Elektrogeräte reparieren nicht (jedem) erlaubt?

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Hallo!

Mal eine Frage: sehe ich das wohl leider richtig, daß (gewerbliche) Reparaturen an elektrischen Geräten nur vom Elektromeister(betrieb) vorgenommen werden dürfen? Ich befürchte nämlich, daß ich einer jungen hoffnungsvollen aufstrebenden Ich-AG ("Umfassender Service aller Art") diesbezüglich einen Zahn ziehen muß.

PS: Äh ... Rechtsgrundlage?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz
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Am 2004-10-05 schrieb Ralf Kusmierz:

Wenn der Haupterwerb des Betriebes die Reparatur von Geräten darstellt, sollte ein E-Meister beschäftigt sein.

Alternativ darf seit mindestens Anfang dieses Jahr statt eines Meisters auch ein entsprechender staatlich geprüfter Techniker sich entsprechend selbstständig machen. Ja, die Konkurrenz wird größer.

Siehe:

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Wenn du Gesetzestexte willst, gehe zu deinem Rechtsanwalt... ;-)

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Juergen Bors

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begin quoting, Juergen Bors schrieb:

Das beantwortet die Frage leider nicht: Was ist, wenn die Reparaturen _nicht_ der Haupterwerb sind, sich die Ich-AG also mit Haushalts- und Einkaufshilfe, Autowaschen und Hundausführen befaßt? Ist dann auch eine Fachkraft erforderlich? Glühlampe auswechseln wird dann wohl erlaubt sein, Bügeleisen reparieren auch? (Daß keine Neubauinstallation durchgeführt werden kann, halte ich für selbstverständlich, aber wo ist denn da die Grenze?)

Ich stelle mir gerade den Fall vor, daß die auftraggebende Oma an dem "reparierten" Bügeleisen eine geputzt kriegt - das dürfte dann einige unangenehme Konsequenzen für den "Handwerker" haben (auch wenn der vielleicht gar nichts dafür kann, weil z. B. der PE an der benutzten Steckdose nicht ok ist): es stellt sich nicht nur die Haftungsfrage, sondern auch die strafrechtliche nach der Sachkenntnis und der fachgerechten Ausführung der Arbeiten und evtl. gibt es auch noch "standesrechtlich" Ärger, wenn die Kammer solche Tätigkeiten irgendwie nicht so gut findet.

Teilweise habe ich dafür Verständnis: wenn der Fachbetrieb den Anschlußstecker oder die defekte Leitung auswechselt, wird er wohl (hoffentlich) routinemäßig mit dem vorhandenen und dafür geeigneten Gerät nicht nur den Schutzleiterwiderstand nachmessen, sondern auch eine Isolationsprüfung durchführen (und das Ergebnis auch dokumentieren - oder bin ich da zu optimistisch?). Fritzchen Bastler tut das evtl. nicht (mach ich schließlich auch nicht unbedingt, wenn ich bei mir zu Hause privat ein eigenes Gerät zusammenflicke).

Ich hatte kürzlich meinen Vermieter angerufen und gefragt, ob da in einer Schalterdose eigentlich wirklich ein Dimmer sitzen müsse, ich wollte nämlich Kompaktleuchtstofflampen anschließen und könnte den nicht gebrauchen. Darauf meinte der, der gehörte da auch eigentlich nicht rein und sei ein Erbstück des Vormieters, ob ich wohl einen Schalter einbauen könnte? (Den hat der Vermieter dann bezahlt - übrigens saumäßig teuer geworden, die Dinger.) Hätte der Vermieter/ich das nun eigentlich gedurft (bin kein gelernter E-Handwerker, habe diss nur studiert)?

Ich meine: ja. Aber hätte ich das gegen Bezahlung auch in der Nachbarwohnung machen dürfen? Und was wäre, wenn ich bei der Gelegenheit festgestellt hätte, daß die guten Leute dort beispielsweise die Phase am Lichtauslaß ans Lampengehäuse angeklemmt hatten ("Wenn das Licht an ist, kribbelt das so, wenn man da anfaßt!") oder ich es - schlimmer - vielleicht nicht bemerkt hätte? (Über die Frage von Anmeldung, Besteuerung und Versicherung von Beschäftigten will ich jetzt dabei gar nicht diskutieren, mir geht es nur um die Kompetenzen und die Verantwortung des unternehmerisch Tätigen.)

Das funktioniert mit meinem Browser nicht. Abgesehen davon: Chats und Foren sind doof und überflüssig, es gibt schließlich das Nutznetz.

Ich geh zu meinem Anwalt, wenn ich einen brauche. Für fremde noch nicht in Brunnen gefallene Kinder brauche ich aber keinen, da greife ich einfach auf das kollektive Wissen des Nutznetzes zu oder benutze Googel.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Dann sollte de.soc.recht.misc eine passende Adresse sein.

Im Zweifelsfall haftet der Betrieb immer dafür, daß eine Reparatur sachgerecht durchgeführt worden ist.

Michael Dahms

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Michael Dahms

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begin quoting, Michael Dahms schrieb:

Fachleute sollten eigentlich eher die Rechtsgrundlagen für ihre eigene Tätigkeit kennen, zumindest nennen können.

Darum geht es nicht, sondern darum, ob die jeweiligen Arbeiten überhaupt durchgeführt werden durften. Wenn Dir jemand den Rasen mäht (nicht erlaubnispflichtig) und dabei Deinen Hund totfährt, haftet er natürlich (ggf.) dafür, keine Frage. Aber er wird wegen des Rasenmähens an sich nicht bestraft (und wegen des Hundes nur bei Vorsatz). Wenn ich ohne Genehmigung ein Kernkraftwerk baue, sieht das aber ein wenig anders aus ...

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Bei der Reparatur von Elektrogeräten sollte die Handwerkskammer die Ansprechpartnerin sein. Aber wer fragt, kriegt eventuell (unerwünschte) Antwort.

Michael Dahms

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Michael Dahms

Ralf Kusmierz schrieb:

Hallo,

das geht es schon auch drum. Wenn er ein B=FCgeleisen unsachgem=E4ss=20 repariert und danach nicht auch mit geeignetem Messger=E4t die Sicherheit= =20 =FCberpr=FCft wird die Haftpflichtversicherung der Ich-AG wohl kaum f=FCr= =20 Personensch=E4den aufkommen. Wenn er dann selber zahlen muss ist die=20 Ich-AG pleite und er bis an sein Lebensende =FCberschuldet. Eine=20 zus=E4tzlich verh=E4ngte Strafe kann noch dazu kommen.

Bye

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Uwe Hercksen

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begin quoting, Uwe Hercksen schrieb:

Völlig klar und keine Frage, wenn eine Obliegenheitsverletzung vorliegt (muß aber auch nachgewiesen werden, Beispiel: "Der Stecker von meinem Bügeleiesen ist kaputt, kannst du mir einen anderen dranmachen?" - "Den Stecker mach ich dir dran, aber die elektrische Sicherheit kann ich nicht überprüfen, mußt du dich selbst drum kümmern." - "Ok." Stecker wird ersetzt, Gerät (nicht aber der ersetzte Stecker, der ist korrekt montiert) hat Macke, jemand kommt zu Schaden. Verschulden und Haftung des Auftragnehmers? Nicht wirklich, hm?).

Das war doch meine Frage. Strafe setzt an sich Verschulden, wenigstens fahrlässiges, voraus. Bei dem o. a. Steckerfall sollte, wenn kein sichtbarer Mangel am Gerät vorhanden war, aber kein Verschulden vorliegen. Die Frage wäre aber eben, ob die Ausführung der Tätigkeit ohne die erforderliche (formale) Qualifikation schon unerlaubt und strafbar ist wie die Durchführung von medizischen Behandlungen durch nicht Heilkundige.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

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begin quoting, Michael Dahms schrieb:

An sich eine gute Idee. Aber funktioniert sie auch?

"Hallo, ich wollte mal fragen, ob ich Elektrogeräte reparieren darf."

- "Sind sie Mitglied?" "Nein, ich ..."

- "Tut mir leid, dann können wir Ihnen keine Auskünfte geben."

Sieh es realistisch: Die Antwort der Handwerkskammer würde unabhängig von der Rechtslage _immer_ nein lauten, bzw. würden sie steif und fest auf dem Meisterzwang bestehen (warum wohl?), deshalb glaubt man ihnen nicht. Was sie im übrigen nicht hindern würde, denneoch zu versuchen, Beiträge abzuzocken, nehme ich an.

Ich persönlich finde das schon ganz in Ordnung, daß sicherheitsrelevante Sachen für den Verbraucher nachprüfbar von Fachleuten gemacht werden (das muß kein Meisterzwang sein, es reicht völlig aus, den Ausführenden eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorzuschreiben, dann sorgt die Marktwirtschaft schon dafür, daß die nur geeigneten Personen erteilt wird). Aber es kann doch nicht so schwer sein, die einschlägige Vorschrift zu nennen. (Möglichst eine, die EU-Rechts-konform ist.)

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Ich kann Dir eine Reparaturrechnung zeigen (oder habe ich sie doch weggeworfen?), da wurde zwar 0,1 Ohm dokumentiert, aber der PE war trotzdem abgeklemmt. Staun.

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Martin D. Bartsch

Am 2004-10-06 schrieb Ralf Kusmierz:

Wenn du hauptsächlich Herde verkaufst, wird dir kaum jemand einen Strick daraus drehen, wenn du dir einen Elektriker anstellst, der die Geräte anschließt. Kommen aber die Haupteinnahmen aus dem Bereich der elektrischen Reparaturarbeiten und du verkaufst nur auf Bestellung dann und wann mal einen Herd, dreht sich der Geschäftsschwerpunkt nicht mehr um den Verkauf, sondern um die Elektrik. Das kann man aber aus einem Geschäftsbericht ersehen.

Eine Fachkraft auf jeden Fall, (Handwerker/ Facharbeiter aus dem Bereich, schon wegen der nötigen Abnahmemessungen), aber nicht unbedingt ein Meister. Anders ist es, wenn Anlagen im Haus geändert werden müssen. Das dürfen offiziell nur eingetragene Meisterbetriebe abnehmen, ausführen müssen sie die Arbeit aber auch nicht selbst.

Genau so ist es. Wenn du arbeiten übernimmst, für die du nicht ausgebildet bist, wird sich jede Versicherung weigern einen daraus resultierenden Schaden zu übernehmen. Die strafrechtliche Seite muss sich ebenso jeder selber stellen, der solche Arbeiten übernimmt.

Je höher deine Vorbildung ist, (Kind - Schüler - Azubi - Facharbeiter - Meister - Techniker - Ingenieur) um so eher wird von dir erwartet, dass du weißt was du da tust und die Folgen erkennen kannst, die dein Handeln auslöst. Dementsprechend eher kann sowas auch schneller strafrechtliche Folgen haben.

Ich habe schon manchen Elektriker blas werden sehen, wenn man ihn erzählt, was es bedeutet, eine Steckdose beim Nachbarn einzubauen ohne sie durchzumessen. Ein Mensch, der nicht weiß wie so eine Messung geht, wird natürlich ähnlich behandelt, wie so ein Elektriker, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ein Elektriker sollte es wissen und so wird schneller eine grobe Fahrlässigkeit angenommen. Das gilt aber alles nur, sobald etwas passiert. (sowas verjährt allerdings nicht so schnell...)

Wenn ein Hauseigentümer meint, sein Hobbykönnen sei besser wie das eines Elektrikers, wird ihn eigentlich nur der Elektromeister des Netzbetreibers aufhalten können. (Wenn ein Verstoß gegen TAB gemacht wurde, was anzunehmen ist, aber nicht unabdingbar die Abschaltung einer Anlage bedeutet). Ansonsten ist es seine Anlage. Er ist dafür verantwortlich und ihm werden genauso Fragen gestellt, wenn das Haus abbrennt...

Ja. Du kannst ja gerne deine Isomessungen von einer eingewiesenen Person machen lassen, doch mehr als dass er wissen muss, "dieses Gerät ist defekt und muss repariert werden" braucht er nicht wissen. (Reproduktion)

Wenn jemand eine elektrotechnische Grundausbildung gemacht haben sollte, (Mechatroniker, Elektroanlageninstallateur aus der Stufenausbildung) darf dieser Mensch immerhin Geräte anschließen, Stecker tauschen und einfache Arbeiten ausführen, schließlich ist er in dem Sinne "Facharbeiter", und darf sicher auch dein Bügeleisen reparieren, viel mehr aber auch nicht. (Reorganisation)

Erst mit einer Prüfung zum Facharbeiter bzw Handwerker hat er die Kenntnisse um auch situationsübergreifende Zusammenhänge und Probleme erkennen zu können. (Transfer)

Von einem Meister oder Techniker wiederum wird erwartet, dass noch weitreichendere Probleme bedacht werden, weil sie noch mehr Hintergrundwissen haben sollten. (Transfer, teilweise Kreativität)

Mit Diplom im Bereich der Elektrotechnik darfst du sowas. In diesem Fall musst du einfach selber Wissen was du machst. Es wird von dir erwartet, dass du dich vor der Arbeit hinsetzt und dir die Folgen deines Tuns überlegst und abschätzen kannst und dich in die nötige Materie (TAB, UVV, AVBEItV, VBG, VDS Richtlinien, DIN, VDE kreuz und quer) rein Arbeiten kannst und somit das nötige Hintergrundwissen besitzt, die Finger davon zu lassen oder die Arbeit fachgerecht hinzubekommen und entsprechend der Vorgaben zu dokumentieren. Gäbe bei einem Unfall natürlich auch unschöne Fragen. "Wieso sind sie dabei gegangen, obwohl sie sich über die Folgen ihres Tuns offensichtlich nicht völlig im Klaren waren?"

Eher: Nein, denn Arbeiten in Anlagen, die fest am Stromnetz eines Netzbetreibers (NBT) hängen, dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden, die beim NTB eingetragen sind. Wenn sie die Arbeit schon nicht selbst ausführen, so müssen sie die Anlage zumindest abnehmen. (AVBEItV, TAB2000).

Bei einem vermietetem Objekt ist die Sorgfaltspflicht des Auftraggebers sogar besonders groß.

  1. Du hättest den Auftrag nicht annehmen dürfen. (zumal er sicher nicht schriftlich war).
  2. Hast du versäumt dich gegen Schadensersatzansprüche durch eine entsprechende meisterliche Abnahme der Anlage abzusichern und durch die fehlende Erstabnahme (VDE0100-610) ist die Anlage auch nicht VDE gerecht ausgeführt, wodurch sie sicher gegen die TAB deines NBT verstößt.
  3. Du hast sicher gegen VDE 105 und VDE 0100 erster Teil verstoßen.

Alles keine echten Straftaten deinerseits, aber alles Vertragsbrüche. Die auch noch in einigen Jahren Folgen haben können.

Immernoch: Nein.

Tipp: Lass dich dann nicht erwischen.

Ein Unternehmer an sich muss sich über die auf ihn möglicherweise einwirkenden Gefahren informieren und diese durch Vorsorge (Allgemein läuft das auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und Versicherungsverträge hinaus) zu treffen, damit sein Betrieb nicht pleite geht. Ist doch gar nicht so schwierig. ;-)

Sprich: Krankheit -> Krankenversicherung -> Vorsorgeuntersuchung ->

Krankenkassenbeiträge sinken -> :-) Entsprechendes gibt es bei VDS, BG usw natürlich auch.

Und dort wird gelinkt, um nicht alles doppelt schreiben zu müssen. Dir fehlt offenbar die kreative Einstellung, die man von einem (zukünftigen) Ing erwarten darf. Versuche mal nach "Novellierung der Handwerksordnung" zu googlen, das wird dich vielleicht ein wenig weiterbringen.

Wenn du es getan hättest, müsstest du hier nicht dumm fragen...

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Juergen Bors

Stell dir vor, wenn alle Autos vom TÜV wirklich von der Straße geholt würden, die genau geprüft worden sind.

Das wäre eine Freude auf dem Hermsdorfer Kreuz!

MfG

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Franz Glaser (KN)

Am 2004-10-06 schrieb Ralf Kusmierz:

Doch. Deine Reparatur war unsachgemäß und wenn du dich nicht von der sachgemäßen Reparatur selbst überzeugst (Schriftliches Prüfprotokoll), bleibst du immer schuldig, da du das Gegenteil nicht beweisen kannst, denn du hast gegenüber einem privatem Kunden und deiner Versicherung eine Sorgfaltspflicht.

Wenn dir die Sorgfaltspflicht bekannt ist und dir ebenso bekannt ist, dass du das Gerät hättest prüfen müssen (was du ab heute nachweislich von mir weißt), kann von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen werden, denn du musst beweisen, dass das Gerät heil war als es deinen Laden verließ und nicht der Kunde. Dem ist das weder zuzumuten und somit sind solche Absprachen unwirksam, noch ist es seine Aufgabe. Anders wäre es, wenn ein Firmenkunde einen Werksvertrag mit dir gemacht hätte, das steht hier aber nicht zur Diskussion.

Reply to
Juergen Bors

nur bei akuter Lebensgefahr wird sofort abgeschaltet

MfG

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Bernd Löffler

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begin quoting, Juergen Bors schrieb:

Kannst Du lesen? Ich schrieb:

Wo war die Reparatur unsachgemäß? Wenn Dein Schuster auftragsgemäß(!) Schuhe neu besohlt, die Löcher im Oberleder haben, und den Kunden darauf hinweist, daß er sich _nur_ um die Sohlen kümmern würde, ist die neue Sohle dann unsachgemäß angebracht?

Quatsch mit Soße. Beweispflichtig ist in Zivilsachen immer der Antragsteller.

Ja. Der Stecker wurde unter deren Beachtung erneuert.

Es wurde vorausgesetzt(!), daß der Stecker(!) hinterher in Ordnung war.

Quelle?

Kannst Du lesen? Ich schrieb:

Wieso sollte jemand für die elektrische Sicherheit eines anderen Geräteteils als den von ihm behandelten zuständig sein, wenn der Kunde darauf ausdrücklich aufmerksam gemacht wird, daß sie _nicht_ geprüft wird? Wenn Dein Tankwart den Ölstand kontrolliert und anschließend hast Du auf der Autobahn einen Platten, ist das die Schuld des Tankwarts?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

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begin quoting, Juergen Bors schrieb:

Hallo? Jemand zu Hause? Herde verkauft der Händler.

Geschäftsbericht? Ich-AG? Liest Du eigentlich, worauf Du antwortest? Es geht weder um Elektriker noch um anstellen.

*QUELLE!* bitte.

Ach!

Also ganz höflich: welcher strafrechtliche Vorwurf? Nicht hellsehen zu können? §?

Oder meintest Du: es ist strafbar (oder ordnungswidrig), solche Arbeiten überhaupt anzugehen, unabhängig von dadurch verursachten Schäden (ähnlich Heilbehandlungen, ohne Mediziner oder Heilpraktiker zu sein)? Falls ja, *nenn mir bitte die Vorschrift*.

Fein, DAUs dürfen alles! (-:)>

Im übrigen darfst Du, rein sprachlich bemerkt, ruhig häufiger das "man" verwenden - dieses ständige "du" bei Fallkonstellationen könnte sonst zu dem Irrtum verleiten, ich wollte E-pfuschen.

Richtig: weil man im eigenen Hause buchstäblich Herr ist und tun und lassen kann, was einem gefällt, einschließlich rauchen und in der Badewanne ertrinken. Und das EVU hat _sehr_ eingeschränkte Kompetenzen: es kann verlangen, daß eine neue Anlage von einem konzessionierten Elektriker angemeldet wird, es kann bei drohenden Betriebsstörungen und bei konkreten Gefahren den Stecker ziehen, aber ansonsten darf es sich aus Kundenangelegenheiten völlig heraushalten. Auch mit den regelmäßigen Wiederholungsprüfungen (die de facto niemand macht, obwohl gewerbliche Betreiber, zu denen eben auch Wohnungsvermieter gehören, verpflichtet sind) hat es nichts am Hut, reine Kundenangelegenheit. (Und bei der Mietwohnung ist - ganz typisch

- der Kunde, also der Abnehmer, nicht einmal Anlagenbetreiber, sondern das ist vielmehr der Eigentümer.)

Und an der eigenen oder mitgemieteten Elektroanlage darf man genauso nach Herzenslust herumschrauben wie an seinen eigenen Kfz, nämlich im Rahmen sachgerechter Ausführung und der Beachtung technischer Vorschriften beliebig. (Das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter wird dadurch nicht berührt und geht Dritte auch nichts an.)

Nebenbei bemerkt: Niemand sprach von Installationen.

Was ja? Wird es gemacht? (Ich habe noch nie ein Gerät zum Elektriker gebracht, das lohnt sich einfach nicht - selbst reparieren oder verschrotten.)

Hätte ich danach fragen sollen? Ich wüßte nicht, daß ich das wissen sollte.

[Irrelevantes gelöscht]

Wo steht das? MW darf ich nämlich z. B. keine Abnahmeprüfung machen, obwohl ich weiß, wie das geht, weil ich mir mein Diplom dafür sonstwohin ... ich brauche nämlich den Meisterbrief (schön bescheuert, finde ich). Na gut, die nicht ganz billigen Prüfgeräte braucht man auch noch.

Ich verrate Dir was: Das ist bei _jeder_ (gewerblichen) Tätigkeit so - wer (als Unternehmer) Aufträge ausführt, ist für die korrekte Ausführung der Arbeit verantwortlich. Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten aber erlaubnisfrei, die (zahlreichen) Einschränkungen sind rechtlich gesehen Ausnahmen.

Und mein Telefon muß auch wieder dringend desinfiziert werden ...

Hey, was für ein Zeug rauchst Du? Der Nutzer einer Wohnung (gleich, ob Mieter oder Eigentümer) darf: Leuchten aufhängen, Lampen wechseln, Sicherungsschmelzeinsätze austauschen und auch Steckdosen- oder Schaltereinsätze wechseln und dergl.

Quelle?

Welchen Auftrag?

Bist Du im falschen Thread? Wer redet von E-Installation?

Ach ja? Erzähl ...

Welcher Vertrag?

Auf Gründe warten wir vergebens ...

Eine Ich-AG muß nicht - die gehen sowieso regelmäßig pleite ;-) Hier ging es um Kundenschutz, nicht um Berufsunfallschutz.

Egal wie nutzlos der Link ist (was hast Du an "funktioniert nicht" nicht verstanden?).

"Zukünftig": lern lesen. Außerdem finde ich mich _sehr_ kreativ, wenn ich antiquierte Vorschriften aushebele. dazu müßte ich sie aber erst einmal kennen ...

Wenn es vernünftige Informationen gibt, verrät die schon jemand. Manche eiern aber lieber rum ...

Du hattest eine harte Kindheit?

Da Du inzwischen vergessen hast, wonach ich eigentlich gefragt hatte: Welche *Rechtsvorschrift* verbietet es einer "Ich-AG" ohne einschlägige handwerkliche Fachkenntnisse, Reparaturarbeiten an Elektrogeräten im Rahmen von Haushaltshilfe wie Putzen und Waschen auszuführen, also z. B. defekte Anschlußleitungen instandsetzen, Rundfunkgeräte anschließen und einstellen, Computer umbauen und konfigurieren, Sicherungen und Lampen wechseln usw.?

Es handelt sich dabei *nicht* um Installationsarbeiten (gut, die genaue Abgrenzung ist nicht ganz einfach), sondern um solche, die von "normalen" Menschen für ihre privaten Zwecke üblicherweise selbst gemacht werden, aber von Hilfebedürftigen (z. B. Gebrechlichen, Sehschwachen, Älteren oder gar Pflegebedürftigen) nicht mehr ausgeführt werden können (was glaubst Du wohl, was so eine "Ich-AG", die putzt und Hunde ausführt, eigentlich tut?).

Falls Du es nicht verstanden hast: Ich *vermute*, daß das Ausführen solcher Arbeiten *schon an sich* verboten ist (und nicht etwa nur, sie unsachgemäß(*) auszuführen), aber ich wüßte gerne, nach welcher Vorschrift.

Und ja: daß es Vorschriften gibt, nach denen theoretisch für jede Renovierung ein Malermeister geholt werden muß, obwohl alle Welt das selbst macht oder halt schwarz arbeiten läßt, ebenso für eine Wandlampe oder Steckdose der Elektriker kommen muß und man auch noch zum Reifendruckprüfen in die Werkstatt fährt, halte ich schon für einen Standortnachteil, nämlich ein Hemmnis für sinnvolle Dienstleistungen und Beschäftigungen, und zudem noch heuchlerisch: in jeder größeren Einrichtung laufen irgendwelche "Hausmeister" herum, die zwar grundsetzlich handwerkliche Kenntnisse haben, aber üblicherweise Arbeiten aller Art ausführen, wie das eben im privaten Bereich auch alles "do it yourself" gemacht wird.

*Genau das* dürften die aber als Servicetätigkeit nicht anbieten, wenn sie ihren ehemaligen Job verloren haben. Bißchen bescheuert, nicht? Ich kenne Fälle, da haben gelernte Elektriker und E-Ingenieure gebaut und durften dann ihre eigenen Anlagen nicht anschließen, heißt: sie lehren und unterrichten Gegenstände, die sie selbst nicht ausüben dürfen. Geht es noch widersinniger?

(*) Unter "unsachgemäß" verstehe ich "nicht sachgerecht", also inhaltlich mangelhaft, und nicht "ohne ausreichende formale Qualifikation augeführt". Der Unterschied ist: wer ohne Führerschein Auto fährt, dem fehlt die "formale Qualifikation", auch wenn er nüchtern sehr gut fährt. Wer vor den Baum fährt, handelt unsachgemäß, mit oder ohne Führerschein.

Gruß aus Bremen Ralf

Reply to
Ralf Kusmierz

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begin quoting, Bernd Löffler schrieb:

Und bei Gefahren für die Betriebssicherheit des Netzes. (Beispiele: unsachgemäßer Anschluß einer Eigenerzeugung im Netzparallelbetrieb mit Gefahr von Rückspannung bei Freischaltung des Leitungsabschnitts oder übermäßige Oberwellenerzeugung ohne Netzrückwirkungsfilter)

Gruß aus Bremen Ralf

Reply to
Ralf Kusmierz

Ralf Kusmierz schrieb:

Ja, bist Du. Meist werden die Isolationsmessgeräte gebraucht irgendwo gekauft, da eben ein E-Handwerker so ein Teil benötigt, und verstaubt in irgendeinem Regal.

Gruß Jürgen

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Juergen Klein

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begin quoting, Juergen Klein schrieb:

Schön, mal bestätigt zu kriegen, daß ich doch nicht so paranoid bin. Sind eigentlich E-Fachbetriebe schon mal von Stiftung Warentest o. ä. getestet worden, so wie Kfz-Werkstätten? Ich stelle mit vor, daß Testkunden präparierte Geräte mit Fehlern zur Reparatur bringen oder den Kundendienst nach Hause bestellen. (Wieviele Einzelfälle wären statistisch aussagefähig? Bei z. B. fünf pro Bundesland wäre der Test nämlich schon nicht mehr ganz billig.)

Ich fürchte allerdings, daß ich das Ergebnis schon kenne. Und angesichts dessen kann man dann auch die Mädchen-für-alles-Hundeausführputze mit sowas auf die Menschheit loslassen - wenn die eine Einführungsveranstaltung zum Thema verpaßt kriegt, macht die dann auch nicht mehr falsch als "Fachleute".

(Gut, dagegen spricht, daß Leute, die wirklich so geistig flexibel und leistungsbereit sind, sich auf das Abenteuer als Ich-AG-Unternehmer mit universellen Dienstleistungsangeboten erfolgreich einlassen zu können, auch in den heutigen etwas irren Zeiten eigentlich eine attraktivere feste Anstellung in der Wirtschaft finden sollten, aber vielleicht bin ich auch da zu optimistisch.)

Gruß aus Bremen Ralf

Reply to
Ralf Kusmierz

Hallo, bezüglich des Meisterzwanges wurde vor einiger Zeit im Radio folgende interessante Frage gestellt: Wem vertraut man die Reperatur seines modernen Autos an? Einem Meister, der vor geraumer Zeit seinen Meister gemacht hat, als Elektronik noch ein Fremdwort war? Oder lieber einem frisch gelernten Gesellen, der alle elektronischen Diagnose-Geräte von der Pieke auf benutzt?

Im Zweifelsfall vertrau ich lieber jemanden, der sich technisch dafür interessiert und auf dem technisch neusten Stand bleibt.

Viele Grüße Andreas Demant

Reply to
Andreas Demant

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