Nein, das wird nicht gemacht. Schon allein deshalb, weil neue Beläge sich erst einschleifen müssen und eine Messung direkt nach dem Tausch falsche Werte liefert.
Und auch nach Arbeiten an der Hydraulik wird diese nicht abgedrückt oder sonst einer Sicherheitsprüfung unterzogen, genausowenig wie ein ausgetauschtes Bremsseil oder ein beliebiges Fahrwerksteil mit einer Prüflast nachgewiesen wird.
Das Auto ist genau ein Beispiel dafür, daß sicherheitsrelevante Arbeiten durch simplen Einbau von einwandfreien Einzelteilen und nicht durch gerätebezogen Nachweis der Sicherheit ausgeführt werden. Dabei werden durch Fachbetriebe sicher mehr Bremsen an Autos als Stecker an Elektrogeräten ausgewechselt.
Das ist definitiv so nicht richtig. So wie du es beschreibst, würdest du einem Kunden ein Auto hinstellen, dessen Bremsleistung ungenügend wäre.
Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestverzögerung vor, und die muss auch mit nagelneuen Bremsbelägen geschafft werden. Mit jedem Bremskreis und auch durch die Handbremse. Wird die erreicht, kannst du dem Kunden das Auto geben, sonst nicht. Der Ausfall eines Kreises würde ein Besuch auf einem Bremsenprüfstand auch eindeutig darstellen und eigentlich ist es bei guten Werkstätten üblich, die Werte der Bremsenprüfung auf der Rechnung zu vermerken und auch auch im Arbeitsbericht der einzelnen Handwerker.
Nur weil ihr es nicht macht, heißt das nicht, dass es woanders gemacht wird. Es ist einfach eine Absicherung, dass die Arbeiten sachgemäß gemacht wurden, oder testet ihr Bremsen indem ihr kurz vor der Wand bremst und hofft, dass ihr anschließend den Maurer nicht kommen lassen müsst? Oder noch schlimmer: Testet ihr es im öffentlichen Verkehr, oder lasst ihr sogar eure Kunden dort testen?
Was nützt mir ein Originalbremsbelag, wenn ein Geselle beim Bremsen entlüften eine Entlüftungsschraube nicht angezogen hat? Tsse.
Also bei der Bremshydraulik sollte schon =FCberpr=FCft werden, ob die=20 Entl=FCftung korrekt durchgef=FChrt wurde. Also zumindest durch kr=E4ftiges= =20 bet=E4tigen des Bremspedals einen entsprechenden Druck aufbauen. Nach=20 Auswechsel eines Teils der Bremsleitung sollte auch die Dichtigkeit=20 gepr=FCft werden.=20
Was dann zu den Verkehrsfunkdurchsagen der Art "Der Fahrer des Wagens=20 XYZ wird gebeten, umgehend die n=E4chste Werkstatt anzufahren, da die=20 Radmuttern nicht korrekt angezogen wurden".
Wenn die Funktion einer sicherheitsrelevanten Hydraulik durch Fühlen mit der Fußspitze und äußeres Betrachten feststellbar ist - dann kann der Elektiker die Funktion des Schutzleiters auch durch Ansehen der Klemmen und Fühlen der Leitungen prüfen.
Die sind bekanntermaßen äußerst selten und es gibt auch keinen vorgeschriebenen Test 'nach Stand der Technik', der dies verhindert - bzw. zwingend vorgenommen werden muß, wenn eine Lampe gewechselt wurde.
Und der Kunde ist darüber hinaus per AGB verpfichtet, nach 50km die Radschrauben nachzuprüfen und ggf. fachkundig nachzuziehen. Schockierend, wenn man das auf die Anforderungen an einen Elektiker überträgt.
Damit will ich diese Anforderungen überhaupt nicht schmälern, aber wenn man als Begründung einfach nur 'Stand der Technik' heranzieht, funktioniert das nicht.
Eine "elektrisch" unterwiesene Person f=FChrt diese Messung an einem ortsver=E4nderlichen Ger=E4t nach VDE 0702 durch. =
Voraussetzung f=FCr einen solchen Fall ist ein Messger=E4t, das automatisiert das Messergebniss in Form von "Messung bestanden" oder "Messung nicht bestanden" anzeigt. =
Es ist in den VDE _nicht_ vorgesehen, dass eine "unterwiesene Person" irgendwelche Messwerte interpretieren darf, kann, muss.....
Kleiner Scherz? Wenn das überhaupt ein "wichtiger Hinweis" sein soll, dann bestimmt nicht per AGB erteilt.
Das "per AGB" ist schockierend, ja. Aber ich bleibe bei dem Unterschied, den es macht, ob es ein Elektriker war, der das Gerät mit "alles in Ordnung" übergibt, oder ein Nicht-Elektriker, der lediglich sagt: "Der neue Stecker ist dran."
Hast du noch nie die AGB auf der Rückseite deiner Auftragsbestätigung oder den Kaufvertrag über neu montierte Reifen gelesen?
Und was außer einer Vertagsklausel sollte wohl sonst in Frage kommen, einem Kunden ein bestimmtes Verhalten vorzuschreiben? Die StVO verpflichtet den Fahrer auf die Verkehrssicherheit zu achten, wenn der Kunde per AGB weis, daß es einen verkehrssicherheitskritischen Punkt gibt kann er ihn nicht einfach ignorieren.
Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum daß es diesen Unterschied gar nicht gibt, weil sowohl einem Elektriker als auch Nicht-Elektiker die zweite Variante offiziell gar nicht zur Verfügung steht. Und die Begründung dafür ist nunmal nicht so leicht, wenn die 2. Variante in vergleichbaren Bereichen Stand der Technik ist.
Ich wei=DF zwar nicht, ob folgender Vergleich so gilt, aber ich kann's mir= =20 gut vorstellen:
Auto | B=FCgeleisen
-----------------------------------|----------------------------------- Stecker wechseln | Bremsleitung ersetzen | Funktion testen (Stecker in | Bremspedal bet=E4tigen, st=FCrbarer Steckdose, wird B=FCgeleisen | Druck vorhanden oder gibt warm?) | Pedal nach? | Mit L=FCgenstift die Spannungs- | Durch Sichtpr=FCfung Leckagen freiheit des B=FCgeleisens | ausschlie=DFen feststellen | | Professionell Isolationsmessung | Auf den Bremsenpr=FCfstand fahren und richtigen Anschlu=DF PE | und korrekte Gleichm=E4=DFigkeit bestimmen (was eben ein Profitool | und Wirkung messen so macht) | | ..... | .......... B=FCgeleisen brennt aufgrund | Auto verungl=FCckt wg. geplatztem defekter Termosicherung ab | Bremszylinder |
Der letzte Punkt hat Urs=E4chlich nichts mit der durchgef=FChrten Reparatur= =20 zu tun und es bestand auch keine Verpflichtung seitens des Monteurs,=20 dies zu pr=FCfen?!
Falsch. Erst greift die Handwerksordnung (Haupttätigkeit eines Elektrikers ist das Kontaktieren von Leitungen mit Klemmen...)
Wenn die Handwerksordnung greift, hast du einen Elektrogesellen oder Facharbeiter oder Meister vor dir, und von dem wird ganz automatisch durch seine Haftpflichtversicherung (und Innung) vorgeschrieben, dass er sich an VDE hält. Somit stellt sich die Frage gar nicht, die Ralf die ganze Zeit stellt.
Schon mit dem Anklemmen eines Steckers macht ein gewerblicher Laie gewerksfremde Tätigkeiten. Und wenn Ralf meint, er könnte eine handwerkliche Ich AG eröffnen, ohne die Voraussetzungen zu haben und ohne sich zu versichern, sollte mit mal einem Unternehmensberater reden, bevor er hier weiter so einen Unsinn erzählt.
Auch das Arbeitsamt verschenkt kein Geld, da muss schon mehr hinter stecken.
Doch, eine Sichtkontrolle ist vorgeschrieben, denn bei offensichtlichen Mängeln, die die StVO verletzen, darf der Wagen die Werkstatt nicht verlassen. Das wird dir jeder KFZ Sachverständige auch genauso bestätigen. Grobe Fahrlässigkeit gibt es auch im KFZ Handwerk, auch dort besteht noch immer eine Meisterpflicht für eine Werkstatt.
Doch. Der Stand der Technik ist gerade bei den Elektrikern recht genau definiert und wird auch fast monatlich aktualisiert. Woher weiß dein Elektriker denn sonst, dass heute ein 30 mA RCD in die Badezimmerversorgung gehört? Hört sich vor dem Kunden gut an, basiert aber auf dem gleichem Regelwerk, welches den Elektriker verpflichtet VDE
701 Prüfungen nach getaner Arbeit durchzuführen und jeder selbstständige Elektrobetrieb ist von seiner Versicherung verpflichtet, die aktuellen VDE Regularien zu haben.
Ein Elektrosachverständiger zieht sich seine Schlüsse ja auch nicht aus den Fingern, sondern schaut einfach in die bestehenden Regelwerke, was Sache ist. Das Ganze wird dann noch mal durchgerechnet und durchgemessen und schon weiß er wo es längst geht. Und wenn der Sachverständige dem Richter sagt:
"Der Innenwiderstand des Steckdosenkreises ist an der Steckdose messtechnisch und auch rechnerisch durch die gewählte Leitung so hoch, dass der nötige Mindestauslösestrom für die Schnellauslösung der gewählten Schutzeinrichtung um 14% unterschritten wird und somit der erforderliche Berührungsschutz nicht erreicht werden konnte, was nachweisbar mit einer einfachen Messung nach VDE 105-100 auch aufgefallen wäre."
Dann reicht dem Richter das, um herauszufinden, ob die eine Anlage fachgerecht gebaut wurde oder nicht.
Zudem muss sich ein Elektriker auch über viele andere Gesetze (Umweltschutz, Arbeitnehmerschutz, Immissionsschutz, Datenschutz), Verordnungen (VBG), Richtlinien (Brandschutz) Gedanken machen, wenn er eine fachlich richtge Arbeit dem Kunden anbieten will, weil es ansonsten ein Mangel ist, denn der Kunde bekommt Ärger mit den Versicherungen oder dem Gesetzgeber und dann ist von mir besagte Streitfall schon da, bei dem es um viel Geld gehen kann und wo eine Haftpflichtversicherung gerne seinen Versicherten auch in regress nimmt, weil sie einen Vertragsbruch des Versicherten gefunden hat.
So lange nichts passiert
Ich hatte gerade einen Flyer der Feuerkasse in der Hand, der jeden Hauseigentümer dazu drängt, einen regelmäßigen E-Check machen zu lassen.
Noch bleibt sowas für den privaten Versicherten ohne große Folgen, wenn er keinen regelmäßigen E- Check macht, aber die Richtung, auf die es zu geht, ist offensichtlich.
Weshalb die VDE 702 Messung durch eine "elektrisch" unterwiesene Person nur unter der Verantwortung eines fachlich qualifizierten Menschen geschehen darf.
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