Online-Händler wollen Rücksendungen kos tenpflichtig machen

Moin Moin,

Online-Händler wollen Rücksendungen kostenpflichtig machen

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Gruss Frank

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Frank Sertic
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Und so sprach Frank Sertic:

Und? Die Kulanz der Händler für Werte unter 40,- keine Rückporto zu erheben wurde ja auch oft genug schamlos ausgenutzt.

Roland (dem das egal ist, da er im Laden kauft)

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Roland Ertelt

Roland Ertelt schrieb:

Wie machst Du das? Also in München kann man ausser Lebensmitteln schon fast nichts mehr kaufen "einfach so" im Laden.

- Oliver

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Oliver Varoß

ckporto zu

Ich finde den Begriff "ausgenutzt" hier nicht ganz angebracht. Dem Händler steht es frei, für Warenwerte unter 40 EUR Rückpor to zu verlangen - wenn er das nicht tut und jemand sein Widerrufsrecht nutzt, sehe ich das nicht als Ausnutzung.

Werde ich auch wieder verstärkt tun, wenn ich nicht mehr "wie im Lad en üblich" prüfen kann, z.B. durch Anprobe bei Klamotten. Ich hoff e nur, noch ausreichend Läden (oder Online-Händler, die nach wie vor a uf das Rückporto verzichten) zu finden, nachdem der Online-Handel nun einig e Zeit seine Wettbewerbsvorteile genutzt hat.

Aber erstmal muss Deutschland diese EU-Richtlinie ja noch in nationales Recht umsetzen, wenn ich das richtig sehe. Der Link oben verweist schließlich auf ein österreichisches Medium.

MfG, Heiko

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Heiko Rossmann

Und so sprach Oliver Varoß:

Hier [tm][1]? Ich gehe aus dem Haus. Wenn ich MoBa-Zeug brauche, gehe ich 800m die Straße runter zum Laden. Oder ich steige in die TRAM und fahre zu einem der 4 anderen MoBa-Läden innerhalb der Stadtgrenzen. Was die nicht da haben, kann ich 4..7 Tage später abholen. Reicht mir.

Allgemeiner Modellbau: Etliches kriege ich in den MoBa-Läden, ansonsten der blaue Klaus. Da meine RC-Autos beim Umzug aber unter die Räder gekommen sind, ist der Bedarf nicht mehr so groß. Die MoBa kostet genug.

Vorher in SLF habe ich das RC-Zeug im örtlichen Spielwarenladen bestellt bzw aus dem Regal genommen[2].

Schon mal dran gedacht, in eine "funktionierende Stadt" zu ziehen ;)

Roland [1]Hier ist eine Stadt in Sachsen mit dem amtlichen Kennzeiche 'L'. Deutlich kleiner als 'M' aber erheblich lebenswerter... [2]Ich glaube es nicht wirklich, dass ich Dinge, die in in einer

29tEinwohner Stadt in der thüringischen Provinz im Laden kriege, nicht auch in München bekomme. Oder sollte die Stadt wirklich so arm sein..?
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Roland Ertelt

Und so sprach Heiko Rossmann:

Ich weiss, dass es den Händlern frei steht Rückporto zu verlangen. Aber offenbar weiss das der Tread-Ersteller nicht, sonst hätte er nicht diesen populistischen und schlecht recherchierten Unsinn gepostet.

In der Modellbaubranche ist es evtl nicht ganz so schlimm, aber du musst dir mal die Rücksendungen bei Vollsortimentern ansehen.

Das die Klamotten schon mal getragen waren (und nicht nur anprobiert)ist da noch harmlos. Wenn ich z.B. einen Staubsauger bei $Onlineversandhaus kaufe, möchte ich nicht erst den Dreck einer anderen Wohnung rausschütten müssen (Alles schon erlebt). Logischer Weise habe ich die Sachen auch wieder zurück geschickt, mit dem entsprechenden Hinweis...

Ein derartiges Verhalten des Rücksendenden betrachte ich schon als schamlos. Das den Händlern da irgend wann der Kulanzkragen platzt kann ich völlig verstehen. Die haben schließlich den schwarzen Peter. Erst das Problem der Beweislast (Rücksendungen bis zu 14 Tage ohne Angabe von Gründen, lt Gesetz), und anschließend das lautstarke Rumgezeter der "armen betrogenen Kunden die ihre Rechte nicht gekommen blabla".

Roland

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Roland Ertelt

Ich habe diese Richtlinie nur ueberflogen, also vielleicht was uebersehen - aber ich sehe da keine wesentliche Aenderung dazu, wie es in Deutschland aktuell gehandhabt wird.

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Peter Stegemann

Hallo Peter,

Peter Stegemann schrieb:

aber ich sehe da keine wesentliche Aenderung dazu, wie es in Deutschland aktuell gehandhabt wird.

Aktuell kannst Du als Händler dem Kunden die Kosten für den Rückversand nur dann auferlegen, wenn die Gesamtsumme unter 40 EUR liegt oder wenn der Kunde noch nicht bezahlt hat. Nach der Richtlinie können sie ihm auch dann auferlegt werden, wenn er bereits bezahlt hat. Ob das dann so ins BGB kommt, wird man erst noch sehen.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Roland Ertelt schrieb:

Gibt schon noch Modellbauläden, aber es ist selten das ich etwas brauche, was es da gibt. Ist jedes Mal frustrierend. Und dort bestellen und dann nochmal hingehen, dafür ist mir die Zeit zu schade. Inzwischen bestelle ich jeden Kleinkram im Netz. Die Versandkosten sind kein Problem, wenn man einkalkuliert wieviel Zeit drauf geht um zum Laden zu kommen und da zu suchen.

Hmmm...

OK, hier sind die Mieten so hoch, das die Modellbauläden schon extrem klein sind. Der nächste große Laden ist in Augsburg, das ist schon ein gutes Stück von mir, rentiert sich nicht.

Aber das Hauptproblem ist wohl eher, das ich meistens ziemlich genau weiß was ich will :)

Aber das Problem habe ich nicht nur bei Modellbausachen...

Gruß,

- Oliver

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Oliver Varoß

Roland Ertelt schrieb:

Der Händler darf das doch nicht einfach wieder als neu verkaufen was Du zurückschickst!? Das geht ja gar nicht. Das ist dann B-Ware.

Ist mir auch echt noch NIE passiert, und ich kaufe praktisch alles Online.

Der Rücksendende darf das. Der Händler darf dann auch Wertverlust verlangen und muss dann das Zeug als B-Ware verkaufen. Ist eigentlich alles genau geregelt und funktioniert i.d.R. auch ganz gut.

Viele Händler verzichten aus Kulanz auf die Nutzungsabzüge, dennoch dürfen sie benutze Sachen natürlich nicht als Neu wieder verkaufen.

- Oliver

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Oliver Varoß

Glueck gehabt.

Die Idee dieser Regelung war, dass der Kunde beim Online-Kauf die gleichen Moeglichkeiten hat, wie beim Kauf im Laden. Also die Ware so zu befingern, wie im Laden. Bei Kleidung gehoert da sicherlich das Anprobieren dazu. Einen Staubsauger mehrere Tage benutzen und dann zurueck zu geben sicher nicht und einen Fernseher nur fuer's Endspiel mit nach Hause zu nehmen, sicher auch nicht. Und voellig egal, ob die gesetzliche Regelung es nun erlaubt oder nicht, finde ich sowas genauso wie Roland schamlos. Und ich finde es auch aergerlich, denn als anstaendiger Kunde bezahle ich am Ende die Quittung dafuer.

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Peter Stegemann

Und so sprach Oliver Varoß:

Das siehst du so, das sehe ich so. Aber im Zeitalter "geiz ist geil" wohl inzwischen eher normal denn Ausnahme. Die großen Versandhäuser haben das früher so gehandhabt, dass solche Ware dann in den Shops billiger (als Rücklaufartikel) gelandet ist.

Das war aber vor der Quelle-Pleite. Danach sind die Sitten extrem verroht.

Nicht das jemand was falsches denkt: Gegen einen angemessenen Rabatt nehme ich auch B-Ware. Nur will ich das halt vorher geklärt haben, und nicht dann beim Support vorsprechen müssen...

Roland

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Roland Ertelt

Am 10.02.2013 19:14, schrieb Martin Schoenbeck:

Ich habe die Links nicht gelesen, bei Waren über ?40? Dann werden sich viele Leute überlegen, dort überhaupt zu bestellen. Dem Händler geht demit von vornherein ein potentieller Umsatz verloren.

Bernd

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Bernd Laengerich

Am 10.02.2013 14:42, schrieb Frank Sertic:

Mifft, falsche Newsgroup, sorry

Gruss Frank

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Frank Sertic

Am 10.02.2013 18:21, schrieb Roland Ertelt:

Mir ist das bekannt, mehr als du es vermuten kannst. Und das Posting ging einfach an die falsche Gruppe. Die richtige ist bei meinem Client einfach direkt daneben.

Gruss fRank

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Frank Sertic

Hallo Frank,

Bei mir wäre das dag°. Sollte mir das zu denken geben ..? In'n Petersdom is' schließlich au da Blitz eini gfoan.

servus, Patrick

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Patrick Kuban

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