Hallo, ich hätte mal eine Frage. Was spricht dagegen, 2 Häuser über einen Stromanschluß zu versorgen. Konkret an zwei Fällen.
Ich bin Besitzer zweier Häuser, die nebeneinander gebaut wurden. Nun würde sich auf bestimmte Zeit ein Erdkabel zwischen diesen Häusern gegenüber der Grundgebühr des EVU's bestimmt rechnen.
Im zweiten Fall haben die Häuser unterschiedliche Besitzer und würden die Stromabrechnung mittels einem Zwischenzähler selbst organisieren.
Gibt es irgendwo eine Vorschrigt nachdem ein Haus einen Stromanschluß beim EVO haben muss? Falls nein würde nichts gegen den ersten Fall sprechen. Im zweiten Fall wird es wohl schwieriger, da der Stromlieferant den Weiterverkauf in den AGB ausschliessen könnte.
Weiss jemand mehr zu diesem Thema?
MfG FF