Hallo Ich weiss zwar das dieses hier nicht ganz die richte NG ist aber ich versuche es trotzdem mal.
Fall Beispiel Ein Gastflieger benutzt den Modellflugplatz obwohl er nicht versichert ist. Die anwesenden Mitglieder des Vereins haben sich nicht davon ueberzeugt das der Gast versichert ist.
Fall 2 Ein Vereinsmitglied laest einen anderen mit seinem Wissen ohne Versicherungsschutz fliegen .
Fall 3 Der Gastflieger benutzt den Platz alleine ohne Absprache.
Wer haftet in all diesen Faellen nur der Gastflieger oder Verein oder das einzelne Mitglied ? Gibt da sowas wie Mitschuld ? Fahrlaessigkeit ?
Gruss Friedhelm