X-No-Archive: Yes
begin Text
Hallo!
Mal eine Frage: sehe ich das wohl leider richtig, daß (gewerbliche)
Reparaturen an elektrischen Geräten nur vom Elektromeister(betrieb)
vorgenommen werden dürfen? Ich befürchte nämlich, daß ich einer jungen
hoffnungsvollen aufstrebenden Ich-AG ("Umfassender Service aller Art")
diesbezüglich einen Zahn ziehen muß.
PS:
Äh ... Rechtsgrundlage?
Gruß aus Bremen
Ralf
Am 2004-10-05 schrieb Ralf Kusmierz:
Wenn der Haupterwerb des Betriebes die Reparatur von Geräten darstellt,
sollte ein E-Meister beschäftigt sein.
Alternativ darf seit mindestens Anfang dieses Jahr statt eines Meisters
auch ein entsprechender staatlich geprüfter Techniker sich entsprechend
selbstständig machen. Ja, die Konkurrenz wird größer.
Siehe:
formatting link
Wenn du Gesetzestexte willst, gehe zu deinem Rechtsanwalt... ;-)
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Juergen Bors schrieb:
Das beantwortet die Frage leider nicht:
Was ist, wenn die Reparaturen _nicht_ der Haupterwerb sind, sich die
Ich-AG also mit Haushalts- und Einkaufshilfe, Autowaschen und
Hundausführen befaßt? Ist dann auch eine Fachkraft erforderlich?
Glühlampe auswechseln wird dann wohl erlaubt sein, Bügeleisen
reparieren auch? (Daß keine Neubauinstallation durchgeführt werden
kann, halte ich für selbstverständlich, aber wo ist denn da die
Grenze?)
Ich stelle mir gerade den Fall vor, daß die auftraggebende Oma an dem
"reparierten" Bügeleisen eine geputzt kriegt - das dürfte dann einige
unangenehme Konsequenzen für den "Handwerker" haben (auch wenn der
vielleicht gar nichts dafür kann, weil z. B. der PE an der benutzten
Steckdose nicht ok ist): es stellt sich nicht nur die Haftungsfrage,
sondern auch die strafrechtliche nach der Sachkenntnis und der
fachgerechten Ausführung der Arbeiten und evtl. gibt es auch noch
"standesrechtlich" Ärger, wenn die Kammer solche Tätigkeiten irgendwie
nicht so gut findet.
Teilweise habe ich dafür Verständnis: wenn der Fachbetrieb den
Anschlußstecker oder die defekte Leitung auswechselt, wird er wohl
(hoffentlich) routinemäßig mit dem vorhandenen und dafür geeigneten
Gerät nicht nur den Schutzleiterwiderstand nachmessen, sondern auch
eine Isolationsprüfung durchführen (und das Ergebnis auch
dokumentieren - oder bin ich da zu optimistisch?). Fritzchen Bastler
tut das evtl. nicht (mach ich schließlich auch nicht unbedingt, wenn
ich bei mir zu Hause privat ein eigenes Gerät zusammenflicke).
Ich hatte kürzlich meinen Vermieter angerufen und gefragt, ob da in
einer Schalterdose eigentlich wirklich ein Dimmer sitzen müsse, ich
wollte nämlich Kompaktleuchtstofflampen anschließen und könnte den
nicht gebrauchen. Darauf meinte der, der gehörte da auch eigentlich
nicht rein und sei ein Erbstück des Vormieters, ob ich wohl einen
Schalter einbauen könnte? (Den hat der Vermieter dann bezahlt -
übrigens saumäßig teuer geworden, die Dinger.) Hätte der Vermieter/ich
das nun eigentlich gedurft (bin kein gelernter E-Handwerker, habe diss
nur studiert)?
Ich meine: ja. Aber hätte ich das gegen Bezahlung auch in der
Nachbarwohnung machen dürfen? Und was wäre, wenn ich bei der
Gelegenheit festgestellt hätte, daß die guten Leute dort
beispielsweise die Phase am Lichtauslaß ans Lampengehäuse angeklemmt
hatten ("Wenn das Licht an ist, kribbelt das so, wenn man da anfaßt!")
oder ich es - schlimmer - vielleicht nicht bemerkt hätte? (Über die
Frage von Anmeldung, Besteuerung und Versicherung von Beschäftigten
will ich jetzt dabei gar nicht diskutieren, mir geht es nur um die
Kompetenzen und die Verantwortung des unternehmerisch Tätigen.)
Das funktioniert mit meinem Browser nicht. Abgesehen davon: Chats und
Foren sind doof und überflüssig, es gibt schließlich das Nutznetz.
Ich geh zu meinem Anwalt, wenn ich einen brauche. Für fremde noch
nicht in Brunnen gefallene Kinder brauche ich aber keinen, da greife
ich einfach auf das kollektive Wissen des Nutznetzes zu oder benutze
Googel.
Gruß aus Bremen
Ralf
Dann sollte de.soc.recht.misc eine passende Adresse sein.
Im Zweifelsfall haftet der Betrieb immer dafür, daß eine Reparatur
sachgerecht durchgeführt worden ist.
Michael Dahms
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Michael Dahms schrieb:
Fachleute sollten eigentlich eher die Rechtsgrundlagen für ihre eigene
Tätigkeit kennen, zumindest nennen können.
Darum geht es nicht, sondern darum, ob die jeweiligen Arbeiten
überhaupt durchgeführt werden durften. Wenn Dir jemand den Rasen mäht
(nicht erlaubnispflichtig) und dabei Deinen Hund totfährt, haftet er
natürlich (ggf.) dafür, keine Frage. Aber er wird wegen des
Rasenmähens an sich nicht bestraft (und wegen des Hundes nur bei
Vorsatz). Wenn ich ohne Genehmigung ein Kernkraftwerk baue, sieht das
aber ein wenig anders aus ...
Gruß aus Bremen
Ralf
Bei der Reparatur von Elektrogeräten sollte die Handwerkskammer die
Ansprechpartnerin sein. Aber wer fragt, kriegt eventuell (unerwünschte)
Antwort.
Michael Dahms
Ralf Kusmierz schrieb:
Hallo,
das geht es schon auch drum. Wenn er ein B=FCgeleisen unsachgem=E4ss=20
repariert und danach nicht auch mit geeignetem Messger=E4t die Sicherheit=
=20
=FCberpr=FCft wird die Haftpflichtversicherung der Ich-AG wohl kaum f=FCr=
=20
Personensch=E4den aufkommen. Wenn er dann selber zahlen muss ist die=20
Ich-AG pleite und er bis an sein Lebensende =FCberschuldet. Eine=20
zus=E4tzlich verh=E4ngte Strafe kann noch dazu kommen.
Bye
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Uwe Hercksen schrieb:
Völlig klar und keine Frage, wenn eine Obliegenheitsverletzung
vorliegt (muß aber auch nachgewiesen werden, Beispiel: "Der Stecker
von meinem Bügeleiesen ist kaputt, kannst du mir einen anderen
dranmachen?" - "Den Stecker mach ich dir dran, aber die elektrische
Sicherheit kann ich nicht überprüfen, mußt du dich selbst drum
kümmern." - "Ok." Stecker wird ersetzt, Gerät (nicht aber der ersetzte
Stecker, der ist korrekt montiert) hat Macke, jemand kommt zu Schaden.
Verschulden und Haftung des Auftragnehmers? Nicht wirklich, hm?).
Das war doch meine Frage. Strafe setzt an sich Verschulden, wenigstens
fahrlässiges, voraus. Bei dem o. a. Steckerfall sollte, wenn kein
sichtbarer Mangel am Gerät vorhanden war, aber kein Verschulden
vorliegen. Die Frage wäre aber eben, ob die Ausführung der Tätigkeit
ohne die erforderliche (formale) Qualifikation schon unerlaubt und
strafbar ist wie die Durchführung von medizischen Behandlungen durch
nicht Heilkundige.
Gruß aus Bremen
Ralf
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Michael Dahms schrieb:
An sich eine gute Idee. Aber funktioniert sie auch?
"Hallo, ich wollte mal fragen, ob ich Elektrogeräte reparieren darf."
- "Sind sie Mitglied?"
"Nein, ich ..."
- "Tut mir leid, dann können wir Ihnen keine Auskünfte geben."
Sieh es realistisch: Die Antwort der Handwerkskammer würde unabhängig
von der Rechtslage _immer_ nein lauten, bzw. würden sie steif und fest
auf dem Meisterzwang bestehen (warum wohl?), deshalb glaubt man ihnen
nicht. Was sie im übrigen nicht hindern würde, denneoch zu versuchen,
Beiträge abzuzocken, nehme ich an.
Ich persönlich finde das schon ganz in Ordnung, daß
sicherheitsrelevante Sachen für den Verbraucher nachprüfbar von
Fachleuten gemacht werden (das muß kein Meisterzwang sein, es reicht
völlig aus, den Ausführenden eine ausreichende Haftpflichtversicherung
vorzuschreiben, dann sorgt die Marktwirtschaft schon dafür, daß die
nur geeigneten Personen erteilt wird). Aber es kann doch nicht so
schwer sein, die einschlägige Vorschrift zu nennen. (Möglichst eine,
die EU-Rechts-konform ist.)
Gruß aus Bremen
Ralf
Ich kann Dir eine Reparaturrechnung zeigen (oder habe ich sie doch
weggeworfen?), da wurde zwar 0,1 Ohm dokumentiert, aber der PE war
trotzdem abgeklemmt. Staun.
Am 2004-10-06 schrieb Ralf Kusmierz:
Wenn du hauptsächlich Herde verkaufst, wird dir kaum jemand einen Strick
daraus drehen, wenn du dir einen Elektriker anstellst, der die Geräte
anschließt. Kommen aber die Haupteinnahmen aus dem Bereich der
elektrischen Reparaturarbeiten und du verkaufst nur auf Bestellung dann
und wann mal einen Herd, dreht sich der Geschäftsschwerpunkt nicht mehr
um den Verkauf, sondern um die Elektrik. Das kann man aber aus einem
Geschäftsbericht ersehen.
Eine Fachkraft auf jeden Fall, (Handwerker/ Facharbeiter aus dem
Bereich, schon wegen der nötigen Abnahmemessungen), aber nicht unbedingt
ein Meister. Anders ist es, wenn Anlagen im Haus geändert werden müssen.
Das dürfen offiziell nur eingetragene Meisterbetriebe abnehmen,
ausführen müssen sie die Arbeit aber auch nicht selbst.
Genau so ist es. Wenn du arbeiten übernimmst, für die du nicht
ausgebildet bist, wird sich jede Versicherung weigern einen daraus
resultierenden Schaden zu übernehmen. Die strafrechtliche Seite muss
sich ebenso jeder selber stellen, der solche Arbeiten übernimmt.
Je höher deine Vorbildung ist, (Kind - Schüler - Azubi - Facharbeiter -
Meister - Techniker - Ingenieur) um so eher wird von dir erwartet, dass
du weißt was du da tust und die Folgen erkennen kannst, die dein Handeln
auslöst. Dementsprechend eher kann sowas auch schneller strafrechtliche
Folgen haben.
Ich habe schon manchen Elektriker blas werden sehen, wenn man ihn
erzählt, was es bedeutet, eine Steckdose beim Nachbarn einzubauen ohne
sie durchzumessen. Ein Mensch, der nicht weiß wie so eine Messung geht,
wird natürlich ähnlich behandelt, wie so ein Elektriker, denn
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ein Elektriker sollte es
wissen und so wird schneller eine grobe Fahrlässigkeit angenommen. Das
gilt aber alles nur, sobald etwas passiert. (sowas verjährt allerdings
nicht so schnell...)
Wenn ein Hauseigentümer meint, sein Hobbykönnen sei besser wie das eines
Elektrikers, wird ihn eigentlich nur der Elektromeister des
Netzbetreibers aufhalten können. (Wenn ein Verstoß gegen TAB gemacht
wurde, was anzunehmen ist, aber nicht unabdingbar die Abschaltung einer
Anlage bedeutet). Ansonsten ist es seine Anlage. Er ist dafür
verantwortlich und ihm werden genauso Fragen gestellt, wenn das Haus
abbrennt...
Ja. Du kannst ja gerne deine Isomessungen von einer eingewiesenen Person
machen lassen, doch mehr als dass er wissen muss, "dieses Gerät ist
defekt und muss repariert werden" braucht er nicht wissen.
(Reproduktion)
Wenn jemand eine elektrotechnische Grundausbildung gemacht haben sollte,
(Mechatroniker, Elektroanlageninstallateur aus der Stufenausbildung)
darf dieser Mensch immerhin Geräte anschließen, Stecker tauschen und
einfache Arbeiten ausführen, schließlich ist er in dem Sinne
"Facharbeiter", und darf sicher auch dein Bügeleisen reparieren, viel
mehr aber auch nicht. (Reorganisation)
Erst mit einer Prüfung zum Facharbeiter bzw Handwerker hat er die
Kenntnisse um auch situationsübergreifende Zusammenhänge und Probleme
erkennen zu können. (Transfer)
Von einem Meister oder Techniker wiederum wird erwartet, dass noch
weitreichendere Probleme bedacht werden, weil sie noch mehr
Hintergrundwissen haben sollten. (Transfer, teilweise Kreativität)
Mit Diplom im Bereich der Elektrotechnik darfst du sowas. In diesem Fall
musst du einfach selber Wissen was du machst. Es wird von dir erwartet,
dass du dich vor der Arbeit hinsetzt und dir die Folgen deines Tuns
überlegst und abschätzen kannst und dich in die nötige Materie (TAB,
UVV, AVBEItV, VBG, VDS Richtlinien, DIN, VDE kreuz und quer) rein
Arbeiten kannst und somit das nötige Hintergrundwissen besitzt, die
Finger davon zu lassen oder die Arbeit fachgerecht hinzubekommen und
entsprechend der Vorgaben zu dokumentieren. Gäbe bei einem Unfall
natürlich auch unschöne Fragen. "Wieso sind sie dabei gegangen, obwohl
sie sich über die Folgen ihres Tuns offensichtlich nicht völlig im
Klaren waren?"
Eher: Nein, denn Arbeiten in Anlagen, die fest am Stromnetz eines
Netzbetreibers (NBT) hängen, dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden,
die beim NTB eingetragen sind. Wenn sie die Arbeit schon nicht selbst
ausführen, so müssen sie die Anlage zumindest abnehmen.
(AVBEItV, TAB2000).
Bei einem vermietetem Objekt ist die Sorgfaltspflicht des Auftraggebers
sogar besonders groß.
1. Du hättest den Auftrag nicht annehmen dürfen. (zumal er sicher nicht
schriftlich war).
2. Hast du versäumt dich gegen Schadensersatzansprüche durch eine
entsprechende meisterliche Abnahme der Anlage abzusichern und durch die
fehlende Erstabnahme (VDE0100-610) ist die Anlage auch nicht VDE gerecht
ausgeführt, wodurch sie sicher gegen die TAB deines NBT verstößt.
3. Du hast sicher gegen VDE 105 und VDE 0100 erster Teil verstoßen.
Alles keine echten Straftaten deinerseits, aber alles Vertragsbrüche.
Die auch noch in einigen Jahren Folgen haben können.
Immernoch: Nein.
Tipp: Lass dich dann nicht erwischen.
Ein Unternehmer an sich muss sich über die auf ihn möglicherweise
einwirkenden Gefahren informieren und diese durch Vorsorge (Allgemein
läuft das auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und
Versicherungsverträge hinaus) zu treffen, damit sein Betrieb nicht
pleite geht. Ist doch gar nicht so schwierig. ;-)
Sprich: Krankheit -> Krankenversicherung -> Vorsorgeuntersuchung ->
Krankenkassenbeiträge sinken -> :-)
Entsprechendes gibt es bei VDS, BG usw natürlich auch.
Und dort wird gelinkt, um nicht alles doppelt schreiben zu müssen. Dir
fehlt offenbar die kreative Einstellung, die man von einem (zukünftigen)
Ing erwarten darf. Versuche mal nach "Novellierung der Handwerksordnung"
zu googlen, das wird dich vielleicht ein wenig weiterbringen.
Wenn du es getan hättest, müsstest du hier nicht dumm fragen...
Stell dir vor, wenn alle Autos vom TÜV wirklich von der Straße geholt
würden, die genau geprüft worden sind.
Das wäre eine Freude auf dem Hermsdorfer Kreuz!
MfG
Am 2004-10-06 schrieb Ralf Kusmierz:
Doch. Deine Reparatur war unsachgemäß und wenn du dich nicht von der
sachgemäßen Reparatur selbst überzeugst (Schriftliches Prüfprotokoll),
bleibst du immer schuldig, da du das Gegenteil nicht beweisen kannst,
denn du hast gegenüber einem privatem Kunden und deiner Versicherung
eine Sorgfaltspflicht.
Wenn dir die Sorgfaltspflicht bekannt ist und dir ebenso bekannt ist,
dass du das Gerät hättest prüfen müssen (was du ab heute nachweislich
von mir weißt), kann von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen werden,
denn du musst beweisen, dass das Gerät heil war als es deinen Laden
verließ und nicht der Kunde. Dem ist das weder zuzumuten und somit sind
solche Absprachen unwirksam, noch ist es seine Aufgabe. Anders wäre es,
wenn ein Firmenkunde einen Werksvertrag mit dir gemacht hätte, das steht
hier aber nicht zur Diskussion.
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Juergen Bors schrieb:
Kannst Du lesen? Ich schrieb:
Wo war die Reparatur unsachgemäß? Wenn Dein Schuster auftragsgemäß(!)
Schuhe neu besohlt, die Löcher im Oberleder haben, und den Kunden
darauf hinweist, daß er sich _nur_ um die Sohlen kümmern würde, ist
die neue Sohle dann unsachgemäß angebracht?
Quatsch mit Soße. Beweispflichtig ist in Zivilsachen immer der
Antragsteller.
Ja. Der Stecker wurde unter deren Beachtung erneuert.
Es wurde vorausgesetzt(!), daß der Stecker(!) hinterher in Ordnung
war.
Quelle?
Kannst Du lesen? Ich schrieb:
Wieso sollte jemand für die elektrische Sicherheit eines anderen
Geräteteils als den von ihm behandelten zuständig sein, wenn der Kunde
darauf ausdrücklich aufmerksam gemacht wird, daß sie _nicht_ geprüft
wird? Wenn Dein Tankwart den Ölstand kontrolliert und anschließend
hast Du auf der Autobahn einen Platten, ist das die Schuld des
Tankwarts?
Gruß aus Bremen
Ralf
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Juergen Bors schrieb:
Hallo? Jemand zu Hause? Herde verkauft der Händler.
Geschäftsbericht? Ich-AG? Liest Du eigentlich, worauf Du antwortest?
Es geht weder um Elektriker noch um anstellen. *QUELLE!* bitte.
Ach!
Also ganz höflich: welcher strafrechtliche Vorwurf? Nicht hellsehen zu
können? §?
Oder meintest Du: es ist strafbar (oder ordnungswidrig), solche
Arbeiten überhaupt anzugehen, unabhängig von dadurch verursachten
Schäden (ähnlich Heilbehandlungen, ohne Mediziner oder Heilpraktiker
zu sein)? Falls ja, *nenn mir bitte die Vorschrift*.
Fein, DAUs dürfen alles! (-:)>
Im übrigen darfst Du, rein sprachlich bemerkt, ruhig häufiger das
"man" verwenden - dieses ständige "du" bei Fallkonstellationen könnte
sonst zu dem Irrtum verleiten, ich wollte E-pfuschen.
Richtig: weil man im eigenen Hause buchstäblich Herr ist und tun und
lassen kann, was einem gefällt, einschließlich rauchen und in der
Badewanne ertrinken. Und das EVU hat _sehr_ eingeschränkte
Kompetenzen: es kann verlangen, daß eine neue Anlage von einem
konzessionierten Elektriker angemeldet wird, es kann bei drohenden
Betriebsstörungen und bei konkreten Gefahren den Stecker ziehen, aber
ansonsten darf es sich aus Kundenangelegenheiten völlig heraushalten.
Auch mit den regelmäßigen Wiederholungsprüfungen (die de facto niemand
macht, obwohl gewerbliche Betreiber, zu denen eben auch
Wohnungsvermieter gehören, verpflichtet sind) hat es nichts am Hut,
reine Kundenangelegenheit. (Und bei der Mietwohnung ist - ganz typisch
- der Kunde, also der Abnehmer, nicht einmal Anlagenbetreiber, sondern
das ist vielmehr der Eigentümer.)
Und an der eigenen oder mitgemieteten Elektroanlage darf man genauso
nach Herzenslust herumschrauben wie an seinen eigenen Kfz, nämlich im
Rahmen sachgerechter Ausführung und der Beachtung technischer
Vorschriften beliebig. (Das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und
Vermieter wird dadurch nicht berührt und geht Dritte auch nichts an.)
Nebenbei bemerkt: Niemand sprach von Installationen.
Was ja? Wird es gemacht? (Ich habe noch nie ein Gerät zum Elektriker
gebracht, das lohnt sich einfach nicht - selbst reparieren oder
verschrotten.)
Hätte ich danach fragen sollen? Ich wüßte nicht, daß ich das wissen
sollte.
[Irrelevantes gelöscht]
Wo steht das? MW darf ich nämlich z. B. keine Abnahmeprüfung machen,
obwohl ich weiß, wie das geht, weil ich mir mein Diplom dafür
sonstwohin ... ich brauche nämlich den Meisterbrief (schön bescheuert,
finde ich). Na gut, die nicht ganz billigen Prüfgeräte braucht man
auch noch.
Ich verrate Dir was: Das ist bei _jeder_ (gewerblichen) Tätigkeit so -
wer (als Unternehmer) Aufträge ausführt, ist für die korrekte
Ausführung der Arbeit verantwortlich. Grundsätzlich sind alle
Tätigkeiten aber erlaubnisfrei, die (zahlreichen) Einschränkungen sind
rechtlich gesehen Ausnahmen.
Und mein Telefon muß auch wieder dringend desinfiziert werden ...
Hey, was für ein Zeug rauchst Du? Der Nutzer einer Wohnung (gleich, ob
Mieter oder Eigentümer) darf: Leuchten aufhängen, Lampen wechseln,
Sicherungsschmelzeinsätze austauschen und auch Steckdosen- oder
Schaltereinsätze wechseln und dergl.
Quelle?
Welchen Auftrag?
Bist Du im falschen Thread? Wer redet von E-Installation?
Ach ja? Erzähl ...
Welcher Vertrag?
Auf Gründe warten wir vergebens ...
Eine Ich-AG muß nicht - die gehen sowieso regelmäßig pleite ;-) Hier
ging es um Kundenschutz, nicht um Berufsunfallschutz.
Egal wie nutzlos der Link ist (was hast Du an "funktioniert nicht"
nicht verstanden?).
"Zukünftig": lern lesen. Außerdem finde ich mich _sehr_ kreativ, wenn
ich antiquierte Vorschriften aushebele. dazu müßte ich sie aber erst
einmal kennen ...
Wenn es vernünftige Informationen gibt, verrät die schon jemand.
Manche eiern aber lieber rum ...
Du hattest eine harte Kindheit?
Da Du inzwischen vergessen hast, wonach ich eigentlich gefragt hatte:
Welche *Rechtsvorschrift* verbietet es einer "Ich-AG" ohne
einschlägige handwerkliche Fachkenntnisse, Reparaturarbeiten an
Elektrogeräten im Rahmen von Haushaltshilfe wie Putzen und Waschen
auszuführen, also z. B. defekte Anschlußleitungen instandsetzen,
Rundfunkgeräte anschließen und einstellen, Computer umbauen und
konfigurieren, Sicherungen und Lampen wechseln usw.?
Es handelt sich dabei *nicht* um Installationsarbeiten (gut, die
genaue Abgrenzung ist nicht ganz einfach), sondern um solche, die von
"normalen" Menschen für ihre privaten Zwecke üblicherweise selbst
gemacht werden, aber von Hilfebedürftigen (z. B. Gebrechlichen,
Sehschwachen, Älteren oder gar Pflegebedürftigen) nicht mehr
ausgeführt werden können (was glaubst Du wohl, was so eine "Ich-AG",
die putzt und Hunde ausführt, eigentlich tut?).
Falls Du es nicht verstanden hast: Ich *vermute*, daß das Ausführen
solcher Arbeiten *schon an sich* verboten ist (und nicht etwa nur, sie
unsachgemäß(*) auszuführen), aber ich wüßte gerne, nach welcher
Vorschrift.
Und ja: daß es Vorschriften gibt, nach denen theoretisch für jede
Renovierung ein Malermeister geholt werden muß, obwohl alle Welt das
selbst macht oder halt schwarz arbeiten läßt, ebenso für eine
Wandlampe oder Steckdose der Elektriker kommen muß und man auch noch
zum Reifendruckprüfen in die Werkstatt fährt, halte ich schon für
einen Standortnachteil, nämlich ein Hemmnis für sinnvolle
Dienstleistungen und Beschäftigungen, und zudem noch heuchlerisch: in
jeder größeren Einrichtung laufen irgendwelche "Hausmeister" herum,
die zwar grundsetzlich handwerkliche Kenntnisse haben, aber
üblicherweise Arbeiten aller Art ausführen, wie das eben im privaten
Bereich auch alles "do it yourself" gemacht wird.
*Genau das* dürften die aber als Servicetätigkeit nicht anbieten, wenn
sie ihren ehemaligen Job verloren haben. Bißchen bescheuert, nicht?
Ich kenne Fälle, da haben gelernte Elektriker und E-Ingenieure gebaut
und durften dann ihre eigenen Anlagen nicht anschließen, heißt: sie
lehren und unterrichten Gegenstände, die sie selbst nicht ausüben
dürfen. Geht es noch widersinniger?
(*)
Unter "unsachgemäß" verstehe ich "nicht sachgerecht", also inhaltlich
mangelhaft, und nicht "ohne ausreichende formale Qualifikation
augeführt". Der Unterschied ist: wer ohne Führerschein Auto fährt, dem
fehlt die "formale Qualifikation", auch wenn er nüchtern sehr gut
fährt. Wer vor den Baum fährt, handelt unsachgemäß, mit oder ohne
Führerschein.
Gruß aus Bremen
Ralf
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Bernd Löffler schrieb:
Und bei Gefahren für die Betriebssicherheit des Netzes. (Beispiele:
unsachgemäßer Anschluß einer Eigenerzeugung im Netzparallelbetrieb mit
Gefahr von Rückspannung bei Freischaltung des Leitungsabschnitts oder
übermäßige Oberwellenerzeugung ohne Netzrückwirkungsfilter)
Gruß aus Bremen
Ralf
Ralf Kusmierz schrieb:
Ja, bist Du. Meist werden die Isolationsmessgeräte gebraucht irgendwo
gekauft, da eben ein E-Handwerker so ein Teil benötigt, und verstaubt
in irgendeinem Regal.
Gruß
Jürgen
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Juergen Klein schrieb:
Schön, mal bestätigt zu kriegen, daß ich doch nicht so paranoid bin.
Sind eigentlich E-Fachbetriebe schon mal von Stiftung Warentest o. ä.
getestet worden, so wie Kfz-Werkstätten? Ich stelle mit vor, daß
Testkunden präparierte Geräte mit Fehlern zur Reparatur bringen oder
den Kundendienst nach Hause bestellen. (Wieviele Einzelfälle wären
statistisch aussagefähig? Bei z. B. fünf pro Bundesland wäre der Test
nämlich schon nicht mehr ganz billig.)
Ich fürchte allerdings, daß ich das Ergebnis schon kenne. Und
angesichts dessen kann man dann auch die
Mädchen-für-alles-Hundeausführputze mit sowas auf die Menschheit
loslassen - wenn die eine Einführungsveranstaltung zum Thema verpaßt
kriegt, macht die dann auch nicht mehr falsch als "Fachleute".
(Gut, dagegen spricht, daß Leute, die wirklich so geistig flexibel und
leistungsbereit sind, sich auf das Abenteuer als Ich-AG-Unternehmer
mit universellen Dienstleistungsangeboten erfolgreich einlassen zu
können, auch in den heutigen etwas irren Zeiten eigentlich eine
attraktivere feste Anstellung in der Wirtschaft finden sollten, aber
vielleicht bin ich auch da zu optimistisch.)
Gruß aus Bremen
Ralf
Hallo,
bezüglich des Meisterzwanges wurde vor einiger Zeit im Radio folgende
interessante Frage gestellt:
Wem vertraut man die Reperatur seines modernen Autos an? Einem Meister,
der vor geraumer Zeit seinen Meister gemacht hat, als Elektronik noch
ein Fremdwort war? Oder lieber einem frisch gelernten Gesellen, der alle
elektronischen Diagnose-Geräte von der Pieke auf benutzt?
Im Zweifelsfall vertrau ich lieber jemanden, der sich technisch dafür
interessiert und auf dem technisch neusten Stand bleibt.
Viele Grüße
Andreas Demant
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