Hallo.
Ich besitze einen Nabendynamo namens Shimano DH-3N71. Darauf stehen
folgende Angaben: 6V, 3W -- weiß einer, worauf sich das bezieht? Ich
habe nachgemessen und bekomme weit mehr als 6V heraus, nämlich ca 9V~,
wenn ich das Rad einfach anhebe und mit Schwung drehe. Bei welcher
Geschwindigkeit sollen denn nun 6V herauskommen?
Danke.
Schonmal ganz gut. :)
Ein Klauenpolgenerator ist (in erster Näherung) eine Strom- und *keine*
Spannungsquelle. Der Fahrraddynamo gibt so ca. 500mA ab. Je nach
Drehzahl und Last variiert die Spannung. Mit 'ner Bohrmschine als
Antrieb könnens auch mal 230V sein. *g*
Genaueres in der Gebetsmühle, bring viel Zeit mit oder ließ selektiv.
<http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/index.html#beleuchtung
Kristian
--
The light at the end of the tunnel...
... is always the headlamp of an oncoming train!
Das sind die Nennwerte. Die Prüfbedingungen sind in TA4 und TA24 zu StVZO
§22a geregelt. Im wesentlichen wird dort an 12 Ohm Lastwiderstand
gemessen, weil 12 Ohm ein brauchbares Modell für die klassischen
Dynamo-Leuchten (6V-2.4W-Birnchen vorne und 6V-0.6W-Birnchen hinten) bei
mittlerem Tempo darstellt.
Das Diagramm alleine sagt so gut wie nichts. Wenn schon, sollte man den
ganzen Artikel lesen:
http://www.fahrradzukunft.de/fz-0601/0601-02.htm
Andreas - der die Diagramme und Zeichnungen dort erstellt hat...
Danke für die Hinweise. Das hilft schon mal etwas -- aber noch nicht
genug. Ich hole mal kurz etwas weiter aus. Es geht mir um folgendes: Ich
habe die c't Lichtmaschine [1] gebaut, um auf dem Fahrrad mit dem
Dynamo eine Spannungsquelle nutzen zu können, um einen PDA dauerhaft
betreiben zu können (im Idealfall sollte der Akku immer auf 100% bleiben).
Ok, es gab auch kritische Stimmen zu diesem Projekt [2] aber das hat
mich nicht davon abgehalten, das ganze trotzdem zusammenzulöten.
Also ganz konkret: Ich besitze einen XDA Orbit, der laut Spezifikationen
eine Ladezeit von 3-4 Stunden braucht, wenn er mit dem beiliegenden
Netzteil bei 5V/1A geladen wird. (1200 mAh LiIonen)
Soweit läuft zunächst erstmal alles, aber ich habe den Verdacht, dass
der XDA mehr Strom zieht als ich mit dem Dynamo nachladen kann.
(Natürlich habe ich die Fahrradbeleuchtung während des Ladens
abgeklemmt, so dass die schon mal keine Leistung vom Dynamo abzwackt).
Wenn ich den Akkuladestand beobachte, wird er zwar geladen
(erfahrungsgemäß ca. 1% mehr pro 1km bei 20km/h :))) aber wenn ich
längere Zeit fahre und navigieren lasse, wird der Akku trotzdem leer
gesaugt. Es geht zwar langsamer als bei reinem Akkubetrieb aber dennoch
bleibt der Akku nicht voll geladen. Hat einer ähnliche Erfahrungen
gemacht bzw einen Tipp, wie man das umgehen kann? Der Dynamo ist ja kein
ganz schlechter -- da sollte genug Strom rauskommen...
[1] www.emedia.de
[2]
http://groups.google.de/group/de.rec.fahrrad/browse_thread/thread/64cf5b62bc11828e/fe9ad3e3029d3251?hl Þ&lnk=gst&q=Lichtmaschine#fe9ad3e3029d3251
Warum nutzt Du dafür die übertrieben aufwändige und ineffiziente
c't-Lösung?
Was passiert, wenn nur reichlich 500mA maximal verfügbar sind? Was fließt
überhaupt real aus Deiner c't Platine in den PDA?
Das ist per Ferndiagnose kaum zu lösen. Miß doch einfach, was in den PDA
reinfließt sowie was an Strom aus dem Akku kommt.
Ich habe mal mit dem Laden von Mobiltelefonen am Nabendynamo
experimentiert. Da gibt/gab es Exemplare, die erst die Spannungsquelle
"testen" und wenn diese nicht den gewünschten Strom liefert auf reine
Erhaltungsladung umschaltet.
Oben schreibst Du, der PDA erwarte 1A. Der Nabendynamo pur liefert ohne
weitere Tricks maximal 580mA. Die c't-Schaltung war auch (ohne Not) im
Stromoutput niedirg begrenzt.
Miß doch einfach zunächst mal das Verhalten des PDA an einem
Labor-Netzgerät - möglichst mit begrenzbarem Strom. Miß zudem den
Ladestrom innen am Akku.
Andreas
Es bedeutet, dass der Gesetzgeber in D diese Werte vorschreibt und die
Firma Shimano, weil sie in D verkaufen will, ihre Nabendynamos nach
diesen Vorschriften entwickelt.
usw. usf.
Eigentlich ist das eine sehr traurige Sache. Jedem in dem Gebiet ist
klar, dass die in D gültige Vorschrift ("6 V, 3 W") weltfremd ist,
unerwünscht schlechte Beleuchtungen perpetuiert, nicht mit den
Entwicklungen Schritt hält etc. pp.
Dass da irgendwelche armen Ingenieure und Prüftechniker hingehen, exakt
definierte Prüfbedingungen in Verordnungen festschreiben, Prüfpläne
erstellen, Kurvendiskussionen ins Internet stellen usw., das ist noch
viel trauriger.
Denn man müsste ja nur mal in NL, DK, AT, CH, irgendwo im Ausland
nachschauen und feststellen, dass damit offensichtlich ein
Nichtproblem geregelt wird. Nirgends gibt es Fahrradfahrer, die mit
irgendwelchen Xenon-Suchscheinwerfern den Strassenverkehr
verunsichern. Und selbst wenn es ein paar wenige gäbe, wäre die dadurch
erzeugte Gefahr im Vergleich zu der von schlecht eingestellten
Autoscheinwerfern schlicht marginal, und schlecht eingestellte
Autoscheinwerfer gibt es viele.
- Andi
Mich haben sie in Deutschland sogar mal angehalten, weil die Vorderlampe
gelb leuchtete. Man sah damit besser und wurde besser gesehen, aber
Vorschrift ist Vorschrift.
<patsch!>
Wobei es in USA bisher zu locker war. Endlich gibt es hier ueberhaupt
eine Beleuchtungspflicht bei Nacht. Ende der 90er hatte ich fast mal
einen Radler ueberfahren, der fast voelliger Dunkelheit unbeleuchtet
quer ueber eine Landstrasse zischte. Er hatte ein Stopp-Schild, ist
volle Kamelle da durch.
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Andreas Karrer schrieb:
Ich möchte mal bescheiden darauf hinweisen, daß die recht bejahrte
Vorschrift den Sinn hatte, *Mindestanforderungen* zu gewährleisten -
vorher gab es nämlich durchaus auch Lämpchen, die noch trüber
funzelten, als es der Gesetzgeber dann verlangte. Und nach dem
damaligen Stand der Technik war es dann auch erforderlich, diese
Mindestanforderungen als allein zulässige Bemessungsgrößen
festzuklopfen, schlicht deswegen, damit die
Kompatibilität/Ersatzteilversorgung gewährleistet war - einfach
Generatoren mit höherer Leistung zu nehmen geht nämlich wegen des
bereits erwähnten Kurzschlußbetriebs nicht, weil die Lampen dann
nämlich durchbrennen.
Daß das *heute* ein bißchen anders aussieht, weil der ganze
Elektrokram spottbillig geworden ist (außer hochwertigen Nabendynamos
und ähnlichem Edelzeugs natürlich), ist eine andere Frage. Nicht
geändert hat sich allerdings die Tatsache, daß durchschnittliche
RadfahrerIn ein Technik-DAU und im Zweifelsfall nicht in der Lage ist,
eine "freie" Beleuchtung sachgemäß auszulegen und zu warten, was
wiederum das Erfordernis einer Bauartprüfung nach sich zieht, wobei
die Konstruktion dadurch verschärft wird, daß nun nicht mehr von
Kompatibilität aller im Handel erhältlichen bauartgeprüften
Komponenten ausgegangen werden kann.
Also bitte nicht so voreilig schimpfen - Straßenverkehr ist kein
Bastelkeller, sondern eine Massenveranstaltung, und zwar eine durchaus
blutige. Womit wir dann bei dem relevanten Punkt wären: Was machen wir
denn, wenn sich Radfahrer bei $KFZ um die Hinterachse gewickelt hat
und der Autler dann treuherzig behauptet, der sei wirklich
unbeleuchtet und in Tarnkappe "vom Himmel gefallen"? Da wäre es dann
doch vielleicht in dessen Interesse, wenn das Rad eine anhand von
Prüfzeichen verifizierbar vorgeschriebene Beleuchtungsanlage aufweisen
würde und der Sachverständige sich dann nur noch darüber auslassen
muß, ob die auch funktionfähig war, und nicht, ob es überhaupt eine
war, oder?
Wer jetzt argumentiert, daß man auch unbeleuchtet Radfahrer niemals
nicht über den Haufen fahren darf, braucht natürlich auch keine
bessere Beleuchtung zu fordern, sondern kann die
Beleuchtungsvorschrift eigentlich komplett abschaffen. (Und daß man am
Rad eine Beleuchtung zur Ausleuchtung des eigenen Fahrwegs benötigt,
ist in vielen Gegenden eigentlich eher selten.)
Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
Bei Euch gibt es keine Parks oder Nebenwege? Hier schon, aber leider auch
viele Kamikazefahrer ohne Licht. Bei Regen auf der Brille erhoeht das die
sichtbarkeit enorm.
Und dann gibt es noch die Fahrer, die ihren Scheinwerfer als
Flakscheinwerfer verwenden...
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Uwe Bonnes schrieb:
Stockfinstere? Nö (zumindest muß man da nicht fahren).
begeht der Beregnete eine Ordnungswidrigkeit.
Irrelevant: Darauf darf sich niemand verlassen. Außerdem schrieb ich
nichts von "Sichtbarkeit".
Für die Zimmerflak?
(Ok, bei mir hatte sich auch schon eine entgegenkommende Radlerin über
meine korrekt eingestellte vorschriftsmäßige Halogenfahrradbeleuchtung
beschwert - nun ja...)
Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
na, du kennst Preissen offenbar nicht gut genug: nicht nur
er (der Helmut) kennt seinen Weg wie seine Westentasche,
auch die Autofahrer dort fahren immer die gleiche Strecke
und wissen, daß er dort zu der selben Zeit täglich mit dem
Rad fährt und weichen im Finstern aus.
Wahrscheinlich brauchen auch die Autofahrer kein Licht und
die Polizisten keine Kelle.
Servas
On 27 Mrz., 13:14, snipped-for-privacy@hullen.de (Helmut Hullen) wrote:
Wahrscheinlich hast Du nur noch nicht gemerkt,
das die jetzt statt grünen, blaue Uniformen
tragen und hast Dich nur gewunderet, warum so
viele Feuerwehrleute in der Stadt rumstehen.
:-)
Gruss
Harald
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