Elektrogeräte reparieren nicht (jedem) erlaubt?

Am 2004-10-07 schrieb Ralf Kusmierz:


Und? Eine Ich AG kann auch ein Händler sein, oder sehe ich das verkehrt?

Sicher. Erkläre mal deinem Finanzamt wie dein Einkommen aus selbstständiger Arbeit zu bewerten ist. Ein wenig Buchhaltung wirst du dir wohl aneignen müssen.

Da du ja offenbar kein ausgebildeter Elektriker bist, musst du wohl einen beauftragen oder anstellen. Vielleicht hast du ja einen Elektriker in deiner Familie, was in einer Ich AG auch möglich ist.

Meine Güte. Warum soll ich dir Paragraphen nennen, du schaust ja noch nicht mal in die Quellen, die man dir nennt.
Du hast als Kunde ein Recht darauf, dass ein Servicearbeiter dir fachlich richtige Arbeit liefert und du darfst auch bei reparierten Geräten in das Prüfprotokoll der elektrischen Prüfung zu schauen, oder der Handwerker macht die Prüfung vor deinen Augen. Dabei muss der Prüfer aber auch wissen, was er da misst.
Kleiner Test: Dein Geräteprüfgerät (für Prüfungen nach VDE701/702) zeigt dir (einer elektrisch unterwiesenen Person) einen Ableitstrom (Differenzstrommessung)von 1,1 mA bei einem abgeschaltetem, frisch repariertem 230 V Gerät der Schutzklasse 2 mit zweipoligem Eurostecker an. Was schließt du aus dieser Messung? Begründe deine Antwort.
Wurde die Messung für eine Geräteprüfung nach VDE 701 richtig durchgeführt?
Darf du das obige Gerät so einem Kunden mitgeben, wenn der Nennbetriebsstrom ok ist? Wenn ja, erkläre mir die erlaubten Abweichungen von dem abgelesenen Ableitstromwert und welcher Wert im Protokoll auftaucht. Wenn nein: Was tust du, um VDE gerecht zu werden? (Mit Begründung)

Nö, gegebene Quellen musst du dir schon selbst durchlesen, erst schreist du nach Quellen, gibt man dir Quellen, willst du sie noch nicht mal durcharbeiten. Ich sage dir nur "berechtigte Personen".

Versicherungen schließen mit dir einen ?????? ab. Mit deinem Stromversorger schließt du einen ??????? ab. Mit deinem Vermieter schließt du einen ????? ab. Als Selbstständiger schließt du mit einem Kunden einen ?????? ab.
In Verträgen gibt es Forderungen, die der Vertragspartner einzuhalten hat. Teilweise unterliegen die Verträge auch gesetzlichen Bestimmungen, wie ein Mietvertrag, ein Vertrag zwischen Unternehmer und Kunde usw. In den Verträgen mit der Feuerschutzversicherung stehen auch sehr nette Dinge drin, und auch deine Berufsgenossenschaft will von dir, dass du Auflagen einhälst und wenn du ein Haus baust, musst du auch Baurichtlinien einhalten (K Wert), Statik usw.
Angenommen ein Kunde bringt dir eine elektrische Heckenschere und möchte seine 15 m Verlängerung als Anschlussleitung dort dran haben. Worauf hast du zu achten? Begründe deine Antwort, nenne die Quelle, auf die sich dein Wissen bezieht.
Es gibt extrem viele Richtlinien (VDS, CE, VDE, VBG u.s.w.), die an sich keine Gesetze sind, aber letztendlich doch Gesetzescharakter haben, weil es für einen Unternehmer egal ist, ob man ihn eine Versicherung finanziell im Stich lässt und sein kompletter Verdienst der letzten fünf Jahre dadurch mit einem Federstrich weg ist oder ob man ihn zu 300 Tagessätzen verdonnert.

Du bist offenbar zu unflexibel, dich an einen Rechner ohne Firewall und mit eingeschaltetem JavaScript zu setzen und es zu testen. Bei mir geht der Link, sogar mit Opera. Auch heute noch. Es sieht also so aus, als ob du nach Quellen schreist, und wenn man sie dir gibt, dann willst du sie noch nicht mal lesen. Tsse, die Kinder von heute...
Ob es mir Spaß bringt, jemanden etwas zu erklären, der nicht mal ansatzweise zeigt, dass er etwas für die Klärung seiner Frage tut?

Ich erkläre es dir zum Vierten mal: Frage deine Versicherung. Oder willst du uns allen Ernstes erzählen, dass du einen Laden ohne Grundkapital aufmachen willst und erklärst deinem Finanzgeber: Auf eine Unternehmer- Haftpflichtversicherung verzichte ich, die kostet bloß Geld. Jupp. Schon ist dein Kreditantrag zerrissen.
Und da ist wirklich nichts antiquiertes dran. Ansonsten: Geld für eine ICH AG gibt es nur, wenn ein Unternehmensberater dir eine sinnvolle Geschäftsidee entlocken konnte. Ich sehe da in deiner keine.

Du willst es ja nicht glauben: Schaue in die Handwerksordnung. Elektroarbeiten sind Handwerksarbeiten und unterstehen einem gewissen Standard weil sie nicht ungefährlich sind.
Mit Strom wollt ihr alle rumbasteln, an den Gasanschluss traut sich aber keiner, dabei riecht man den Strom noch nicht mal.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
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On Fri, 8 Oct 2004 17:22:12 +0200, Juergen Bors

Ein Link, der das verlangt, ist kein Link

Als ich noch Gasherde hatte, habe ich die auch selber angeschlossen (so mit Hanf und so)
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Am 2004-10-08 schrieb Martin D. Bartsch:

Keine Ahnung ob er es verlangt, ich sehe nicht ein, von einem ausgetesteten Link auch noch rumzuprobieren ob er nun Cookies braucht, Java oder JavaScript. Wenn man dort ein bekanntes Forum vor sich hat, kann man davon ausgehen, dass es für die Nutzung der Funktionen der Seite wahrscheinlich notwendig ist, den Browser so funktionsreich einzustellen, damit sie angezeigt werden kann. Da die Seite sicherlich von einigen hundert Leuten täglich besucht wird, ist es auch unwahrscheinlich, dass dort schädliche Funktionen auf deinem Rechner ausgeführt werden. Außerdem kann ich keinen Einfluss darauf nehmen, was ein Admin einer Uni für Seiten auf den Rechnern dort zulässt und welche nicht. Das kann nur Ralf selbst, indem er sich an einen vernünftig konfiguriertem Rechner setzt.
Die Aussage: "In Foren schaue ich sowieso nicht" ärgert einen dann schon gewaltig, wenn einer ewig nach Quellen schreit und man ihn auf einen Beitrag linkt, der eben genau seine Frage beantwortet.
Entweder er will es wissen oder nicht. Zum Rumstänkern kann er woanders hin gehen. (z.B. in Foren)
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
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Juergen Bors schrieb:
schnipp

Eine "elektrisch" unterwiesene Person führt diese Messung an einem ortsveränderlichen Gerät nach VDE 0702 durch.
Voraussetzung für einen solchen Fall ist ein Messgerät, das automatisiert das Messergebniss in Form von "Messung bestanden" oder "Messung nicht bestanden" anzeigt.
Es ist in den VDE _nicht_ vorgesehen, dass eine "unterwiesene Person" irgendwelche Messwerte interpretieren darf, kann, muss.....
Bernd
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begin quoting, Bernd Schnürer schrieb:

Würde mich aber mal interessieren, wie ein schutzisoliertes Gerät überhaupt so einen relativ fetten Ableitstrom produziert. Liegt es in der Badewanne?
Gruß aus Bremen Ralf
--
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Ralf Kusmierz schrieb:
schnipp

Nein, am Isolationsfehler. ;-)
Gruss zurück nach die Fischköppe, Bernd ;-)
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Am 2004-10-12 schrieb Bernd Schnürer:

Verräter. ;-)
Ist so, als wenn ein Schlosser mit einer schutzisolierten Bohrmachine den RCD schmeißt. Ganz normales Arbeiten in Deutschland, morgens um halb zehn. Draußen im strömenden Regen, ein fluchend aufschreiender Mensch und eine tieffliegende Bohrmaschine.
Zeit für einen Knoppers...
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
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Juergen Bors schrieb:

Morgens viertel nach Neun in Deutschlands Büros:
"Hilfe, wir haben keinen Strom mehr"!
"Habt ihr gerade Kaffee eingeschenkt"?
"Ja"!
Alles klar? ;-) *)

ACK!
Gruss zurück, Bernd
*)(Die Räume hier werden _sämtlich_ über FIs gsichert).
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begin quoting, Bernd Schnürer schrieb:

Bei einem Isolationsfehler muß der (Ableit-)Strom aber erst einmal die Chance haben, überhaupt irgendwo hinzufließen. Arbeitest Du mit Handauflegen? ;-)
Gruß aus Bremen Ralf
--
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Am 2004-10-12 schrieb Bernd Schnürer:

Weshalb die VDE 702 Messung durch eine "elektrisch" unterwiesene Person nur unter der Verantwortung eines fachlich qualifizierten Menschen geschehen darf.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
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Ja, bist Du. Meist werden die Isolationsmessgeräte gebraucht irgendwo gekauft, da eben ein E-Handwerker so ein Teil benötigt, und verstaubt in irgendeinem Regal.
Gruß Jürgen
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begin quoting, Juergen Klein schrieb:

Schön, mal bestätigt zu kriegen, daß ich doch nicht so paranoid bin. Sind eigentlich E-Fachbetriebe schon mal von Stiftung Warentest o. ä. getestet worden, so wie Kfz-Werkstätten? Ich stelle mit vor, daß Testkunden präparierte Geräte mit Fehlern zur Reparatur bringen oder den Kundendienst nach Hause bestellen. (Wieviele Einzelfälle wären statistisch aussagefähig? Bei z. B. fünf pro Bundesland wäre der Test nämlich schon nicht mehr ganz billig.)
Ich fürchte allerdings, daß ich das Ergebnis schon kenne. Und angesichts dessen kann man dann auch die Mädchen-für-alles-Hundeausführputze mit sowas auf die Menschheit loslassen - wenn die eine Einführungsveranstaltung zum Thema verpaßt kriegt, macht die dann auch nicht mehr falsch als "Fachleute".
(Gut, dagegen spricht, daß Leute, die wirklich so geistig flexibel und leistungsbereit sind, sich auf das Abenteuer als Ich-AG-Unternehmer mit universellen Dienstleistungsangeboten erfolgreich einlassen zu können, auch in den heutigen etwas irren Zeiten eigentlich eine attraktivere feste Anstellung in der Wirtschaft finden sollten, aber vielleicht bin ich auch da zu optimistisch.)
Gruß aus Bremen Ralf
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[snip]
In diversen Sendungen haben die schon mal Service-Techniker für TV-/Radio- und Haushaltsmaschinen sowie EDV-Service getestet. Meistens wurden die Kunden da nur abgezockt. Wie auch bei den Schlüsseldiensten.
Die haben Teilweise 100,- und mehr Euro für den Außtausch einer defekten Feinsicherung im TV genommen und kleine Fehler an der Waschmaschine oder Kühlschrank wurden nicht vor Ort repariert sonder die Geräte mitgenommen um somit noch mehr berechnen zu können.
Bei den EDV-Technikern hatten die Techniker entweder keine Ahnung oder haben den Kunden über das Ohr gehauen. Die haben es nicht auf die reihe bekommen einen PC mit losem IDE-Kabel und verstellten Bios zum laufen zu bekommen bzw. haben den gleich mit genommen oder die Festplatte ausgetauscht.
Bin froh das ich kleinere Reparaturen (egal ob elektrisch oder mechanisch) selber ausführen kann!
Gruß Jürgen
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Ralf Kusmierz wrote:

Hallo, bezüglich des Meisterzwanges wurde vor einiger Zeit im Radio folgende interessante Frage gestellt: Wem vertraut man die Reperatur seines modernen Autos an? Einem Meister, der vor geraumer Zeit seinen Meister gemacht hat, als Elektronik noch ein Fremdwort war? Oder lieber einem frisch gelernten Gesellen, der alle elektronischen Diagnose-Geräte von der Pieke auf benutzt?
Im Zweifelsfall vertrau ich lieber jemanden, der sich technisch dafür interessiert und auf dem technisch neusten Stand bleibt.
Viele Grüße Andreas Demant
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Tach Andreas Demant wrote:

und das eindeutige Kennzeichen bzw der Hinweis das der Mitarbeiter bis heute den Job gut erledigt und das tägliche Arbeitspensum erledigt er arbeitet seine xx Jahren als KFZ-Schlosser !
Oder kann man sich als Nichtschwimmer zB 20 Jahre über Wasser halten ?
MfG
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Bernd Löffler wrote:

Und was passiert mit dem Schwimmer, der anfangs alle Schwimmarten von Rückenschwimmen über Brustschwimmen oder Schwalbe beherrschte, nach der Prüfung dann aber nur noch Brustschwimmen betreibt? Was passiert, wenn dann neue Schwimmarten hinzukommen?

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begin quoting, Andreas Demant schrieb:

An sich verständlich, aber ich habe nicht nach Vernunft, sondern nach Recht gefragt. Konkret will ich wissen, ob man dem Betreffenden nur wegen der Tätigkeit an sich (also nicht wegen Pfusch) einen Strick drehen kann, und auf welcher Rechtsgrundlage. Jemand, der putzt, einkauft und Hunde ausführt, ist wahrscheinlich nicht sachkundig, aber das muß nicht heißen, daß er zwangsläufig verantwortungslos handelt. Es geht _nicht_ um einen arbeitslosen Elektrikergesellen, der sich selbständig machen will.
Gruß aus Bremen Ralf
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Ralf Kusmierz schrieb:

Also, hier Deine Antwort:
Das Problem bei einer solchen Geschichte ist der sog. "Rechtsnorm-Charakter" der hier _im Schadensfall_ greifenden VDE-Vorschriften.
Solange nichts passiert, passiert auch nichts. Erst wenn die Omi umfällt, wird der dann in Aktion tretende Staatsanwalt über einen Gutachter die Relevanz der VDE-Regeln überprüfen lassen.
Sind diese _nicht_ eingehalten, so wird der Verursacher ohne irgendeinen Versicherungsschutz dastehen. Zumindest grobe Fahrlässigkeit wird ihm auch noch blühen.
Das Problem ist also, dass erst dann etwas passiert, wenn etwas passiert.
Gruss, Bernd
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Am 2004-10-08 schrieb Bernd Schnürer:

IMO ist die Handwerkordnung auch Teil eines Gesetzes
Gesetz zur Ordnung des Handwerks: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hwo/index.html ----------- Handwerksordnung: § 1
(1) Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften (selbständige Handwerker) gestattet. Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts.
(2) Ein Gewerbebetrieb ist Handwerksbetrieb im Sinne dieses Gesetzes, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfaßt, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten).
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, daß es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfaßt oder trennt, Bezeichnungen für sie festsetzt oder die Gewerbegruppen aufteilt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert. [...] -----------
Und dort findet man unter: Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Abs. 2) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hwo/anlage_a_173.html
[...] -19 Informationstechniker -25 Elektrotechniker -26 Elektromaschinenbauer [...]
Hat noch jemand Fragen?
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Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
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Juergen Bors schrieb:
schnipp

Das mag ja sein, klar. Aber es geht an der Frage vorbei.
Nochmal, solange nichts passiert, greift auch keine VDE und auch keine Handwerksordnung.
Das ist ja gerade das paradoxe an einer solchen Situation.
Man darf erst dann nicht, wenn ein Schaden entstanden ist.
Gruss, Bernd
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