Berechnung eines Profil

Uwe 'hammernocker' Roßberg verfasste am 08.06.2006 21:26:

Nein. Das Papier bestätigt, dass eine fachkundige Person die Berechnung ausgeführt hat, und dass man sich daher pflichtgemäß verhalten hat.

Nein, aber wenn dem Kollegen etwas passiert, ist jetzt der Statiker dran, und nicht man selber.

Ja - sofern! Leider wissen viele Leute, auch Ingenieure, nicht um ihre fachlichen Grenzen. Da legen Betriebsleute mal so schnell zwischendurch die Aufhängung eines Kettenzugs aus, ohne jemals etwas von einem speziellen Regelwerk für Förderzeuge oder Stahlbau gehört zu haben.

Unabhängig davon ist man in jedem Fall selber in der Verantwortung für die Berechnung.

Doppelter Irrtum. Erstens kommen bei Personenschaden die Ermittler von Versicherung und Behörden sehr schnell, und zweitens kann man eine fehlerhafte Auslegung auch mit noch so viel Zeit nicht nachträglich sanieren.

Joachim

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Joachim Schmid
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Joachim Schmid schrieb:

Den Kollegen passiert aber nix wenn die Statik stimmt.

Ohne Zweifel. Wenn ich das aber jedem unterstelle kann ich mir die Statik sparen.

Gerichtsverhandlungen ziehen sich meistens hin (darauf wollte ich hinaus), und in der Zeit kann man sich noch lange genug überlegen wie man den Kopf aus der Schlinge bekommt. Vorneweg sollte man die Energien dazu verwenden den Träger zu dimensionieren, bzw. dimensionieren zu lassen.

Ich meine es ist eine Frage der Betrachtungsweise. Die Wahrscheinlichkeit das ein Korrekt berechnetes System einstürzt ist recht gering.

Und wenn doch, kommt vor der Juristerei erstmal der Wirtschaftliche Ärger der einen vielleicht ruiniert.

bye uwe

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Uwe 'hammernocker' Roßberg

Uwe 'hammernocker' Roßberg verfasste am 09.06.2006 07:32:

Ja, wenn ... Und natürlich stimme ich dir zu, dass man davon ausgehen kann, dass die Statik stimmt, wenn sie vom Fachmenschen kommt.

Aus eigener Erfahrung unterstelle ich jedem nicht in der Fördertechnik oder dem Stahlbau tätigen Ingenieur, dass er das spezielle Regelwerk nicht kennt. Ausnahmen bestätigen die regel. Und genau deswegen kann man sich einen externen Statiker in vielen Fällen _nicht_ sparen.

Wie denn? Flucht planen? Staranwalt einschalten (zwecklos)? Wenn der Fehler erst mal gemacht wurde, ist es zu spät. Die Verhandlung geht in der Regel zack-zack. Was dauert, ist das Ermittlungsverfahren.

Vollste Zustimmung.

Nochmals: Die Wahrscheinlichkeit, dass nicht korrekt berechnet wird, ist bei Fachleuten klein, ansonsten deutlich größer, selbst bei Ingenieuren. Was mir da z.B. gestern wieder als Auslegung begegnet ist ... *schauder* Zum Glück war es nur ein Schwenkantrieb.

Beides zusammen hat dann richtig rein.

Joachim

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Joachim Schmid

Joachim Schmid schrieb:

Keine Frage, es geht mir nur darum nicht die eventuelle juristische Konsequenz ganz vorne als Begründung anzustellen. Also ich tu das nicht, mehr will ich garnicht sagen da wir im Rest vollkommen übereinstimmen ;o))

bye uwe

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Uwe 'hammernocker' Roßberg

M =3D F*L*0,25 M=3D25 kN *2,5m*0,25 * 1,5 =3D 24 kNm

Nachweis:

Spannungsnachweis: M/Mpl,y Biegespannungsnachweis ist ok

Biegedrillknicknachweis:

(0,843*/kappa)*(M/Mpl,y) kappa =3D 0,6

=3D=3D> 0,843/0,6=3D1,405

1,405*0,44=3D0,62

=3D>Nachweis i.O

gren b/t-Nachweise

vorh b/t Steg =3D 11,4

vorh b/t Flansch=3D 4,07

Steg: vorh psi=3D-1 =3D>grenz b/t =3D133*wurzel(240/(sigma1*gamma M) =3D 133*wurzel(240/(355*1,1) =3D 104> 11,4 =3D=3D>> i.O

Flansch:

vorh psi=3D 1 =3D>grenz b/t =3D12,9*wurzel(240/((2400/14,4)*gamma M) =3D 12,9*wurzel(240/((*1,1) =3D 14,76> 4,07 =3D=3D>> i.O

Also, mit einem HEB 120 S355 kommst Du aus, da aber diese Statik nicht vollst=E4ndig ist, weil die wichtigen Nachweise der Krafteinleitungen fehlen, wirst du um eine bezahlte Statik nicht herum kommen. Es m=FCssen wahrscheinlich Stegbleche an den Lagern und an der Krafteinleitungsstelle eingeschweisst werden. Hinzu kommt, dass ein Betriebsfestigkeitsnachweis nicht massgebend wird, da 10 - 20 mal im Jahr ridicule ist.

Einde dynamische Belastung kann auch mit einbezogen werden,da aber noch Reserven im System sind, wird das wohl auch nicht mehr massgeblich.

mfg Karsten.

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Karsten Moldau

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