Stromversorgung von 2 Häusern

Apr 22, 2006 22 Replies

Hallo, ich hätte mal eine Frage. Was spricht dagegen, 2 Häuser über einen Stromanschluß zu versorgen. Konkret an zwei Fällen.



Ich bin Besitzer zweier Häuser, die nebeneinander gebaut wurden. Nun würde sich auf bestimmte Zeit ein Erdkabel zwischen diesen Häusern gegenüber der Grundgebühr des EVU's bestimmt rechnen.



Im zweiten Fall haben die Häuser unterschiedliche Besitzer und würden die Stromabrechnung mittels einem Zwischenzähler selbst organisieren.



Gibt es irgendwo eine Vorschrigt nachdem ein Haus einen Stromanschluß beim EVO haben muss? Falls nein würde nichts gegen den ersten Fall sprechen. Im zweiten Fall wird es wohl schwieriger, da der Stromlieferant den Weiterverkauf in den AGB ausschliessen könnte.



Weiss jemand mehr zu diesem Thema?



MfG FF


FritzFranz schrieb:

Für dich schon. Aber für das EVU nicht. Es sind zwei getrennte Häuser.

Uninteressant. Da zwei getrennte Grundstücke.

Die gibt es. Beim EVU.

Ja.

ci

Am 22.04.2006, 19:34 Uhr, schrieb Carsten Ihlo :

Alleine schon die Tatsache, dass Du dir damit selbst ein Bein stellst. Oder buddelst Du wieder, wenn Du z.B. ein Haus verkaufst bzw. vermietest?

Da wäre dein Sparpotential schnell verbraucht.

Jan Becker schrieb:

Ich weiss ja das Wintendo ein hirnkrankes OS ist. Aber Opera kann selbst unter Witzdos zwischen den richtigen Zitaten unterscheiden. Du zitierst den OP und antwortest auf mein Posting. Das passt nicht.

ci

Hast recht. Ist mir auch gerade aufgefallen. Liegt aber daran, dass ich nicht den ganzen Thread anzeige sonder nur den aktuellen Post lese. Da habe ich versehentlich einfach zu spät gequotet ;-)

X-No-Archive: Yes

begin quoting, FritzFranz schrieb:

Nein, kann er nicht.

Gruß aus Bremen Ralf

Ralf Kusmierz schrieb:

=2E Im zweiten Fall wird es wohl schwieriger, da der

AvBeltV:

=A7 22 Verwendung der Elektrizit=E4t (1) Die Elektrizit=E4t wird nur f=FCr die eigenen Zwecke des Kunden zur Verf=FCgung gestellt. Die Weiterleitung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Elektrizit=E4tsversorgungsunternehmens zul=E4ssig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht =FCberwiegende versorgungswirtschaftliche Gr=FCnde entgegenstehen. (2) Die Elektrizit=E4t darf f=FCr alle Zwecke und in jedem Umfang verwendet werden, soweit nicht die allgemeinen Tarife oder technische Anschlussbedingungen nach =A7 17 Beschr=E4nkungen vorsehen

bastian

bastian schrieb:

...

Ich gehe davon aus, dass bei ausreichender Dimensionierung der dann einzigen Einspeisung es erst Probleme geben würde, wenn der Mieter im anderen Haus einen Stromtarifwechsel o.ä. vornehmen wollte, was man vermeiden kann, wenn man die Einspeisung des vermieteten Hauses nutzt, dort einen "Hauptzähler" beläßt und von da aus die Versorgung des weiteren, eigenen Grundstückes vorsieht. Sollte der Mieter später einen eignen Zähler vom EVU wünschen, ist das nur an der Verteilung des vermieteten Hauses möglich.

Auf Basis dieser Konstellation kann es der EVU kaum unterbinden das der OP eine Hauseinführung ungenutzt läßt und sich selber(!) von seinem eigenen Grundstück 1 ein Kabel zum benachbarten, eigenen Grundstück 2 verlegt. Was als Grauzone(?) bleibt, ist die bezahlte Weitergabe von Strom an den Mieter, was mit geeichten Zählern aber in untervermieteten Räumen etc. wohl nicht unüblich ist. Änderung auf 2xEVU Zähler ist mit einer Einspeisung ist ja immer jederzeit möglich.

IMO/AFAIK

Thomas

nö, der zweite EVU-Zähler wird neben den ersten EVU-Zähler installiert Spätere Streitigkeiten unter Nachbarn stören das EVU nicht wirklich. Umgekehrt, der zweite EVU-Zähler im vermieteten Haus, das wird nicht gehen, das Kunden-Erdkabel zum Haus führt ungezählten Strom und das sieht man EVU-seitig sehr kritisch.

MfG

Bernd L=F6ffler schrieb:

M=F6gliche L=F6sung: ZAS (Z=E4hleranschlu=DFs=E4ule) direkt an die Grundgrenze setzen, Leitung zu beiden H=E4usern von dort, aber nur einen EVU-Z=E4hler. Dort kann ein Zwischenz=E4hler gesetzt oder sp=E4ter ein eigener EVU-Z=E4hler installiert werden. Sofern das EVU das zul=E4=DFt IMHO die beste L=F6sung, und auch bequem, weil der Ableser nicht einmal das Grundst=FCck betreten mu=DF.

sg Ragnar

X-No-Archive: Yes

begin quoting, bastian schrieb:

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Na, also. Etwas anderes wäre auch mit EU-Wettbewerbsrecht wohl kaum vereinbar.

Gruß aus Bremen Ralf

Wie kann ein Erdkabel ungezählten Strom führen?

Ernst Keller schrieb:

Das Erdkabel zum Haus hin ist _vor_ dem Zähler. Also ungezählt.

ci

Hallo Bernd, ja eben, IMO im Haus was vermietet (unter Haus1) wird.

In meinem Vorschlag ist genau das nicht der Fall.

--EVU---Hauseinführung1--+--(Zähler2) | +--Zähler1--+--(Eigenzähler1)---Haus1 | | |

--EVU---Hauseinführung2-(nix) +--(Eigenzähler2)---Haus2

Worst Case wird Haus1 aus (Zähler2) versorgt. Kein "ungezählter" Strom geht über Kundenkabel, in beiden Fällen bleibt Hauseinführung 2 (nicht vermietetes Haus) leer.

Wahrscheinlich haben wir uns nur miftverstanden.

Thomas

^^^^^^^ Wo gibt es noch einen Ableser? Im Bereich EnBW nicht mehr. da liest der Abnehmer seinen Zählerstand selber ab!

Zählerstand ablesen Zugeschickte Karte ausfüllen, einschicken an das EVU /VNB (kostenlos) Und wenn de " Gligg" hast , Bekommst Du noch "einen" EURO als Gutschrift beim übertragen per e-mail!

Rudi

Hi!

Das ist eine interessante Überlegung, die ich auch schon mal in ähnlicher Form angedacht, jedoch dann verworfen hatte, weil ich bisher davon ausgegangen war, dass die EVUs den Weiterverkauf ihres Stromes kategorisch verboten hätten.

Ralf Kusmierz schrieb:

Heißt, dass denn wohl, dass man in einem kleinen Studentenwohnheim mit elf Zimmern die zwölf (11 Zimmer + 1 Gemeinschaftsräume) Zähler des EVU durch einen ersetzen könnte und somit nicht nur elfmal Grundgebühr sparen könnte, sondern vielleicht auch ein besser Abnahmekonditionen wahrnehmen könnte?

Gruß, Manuel

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Manuel schrieb:

War das in Studentenwohnheimen je anders?

Gruß aus Bremen Ralf

Hallo Manuel,

"Manuel" schrieb im Newsbeitrag news:444bfec9$0$21837$ snipped-for-privacy@karibu.eumelnet.de...

aber ja - und wenn ihr euch dann z.B. "farbigen" Strom kauft (Yello-Man lässt grüßen :) ). Nachteil ist, dass ihr die Kosten dann selbst unter euch aufteilen müsst - da hilft dann niemand mehr - wenn ihr euchg einig geworden seid, wer gesamtschuldnerischer Vertragspartner sein möchte. Gruß Klaus

Gesamtschuldnerisch, genau da liegt das Problem, wer will gesamtschuldnerisch haften und zahlen wenn Andere nicht zahlen?

Ernst

Rudi Horlacher [Paul von Staufen] schrieb:

In Wien und Nieder=F6sterreich, wo ich lebe, kommt ganz selbstverst=E4ndlich 1x pro Jahr der Ableser f=FCr Strom und Gas vorbei. Und in Wien kann man wenn man altmodisch veranlagt ist, sogar dann beim Strom- und Gaskassier, der durch die H=E4user geht bar bezahlen. War fr=FCher immer so, da=DF jeweils in Halbjahresabstand abgelesen und kassiert wurde, ist vermutlich immer noch so aber wir zahlen seit Jahren per Dauerauftrag. Ist angenehmer als einen Tag lang "zwischen 8 und 12 Uhr" zuhause sitzen und auf den Kassier warten zu m=FCssen... Wer bei der Ablesung nicht zuhause ist kann entweder eine kostenpflichtige erneute Ablesung anfordern oder selber ablesen und den Z=E4hlerstand einschicken. Wers ganz genau wissen will... die letzte Ablesung war letzten Freitag erst.

sg Ragnar

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