FI Schalter im Bad

Bildchen haben wir doch schon heutzutage. Bildchen die ohnehin kaum verst=E4ndlich sind...

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler
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ieter sagte mir, dass der Ausbauen m=C3=B6glich w=C3=A4re, da es ein Altbau = ist.

Wesentliche =C4nderungen umfassen nach allgemein g=FCltiger Rechtsauffassung mehr als etwa 50% des Stromkreises, das Hinzuf=FCgen eines einzelnen Verbrauchers bewirkt da noch gar nichts. Man darf bspw. den Verteiler austauschen, neue Stromkreise hinzuf=FCgen und an jeden alten Stromkreis neue Steckdosen anschlie=DFen, alles keine wesentlichen =C4nderungen an der bestehenden Anlage. Kleines Detail zur Erweiterung bestehender Stromkreise: alle neuen Steckdosen m=FCssen FI- gesch=FCtzt sein und neue Leitungen m=FCssen einen separaten Schutzleiter haben.

Im Hinblick auf den Elektriker stimme ich dir theoretisch zu (mit meiner oben erw=E4hnten Einschr=E4nkung), aber das EVU ist da kaum die richtige Adresse. Allenfalls die =F6rtliche Innung. Dem EVU ist leider i.A. alles egal was hinter ihrem Z=E4hler passiert solange die Rechnung bezahlt wird.

Vielleicht ist er auch einfach nur unwissend und wird von schwarzen Schafen der Elektrobranche =FCber den Tisch gezogen.

E-Check ist definitiv sinnvoll, aber Recht darauf, da=DF das der Vermieter bezahlt hat man keines.

sg Ragnar

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Ragnar Bartuska

Ragnar Bartuska schrieb:

Fehlerstromschutzschalter gabs 1955 noch nicht, die wurden erst 1957 von F&G eingeführt.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

*kopfklatsch* H=E4tte ich auch selber dran denken k=F6nnen, schlie=DFlich sa=DF die Entwicklungsabteilung von F&G quasi in meiner Nachbarschaft...

Biegelmeier hat ja auch schon sehr fr=FCh Personenschutz-FIs propagiert. In A haben sich in TT-Gebieten schon sehr fr=FCh 100mA-FIs fl=E4chendeckend durchgesetzt, in den (raren) TN-Gebieten aber genausowenig wie in D.

sg Ragnar

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Ragnar Bartuska

Ragnar Bartuska schrieb:

Und die FIs waren origin=E4r zum Schutz von Maschinen, Anlagen gedacht, mitnichten f=FCr Personenschutz ;-)

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Ragnar Bartuska schrieb:

Und war der Lüfter nun neu oder nicht? Stand im OP, und klingt nach neuem Stromkreis. Und egal wie: Darf man denn den RCD wieder (ersatzlos) rausrupfen, wenn er denn erst einmal drin ist?

Das scheint lokal unterschiedlich zu sein - jedenfalls, ob Innung oder EVU, solche Leute sind zu Recht dann gern auch einmal ganz fix die Konzession los. UDIAGS.

Schwarzes Schaf ist in jedem Fall richtig, ob nun gezielt beauftragt oder seinerseits den Auftraggeber abledernd.

Sicher? Meines Wissens sind Vermieter prinzipiell zu periodisch (10 Jahre?) E-Checks verpflichtet, mit dem juristischen "Umweg", daß ihnen im Schadensfall sonst grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann, mit straf- und zivilrechtlichen (Versicherungsschutz!) Folgen (Quelle habe ich gerade nicht zur Hand). Weiterer "juristischer" Punkt: Eine mangelhafte E-Installation stellt eine Gesundheitsgefährdung dar, und eine solche berechtigt den Mieter zu fristloser Kündigung und Schadenersatzansprüchen.

Kann aber natürlich auch sein, daß der Vermieter Vernunftargumenten zugänglich ist - solche soll es schließlich auch geben.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

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