Uwe 'hammernocker' Roßberg verfasste am 08.06.2006 21:26:
Nein. Das Papier bestätigt, dass eine fachkundige Person die Berechnung ausgeführt hat, und dass man sich daher pflichtgemäß verhalten hat.
Nein, aber wenn dem Kollegen etwas passiert, ist jetzt der Statiker dran, und nicht man selber.
Ja - sofern! Leider wissen viele Leute, auch Ingenieure, nicht um ihre fachlichen Grenzen. Da legen Betriebsleute mal so schnell zwischendurch die Aufhängung eines Kettenzugs aus, ohne jemals etwas von einem speziellen Regelwerk für Förderzeuge oder Stahlbau gehört zu haben.
Unabhängig davon ist man in jedem Fall selber in der Verantwortung für die Berechnung.
Doppelter Irrtum. Erstens kommen bei Personenschaden die Ermittler von Versicherung und Behörden sehr schnell, und zweitens kann man eine fehlerhafte Auslegung auch mit noch so viel Zeit nicht nachträglich sanieren.
Joachim