Abverkauf

Martin Schoenbeck spoke thusly:

Hmm - Es gibt ja genug Händler, die bei eBay ihre AGB einfach mit in die Auktionsbeschreibung kleistern. (Schon aus Ermangelung von echten Alternativen seitens eBay.) Gelten die dann beim Kaufen bzw. Bieten konkludent als angenommen? Explizite Optionen "AGB gelesen" zum Ankreuzen gibt's nicht.

Tschüs,

Sebastian

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Sebastian "Schrottschere" Suchanek
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Hallo Kurt,

Kurt Harders schrieb:

Das sind aber keine AGB.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Sebastian,

"Sebastian "Schrottschere" Suchanek" schrieb ...

auf jeden Fall muss sich der Gewerbliche als ein solcher zu erkennen geben. Wenn ich das erst vermuten muss, dann selber recherchieren und mir noch ne www-Adresse selbst erraten und zusammenbasteln muss, um auf seine HP zu kommen, dann genügt das nicht.

Grüßchen Günther

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Günther Grund

Hallo Sebastian,

Sebastian "Schrottschere" Suchanek schrieb:

Ja klar. Die Angebotsseite mußt Du schon vollständig lesen.

Das ist nur nötig, wenn die per Link eingebunden sind.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Sebastian,

Sebastian "Schrottschere" Suchanek schrieb:

Gerne.

Die ist natürlich Pflicht.

Gibt es nicht. Die Umsatzsteuer ID mußt Du angeben, wenn Du eine hast.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Hallo Martin,

"Martin Schoenbeck" schrieb ...

klammere dich nicht so an die AGB. Die waren doch nur ein Punkt von einigen. Wenn ich von einem Gewerblichen etwas kaufe, möchte ich das auch sehen. Ansonsten könnte man ja auch denken ... hm, du weißt schon ...

Grüßchen Günther

Reply to
Günther Grund

Na, ich weis nicht ;-)

Die Homepage findet man erst über google und die Formulierung der Rücknahme: "Artikel muss zurückgegeben werden innerhalb von: 14 Tagen nach Erhalt der Artikels"

bedeutet für mich, daß ich die Boot eh' nicht behalten darf.

Also ein minimum Standard bei illegalen Ebay Werbung sollte dann aber doch gewahrt bleiben,

gruss

Olaf ;-)

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Olaf Greck

"Olaf Greck" schrieb ...

:0))) Bekommt man das Geld dann wenigstens zurück? Wenn Ja, wozu war der ganze Zirkus?

Grüßchen Günther

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Günther Grund

Martin Schoenbeck schrieb im Newsbeitrag:

Moin!

Kür! ... keine Pflicht.

Und diese ID != Steuernummer.

CU Stefan

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Stefan Hundler

Hallo Stefan,

Stefan Hundler schrieb:

Wie kommst Du darauf? Ok, wenn Du natürlich bereit bist, die Ware auch in sieben Jahren noch zurückzunehmen, könnte man ggf. von Kür reden. Wobei so gesehen natürlich auch die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen Kür ist.

Selbstverständlich.

Gruß Martin

Reply to
Martin Schoenbeck

Hallo Stefan,

Stefan Hundler schrieb:

Wie kommst Du darauf? Ok, wenn Du natürlich bereit bist, die Ware auch in sieben Jahren noch zurückzunehmen und die Kosten für die Abmahnungen Dir auch nichts ausmachen, könnte man ggf. von Kür reden. Wobei so gesehen natürlich auch die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen Kür ist.

Selbstverständlich.

Gruß Martin

Reply to
Martin Schoenbeck

Martin Schoenbeck schrieb im Newsbeitrag:

Moin!

Mahnfähig kann man nicht so genau sagen. Aber es sind nur max. 6 Monate.

CU Stefan

Reply to
Stefan Hundler

Hallo Stefan,

Stefan Hundler schrieb:

Ich weiß nicht, ob Du jetzt von Österreich sprichst, für DE trifft das jedenfalls nicht zu. Da kann man das sehr genau sagen.

Du sprichst offenbar tatsächlich von Österreich. Da weiß ich keine Details, aber wir diskutierten hier inzwischen die Situation in DE.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Martin Schoenbeck schrieb im Newsbeitrag:

Moin!

Mich nichts Schluchtenscheißer ... ;-)

Aber ... das Rückgaberecht hat sich doch die ganzen Jahre auf nur 6 Mon. erhöht. Ist das jetzt anders? Quelle?

CU Stefan

Reply to
Stefan Hundler

Hallo Stefan,

Stefan Hundler schrieb:

Das Rückgaberecht galt noch nie und gilt auch heute nicht 6 Monate. Die Frist läuft 14 Tage ab Erhalt der Ware, wenn der Empfänger vor Vertragsabschluß darüber schriftlich belehrt wurde. Sonst vier Wochen ab Erhalt der schriftlichen Belehrung. Läßt Du die Belehrung weg, beginnt die Frist gar nicht zu laufen, d.h. der Kunde kann ewig zurückgeben. Gilt alles natürlich nur im Fernabsatz.

Gruß Martin

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Martin Schoenbeck

Martin Schoenbeck schrieb im Newsbeitrag:

Moin!

Ich mein ja auch Widerrufsrecht ... Aber da lebe ich seit längerer Zeit mit ner Pisa-Lücke ...

Nach mal genau schaun nachher ...

Reply to
Stefan Hundler

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