Hallo,
sowas ähnliches habe ich schon mal gefragt, danke für die Antworten.
Gegeben sei eine Versuchshalle, deren Netzversorgung (400Vac) an den Prüfständen natürlich per NOT-AUS abschaltbar ist. Die NOT-AUS Schleife wird mit 42Vdc betrieben. Diese Anlage besteht so schon recht lange. Nun sind neue Labortische angeschafft worden, die ein eigenes NOT-AUS System haben; einrastender Pilztaster mit Schlüssel, Öffnerkontakt zum Aufschnappen, Unterspannungsauslöser im MSR. Nun sollen die beiden NOT-AUS Systeme preiswert kombiniert werden. Nach einigen Recherchen bin ich dazu gekommen, einen zweiten Öffnerkontakt auf den Pilztaster zu schnappen (eine Leerstelle dazwischen, also Kontakt-Leerstelle-Kontakt) und eben diesen neuen Kontakt in die vorhandene 42V-Schleife zu schalten. (Hintergrund: in irgendeiner VDE- Vorschrift habe ich mal gelesen "...NOT-AUS...so direkt wie möglich...") Nun behauptet ein Kollege, das mit meinem Zusatzkontakt sei nicht zulässig; kann das aber auch nicht vernünftig belegen. Wer hat nun Recht, und nach welcher Vorschrift? Google war keine wirkliche Hilfe :-(
Danke schonmal, Matthias