Erdung von Antenne

Hallo,
ein Verwandter von mir renoviert im Moment sein Hausdach (neue Isolierung) und versetzt im Laufe dessen auch seine Antenne an eine
neue Position. Die Antenne ist auf den Dachsparren montiert, das Haus hat keinen Blitzschutz.
Als er mir seinen Aufbau gezeigt hat habe ich etwas Bauchschmerzen bekommen, allerdings bin ich selber kein Experte auf dem Gebiet und würde mich deshalb über eure Meinung dazu freuen.
1. Die Antenne ist über ein 16mm^2 Cu-Kabel mit dem Hauptpotentialausgleich im Keller verbunden. Dieses Kabel wurde damals beim Hausbau vom Elektriker(?) verlegt und verläuft entlang eines Dachbalkens, innerhalb der Dachisolierung aus Papierschnitzeln. Ist das erlaubt? Ich danke da an die Brandgefahr im Falle eines Blitzeinschlags.
2. Da das "alte" Erdungskabel nicht (mehr) lang genug ist wird es an der Potentialausgleichsschiene für die Koaxkabel an das "neue" angeschlossen. Das Kabel verläuft also Antenne -> Dach -> Potentialausgleichsschine (im Haus) -> Dach -> Hauptpotentialausgleich (Keller). Hier machen mir die möglichen Stromkräfte im Falle eines Blitzeinschlags Sorgen, sowie der Verlauf des Kabels ins Haus hinein, anstatt auf dem Dach zu bleiben.
Vielen Dank für eure Hilfe! Lars
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X-No-Archive: Yes
begin quoting, Lars Schmidt schrieb:

Ist auch nicht vorgeschrieben.

Ein Blitzschlag ist ein extrem unwahrscheinliches Ereignis (5-10 Blitze pro km^2 und Jahr, also für ein 1000-m^2-Grundstück jährliche Einschlagswahrscheinlichkeit unter einem Prozent - *irgendwo* auf dem Grundstück, der Blitz macht, was er will!) und braucht auslegungsmäßig nicht berücksichtigt zu werden. Er soll sich die Bedingungen seiner Gebäude-, Hausrat- und Feuerversicherung ansehen, ob die Vorschriften für Blitzschutz und Ableitungen enthält (d. h.: sich von den Versicherungen schriftlich bestätigen lassen, daß sie im Fall eines Blitzschadens deswegen nicht die Entschädigung reduziert), und wenn nicht: Pfeif drauf!
Wirtschaftlich gesehen lohnt es sich auf keinen Fall, es "richtig" zu machen, denn der Erwartungswert des Schadens dürfte regelmäßig deutlich niedriger als die Kosten liegen. Eine nicht "brandgefährliche" Ableitung wäre auch kein Schutz gegen Blitzschäden, denn ohne eine systematisch angelegte Fanganlage ist die Wahrscheinlichkeit, daß der Blitz die Antenne trifft und sich in der Potentialausgleichsleitung austobt, auch nicht höher, als einen Meter daneben zu treffen und einen völlig unkontrollierten Weg zurückzulegen.
MaW: Das Problem existiert nicht - "es wird schon gutgehen" ist hier ausnahmsweise wirklich angebracht.
Wenn man schon etwas gegen Blitzschäden tun will, wäre es wirtschaftlich wesentlich sinnvoller, Überspannungsschutzmaßnahmen (Grob- und Feinschutz) vorzusehen, also am Zähler Dehnventile zu installieren sowie an den "Elektronik-Steckdosen" und an der Telefonleitung und ggf. an dem Fernsehkabelanschluß Überspannungsableiter, denn es ist mehrere Größenordnungen wahrscheinlicher, daß man sich auf diesem Weg schädliche Überspannungen einfängt, als daß es zu Brandschäden durch Blitzschlag kommt.
Gegenkontrolle: Die örtliche Feuerwehr wird gerne Auskunft über die Häufigkeit von Brandschäden durch Blitzschlag geben sowie darüber, ob die in einem Zusammenhang mit der Installation gestanden haben. Es wird sich ergeben, der andere Brandursachen um Größenordnungen relevanter sind.
Gruß aus Bremen Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
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Bitte sieh Dir diesen aussagekräftigen Artikel an:
http://www.voltimum.de/files/de/filemanager/voltinorms/voltinorms0725.pdf
Der sollte alle Unklarheiten beseitigen!
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So einen ähnlichen Artikel hatte ich schon einmal gelesen, daher war mir klar, dass der momentane Zustand nicht so ganz ideal ist. Ob man das Erdungskabel durchtrennen und wieder zusammenfrickeln darf konnte ich dem Artikel nicht entnehmen. Des Weiteren ist jetzt die Frage ob die Papierschitzelisolierung ein leicht entzündlicher Stoff ist:
Zitat: "Auf Gebäuden mit leicht entzündbaren Dachabdeckungen (z.B. Stroh, Reet oder ähnlichen Materialien) dürfen keine Antennenanlagen errichtet werden. Räume die zur Lagerung von leicht entzündlichen Stoffen wie Heu, Stroh und dergleichen dienen oder in denen sich explosive Atmosphäre bilden oder ansammeln kann, dürfen nicht zur Verlegung von Antennenleitungen oder Erdungsleiter verwendet werden."
Viele Grüße Lars
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http://www.voltimum.de/files/de/filemanager/voltinorms/voltinorms0725 .pdf
Das ist nicht aktuell, denn VDE 0855-300 von 2008-08 erlaubt bei blitzstromtragfähigem Material mehrdrähtige Leitung.
Lutz
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