Feinsicherung AH / L ?

Hallo,

mir ist in einer Steckdosenleiste mit Überspannungssicherung eine Sicherung geflogen: ?T4AH 250V?. Das AH steht ? nach wiki ? für 1500 A Ausschaltvermögen. Wo bekommt man sowas her? Ich finde überall nur T4L.

Vermutlich hat sich der Hersteller bei der Sicherung was gedacht? Oder kann man die gefahrlos durch T4L ersetzen?

MfG bmg

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M G Berberich
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eine Schuko-Steckdose? 4A? Das hört sich schwer nach Chinaschrott mit Preisschild an. Also, Elektroschrott wird üblicherweise von den Gemeinden kostenfrei entsorgt.

Zur Ehrenrettung sei angemerkt, dass man mittlerweile wenigstens eine Sicherung eingebaut hat, und nicht mehr einfach nur Klingeldraht oder Eisenkabel einbaut ohne eine Überlastung desselben zu vermeiden.

Üblich sind 16A bei Schukosteckdosen. Und da muss auch keine Sicherung rein, denn das ist die maximal zulässige Absicherung durch die Sicherungsautomaten.

Kaufe eine ganz normale, geschaltete Steckdosenleiste, die laut Aufdruck

16A kann und bei der das Kabel nicht so leicht ist, dass man ernste Zweifel haben muss, dass überhaupt eine signifikante Metallmenge im Kabel ist (was allerdings ein Straftatbestand wäre).

Das mit dem Überspannungsschutz kannst Du getrost weglassen, das hilft nur den Herstellern und Händlern.

Marcel

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Marcel Müller

M G Berberich schrieb:

z.B. Conrad #524027.

Nein, das Abschaltvermögen muß höher sein als die obere Schaltschwelle der Schnellabschaltung des vorgeordneten Leitungsschutzschalters. In der Regel sitzt da ein B16A, also mindestens 80A Abschaltvermögen sind nötig.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Was wäre hier ein Straftatbestand?

[ ] Das Bezweifeln der Anwesenheit einer signifikanten Metallmenge [ ] Das herstellerseitige Einbringen einer signifikanten Metallmenge

xf'up2 desd vG

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Volker Gringmuth

Das würde mich auch interessieren.

Nach meinem Kenntnisstand ist das Inverkehrbringen von unsicheren/gefährlichen Geräten zunächst nicht ahndungsfähig.

Sollte es aber zu einem Unfall kommen, dann könnte der Straftatbestand der Köperverletzung greifen - im schlimmsten Fall ist es ein Tötungsdelikt -ungeachtet der zivilrechtlichen Produkthaftung.

Dies greift aber alles erst, nachdem "das Kind in den Brunnen gefallen ist".

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piddiw

piddiw schrieb:

Doch, man Rapex.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

-v bitte.

Falls das Femidom Rape-aXe gemeint ist, so ist es schon fragwürdig, ob so etwas überhaupt jemals existierte. Daß dafür jemand belangt wurde, wäre mir neu.

vG

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Volker Gringmuth

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Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Aha. Und wo steht das was von Strafverfolgung?

vG

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Volker Gringmuth

Zur Erinnerung: Es geht um das von Marcel eingebrachte Wort ?Straftatbestand?.

vG

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Volker Gringmuth

Ahndung muss ja nicht gleich Strafverfolgung bedeuten.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Wenn auf der Strippe '3G1,5' drauf steht, aber nur '3G0,5' drin ist, dann ist das wohl schon Betrug, und damit ein Straftatbestand. Ob die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen regelmäßig aktiv wird kann ich nicht beurteilen.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Hat mal 53 DM gekostet und ob wir damals schon Handelbeziehungen zu China hatten weiß ich nicht.

Die Steckdosenleiste verträgt 16A, 3 der neun Dosen sind aber nochmal abgesichert.

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1.1MByte)

Typenschild meint:

Gesamt 250V, 16A~, max. 3500W [abzutrennende Steckd.: max 920W, 4A~] Sicherung im Ü-Modul: F 4A

Warum soll ich das Ding wegwerfen? Selbst wenn's nicht hilft, ist es eine ordentlich verarbeitete, schaltbare Steckdosenleiste.

MfG bmg

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M G Berberich

Hallo,

Am Fri, 13 May 2011 00:49:27 +0200 schrieb Dieter Wiedmann:

Danke, hatte ich nicht gefunden. Vermutlich weil da nicht T4AH steht.

Da sitzt ein L16A aber der ist wohl zeimlich äquivalent.

Da frag' ich mich natürlich: warum verkaufen dann alle mit Begeisterung die L-Typen wenn man die parktisch nirgends einsetzen kann?

MfG bmg

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M G Berberich

M G Berberich schrieb:

In deinem Fall wird die Sicherung ja nicht für ein konkretes Gerät eingesetzt, deshalb muss man vom Extremfall ausgehen. Gerätehersteller können meist von deutlich geringerem Kurzschlusstrom ausgehen, und da reichen dann eben die etwas billigeren L-Typen.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Hmm, eigentlich zu alt für die klassischen Chinaböller.

Hier liegt der Hund begraben. Das EMI-Filter hält nur 4A aus. Und das wirkt eben nur auf die ersten 3 Dosen. Daher die Sicherung.

Wenn es sicher werden soll, muss wenigstens ein E-Typ rein.

Allerdings ist 4A so oder so sportlich, wenn da mehrere Verbraucher mit ordentlich Einschaltströmen dran hängen. Ich sage mal alleine mit einem alten Röhrenmonitor bekommst Du die Sicherung durch, auch wenn der, einmal im Betrieb, nur 100W zieht.

Plan B: Downgrage auf eine 6-fach Dose.

Marcel

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Marcel Müller

Du meinst, es gäbe ein Brandschutzproblem, wenn z.B. bei einer TR5- Sicherung mit 35 A Abschaltvermögen ein Strom zwischen 35 und 80 A erst durch den Leitungsschutzschalter verzögert abgeschaltet würde?

Feinsicherungen mit Abschaltvermögen von 80 A statt der vorgeschriebenen

1500 A machen sicherheitstechnisch gewiss kein Problem. Es *könnte* aber den Überspannungsschutz zerstören, weil der B16A sicherlich eine höhere Abschaltenergie I² * t durchlässt, als die Feinsicherung. Ich würde daher auf 1500 A beharren, auch wegen der Selektivität.
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Werner Holtfreter

Am 13.05.2011 17:07 schrieb M G Berberich:

Die ist von der REV Ritter GmbH, frag doch einfach bei denen nach Ersatzsicherungen, die Firma gibts immer noch.

Kristian

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Kristian Neitsch

Hallo Dieter, die Begründung deiner Auffassung interessiert mich immer noch.

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Werner Holtfreter

piddiw wrote in news: snipped-for-privacy@4ax.com:

Yep!

Jo!

Dann greift die "Konformitätserklärung"

Eigenverantwortung ;-)

Nichtbevormundung des mündigen Bürgers ;-)

>
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Fritz Wegener

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