Flagge für Schiffsmodell

Hallo Newsgroup,

ich suche für ein Kriegsmarine-Modell noch eine passende Flagge. Ihr wisst schon, dieses schwarz-weiß-rote Dingens. Die kann ja auch gerne mit einem weißen Kreis in der Mitte sein (schließlich will ich das Modell fahren lassen, ohne mitsamt dem Modell mitgenommen zu werden), aber wo bekommt man sowas überhaupt? Unser örtlicher Modellbaufritze hat nichts dergleichen, und in seinen ganzen Katalogen sind auch nur die modernen europäischen Flaggen zu finden. Ein Papier-Ausdruck aus meinem Drucker sieht nunmal aus wie ein Papier-Ausdruck - was also tun?

Ciao Florian

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Florian Roth
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Moin Florian,

"Florian Roth" schrieb im Newsbeitrag news:bjk9er$jngip$ snipped-for-privacy@ID-192648.news.uni-berlin.de...

Die Auflösung höher stellen ;o) Ich hatte ein ähnliches Problem mit der k.u.k. Flagge, die war nirgendwo aufzutreiben. Ich bekam dann von einem ehem. Vereinskameraden eben so eine aus Papier. Die sieht echt nicht übel aus. Ich habe sie lackiert, dann ist sie sogar einwandfrei wasserfest und so ein paar Wellen (als ob sie im Wind flatterte) kann man auch noch reinmachen. Ich würde es an deiner Stelle mal mit einem Papierausdruck versuchen. Mir gefällt meine k.u.k. Papierflagge ganz gut, obwohl ich auch penibel bin, was Modelle anbelangt. Evtl. könntest Du mal auf Modellbau - Ausstellungen, wenn gerade mal was in deiner Nähe ist, rumfragen. Evtl. auch auf englischen oder amerikanischen Internet-Modellbauseiten danach suchen. Die sehen das mit NS-Symbolen glaub ich nicht so eng.

Ciao Gerhard

-- "Dem Drachenpiloten bläst der Wind nie ins Gesicht" Werner Backes Homepage:

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Gerhard Eisele

Mag sein, aber die deutsche Polizei. Nazi Symbole sind einfach verboten, keine Ordnungswidrigkeit sondern strafbar.

Iss auch gut so: widerlich das Zeugs, Gruss, Wolfgang

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Wolfgang Kouker

"Florian Roth" :

Drucken und aufbuegeln. Gibt es extra Papier fuer.

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Peter Stegemann

Wolfgang Kouker :

Sie sind nicht "einfach" verboten. Das ist ziemlich klar in §86 STGB geregelt und es gibt Ausnahmen.

Dann sollte er gleich auf das ganze Schiff verzichten...

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Peter Stegemann

Tach Peter,

Peter Stegemann wrote: >

Du kennst ja sogar die Nuemmerkes, Ausnahmen duerften sich auf oeffentliche Einrichtungen zB Museen beschraenken. Was wir hier machen, hat damit nichts zu tun.

Nazi Symbole stehen fuer Rassenwahn, -verfolgung und millionenfachen Mord. Das Schiff fuer Krieg, eine wohl widerliche aber erlaubte Option im Voelkerrecht.

In Waldzell gabs auch 'ne Me 109 (ich glaub von Bernd Hoffmann) mit eisernem Kreuz als Hoheitssymbol, was es bis 1935 auch war...

Gruss, Wolfgang

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Wolfgang Kouker

§86 Abs. 3:

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Bernd

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Bernd Laengerich

Peter Stegemann schrieb:

§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

  1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
  2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
  3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
  4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

Genau!!

Also alles worauf er hoffen kann ist die Geringfügigkeit :-( uund was bitteschön ist, dieses Thema betreffend, geringfügig???? Patrick

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Patrick Kibies

Patrick Kibies schrieb:

UUUUHS war mal wieder einer schneller mit seinem zitieren ;-)

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Patrick Kibies

Es gibt nur ein Patrick Kuban, ;-)

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Wolfgang Kouker

Wenn Du schon merkst, dass ein anderer schneller war, dann wiederhol Dein ganzen Sch... (iss doch salonfaehig seid Sa;-)) doch bitte wenigstens nicht noch mal.

Oder allgemein: Minimier zitate auf das Wesentliche, das Original kann sich jeder selbst nochmal in voller Schoenheit durchlesen.

Viele Gruesse, Wolfgang

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Wolfgang Kouker

nich Kuban, nich Voeller aber, Tiefpunkte folgen noch tieferen Tiefpunkten ;-)

sorry, tschuess und schoen Abend

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Wolfgang Kouker

"Florian Roth" schrieb im Newsbeitrag news:bjk9er$jngip$ snipped-for-privacy@ID-192648.news.uni-berlin.de...

Schnipp

Hallo Florian

Wieso denn ein Papierausdruck? Nimm doch diese T-shirt-sofort-bedruck-und-selbermach-folie (was für ein Wort *fg*) und bügel das ganze nachher auf Seide......

......schlägt Heiko vor

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Heiko Wehking

Hallo,

nun denn - kontroverse Diskussion. :-) Es geht mir dabei garnicht so sehr um "Scale". Ich finde bloß, eine Bundesdeutsche Flagge passt da nicht wirklich dran. Ich würde auch die Kriegsflagge aus der Kaiserzeit nehmen, die ist ja nun wirklich nicht Nazi-mäßig, aber auch die gibt es nirgendwo zu kaufen (jedenfalls nicht im Modellmaßstab).

Naja, ich werde das mal mit der Bügelfolie probieren, scheint wohl die beste Idee zu sein.

Gibt es denn wirklich keinen Versand, der mehr als das Standardsortiment (D, GB, F, DGzRS) führt? Ich hätte hier nämlich auch noch ein Patrouillenboot vom polnischen Grenzschutz, das auf eine passende Flagge wartet. Und gekauft sieht wohl trotz allem besser aus als selbstgebügelt....

Den bedruckbaren Stoff von Canon hatte ich übrigens mal irgendwann (1996?), und der ist viel zu schlecht und viel zu dick - eher wie ein Frotteehandtuch als wie Fahnenstoff.

Ciao Florian

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Florian Roth

Hallo,

Am 09.09.03 schrieb Bernd Laengerich:

Waer' das nix?

servus, Patrick, dieses Problem noch nicht gehabt haben und wohl auch nicht haben werdend

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Patrick Kuban

Es gibt auch Transferfolie für Laser/Inkjet, die man auf den Stoff aufbügelt (für T-Shirts). Die wollte ich schon einmal für einen Kindergeburtstag nutzen, habe es aber nicht gemacht, deshalb keine Erfahrungen. Meine Befürchtung ist, daß es blaß wird.

Bernd

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Bernd Laengerich

Heute wieder?

Bernd

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Bernd Laengerich

Bestimmt, hatte eben obiges hier eingeworfen, es ist eben nicht pauschal verboten, auch wenn das zunächst evtl. Auslegungssache ist.

Ebenso, mit Scale habe ich es nicht so, hauptsache ett fliecht! Bernd

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Bernd Laengerich

"Florian Roth" schrieb im Newsbeitrag news:bjlhji$kf8rk$ snipped-for-privacy@ID-192648.news.uni-berlin.de...

Schnipp

Frotteehandtuch

nimm Seide

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Heiko Wehking

zur Vorbbereitung bitte hier hoeren:

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;-)

Gruss, Wolfgang

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Wolfgang Kouker

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