Kabel wurde damals beim Hausbau vom Elektriker(?) verlegt und verl=E4uft entlang eines Dachbalkens, innerhalb der Dachisolierung aus Papierschnitzeln. Ist das erlaubt? Ich danke da an die Brandgefahr im Falle eines Blitzeinschlags.

  1. Da das "alte" Erdungskabel nicht (mehr) lang genug ist wird es an der Potentialausgleichsschiene f=FCr die Koaxkabel an das "neue" angeschlossen. Das Kabel verl=E4uft also Antenne -> Dach ->

Potentialausgleichsschine (im Haus) -> Dach -> Hauptpotentialausgleich (Keller). Hier machen mir die m=F6glichen Stromkr=E4fte im Falle eines Blitzeinschlags Sorgen, sowie der Verlauf des Kabels ins Haus hinein, anstatt auf dem Dach zu bleiben.

Vielen Dank f=FCr eure Hilfe! Lars

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Lars Schmidt
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begin quoting, Lars Schmidt schrieb:

Ist auch nicht vorgeschrieben.

Ein Blitzschlag ist ein extrem unwahrscheinliches Ereignis (5-10 Blitze pro km^2 und Jahr, also für ein 1000-m^2-Grundstück jährliche Einschlagswahrscheinlichkeit unter einem Prozent - *irgendwo* auf dem Grundstück, der Blitz macht, was er will!) und braucht auslegungsmäßig nicht berücksichtigt zu werden. Er soll sich die Bedingungen seiner Gebäude-, Hausrat- und Feuerversicherung ansehen, ob die Vorschriften für Blitzschutz und Ableitungen enthält (d. h.: sich von den Versicherungen schriftlich bestätigen lassen, daß sie im Fall eines Blitzschadens deswegen nicht die Entschädigung reduziert), und wenn nicht: Pfeif drauf!

Wirtschaftlich gesehen lohnt es sich auf keinen Fall, es "richtig" zu machen, denn der Erwartungswert des Schadens dürfte regelmäßig deutlich niedriger als die Kosten liegen. Eine nicht "brandgefährliche" Ableitung wäre auch kein Schutz gegen Blitzschäden, denn ohne eine systematisch angelegte Fanganlage ist die Wahrscheinlichkeit, daß der Blitz die Antenne trifft und sich in der Potentialausgleichsleitung austobt, auch nicht höher, als einen Meter daneben zu treffen und einen völlig unkontrollierten Weg zurückzulegen.

MaW: Das Problem existiert nicht - "es wird schon gutgehen" ist hier ausnahmsweise wirklich angebracht.

Wenn man schon etwas gegen Blitzschäden tun will, wäre es wirtschaftlich wesentlich sinnvoller, Überspannungsschutzmaßnahmen (Grob- und Feinschutz) vorzusehen, also am Zähler Dehnventile zu installieren sowie an den "Elektronik-Steckdosen" und an der Telefonleitung und ggf. an dem Fernsehkabelanschluß Überspannungsableiter, denn es ist mehrere Größenordnungen wahrscheinlicher, daß man sich auf diesem Weg schädliche Überspannungen einfängt, als daß es zu Brandschäden durch Blitzschlag kommt.

Gegenkontrolle: Die örtliche Feuerwehr wird gerne Auskunft über die Häufigkeit von Brandschäden durch Blitzschlag geben sowie darüber, ob die in einem Zusammenhang mit der Installation gestanden haben. Es wird sich ergeben, der andere Brandursachen um Größenordnungen relevanter sind.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Bitte sieh Dir diesen aussagekräftigen Artikel an:

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Der sollte alle Unklarheiten beseitigen!

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Carsten Kreft

So einen =E4hnlichen Artikel hatte ich schon einmal gelesen, daher war mir klar, dass der momentane Zustand nicht so ganz ideal ist. Ob man das Erdungskabel durchtrennen und wieder zusammenfrickeln darf konnte ich dem Artikel nicht entnehmen. Des Weiteren ist jetzt die Frage ob die Papierschitzelisolierung ein leicht entz=FCndlicher Stoff ist:

Zitat: "Auf Geb=E4uden mit leicht entz=FCndbaren Dachabdeckungen (z.B. Stroh, Reet oder =E4hnlichen Materialien) d=FCrfen keine Antennenanlagen errichtet werden. R=E4ume die zur Lagerung von leicht entz=FCndlichen Stoffen wie Heu, Stroh und dergleichen dienen oder in denen sich explosive Atmosph=E4re bilden oder ansammeln kann, d=FCrfen nicht zur Verlegung von Antennenleitungen oder Erdungsleiter verwendet werden."

Viele Gr=FC=DFe Lars

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Lars Schmidt

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Das ist nicht aktuell, denn VDE 0855-300 von 2008-08 erlaubt bei blitzstromtragfähigem Material mehrdrähtige Leitung.

Lutz

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Lutz Illigen

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