Elektrogeräte reparieren nicht (jedem) erlaubt?

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begin quoting, Juergen Bors schrieb:

So langsam erscheint mir Dein Problem wirklich behandlungsbedürftig - der Gesetzgeber hat dafür übrigens den § 186 im Strafgesetzbuch vorgesehen.

Nimm bitte zur Kenntnis: ich habe keine Ich-AG gegründet, ich beabsichtige das nicht und habe das auch nie behauptet. Mithin untersage ich Dir, diese Behauptung weiterhin gegen besseres Wissen zu wiederholen.

Falls Du das nicht verstanden haben solltest, möchte ich Dir empfehlen, Deinerseits Deinen von Dir so warm empfohlenen RA aufzusuchen und Dich beraten zu lassen. Solltest Du nämlich Deine Falschbehauptungen trotz dieser Bekehrung wiederholen, sind wir dann ganz schnell bei §187, der sich von 186 hauptsächlich dadurch unterscheidet, daß es etwas teurer wird, aber das erklärt Dir alles gern Dein Rechtsanwalt.

Darüber könnte man wieder unterschiedliche Meinungen haben.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz
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X-No-Archive: Yes

begin quoting, Juergen Bors schrieb:

So langsam erscheint mir Dein Problem wirklich behandlungsbedürftig - der Gesetzgeber hat dafür übrigens den § 186 im Strafgesetzbuch vorgesehen.

Nimm bitte zur Kenntnis: ich habe keine Ich-AG gegründet, ich beabsichtige das nicht und habe das auch nie behauptet. Mithin untersage ich Dir, diese Behauptung weiterhin gegen besseres Wissen zu wiederholen.

Falls Du das nicht verstanden haben solltest, möchte ich Dir empfehlen, Deinerseits Deinen von Dir so warm empfohlenen RA aufzusuchen und Dich beraten zu lassen. Solltest Du nämlich Deine Falschbehauptungen trotz dieser Belehrung wiederholen, sind wir dann ganz schnell bei § 187, der sich von § 186 hauptsächlich dadurch unterscheidet, daß es etwas teurer wird, aber das erklärt Dir alles gern Dein Rechtsanwalt.

Darüber könnte man wieder unterschiedliche Meinungen haben.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Am 2004-10-12 schrieb Bernd Schnürer:

Verräter. ;-)

Ist so, als wenn ein Schlosser mit einer schutzisolierten Bohrmachine den RCD schmeißt. Ganz normales Arbeiten in Deutschland, morgens um halb zehn. Draußen im strömenden Regen, ein fluchend aufschreiender Mensch und eine tieffliegende Bohrmaschine.

Zeit für einen Knoppers...

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Juergen Bors

Am 2004-10-12 schrieb Ralf Kusmierz:

Du hast es nicht anders gewollt. Ich gratuliere, du bist bei mir der erste dieses Jahr.

PLONK.

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Juergen Bors

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begin quoting, Bernd Schnürer schrieb:

Bei einem Isolationsfehler muß der (Ableit-)Strom aber erst einmal die Chance haben, überhaupt irgendwo hinzufließen. Arbeitest Du mit Handauflegen? ;-)

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

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begin quoting, Juergen Bors schrieb:

Einen Widerruf kann ich daraus beim besten Willen nicht entnehmen, und als Entschuldigung kann man das nicht wirklich auffassen. Aber dafür dürfte jetzt klar sein, auf wen ich eigentlich von vornherein hätte verzichten können. Aber bevor er sich wirklich reinreitet ...

Ach, wie neckisch ... immer für ein Scherzchen zu haben?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Da erinnere ich mich an große Stempel oder Aufdrucke auf der Vorderseite der Rechnung vom Reifenmonteur.

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Martin D. Bartsch

Juergen Bors schrieb:

Morgens viertel nach Neun in Deutschlands B=FCros:

"Hilfe, wir haben keinen Strom mehr"!

"Habt ihr gerade Kaffee eingeschenkt"?

"Ja"!

Alles klar? ;-) *) =

ACK!

Gruss zur=FCck, Bernd

*)(Die R=E4ume hier werden _s=E4mtlich_ =FCber FIs gsichert).
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Bernd Schnürer

Ralf Kusmierz schrieb:

schnipp

Du =FCberziehst mit Deinen Drohungen gegen=FCber J=FCrgen ganz gewaltig.

Ihr habt beide nicht begriffen, dass diese Thema etwas komplexer als von vielen sog. "Fachleuten" angenommen ist.

Es gibt, zum Teufel nochmal, nicht "ein" Verbot. =

Man muss die Problematik in ihrer aus vielen Einzelteilen zusammengesetzten Komplexit=E4t erkennen.

Eigentlich ist es ganz einfach zu verstehen, wenn man sich ausgiebig mit der Materie befasst.

Befasst man sich nicht damit, versteht man auch nicht. Daher hilft hier alles diskutieren nicht, man muss sich durch die VDE, die BGV A2 (VGB4) sowie die Handwerksordnung lesen. Dann noch alles verstehen, in Zusammenhang bringen und fertich!

Gruss, Bernd

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Bernd Schnürer

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begin quoting, Bernd Schnürer schrieb:

Drohungen? Ich habe ihn mehrfach darauf hingewiesen, daß es nicht um _mich_ geht - wenn er das vorsätzlich nicht zur Kenntnis nimmt, erfüllt das den Tatbestand der üblen Nachrede, und dagegen werde ich mich selbstverständlich zur Wehr setzen. Im Wiederholungsfalle setzt es dann eben eine (kostenpflichtige) strafbewehrte Unterlassungserklärung, Strafanzeige bleibt natürlich vorbehalten. Alles hat Grenzen.

Wenn Du mein OP noch einmal liest, wirst Du feststellen, daß ich davon ausgehe, daß es eigentlich nicht angehen kann, daß Laien einfach so an sicherheitsrelevanten Sachen rummachen. Die Frage ist lediglich, an welchen rechtlichen Regelungen man das festmachen kann. Darüber kann man diskutieren oder es bleiben lassen - rechthaberisches beleidigendes Oberlehrerverhalten ist da aber gewiß kontraproduktiv, und das lasse ich mir jedenfalls nicht bieten. (Es waren noch mehrere weitere Unverschämtheiten in den Posts enthalten - gewisse Kreise verfügen halt eher nicht über die heutzutage so hochgelobten "soft skills". Von zivilisierten Menschen wäre eine Entschuldigung mehr als angebracht gewesen.)

Versuchen wir doch die ganze Zeit ...

Magst Du es im Zusammenhang erklären?

Es stellt sich allemal die Frage nach der allgemeinen Handlungsfreiheit und den Normadressaten. Nehmen wir mal das Beispiel des Klasse-II-Gerätes mit dem Isolationsfehler. Mir wird implizit vorgeworfen, daß, wenn ich an ein solches Gerät einen neuen Stecker montieren würde, ich ohne Prüfung einen solchen nicht erkennen würde.

In gewisser Weise kann amn aber durchaus behaupten, daß ein solcher gefahrbringender Fehler gar nicht vorkommen kann. Die Philosophie der schutzisolierten Geräte ist es doch gerade, dem Anwender keine anfaßbaren leitfähigen Flächen anzubieten, die Potential annehmen können, und die Isolation konstruktiv mechanisch so haltbar auszubilden, daß man sich auf ihre Funktion verlassen kann, wenn sie optisch mechanisch unbeschädigt erscheint.

(Warum dann Klasse-II-Geräte auch metallische Körper haben können, habe ich leider nie begriffen - wenn Metall mechanisch erforderlich ist, dann möge man dasselbe doch bitte wieder isoliert umhüllen oder gleich ein Klasse-I-Gerät vorsehen.)

Auch ist ein Ableitstrom von 2mA weder gefahrbringend, noch würde er überhaupt ein RCD anregen (natürlich ist er nicht in Ordnung, aber in der Betriebsanleitung steht schließlich drin, daß weder die Heckenschere noch die Bohrmaschine vor der Benutzung unter Wasser gesetzt werden dürfen). Ich halte jedenfalls (und hoffentlich zu recht) unter normalen Haushaltsbedingungen und unter Beachtung der Bedienungsvorschriften verwendete Geräte für lebensdauersicher bzw. bin der Ansicht, daß man das von Consumer-Produkten auf jeden Fall erwarten muß.

Und im Umkehrschluß halte ich daher Wiederholungsprüfungen schlicht für überflüssig (im gewerblichen Bereich sieht das ein wenig anders aus). Der Nachweis der Einhaltung von Bauvorschriften ist also konstruktiv und meßtechnisch genau einmal zu führen, und zwar vom Hersteller (bzw. bei gelegentlichen Nachkontrollen im Verlauf der Fertigung).

Wenn an der Gerätesicherheit Zweifel bestehen (und für diese ist allemal der Benutzer verantwortlich), kann man natürlich entsprechende Prüfungen und ggf. Instandsetzungen veranlassen, und dann ist der ausführende Betrieb natürlich vertraglich in der Pflicht, die entsprechenden Prüfungen auch vorzunehmen, mit allen haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen.

Aber überzogene Wunschvorstellungen aus den Reihen der darbenden Branche sind unter allgemeinpolitischen Vorstellungen überhaupt nicht wünschenswert: die Entmündigung des Bürgers, einfache Tätigkeiten nicht mehr ausführen zu dürfen (Gipfel der Lächerlichkeit: Anmeldung eines Gebäudereinigerbetriebs mit Fachkundenachweis, um einfache Putztätigkeiten auszuführen), führt dazu, daß viele Leistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Man kann Staubsauger so sicher machen, daß sie sich manche Bevölkerungskreise dann eben ggf. nicht mehr leisten können - bekanntlich wächst die Armut bedrohlich an. Ist das sinnvoll oder wünschenswert?

Wenn von Elektrogeräten im Vergleich zu sonstigen Lebensrisiken tatsächlich besondere Gefahren ausgehen würden, wäre das einsehbar - realistisch betrachtet, ist das aber gar nicht so. Auch die sehr viel gefährlicheren Verkehrsunfälle beruhen weitgehend nicht auf technischen Mängeln, sondern auf verhaltensbedingten Ursachen. Und die Technik ist nicht etwa deswegen so sicher, weil die Geräte so sorgfältig gewartet werden, sondern weil erfreulicherweise ein hohes Maß an konstruktiver inhärenter Sicherheit vorhanden ist.

Von daher sind die hier mehrfach vertretenen Ansichten über die Befugnisse bei der Instandsetzung von Geräten sachlich wenig gerechtfertigt, auch, wenn sie durch die (immer noch nicht hinreichend geklärte) Rechtslage gedeckt sein mögen. Daß in der Debatte seitens der "Profis" auch reichlich viel Heuchelei steckt (die sehen das nämlich hinsichtlich der Notwendigkeit von Prüfungen ähnlich wie ich und verzichten darauf effektiv, fälschen stattdessen vielfach die Prüfdokumentationen), wurde nun schon hinreichend festgestellt.

Und ja, ich wäre durchaus dafür, daß Versicherungen, Verbraucherschutzorganisationen und Gewerbeaufsicht den Handwerkern genauer auf die Finger sehen, auch, wenn absehbar ist, daß dann auch noch die letzte Säule des guten Rufs der deutschen Wirtschaft im Sumpf versinkt, nachdem die Industrie schon durch "Nieten in Nadelstreifen" geprägt ist und für das Bildungswesen nur PISA genannt zu werden braucht - ich will schließlich wenigstens für mein Geld die bezahlte Gegenleistung auch haben. (Letzteres läuft im Endeffekt auf die beklagenswerte Situation hinaus, daß technisch mögliche Instandsetzungen nicht mehr stattfinden, weil die notwendigen Kosten bei Haushaltsgeräten die Neubeschaffung oft übersteigen würden - einer der Gründe für die Wegwerfmentalität. Der "Puscher" kann übrigens letztlich kaum billiger sein - die Kosten entstehen weniger durch die Ausführung der Arbeiten an sich, sondern mehr durch die Verwaltung - Aquisition, Anfahrt, Buchhaltung - und natürlich die Abgaben und ggf. auch Versicherungsbeiträge.)

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

X-No-Archive: Yes

begin quoting, "Martin D. Bartsch" schrieb:

Da muß ich mich doch mal schlau machen, hatte den Fall noch nicht. Vor einem Jahr hatte ich mal auf Arbeit einen Leihwagen für einen Transport bei einem größeren Mietwagenunternehmen geordert und abends abgeholt, weil es in aller Frühe auf die Reise gehen sollte.

Morgens stellte ich dann an einem Rad Druckverlust fest, was dann den Termin versaute, denn der Wagen kam erst in die Reifenfachwerkstatt, die die Räder wechselte (toll: es wurde der Adapter für die Mutternschlösser benötigt, der sich natürlich unter der Ladung befand, also konnte ich in der Werkstatt eine halbe Tonne kleiner Stahlteile wieder abladen - grrr).

Nach der Reparatur haben sie mich jedenfalls ohne irgendwelche Hinweise auf die Reise geschickt. Wozu auch: eine ordentlich (Drehmomentschlüssel) angezogene Radmutter hält auch, wenn das Gewinde sauber, unbeschädigt und leicht geschmiert ist. Und eine Rechnung habe ich selbstverständlich nicht gesehen, das war doch das Problem des Vermieters.

Und selbst hatte ich lockere Radmuttern nur einmal (am Fahrverhalten gemerkt, rappelte), und da bin ich mir ziemlich sicher, daß der Blödmann aus der Werkstatt die nicht richtig angezogen hatte (und seitdem gucke ich solchen Leuten auf die Finger, wenn ich es nicht ohnehin selbst mache - Autobasteln gehört bei mir in den Do-it-yourself-Bereich). Ist auch schon sehr lange her ...

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Ralf Kusmierz schrieb:

schnipp

Ich habe Dein Posting gelesen und auch begriffen. Allerdings, und hier kannst Du noch so sehr zweifeln und eine anders lautende Antwort suchen, ist es nun mal so, dass jeder an sicherheitsrelevanten Sachen "rummfummeln" darf. Das alleine ist nicht verboten, Du wirst auch nirgendwo eine Vorschrift oder ein Gesetz finden, das solches verbietet. Es gibt keine strafbare Handlung solange _nichts_ passiert! Diese Handlung wird erst dann strafbar bzw. haftungspflichtig, wenn ein Schaden _entstanden_ ist.

Allerdings w=FCrde hier im Vorfeld eines Schadens wohl am ehesten die Handwerks/Gewerbeordnung greifen.

Nur, und hier gehen die Spekulationen schon wieder los: Was w=E4re, wenn der gute "Steckerwechsler" eine bestandene Ausbildung zur "elektrotechnisch unterwiesenen Person" im Bezug auf das Wechseln von Ger=E4tezuleitungen vorweisen kann? Oder eine vergleichbare Qualifikation= ? Oder er kann schlicht und ergreifend wie auch immer nachweisen, dass er die F=E4higkeit besitzt, einen Schuko/Eurostecker zu wechseln.

Daher stehe ich pers=F6nlich auf dem Standpunkt: "Machen lassen"!

Wenn es knallt und die Vorschriften/Regelwerke nicht eingehalten wurde, hat der gute Mann das Problem, dass keine Versicherung einsteht und er mit seinem vollen Privatverm=F6gen haften muss. Wie jede "verantwortliche=

Elektrofachkraft", die Mist baut, auch.

Das ist ja gerade das Problem mit den Verantwortlichkeiten in der Elektrotechnik, kaum einer weiss Bescheid, aber jeder wird in einem Schadenfall mit den dann greifenden Vorschriften/Regeln Bekanntschaft machen (m=FCssen).

Wie ein mir ehemals bekannter Elektromeister, der auch eine riesigen Schaden gebaut und sich daraufhin selbst aufgekn=FCpft hat. Der Mann war =FCbrigens eine hervorragende Fachkraft. Tut hier zwar nichts zur Sache, aber zeige mir _den_ Menschen, der keine Fehler macht.

(Den Rest des Postings habe ich mir erlaubt zu wegk=FCrzen).

Gruss, Bernd

(=DCbrigens ist bei einem Klasse II Ger=E4t mit Metallmantel die Isolatio= n innen. Hat den selben (Isolations-)Effekt wie eine aussen liegende). ;-)

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Bernd Schnürer

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begin quoting, Bernd Schnürer schrieb:

Tja, ich finde, daß es so sein sollte, wie Du das siehst (wobei man den Ausführenden eben auch ein verantwortlichkeit für ihre Arbeiten auferlegen muß), aber andere sehen das eben wieder anders. Und nun?

Inwiefern im Vorfeld?

Der Punkt ist: was wäre, wenn die eigentliche Arbeit (Steckerwechseln) sachgerecht ausgeführt wurde, aber ein Schaden entsteht, der durch die Reparatur (Steckerwechsel) nicht verursacht wurde, sondern durch einen Gerätefehler (Isolationsfehler), der mutmaßlich zum Vorschein gekommen wäre, wenn eine Prüfung stattgefunden hätte? Man könnte der Ansicht sein, daß ein Fachbetrieb dafür eine Garantenstellung hat. Was aber, wenn der nicht-fachmännische Schrauber den Auftraggeber auf Sinn und Nutzen einer solchen Prüfung hinweist, erklärt, daß er sie nicht durchführt und auf die Eigenverantwortung des Betreibers hinweist? Kann er sich diesbezüglich von einer Haftung für verborgene Mängel straf- und zivilrechtlich wirksam freizeichnen, oder nicht?

Nehmen wir den Fall im Gewerbe: Lehrwerkstatt Schlosserei (oder wie das jetzt heißt), Azubi bearbeitet Anschlußleitung von $Gerät mit Bolzenschneider. Nachdem der cholerische Anfall des Ausbilders abgeklungen ist, fragt er den "Täter", ob er wisse, wie so ein Stecker angeschlossen wird. "Jo, Meister!" sagt der. Und dann sagt ihm der Meister: "Nu schraub den mal an die Restleitung hübsch wieder dran, nech, und denn zeigst du mir das, bevor du den Stecker wieder zumachst!" Azubi trifft in der Pause den Azubi-Kollegen aus der E-Abteilung und leiht sich Adernendhülsen und Zange, macht den Stecker ordentlich dran und zeigt das dem Meister, der ist zufrieden, Stecker wird zugeschraubt, $Gerät geht in die Produktion, und bei der nächsten Routine-Prüfung merkt der Betriebselektriker auch nicht, daß die Anschlußleitung jetzt 10cm kürzer ist.

Der Blech-Meister hätte die Reparatur natürlich nicht anordnen dürfen, aber ich kann nicht erkennen, warum der Azubi sie nicht trotzdem hätte ausführen dürfen, obwohl er kein Lichtelfix ist. (Es hätten dem Azubi aber natürlich auch keine Nachteile entstehen dürfen, wenn er den Meister unter Hinweis auf die UVV darauf hingewiesen hätte, daß er für eine Steckermontage nicht qualifiziert ist, sondern das bloß kann.)

Sowas mache ich immer ohne besonderen Hinweis.

Wenn sie i. O. ist, ja, ist mir klar. Das Problem ist aber die Beschädigung: Gerät mit Plastikgehäuse runtergefallen, Gehäuse zersprungen -> Isolation offensichtlich nicht mehr in Ordnung. Wenn aber die Bohrmaschine mit dem Metallgehäuse durch den Lüfter Strahlkies oder Duschwasser angesaugt hat oder dieselbe heftig gegen eine scharfe Kante gebumst wurde, dann hat das Blechgehäuse nur minimale Schäden (deshalb nimmt man es ja), die Isolation kann aber defekt sein, ohne daß man das äußerlich erkennt, das Blechgehäuse kann relativ niederohmig auf Potential liegen, und der Bediener läßt den Griff einfach nicht mehr los. Und deshalb hielte ich auch hier eine zusätzliche isolierende Umhüllung für wünschenswert.

Außerdem spräche meistens nichts dagegen, so ein Gerät mit metallener Hülle gleich als Klasse-I-Gerät zu konzipieren und den zusätzlichen Schutz der verstärkten Isolierung trotzdem drinzubehalten. Das Risiko, daß über den PE Berührungsspannungen auf das Gerät verschleppt werden oder ein PE aus anderen Gründen nicht in den Arbeitsbereich darf, ist überschaubar. In den seltenen Spezialfällen muß dann wirklich der Betriebselektriker ran und entsprechend modifizieren, dann aber wirklich mit Isolationsprüfung.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Hallo Juergen,

Du beliebst zu scherzen. Durch eine Sichtkontrolle kann man bei einer Radschraube nichts feststellen, außer daß sie da ist. Und ohne Abnehmen von Radkappen selbst nicht mal das.

Siegfried

Reply to
Siegfried Schmidt

Hallo Ralf,

Viele Felgen werden nicht von den Schrauben, sondern von der Nabe geführt. Wenn diese Führung beim Ansetzen nicht 100% passt und sich später durch Schläge setzt, ist die Radschraube locker. Da kann sie noch so genau angezogen worden sein.

Siegfried

Reply to
Siegfried Schmidt

Das hie=DFe also: Wenn ein Elektriker bei mir zu Hause eine Steckdose tauscht, dann muss er dabei die Elektroinstallation im ganzen Haus nachmessen?

Bis dann,

- Mark

--=20 AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer

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Mark Henning

Ist es noch so dass man mit einem Vordiplom eine Eintragung bekommen kann? Freunde von mir haben Errichterbescheinigungen bis 3kV.

ciou Bruce

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Bruce Jensen

Nabend,

"Bruce Jensen" schrieb:

^^^^^^^^^^^^^ Warum kann ich seine Beiträge eigentlich nie angezeigt bekommen? Liegt am OhjE oder an Arcor oder wodran? Einzige Meldung ist "X-No-Archive: Yes" Was soll mir das als Newsgroup-DAU nun sagen?!

Wenn man die Praxisnähe des Studiums betrachtet, ist das teilweise wirklich bedenklich...

Vordiplom an einer FH ist AFAIK gleichwertig mit Techniker. Weiß allerdings nicht, ob das an eine vorherige Ausbildung gekoppelt ist. Wenn nicht, ist das jetzt zwar schön für mich, aber wenn man das im Grunde bekommen kann, ohne jemals einen

9V-Block in der Hand gehabt zu haben, frag ich mich doch, was das über die tatsächliche Qualifikation (nicht) besagt...

Thorben

Reply to
Thorben Gruhl

Thorben Gruhl spoke thusly:

An OjE.

Das ist eine mäßig originelle Art, OjE-User darauf hinzuweisen, daß ihr "Newsreader" ziemlich kaputt ist, und sie evtl. über einen neuen nachdenken sollten.

Tschüs,

Sebastian

Reply to
Sebastian Suchanek

Geh mal zu - Deine Software ist wirklich reichlich suboptimal eingestellt, von Dir gepostete Umlaute können hier nur erraten werden. Dort steht, was Du ändern solltest, und auch die Erklärung für scheinbar leere Postings.

In Ralfs Postings steht am Anfang eine bestimmte Zeichenfolge, an der sich OjE verschluckt (ein "begin" gefolgt von zwei Leerzeichen).

Hat nichts damit zu tun.

vG

Reply to
Volker Gringmuth

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