Elektrogeräte reparieren nicht (jedem) erlaubt?

Moin Ralf,

Die Reparatur an sich war nicht unsachgemäß, allerdings hätte der Ausführende nachmessen müssen, und hätte dann hoffnungsvollerweise den anderen, noch bestehenden, Schaden entdeckt.

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Es geht, denke ich, nicht um den Stecker an sich, sondern um das komplette Gerät. Ein Schaden, der so gravierend ist, dass Oma Müller eine gebraten kriegt, hätte bei einer anschliessenden Messung auf- fallen müssen.

Mit Messung und schriftlichem Prüfprotokoll wäre der Reparaturbetrieb aus dem Schneider. Allerdings beantwortet das Deine Frage wahrscheinlich auch nur unzureichend, da immer noch nicht geklärt ist, ob Dein Betrieb die Reparatur an sich überhaupt durchführen darf.

Grüsse aus HH, Joa

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Joachim Mueller
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und das eindeutige Kennzeichen bzw der Hinweis das der Mitarbeiter bis heute den Job gut erledigt und das tägliche Arbeitspensum erledigt er arbeitet seine xx Jahren als KFZ-Schlosser !

Oder kann man sich als Nichtschwimmer zB 20 Jahre über Wasser halten ?

MfG

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Bernd Löffler

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Joachim Mueller schrieb:

Völlig richtig, aber eben nur, wenn auch gemessen wird. Die Frage wäre aber die nach einem Verschulden, wenn das offensichtlich nicht der Fall ist, entweder, weil darauf ausdrücklich hingewiesen wird, oder nach den Umständen klar ist, daß es nicht stattfinden kann, z. B. weil ein handwerklich geschickter Mensch per Nachbarschaftshilfe so etwas erledigt, aber eben nur schrauben kann und gar kein Prüfgerät hat. Ich habe ein bißchen Probleme damit, dort eine Garantenstellung entsprechend der eines E-Meisters zu konstruieren.

Genau. Ich glaube ja, daß er nicht darf (obwohl ich das nicht unbedingt für sinnhaft halte), aber ich weiß eben nicht, warum. Evtl. etwas mit Handwerksordnung usw.

"An der Alster, an der Elbe, an der Bill, dor kann jeder eener moken wat he will."

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Andreas Demant schrieb:

An sich verständlich, aber ich habe nicht nach Vernunft, sondern nach Recht gefragt. Konkret will ich wissen, ob man dem Betreffenden nur wegen der Tätigkeit an sich (also nicht wegen Pfusch) einen Strick drehen kann, und auf welcher Rechtsgrundlage. Jemand, der putzt, einkauft und Hunde ausführt, ist wahrscheinlich nicht sachkundig, aber das muß nicht heißen, daß er zwangsläufig verantwortungslos handelt. Es geht _nicht_ um einen arbeitslosen Elektrikergesellen, der sich selbständig machen will.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Ralf Kusmierz schrieb:

Hier findet man wenigstens einige greifbare Punkte:

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Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Dieter Wiedmann schrieb:

Hm, demzufolge ist das gar nicht so restriktiv, wie ich dachte. Für gelegentliche Reparaturen als Nebentätigkeit braucht man die Handwerkereigenschaft (und Befähigung) also gar nicht. Und Ings. haben offenbar richtig "Narrenfreiheit" (sorry), die können sich einfach in die Handwerkerrolle eintragen lassen (was mich ehrlich gesagt ein bißchen wundert).

Demnach könnte das ganz legal ungefähr so laufen: die "Ich-AG" sucht sich einen "Befähigten" (Meister oder Ing.), der "den Kopf hinhält", also für die fachliche Ausführung verantwortlich ist, und benennt den gegenüber der Betriebshaftpflicht als sachkundig. Heißt nicht, daß der _immer_ alles kontrollieren muß: es muß eigentlich nur dokumentiert werden, daß er Angelernten mal erklärt hat, wie man z. B. Lampen wechselt, dann dürfen die das durchaus auch selbständig. Und wenn es mal ein bißchen mehr "in die vollen" geht, muß der halt auch mal selbst messen und prüfen. (Klar, wenn der Verantwortliche Bockmist baut, ist er dann u. U. auch strafrechtlich "dran". Aber dürfen darf er erstmal.)

Und Eintrag in die Handwerksrolle mit allem Drum und Dran auch finanzieller Art muß wohl gar nicht sein.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Esb gibt nicht wenige Handwerksbetrieb, bei denen der Meister lediglich auf der Lohnrolle steht. Alle wissens, kaum jemand spricht darüber.

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horst-d. winzler
[...]

Etwas zum grinzen. ( Im Tonfall von "Franz")

Also, ich habe von meiner Frau den Auftrag erhalten, die "Buegeleisen-Schnur" auszuwechseln. ( Stimmmt schon, die Aussenhuelle/Textil-Geflecht war etwas durchgescheuert). Hat natuerlich etwas gedauert. (Zeit: Sag ich nicht)

Nach Abschluss der Arbeit habe ich alle elektrische Pruefungen durchgefuehrt.

Leistungsmessung.........1150 W Schutzleiter............ 0,1 Ohm Ableitstrom ............ 2 mA (Bei 900 V Pruefspannung) usw.

anschliessend habe ich das Buegeleisen an den angstammten Platz in der Waschkueche abgelegt, (heimlich) aber mit Pruefprotokoll:

"Buegeleisen mit allen erforderlichen elektrischen Messungen geprueft" Habe bis jetzt nix zu "Ihr' gesagt. Bin gespannt, was "sie" morgen zu mir sagt!?

Rudi

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Rudi Horlacher [Paul von Staufen]

"Rudi Horlacher [Paul von Staufen]" schrieb:

Keine Rechnung?

Eine Kopie des Rezepts auf die Töpfe mit dem Mittagessen legen?

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Hallo,

So einfach ist es glaube ich nicht. Angenommen, Du reparierst irgeneinen Gasherd und hast keine ensprechende Ausbildung oder Gewerbe. Wenn dann das Haus in die Luft fliegt, ein paar Menschen sterben und sonst nicht mehr viel Beweise übrigbleiben, dann wird Dir doch sofort unterstellt, dass es unsachgemaess war.

Is so wie mit den diversen Elektrotechniknormen: man muss sich nicht dran halten, aber wenn was passiert, dann ist die Beweislast umgekehrt. Wenn Du dich an die Normen gehalten hast, dann wird von "Stand der Technik" angenommen. Oder irre ich mich da?

Ernst

Reply to
Ernst Murnleitner

Und was passiert mit dem Schwimmer, der anfangs alle Schwimmarten von Rückenschwimmen über Brustschwimmen oder Schwalbe beherrschte, nach der Prüfung dann aber nur noch Brustschwimmen betreibt? Was passiert, wenn dann neue Schwimmarten hinzukommen?

Reply to
Andreas Demant

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Ernst Murnleitner schrieb:

Doch, ist es.

Unterstellen kann man viel. Kannst Du Dir vorstellen, daß es auch andere Gründe für eine solche Explosion geben kann, beispielsweise das nachträgliche Durchtrennen des Gasschlauchs? Kannst Du? Ja?

Siehst Du, und genau deswegen reicht weder im Zivil- noch im Strafrecht ein _Verdacht_ für eine Verurteilung, sondern es muß immer ein _Beweis_ vorhanden sein.

Nein, ist sie nicht. Allerdings ist die Ausnahme eigentlich keine solche, sondern das Sachmangelhaftungsrecht (früher: Gewährleistung). Der Unternehmer haftet nämlich gesetzlich zwei Jahre lang für das Produkt oder die Dienstleistung (§ 438 I 3. BGB). Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar (§ 476 BGB). (Diese Vorschriften setzen die Richtlinie

1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter in nationales Recht um.)

Ich denke schon.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

würd ich auf Kulanz machen. Denn kommt deine Frau ersteimal auf den gedanken fürs Mittagessen Geld zu verlangen, wirds teuer. Sowas ist ausbaufähig ;-(

Ja, Gutes tun und unbedingt darüber sprechen. In unserer heutigen Zeit wichtig.

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horst-d. winzler

Martin D. Bartsch schrieb:

Siehe auch mein Posting. Die Meßgeräte verstauben meist in einer Ecke beim E-Meister.

Gruß Jürgen

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Juergen Klein

Also Rudi, spann uns nicht auf die Folter, was hat "sie" gesagt ;-)

Überlegt hab ich mir das auch schon mal, nur um darauf hinzuweisen, was "man" so macht, ohne dass es grossartig auffällt. Aber das ist jetzt, glaub ich, OT.

Grüsse, und nen schönen Tag,

Joa

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Joachim Mueller

Ralf Kusmierz schrieb:

schnipp

Schrubst Du in einem vorherigen Posting nicht etwas von "Elektrotechnik" und "studiert"?

Wer im Glashaus sitzt...........

Gruss, Bernd

Reply to
Bernd Schnürer

Ralf Kusmierz schrieb:

Also, hier Deine Antwort:

Das Problem bei einer solchen Geschichte ist der sog. "Rechtsnorm-Charakter" der hier _im Schadensfall_ greifenden VDE-Vorschriften.

Solange nichts passiert, passiert auch nichts. Erst wenn die Omi umf=E4llt, wird der dann in Aktion tretende Staatsanwalt =FCber einen Gutachter die Relevanz der VDE-Regeln =FCberpr=FCfen lassen.

Sind diese _nicht_ eingehalten, so wird der Verursacher ohne irgendeinen Versicherungsschutz dastehen. Zumindest grobe Fahrl=E4ssigkeit wird ihm auch noch bl=FChen.

Das Problem ist also, dass erst dann etwas passiert, wenn etwas passiert.

Gruss, Bernd

Reply to
Bernd Schnürer

Am 2004-10-07 schrieb Ralf Kusmierz:

Und? Eine Ich AG kann auch ein Händler sein, oder sehe ich das verkehrt?

Sicher. Erkläre mal deinem Finanzamt wie dein Einkommen aus selbstständiger Arbeit zu bewerten ist. Ein wenig Buchhaltung wirst du dir wohl aneignen müssen.

Da du ja offenbar kein ausgebildeter Elektriker bist, musst du wohl einen beauftragen oder anstellen. Vielleicht hast du ja einen Elektriker in deiner Familie, was in einer Ich AG auch möglich ist.

Meine Güte. Warum soll ich dir Paragraphen nennen, du schaust ja noch nicht mal in die Quellen, die man dir nennt.

Du hast als Kunde ein Recht darauf, dass ein Servicearbeiter dir fachlich richtige Arbeit liefert und du darfst auch bei reparierten Geräten in das Prüfprotokoll der elektrischen Prüfung zu schauen, oder der Handwerker macht die Prüfung vor deinen Augen. Dabei muss der Prüfer aber auch wissen, was er da misst.

Kleiner Test: Dein Geräteprüfgerät (für Prüfungen nach VDE701/702) zeigt dir (einer elektrisch unterwiesenen Person) einen Ableitstrom (Differenzstrommessung)von 1,1 mA bei einem abgeschaltetem, frisch repariertem 230 V Gerät der Schutzklasse 2 mit zweipoligem Eurostecker an. Was schließt du aus dieser Messung? Begründe deine Antwort.

Wurde die Messung für eine Geräteprüfung nach VDE 701 richtig durchgeführt?

Darf du das obige Gerät so einem Kunden mitgeben, wenn der Nennbetriebsstrom ok ist? Wenn ja, erkläre mir die erlaubten Abweichungen von dem abgelesenen Ableitstromwert und welcher Wert im Protokoll auftaucht. Wenn nein: Was tust du, um VDE gerecht zu werden? (Mit Begründung)

Nö, gegebene Quellen musst du dir schon selbst durchlesen, erst schreist du nach Quellen, gibt man dir Quellen, willst du sie noch nicht mal durcharbeiten. Ich sage dir nur "berechtigte Personen".

Versicherungen schließen mit dir einen ?????? ab. Mit deinem Stromversorger schließt du einen ??????? ab. Mit deinem Vermieter schließt du einen ????? ab. Als Selbstständiger schließt du mit einem Kunden einen ?????? ab.

In Verträgen gibt es Forderungen, die der Vertragspartner einzuhalten hat. Teilweise unterliegen die Verträge auch gesetzlichen Bestimmungen, wie ein Mietvertrag, ein Vertrag zwischen Unternehmer und Kunde usw. In den Verträgen mit der Feuerschutzversicherung stehen auch sehr nette Dinge drin, und auch deine Berufsgenossenschaft will von dir, dass du Auflagen einhälst und wenn du ein Haus baust, musst du auch Baurichtlinien einhalten (K Wert), Statik usw.

Angenommen ein Kunde bringt dir eine elektrische Heckenschere und möchte seine 15 m Verlängerung als Anschlussleitung dort dran haben. Worauf hast du zu achten? Begründe deine Antwort, nenne die Quelle, auf die sich dein Wissen bezieht.

Es gibt extrem viele Richtlinien (VDS, CE, VDE, VBG u.s.w.), die an sich keine Gesetze sind, aber letztendlich doch Gesetzescharakter haben, weil es für einen Unternehmer egal ist, ob man ihn eine Versicherung finanziell im Stich lässt und sein kompletter Verdienst der letzten fünf Jahre dadurch mit einem Federstrich weg ist oder ob man ihn zu 300 Tagessätzen verdonnert.

Du bist offenbar zu unflexibel, dich an einen Rechner ohne Firewall und mit eingeschaltetem JavaScript zu setzen und es zu testen. Bei mir geht der Link, sogar mit Opera. Auch heute noch. Es sieht also so aus, als ob du nach Quellen schreist, und wenn man sie dir gibt, dann willst du sie noch nicht mal lesen. Tsse, die Kinder von heute...

Ob es mir Spaß bringt, jemanden etwas zu erklären, der nicht mal ansatzweise zeigt, dass er etwas für die Klärung seiner Frage tut?

Ich erkläre es dir zum Vierten mal: Frage deine Versicherung. Oder willst du uns allen Ernstes erzählen, dass du einen Laden ohne Grundkapital aufmachen willst und erklärst deinem Finanzgeber: Auf eine Unternehmer- Haftpflichtversicherung verzichte ich, die kostet bloß Geld. Jupp. Schon ist dein Kreditantrag zerrissen.

Und da ist wirklich nichts antiquiertes dran. Ansonsten: Geld für eine ICH AG gibt es nur, wenn ein Unternehmensberater dir eine sinnvolle Geschäftsidee entlocken konnte. Ich sehe da in deiner keine.

Du willst es ja nicht glauben: Schaue in die Handwerksordnung. Elektroarbeiten sind Handwerksarbeiten und unterstehen einem gewissen Standard weil sie nicht ungefährlich sind.

Mit Strom wollt ihr alle rumbasteln, an den Gasanschluss traut sich aber keiner, dabei riecht man den Strom noch nicht mal.

Reply to
Juergen Bors

Am 2004-10-08 schrieb Ralf Kusmierz:

Halb richtig. Versuche mal einer Versicherung klar zu machen, von der du erwartest, dass sie einen Schaden übernimmt, dass du ja eigentlich keine Verpflichtung hast, eine VDE Messung zu machen. Sie wird dir dann einen netten Brief schreiben der etwa folgenden Inhalt hat:

"Wir haben sie wiederholt aufgefordert zur Klärung des Versicherungsfalls uns die Messdaten der Geräteprüfung nach VDE701 für das Gerät XXX zuzusenden, welches bei ihnen am ++.++.++ repariert wurde. Da sie diese Aufforderung nicht nachgekommen sind, sehen wir uns außer Stande laut unserer Vertragsbedingungen (Unterstützung der Versichtung zur Klärung von Vertragsfällen durch den Versicherten) ihre Bitte um Übernahme der Kosten in Höhe von x0000,00 Euro zu übernehmen. Bitte überweisen sie obigen Betrag auf unten stehendes Konto..."

Denn wenn die Versicherung ankommt und will deine Messdaten sehen, kannst du getrost davon ausgehen, dass die Gegenpartei schon triftige Argumente auf den Tisch gelegt hat (z.B. ein Gutachten und die Reparaturrechnung).

Genau so sieht es aus.

Noch schlimmer ist es, wenn Oma vor Schreck aus den Puschen kippt und stirbt. Dann kann das sehr schnell ins öffentliche Interesse umkippen und dann glaubst du gar nicht wie schnell dann in einer Werkstatt die Handschellen klicken können. Klar, erst mal Untersuchungshaft, dein Betrieb ist dicht, versiegelt, und nun kannst du dir überlegen, was du dem Staatsanwalt zu deiner Entschuldigung sagen willst. "Ich habe doch bloß den Stecker getauscht und Geld dafür genommen." Davon kann sich Oma auch nichts mehr kaufen, denn in Deutschland bist du einfach gesetzlich verpflichtet "nach dem Stand der Technik" zu arbeiten, und das ist nun mal VDE oder gar bessere Lösungen (VDS Richtlinien oder was auch immer). Und dazu gehört nun mal auch die Prüfung der Personeneignung, die an elektrischen Anlagen und Geräten arbeiten darf (VDE105), wie auch die Geräteprüfung nach der Reparatur (Sprich VDE 701).

So einfach ist das. Alles von mir nun schon Mal erwähnt.

Ich kenne Sachverständige, die dir in einem völlig ausgebranntem Haus noch zeigen können, wo in der Elektrik gepfuscht wurde und ob dieser Pfusch der Grund für den Brand war oder ein anderer. Bei Gasexlosionen ist das etwas schwieriger, aber darum geht es hier ja gar nicht.

Ein elektrotechnischer Sachverständiger wird sicher die besseren Argumente auffahren können wie ein Laie.

[Produkthaftunggesetz]

Da denkst du falsch, weil du für die Produkthaftung noch nicht mal fahrlässig oder gar grob fahrlässig handeln musst, sondern dein Produkt muss einfach so lange fehlerfrei bleiben, ansonsten übernimmst du auf jeden Fall als Unternehmer die Kosten der Reparatur. (Allgemein als Gewährleistung bekannt).

Im Strafgesetzbuch (Körperverletzung, Todschlag, Mord) wird aber über Fahrlässigkeit gesprochen und dann ist es ein deutlicher Unterschied, ob du nun Fahrlässig oder grob Fahrlässig bei deiner Reparatur gehandelt hast.

Wenn du nach dem "Stand der Technik" gehandelt hast (VDE100, VDE 105, VDE 701), nimmt man an, dass du keinesfalls grob fahrlässig gehandelt hast (und hier setzt halt auch der Gedanke an, ob du dir überhaupt bewusst bist welche Folgen dein Handeln hat Kind -> Ing), was dich bei richtigem Handeln wieder zu einem Versicheungsfall werden lassen würde und dann sieht die Welt wieder heller aus.

Ich hoffe so langsam kriegen wir Licht ins Dunkle.

Reply to
Juergen Bors

Am 2004-10-07 schrieb Rudi Horlacher [Paul von Staufen]:

Für Materialkosten und Zeitaufwand hättest du sicher ein neues bekommen, weshalb ich auch Ralf seine Geschäftidee auch für Mangelhaft halte.

Was habt ihr denn für eine Netzspannung? Tsse. ;-) (Prüfspannung für Ableitstrom -> 50...230V 50 Hz, I Wert wird hochgerechnet auf 1,06 * U(Nenn))

Aber sicher meinst du eine Isolationsmessung 900V DC/ 2 mA = 450 kOhm, das eigentlich schon heftig, da es sich jedoch um ein Heizgerät handelt und 1 kOhm pro Volt noch locker überschrittten werden... (war das Gerät an?)

Eine Prüfung kann nicht Schaden, wir nutzen sie sogar um Instandhaltungen besser planen zu können.

Reply to
Juergen Bors

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