Ich verkaufe gerade den Lagerbestand des ablaufenden Jahres an Modellbooten.
Mini Eco
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Bevor mich alle Steinigen - bitte ich gleich um Entschuldigung, aber ich
denke wer nichts gscheites zu Weihnachten bekommen hat der kann sich ja
billig selbst beschenken.
"christian luksch" schrieb ...
Modellbooten.
Toll
Du kannst doch noch gar nicht sagen, ob das billig wird. Wer weiß wie hoch
die Interessenten da bieten? Und ich krieg das dann garnicht zu deinem
billigen Versprechen. Hmm.
Außerdem macht man das umgekehrt. Erst hier anbieten und dann evtl. bei ebby
einstellen.
Und wenn du als Gerwerblicher neue Ware anbietest, wo stehn denn die AGB?
Die Steuernummer ... Rückgaberecht?
Grüßchen
Günther
Am Wed, 28 Dec 2005 20:30:02 +0100 schrieb Robert Kränzlein:
Es geht doch da um Boote, oder nicht?
Isch abe nit in die Urls geknickt, is mich total egal.
Aber Boote können doch zu dir heimschwimmen, da brauchts keine
Versandkosten.
Ciao Olav
Hallo Günther!
Günther Grund schrieb:
Ja, /das/ halte ich auch für etwas ... hmmm, merkwürdig!
"Ihre neue Digitalcamera für 1 Euro!"
Niemand (!) bekommt diese dann wirklich für 1Euro!
Bauerfängerei?
ciao, Fritz
Hallo Sebastian,
Sebastian "Schrottschere" Suchanek schrieb:
Wenn, dann nur für Österreich. In Deutschland gibt es keine Verpflichtung
zu AGB.
Gruß Martin
Hallo zusammen
Genauso hab ich mir das gedacht, wusste aber nicht wie ich euch in
kurzen worten erklären sollte warum.
Also jetzt halt länger.
Ich habe ein Gewerbe, zu dem Zweck, in der neidgesellschaft nicht
ständig wegen "pfusch" angezeigt zu werden.
Mein Finanzamt sagt dazu "Liebhaberei" = Amtsbegriff.
Beruflich bin ich Lehrer.
Die Boote stammen Großteils aus einem Auftrag für einen Englischen
Modellbaukollegen der mit seinem Bestreben sein Hobby zum Beruf zu
machen gescheitert ist.
Ich betreibe hier nur Schadensbegrenzung.
Billig wäre es in jedem Fall für jeden Käufer da der Sofort Kaufen Preis
bei weniger als 50% des normalen Preises und unter meinen
Herstellungskosten liegt.
"Wer glaubt im ernst an Ebay-Käufe" um 1 ? ?
Meine AGB´S stehen im übrigen auf meiner HP.
Die Versandkosten decken die reinen Portokosten. Ich muss nähmlich mit
der gelben Post versenden, DIe Privaten geben sich mit so kleinen
Würstchen wie mir nich mal ab.
Und wer kleinlich ist bekommt auch keine kleineigkeiten mehr gemacht.
Hallo Martin,
"Martin Schoenbeck" schrieb ...
Na gut. Man darf aber vermuten, dass jeder Gewerbliche trotzdem welche
nachzulesen hat. Er hat ja auch welche, wie er selber sagt.
Und irgendwo hatte ich mal gelesen, dass die AGB und sonst relevanten
Angaben auf kürzestem Wege einzusehen sein müssen.
In seiner Auktion selbst steht nix.
Nun könnte man vermuten, dass evtl. auf seiner mich-Seite etwas in der
Richtung zu erfahren wäre. Da steht aber auch nix, außer einem Hinweis auf
eine HP, die auch wiederum nicht sofort auffindbar ist.
All das erfordert eine nicht zumutbare Bemühung des Käufers um an
Informationen dieses gewerblichen Verkäufers ranzukommen.
Nach meinem Verständnis gehört in die Auktion wenigstens ein Link zu den
AGB, die dann zu seiner mich führt oder sonstwohin.
Gruß
Günther
Hallo Günther,
Günther Grund schrieb:
Darf man vermuten, ist aber nicht zutreffend. In den meisten Fällen reicht
das BGB bzw. ABGB völlig aus.
Aber nicht wirksam eingebunden
Müssen sie nicht. Sie gelten dann nur nicht. Sie gelten noch nicht einmal,
wenn sie auf kürzestem Wege einzusehen wären, solange der Nutzer nicht
bestätigt, daß er sie eingesehen _hat_.
Dann gilt auch nix. Zumindest in DE, AT dürfte sich da aber nicht
unterscheiden.
Das erfordert gar nichts. Es gilt dann nur, was direkt auf der
Auktionsseite steht. Generell.
Das verstehst Du falsch. Wenn die AGB nicht auf der Auktionsseite stehen,
gelten sie schlicht nicht. Und _wenn_ sie da stehen, sind die meisten
trotzdem unwirksam, weil die Leute da Bockmist reinschreiben.
Gruß Martin
Hallo Christian!
christian luksch schrieb:
[ ... ]
IMHO hat hier jeder Verständnis für dein Anliegen,
da man dich doch als netten regular kennt.
Hättest du die Boote erst hier angeboten und danach
bei eBay eingestellt, wäre selbst der /milde/ Tadel ausgeblieben.
IMHO, wie xagt ;-)
ciao, Fritz
Hallo Martin,
Mart> > Na gut. Man darf aber vermuten, dass jeder Gewerbliche trotzdem
Für den Vertrag ja, da verzichte ich auch auf AGB. Allerdings bist Du
als Anbieter immer verpflichtet, die Rücktrittsreglung und die
Belehrung dazu auf Deiner Website leicht zugänglich anzuzeigen.
Gruß, Kurt
Fritz Reschen schrieb:
Danke
Vor ein paar monaten hab ich die Boote zum halben Preis auf meiner HP
angeboten und das auch hier bekannt gemacht. Hab kein einziges losgebracht.
Aber du hast recht mit der Reihenfolge, als ichs gemerkt hab waren sie
aber schon eingestellt bei Ebay.
Martin Schoenbeck spoke thusly:
Hmm - Es gibt ja genug Händler, die bei eBay ihre AGB einfach
mit in die Auktionsbeschreibung kleistern. (Schon aus
Ermangelung von echten Alternativen seitens eBay.)
Gelten die dann beim Kaufen bzw. Bieten konkludent als
angenommen?
Explizite Optionen "AGB gelesen" zum Ankreuzen gibt's nicht.
Tschüs,
Sebastian
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