In der Zulassung zu meinem Urlaubsfluggelände (Gaugen/Kärnten) steht seit eh und je: "Maximal zulässige Flughöhe 150 Meter über Grund". Dass sich niemand daran hält, ja auch nicht daran halten kann, ist klar. Kollegen aus Oesterreich bestätigten mir mehrmals, dass dieser Unsinn im ganzen Land gelte. Hat sich daran jemals etwas geändert? Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen Jürgen
Oesterreich: maximale Modellflughöhe
May 06, 2004
10 Replies
Hallo Juergen,
Am 06.05.04 schrieb Juergen Neuenhahn:
Ich kenn' das auch so.
Ebenso das. (In Berlin galten frueher IIRC 50m. Oder waren's doch 100?)
servus, Patrick
Hallo Jürgen,
Jürgen Neuenhahn schrieb:
Da muß man in den Hochalpen ja regelrecht Konturenflug mit dem Segler machen.
Gruß Martin
Kaum. Ab 150 m (500 ft) über Grund beginnt oft der sogenannte "Kontrollierte Luftraum" (Luftraum E). Das heißt, Luftfahrzeuge, die sich darin bewegen, müssen in der Lage sein, mit einer Kontrollstelle per Funk Verbindung aufzunehmen. Die Art des Luftfahrzeuges spielt dabei keine Rolle. Das Modelle das kaum können...
Interessant wird der Fall dann, wenn ein Modell mit einem echten Flugzeug kollidiert und die Kollision passiert in ebendiesem kontrollierten Luftraum. Das wird für den Modellflieger extrem unerfreulich (ist bereits mehrfach geschehen).
Bye Andreas
Gilt das auch fuer die Gleitschirme? Die sind ja am Gaugen viel haeufiger! Darf man dort ueberhaupt Modellfliegen? Sind vor einigen Jahren dort wegkomplimentiert worden! Franz snipped-for-privacy@gratsch.at
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Hallo,
Am 07.05.04 schrieb Andreas Maurer:
Dass die auch immer in 160m ueber Fils soaren muessen ... ;-)
servus, Patrick
Franz Gratsch schrieb:
Der Gaugen ist explizit für Modellflug zugelassen! Der Emberg (Emberger-Alm) gegenüber ist gesperrt. Gruss Jürgen
Ich weiß nicht, ob das in .au anders ist. Aber in .de ist der kontrollierte Luftraum pauschal erst ab 2500ft/Grund vorhanden, wenn nicht spezielle Lufträume vorliegen. Die 500ft sind die Mindestflughöhe, unterhalb derer Luftfahrzeuge nur zwecks Sart und Landung fliegen dürfen. So gesehen will das Gesetz nur die Modelle von den "richtigen" Fliegern trennen.
Gruß, Heiko
Ja.
Solange sich die Modellflieger im unkontrollierten Luftraum (150m über Grund) bewegen, dürfen sie praktisch überall fliegen, wenn es kein explicites Verbot gibt.
Bye Andreas
Andreas Maurer schrieb:
Andreas, hast du irgendeinen Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verodnungstext? Besten Dank zum Voraus! Gruss Jürgen
Im Prinzip steht alles im Luftverkehrsgesetz und in der LuftVO. Das LuftVG findet man für Deutschland hier:
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(Österreich:
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Genaueres zu den Lufträumen findet sich in der LuftVO:
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§4a regelt hier, daß unbemannte Luftfahrzeuge sich den gleichen Regeln wie bemannte zu unterwerfen haben.
§16 bezieht sich explicit auf Regeln für Modellflugzeuge
§16a ist besonders interessant und regelt explicit die Benutzung des kontrollierten Luftraumes durch Modelle:
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1) Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für
- Fallschirmsprünge und den Abwurf von Gegenständen an Fallschirmen;
- Aufstiege von Flugmodellen und anderen fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb;
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Ergo: Ohne explicite Freigabe keine Benutzung des kontrollierten Luftraumes. Dessen Mindestuntergrenze ist normalerweise (wie Heiko Bauer bereits erwähnt hat) maximal 2.500 ft über Grund, in bestimmten Lufträumen auch deutlich tiefer (siehe unten). Für Österreich und Schweiß sind diese Höhen ähnlich.
Das heißt in der Praxis: Vor dem Start des Modells bei der Flugsicherung anrufen und sich eine Freigabe geben lassen.
Ein äußerst brauchbarer Artikel bezüglich Modellflug und Luftrecht befindet sich hier:
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Bye Andreas
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