Am 2004-10-07 schrieb Ralf Kusmierz:
Und? Eine Ich AG kann auch ein Händler sein, oder sehe ich das verkehrt?
Sicher. Erkläre mal deinem Finanzamt wie dein Einkommen aus selbstständiger Arbeit zu bewerten ist. Ein wenig Buchhaltung wirst du dir wohl aneignen müssen.
Da du ja offenbar kein ausgebildeter Elektriker bist, musst du wohl einen beauftragen oder anstellen. Vielleicht hast du ja einen Elektriker in deiner Familie, was in einer Ich AG auch möglich ist.
Meine Güte. Warum soll ich dir Paragraphen nennen, du schaust ja noch nicht mal in die Quellen, die man dir nennt.
Du hast als Kunde ein Recht darauf, dass ein Servicearbeiter dir fachlich richtige Arbeit liefert und du darfst auch bei reparierten Geräten in das Prüfprotokoll der elektrischen Prüfung zu schauen, oder der Handwerker macht die Prüfung vor deinen Augen. Dabei muss der Prüfer aber auch wissen, was er da misst.
Kleiner Test: Dein Geräteprüfgerät (für Prüfungen nach VDE701/702) zeigt dir (einer elektrisch unterwiesenen Person) einen Ableitstrom (Differenzstrommessung)von 1,1 mA bei einem abgeschaltetem, frisch repariertem 230 V Gerät der Schutzklasse 2 mit zweipoligem Eurostecker an. Was schließt du aus dieser Messung? Begründe deine Antwort.
Wurde die Messung für eine Geräteprüfung nach VDE 701 richtig durchgeführt?
Darf du das obige Gerät so einem Kunden mitgeben, wenn der Nennbetriebsstrom ok ist? Wenn ja, erkläre mir die erlaubten Abweichungen von dem abgelesenen Ableitstromwert und welcher Wert im Protokoll auftaucht. Wenn nein: Was tust du, um VDE gerecht zu werden? (Mit Begründung)
Nö, gegebene Quellen musst du dir schon selbst durchlesen, erst schreist du nach Quellen, gibt man dir Quellen, willst du sie noch nicht mal durcharbeiten. Ich sage dir nur "berechtigte Personen".
Versicherungen schließen mit dir einen ?????? ab. Mit deinem Stromversorger schließt du einen ??????? ab. Mit deinem Vermieter schließt du einen ????? ab. Als Selbstständiger schließt du mit einem Kunden einen ?????? ab.
In Verträgen gibt es Forderungen, die der Vertragspartner einzuhalten hat. Teilweise unterliegen die Verträge auch gesetzlichen Bestimmungen, wie ein Mietvertrag, ein Vertrag zwischen Unternehmer und Kunde usw. In den Verträgen mit der Feuerschutzversicherung stehen auch sehr nette Dinge drin, und auch deine Berufsgenossenschaft will von dir, dass du Auflagen einhälst und wenn du ein Haus baust, musst du auch Baurichtlinien einhalten (K Wert), Statik usw.
Angenommen ein Kunde bringt dir eine elektrische Heckenschere und möchte seine 15 m Verlängerung als Anschlussleitung dort dran haben. Worauf hast du zu achten? Begründe deine Antwort, nenne die Quelle, auf die sich dein Wissen bezieht.
Es gibt extrem viele Richtlinien (VDS, CE, VDE, VBG u.s.w.), die an sich keine Gesetze sind, aber letztendlich doch Gesetzescharakter haben, weil es für einen Unternehmer egal ist, ob man ihn eine Versicherung finanziell im Stich lässt und sein kompletter Verdienst der letzten fünf Jahre dadurch mit einem Federstrich weg ist oder ob man ihn zu 300 Tagessätzen verdonnert.
Du bist offenbar zu unflexibel, dich an einen Rechner ohne Firewall und mit eingeschaltetem JavaScript zu setzen und es zu testen. Bei mir geht der Link, sogar mit Opera. Auch heute noch. Es sieht also so aus, als ob du nach Quellen schreist, und wenn man sie dir gibt, dann willst du sie noch nicht mal lesen. Tsse, die Kinder von heute...
Ob es mir Spaß bringt, jemanden etwas zu erklären, der nicht mal ansatzweise zeigt, dass er etwas für die Klärung seiner Frage tut?
Ich erkläre es dir zum Vierten mal: Frage deine Versicherung. Oder willst du uns allen Ernstes erzählen, dass du einen Laden ohne Grundkapital aufmachen willst und erklärst deinem Finanzgeber: Auf eine Unternehmer- Haftpflichtversicherung verzichte ich, die kostet bloß Geld. Jupp. Schon ist dein Kreditantrag zerrissen.
Und da ist wirklich nichts antiquiertes dran. Ansonsten: Geld für eine ICH AG gibt es nur, wenn ein Unternehmensberater dir eine sinnvolle Geschäftsidee entlocken konnte. Ich sehe da in deiner keine.
Du willst es ja nicht glauben: Schaue in die Handwerksordnung. Elektroarbeiten sind Handwerksarbeiten und unterstehen einem gewissen Standard weil sie nicht ungefährlich sind.
Mit Strom wollt ihr alle rumbasteln, an den Gasanschluss traut sich aber keiner, dabei riecht man den Strom noch nicht mal.
Und? Eine Ich AG kann auch ein Händler sein, oder sehe ich das verkehrt?
Sicher. Erkläre mal deinem Finanzamt wie dein Einkommen aus selbstständiger Arbeit zu bewerten ist. Ein wenig Buchhaltung wirst du dir wohl aneignen müssen.
Da du ja offenbar kein ausgebildeter Elektriker bist, musst du wohl einen beauftragen oder anstellen. Vielleicht hast du ja einen Elektriker in deiner Familie, was in einer Ich AG auch möglich ist.
Meine Güte. Warum soll ich dir Paragraphen nennen, du schaust ja noch nicht mal in die Quellen, die man dir nennt.
Du hast als Kunde ein Recht darauf, dass ein Servicearbeiter dir fachlich richtige Arbeit liefert und du darfst auch bei reparierten Geräten in das Prüfprotokoll der elektrischen Prüfung zu schauen, oder der Handwerker macht die Prüfung vor deinen Augen. Dabei muss der Prüfer aber auch wissen, was er da misst.
Kleiner Test: Dein Geräteprüfgerät (für Prüfungen nach VDE701/702) zeigt dir (einer elektrisch unterwiesenen Person) einen Ableitstrom (Differenzstrommessung)von 1,1 mA bei einem abgeschaltetem, frisch repariertem 230 V Gerät der Schutzklasse 2 mit zweipoligem Eurostecker an. Was schließt du aus dieser Messung? Begründe deine Antwort.
Wurde die Messung für eine Geräteprüfung nach VDE 701 richtig durchgeführt?
Darf du das obige Gerät so einem Kunden mitgeben, wenn der Nennbetriebsstrom ok ist? Wenn ja, erkläre mir die erlaubten Abweichungen von dem abgelesenen Ableitstromwert und welcher Wert im Protokoll auftaucht. Wenn nein: Was tust du, um VDE gerecht zu werden? (Mit Begründung)
Nö, gegebene Quellen musst du dir schon selbst durchlesen, erst schreist du nach Quellen, gibt man dir Quellen, willst du sie noch nicht mal durcharbeiten. Ich sage dir nur "berechtigte Personen".
Versicherungen schließen mit dir einen ?????? ab. Mit deinem Stromversorger schließt du einen ??????? ab. Mit deinem Vermieter schließt du einen ????? ab. Als Selbstständiger schließt du mit einem Kunden einen ?????? ab.
In Verträgen gibt es Forderungen, die der Vertragspartner einzuhalten hat. Teilweise unterliegen die Verträge auch gesetzlichen Bestimmungen, wie ein Mietvertrag, ein Vertrag zwischen Unternehmer und Kunde usw. In den Verträgen mit der Feuerschutzversicherung stehen auch sehr nette Dinge drin, und auch deine Berufsgenossenschaft will von dir, dass du Auflagen einhälst und wenn du ein Haus baust, musst du auch Baurichtlinien einhalten (K Wert), Statik usw.
Angenommen ein Kunde bringt dir eine elektrische Heckenschere und möchte seine 15 m Verlängerung als Anschlussleitung dort dran haben. Worauf hast du zu achten? Begründe deine Antwort, nenne die Quelle, auf die sich dein Wissen bezieht.
Es gibt extrem viele Richtlinien (VDS, CE, VDE, VBG u.s.w.), die an sich keine Gesetze sind, aber letztendlich doch Gesetzescharakter haben, weil es für einen Unternehmer egal ist, ob man ihn eine Versicherung finanziell im Stich lässt und sein kompletter Verdienst der letzten fünf Jahre dadurch mit einem Federstrich weg ist oder ob man ihn zu 300 Tagessätzen verdonnert.
Du bist offenbar zu unflexibel, dich an einen Rechner ohne Firewall und mit eingeschaltetem JavaScript zu setzen und es zu testen. Bei mir geht der Link, sogar mit Opera. Auch heute noch. Es sieht also so aus, als ob du nach Quellen schreist, und wenn man sie dir gibt, dann willst du sie noch nicht mal lesen. Tsse, die Kinder von heute...
Ob es mir Spaß bringt, jemanden etwas zu erklären, der nicht mal ansatzweise zeigt, dass er etwas für die Klärung seiner Frage tut?
Ich erkläre es dir zum Vierten mal: Frage deine Versicherung. Oder willst du uns allen Ernstes erzählen, dass du einen Laden ohne Grundkapital aufmachen willst und erklärst deinem Finanzgeber: Auf eine Unternehmer- Haftpflichtversicherung verzichte ich, die kostet bloß Geld. Jupp. Schon ist dein Kreditantrag zerrissen.
Und da ist wirklich nichts antiquiertes dran. Ansonsten: Geld für eine ICH AG gibt es nur, wenn ein Unternehmensberater dir eine sinnvolle Geschäftsidee entlocken konnte. Ich sehe da in deiner keine.
Du willst es ja nicht glauben: Schaue in die Handwerksordnung. Elektroarbeiten sind Handwerksarbeiten und unterstehen einem gewissen Standard weil sie nicht ungefährlich sind.
Mit Strom wollt ihr alle rumbasteln, an den Gasanschluss traut sich aber keiner, dabei riecht man den Strom noch nicht mal.
--
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Bors
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Bors
Click to see the full signature.