Wer haftet wann und wo fuer

Hallo Ich weiss zwar das dieses hier nicht ganz die richte NG ist aber ich versuche es trotzdem mal.

Fall Beispiel Ein Gastflieger benutzt den Modellflugplatz obwohl er nicht versichert ist. Die anwesenden Mitglieder des Vereins haben sich nicht davon ueberzeugt das der Gast versichert ist.

Fall 2 Ein Vereinsmitglied laest einen anderen mit seinem Wissen ohne Versicherungsschutz fliegen .

Fall 3 Der Gastflieger benutzt den Platz alleine ohne Absprache.

Wer haftet in all diesen Faellen nur der Gastflieger oder Verein oder das einzelne Mitglied ? Gibt da sowas wie Mitschuld ? Fahrlaessigkeit ?

Gruss Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs
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Tach Friedhelm,

wir(!) haften fuer unsere Schaeden, egal wo und wie wir sie verursachen! Haben wir eine Haftpflichtversicherung, uebernimmt sie die Schadensregulierung, die im Versicherungsvertrag stehen. Bei mir steht zB (Standard DMFV), dass Schaeden, fahrlaessig verursacht (also nicht grob fahrlaessig oder gar vorsaetzlich) abgedeckt sind bei Starts von Modellflugplaetzen.

Dabei ist es egal, ob der Gastgeber von meinem Start weiss oder nicht (Gast allein am Platz). Probleme wird es fuer einen Verein nur geben, wenn der Schadensverursacher "Fliegerflucht" begeht. Wir haben zur Vermeidung unautorisierter Nutzung des Platzes - so unser Vorstand - viele inoffizielle Mitarbeiter. Und ich glaub inzwischen, das stimmt. So 'ne Clusi macht was her ;-)

Bleibt einfach nur im Kopp zu behalten: Du haftest fuer Dein Tun. Haste Vesicherung, haste Luxus, jedenfalls solange kein Versicherungsfall eintritt.

Gruss, Wolfgang

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Wolfgang Kouker

Hallo Wolfgang "Wolfgang Kouker" schrieb

Halt ist so nicht ganz richtig . Die Standart Versicherung haftet nur dann,wenn du auf einem Vereinsgelände fliegst desen Verein den Dmfv angehoert. Und nicht jeder Verein gehoert zwangslaufig dem Dmfv an, selbst dann nicht wenn die Mehrzahl der Mitglieder dort versichert sind. Obwohl ich einem Verein angehoere bin ich seid Jahren ein Einzelmitglied im Dmfv. Einen Versicherungsschutz habe ich deshalb nur durch den Abschluss einer Zusatzversicherung ( Form 2 ) Und da unser Verein im Begriff ist aus dem Verband aus zutreten, ( Die Gruende hier lase ich mal hier weg ) muss sich jedes Mitglied als Einzelkaempfer dort versichern. Und obwohl dann auch weiter auf dem selben Gelaende geflogen wird besteht ein Versicherungsschutz nur mit einer Zusatzversicherung.So wurde es uns zumindest vom Dmfv mitgeteilt.

Gruss Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Sach ma Leute, könnt ihr nicht Wörter benutzen die Google kennt? ;)

Was ist denn eine "Clusi"?

gruss

Olaf

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Olaf Greck

Hi Friedhelm!

Ja.

Bist Du sicher? Ich habe Standardversicherung ohne Zusatz und denke, dass die auf allen Modellflugplaetzen gilt. Uns wurde vom DMFV bestaetigt, dass die auch im Ausland gilt, sogar auf der Gerlitzen Alpe.

Tobi

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Tobias Schlegl

Nachdem Du...

Olaf Greck schrieb:

---> ,

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Wolfgang Kouker

Am Tue, 21 Jun 2005 08:42:23 +0200 schrieb Olaf Greck:

Club-Sicherheit, so wie Staats-Sicherheit. Oder so?!

IM "Maulwurf"...

- Marian

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Marian Eichholz

Warum liest Du nicht richtig?

Friedhelm Hinrichs schrieb:

Vergleich dazu meinen 1. Satz mit Deinem.

Zum Versicherungsschutz fuer Mitglieder in DMFV Vereinen zitiere ich meine Plastikkarte:

"Der Inhaber dieser Karte ist europaweit auf Gelaenden von Modellflugvereinen ueber den DMFV versichert (Haftpflicht, Unfall, Rechtschutz)."

Also nix da mit nur DMFV Vereinsgelaende.

Leider steht auch drauf: "Nur gueltig mit der Unterschrift des Mitglieds". Da ich nicht unterschrieben habe...

Auch hier gilt: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Gruss, Wolfgang

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Wolfgang Kouker

Hallo Tobias,

Tobias Schlegl schrieb:

Dann hast Du nicht die Standardversicherung.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Kuck an, ...

Marian Eichholz schrieb:

... der kann wat. Sieht sogar so aus, als wie wenn er mein Posting von 11:06 noch nicht gelesen hat

;-) Wolfgang

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Wolfgang Kouker

Hallo Tobias,

Tobias Schlegl schrieb:

Dann hast Du nicht die Standardversicherung, oder zählt die Gerlitzen Alpe als Modellflugplatz?

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Wolfgang "Wolfgang Kouker" schrieb

Das ist schon klar und habe ich auch gelesen.

Vereinsgelände

Ja und Nein gut habe mich da ein bisschen verkehrt ausgedrueckt. Das muss ein Modellflugplatz im Sinne des Dmfv sein. Eine Gruppe von sagen wir 20 Modellfliegern die alle auf einem von ihnen gepachteten Gelaede fliegen machen noch keinen Verein oder eine Interessengemeinschaft aus. Und genau das ist die Voraussetzung um mit der Standartversicherung abgesichert zu sein. Die Aussage habe ich grade telefonisch vom Dmfv erhalten.

Gruss Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hallo Martin "Martin Schoenbeck" schrieb

Falsch er hat Nur die Standartversicherung und die Gerlitzen Alpe ist kein Modellflugplatz.

Gruss Friedhelm

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Friedhelm Hinrichs

Am Tue, 21 Jun 2005 11:26:02 +0200 schrieb Wolfgang Kouker:

kannste mal sehen.

Nennt man dann wohl Kondition im Rennen. Oder so.

:-> Marian

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Marian Eichholz

Sicher doch. Dass ich damit auf allen europaeischen Vereinsgelaenden versichert bin und nicht nur auf DMFV-Gelaenden, hat Wolfgang mittlerweile bestaetigt und ist auch online beim dmfv nachzulesen. Gerlitzen ist wohl ein Sonderfall, zwar kein Vereinsgelaende, erfuellt es aber vielleicht doch die Anforderungen, weil's eine zentrale Frequenzkontrolle gibt - reine Spekulation.

Tobi

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Tobias Schlegl

Auch falsch, ich hab die Standardversicherung ;-).

Tobi

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Tobias Schlegl

Hallo Friedhelm,

Friedhelm Hinrichs schrieb:

Wenn die Gerlitzen Alpe nicht als Modellflugplatz betrachtet wird, dann bleibt höchstens noch die Versicherung über den Verein, wenn man dort für den Verein ist. Ansonsten geben das die Versicherungsbedingungen nicht her. Zumindest auf eine mündliche Zusage würde ich mich da nicht verlassen. Mal davon abgesehen, daß die paar Euro für die Zusatzversicherungen ohnehin gut angelegt sind, auch wenn man nie auf der grünen Wiese fliegt. Bei dem, was man heute mit einem einzigen Unfall an Schaden verursachen kann.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Martin "Martin Schoenbeck" schrieb

Eben das ist der Punkt. Die Zusatzversicherung kostet ja kein Vermögen. Und man ist dann hoffendlich auf der sicheren Seite. Das Problem mit dem muendlichen Aussagen ist das dir sowohl beim dmfv wie bei Gerling jeder etwas anderes erzaehlt. In dem Merkblatt steht unter anderen : Als versichert gelten Haftpflichtansprueche Dritter,die aus den Betrieb der voher genannten Modelle in Vereinsrahmen oder Interesse herfuehren. Vereinsrahmen : Betrieb von von Flugmodellen auf dem Gelaende des Vereins ,das dauernd und ausdruecklich fuer diesen Zweck (modellflug ) genutzt wird. Zitat Ende

Gruss Fridhelm

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Friedhelm Hinrichs

Hallo Friedhelm,

hm, das erscheint mir beim DMFV alles recht kompliziert zu sein. Ich bin über meinen Verein beim Deutschen Aero-Club versichert, und soweit man mich da informiert hat, und soweit ich das dam Vertrag entnehmen kann, ist man dort das Benutzen meines Flugmodells einfach überall versichert, weltweit, auch außerhalb von Fluggeländen.

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Grüße Ralf

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Ralf Rosenkranz

Hallo Tobais "Tobias Schlegl" schrieb

Mal kurz eine Gegenfrage : Wenn ich auf Nachbars Wiese eine Frequenzkontrolle installiere, ist das dann auch eine Ausnahme?? Ferner gehoeren die Gelaende nicht dem DMFV sondern Sie muessen nach den Richtlinen des DMFV anerkannt sein. Lies dir dazu mal ganz einfach Abschnitt B Haftpflichtversicherung durch Ver.-Scheinnr.12/13/73/40

Gruss Friedhelm

Reply to
Friedhelm Hinrichs

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