Wir haben im Wohnzimmer im Parkett eingelassen eine Bodensteckdose, die aber unter dem Teppich liegt. Da ist eine Stehlampe eingesteckt. Das
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Schweizer Typ-J-Steckern.
Kann man ja selber zusammenschustern, dachte ich, nur finde ich auch
das nicht gibt?
- Andi
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D
Dieter Wiedmann
Am 23.03.2018 um 19:37 schrieb Andreas Karrer:
Nein.
Wohl kein Markt.
Was es gibt ist H05VVH2-F, das aber nur mit mehr Adern.
M
Marcel Mueller
Du kannst Stegleitung nehmen. Das sind 3 bis 4 mm.
Braucht keiner Mehr Material erforderlich Nicht biegbar (mangels Verdrillung)
Marcel
K
Kay Martinen
Versorgung ZUR Bodensteckdose im Parkett? Oder VON der Bodensteckdose ZUR Stehlampe? Das scheint mir etwas unklar. Ich nehme; rein logisch betrachtet; mal letzteres an.
einen Schuko-Stecker? Dann: Nur dreipolig mit Schuko. Ob die 3poligen
nicht. Ich vermute: Nein!
Oder ist sie Schutzisoliert und hat nur einen Flachen oder Konturstecker? Dann: Ein 2poliges Flachkabel reicht dann doch.
Oweh. Bitte NICHT.
IM Putz gedacht. Und selbst dort ist sie meines Wissen schon seit Jahren
"vielleicht" mal abgesehen.
Stegleitung hat eher weniger Material, es fehlt eigentlich ein stabiler
Gezittert" zu bekommen. Das will man nicht!
auch nicht. Da kann man gleich Brandbeschleuniger Kaufen und die Bude ab fackeln.
Es braucht keiner weil es keiner will, oder zu wollen hat. ;) Der Sicherheit zuliebe.
aus Isolierstoff und/oder Schutzisoliert und erfordern keinen
Dazu kommt, Der zunehmenden Bedeutung des WAF(*) entsprechend sieht es
dort nicht sicher zugentlasten. Zieht einer am Kabel (und es zieht IMMER irgend wer dran) dann scheuert sofort ein Draht auf und die Gefahr ist da!
Kay
(*) WAF: Womens Acceptance Factor (svw. "Iih, ich will keine Kabel sehen!")
D
Dieter Wiedmann
Am 23.03.2018 um 21:26 schrieb Kay Martinen:
ACK.
NACK.
K
Kay Martinen
Am 23.03.2018 um 21:45 schrieb Dieter Wiedmann:
Vulgo: In allen Schutzbereichen!? Das sind; meiner Meinung nach; aber genau die Bereiche in denen m.W. noch nie viel Stegleitung gelegt wurde. Ich kenne da eigentlich nur NYM.
Kay
D
Dieter Wiedmann
Am 23.03.2018 um 23:06 schrieb Kay Martinen:
VDE 0100-520, Abschnitt 521.7.2.3
Und bezgl. Bad: VDE 0100-701, Abschnitt 701.512.3
K
Karl Davis
Und warum nicht? Was spricht in Deinen Augen dagegen?
Karl
K
Kay Martinen
Am 23.03.2018 um 23:35 schrieb Dieter Wiedmann:
Ich bin zwar Geselle, hab aber keinen Betrieb und auch nicht in einem
die man befolgen soll, verweigert den Zugriff darauf aber durch eine
Grundgesetzlichen Rechte nachlesen willst zahle bitte xx Euro an die Staatskasse". :-/
Gut, es geht Hier um Fachnormen. Aber diese Betreffen nicht nur alles rund um DIE Wichtigste und Kritische Infrastruktur der Neuzeit, es gibt
vermutlich noch); jeder neue Elektrobetrieb gezwungen dies Angebot zu nutzen.
Kay
D
Dieter Wiedmann
Am 24.03.2018 um 00:51 schrieb Kay Martinen:
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K
Kay Martinen
Am 24.03.2018 um 01:40 schrieb Dieter Wiedmann:
"Supergeheimen" Dokumenten (TTIP o.a.) die selbst Parlamentarier nur in einen speziellen Raum lesen durften - aber nicht mit nehmen, kopieren oder so?
VDE = 100% Analogweltlich. ;-|
Kay
D
Dieter Wiedmann
Am 24.03.2018 um 09:20 schrieb Kay Martinen:
Ausdrucken geht nicht, aber es gibt ja Kameras/Smartphones.
F
Fritz
Am 23.03.18 um 19:37 schrieb Andreas Karrer:
Oder
H
horst.d.winzler
Am 24.03.2018 um 18:51 schrieb Fritz:
Das Kriterium ist der mechanische, also der Trittschutz.
F
Fritz
Am 24.03.18 um 19:02 schrieb horst.d.winzler:
Auf diesem Gebiet gibt es Sachen die vielleicht nicht einmal der Elektroinstallateur im Ort kennt.
W
w-buechsenschuetz
ern mit 230VAC drauf willst du nicht wirklich unterm feuchten Badteppich ha ben.
W
w-buechsenschuetz
ern mit 230VAC drauf willst du nicht wirklich unterm Teppich haben, wenn du
W
w-buechsenschuetz
n mit 230VAC drauf willst du nicht wirklich unterm feuchten Badteppich habe n.
W
w-buechsenschuetz
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Ausgabe) in den Bibliotheken technischer (Fach-)Hochschulen einsehbar, dor t gibt es nur selten Zutrittskontrollen.
zu halten. Juristisch werden sie allerdings als "anerkannte Regeln der Tech
glich vereinbart), macht sich ggf. schadensersatzpflichtig.
M
Marte Schwarz
Hi w-buechsenschuetz,
Das macht die Sache nicht besser.
Die Mitarbeit in den Normungsgremien erfolgt in der Regel freiwillig und unbezahlt.
oft zu teuer wird. Das Problem haben wir hier auch.
Das ist wiederum so zwar nicht falsch, wird deswegen aber auch nicht richtiger.
und damit implizit doch wieder, zwar nicht als Gesetz, aber als juristische Konsequenz aus anderen Gesetzen und Verordnungen und wie
tun und zu lassen hat.
Marte
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