ganz neue Probleme...

Hallo, erst mal vielen Dankt für die Tips bzgl. des Magnetventils, leider hab ich sie Freitagabend ganz andere Probleme.

Wie erwähnt gehört das Ventil zur Druckluftkühlanlage einer CNC Fräse und die spinnt (mal wieder). Vielleicht weiß da ja auch jemand Rat:

Ich hab ein bisschen was gefräst, kleine Sache, keine große Belastung für die Maschine, lief alles wunderbar. Aber als ich die Maschine ausmachte gab's einen reisen Schlag und die der Z-Support ist samt Hauptspindel mit voller Wucht auf den Frästisch geknallt (3-Achsen Portalfräse). Schöne Scheiße. Hat einen HM-Fräse zu Brei zermalmt und tat den Lagern der Spindel bestimmt nicht gut.

Heute hab ich das mal näher untersucht, und offensichtlich kommt die Bremse der Z-Achse zu spät. Nach dem ausschalten dauert es jetzt vielleicht 10s bis die Bremse wirkt. In der Zeit ist die Achse natürlich längst runtergefallen. Interessanterweise gibt's beim Einschalten dieselben Probleme wieder. Nach dem Einschalten ist die Bremse auch erst mal für ein paar Sekunden weg, ehe Steuerung und Servomotor die Achse halten.

Die Achse ist mit einem DC Servomotor bestückt, leider hab ich keine Angaben zum Typ. Die Bremse scheint irgendwie im Servogehäuse untergebracht zu sein und direkt auf die Welle zu wirken. Wie funktionieren diese Bremsen? Was könnte Defekt sein.

Der Hersteller hält sich übrigens mal wieder sehr zurück. Am Telefon hat man mit mitgeteilt, das der Fehler bekannt sei. Mache Steuerungen einer Serie seien betroffen, schuld sie eine Freilaufdiode, die in späteren Modellen durch einen NTC Widerstand ersetzt worden sie. Super, die wissen das uns sagen nix, jetzt ist die Gewährleistung abgelaufen (Maschine ist keine zwei Jahre alt) sagen die und bitten großzügigerweise eine kostenpflichtige Reparatur an! Ich finde das ziemlich frech.

Ich werde halt mal das Bauteil selber Tauchen, aber ich wüsste gern mehr über die Wirkungsweise der Bremse. Ich fürchte nämlich, es liegt nicht nur am dem Teil.

cu Flo

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Florian Rist
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Du kannst ja mit einem Spannungsmesser erst einmal messen was die Bremse macht, ob sie auch ohne verzögerung öffnet und schliesst wenn sie den Befehl von der Steuerung bekommt. Wenn das alles ohne verzögerung verläuft brauchst Du die Bremse selbst nicht anlangen, sondern nur den Fehler an der Steuerung suchen. Wen das eine einfache Schaltung ist, mit Spannung ein und aus würde ich einmal sehen, ob das über ein Relais geschaltet wird. Wir hatten dass einmal an einen Aufzug, wo nur ein Relais hängen geblieben ist und das Teil ständig in den Überfahrschutz gefahren ist.

Gruß

Ralf

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Ralf Ballis

Vielleicht (vor allem wenn Du die Maschine nach dem 1.1.2002 gekauft hast), solltest Du Dich über die rechtliche Seite informieren, bevor Du selber zu reparieren anfängst.

uli

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Uli Paap

Hallo!

Florian Rist schrieb: =2E..

=2E..

Das ist eine unseri=F6se Firma, wie hei=DFt die denn?

Es handelt sich um einen verdeckten Mangel. Vielleicht kann man die Firma sogar wegen Betrug o.=E4. belangen. Auch kann es sich um grob fahrl=E4ssiges Inkaufnehmen von K=F6rperverletzung und Sachbesch=E4digung handeln.

Die Maschine unbedingt sofort stillsetzen, und vom Chef eine schriftliche M=E4ngelanzeige mit Drohma=DFnahmen und Fristsetzung machen lassen!

Das darfst Du auf keinen Fall! Maximal um Gefahr in Verzug abzuhelfen, aber ist ja nach Ausschalten nicht gegeben.

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Thomas Budich

Ächem, was ist mit diesem besonderen Datum? Du weißt um die Gesetzeslage im B2B-Geschäft?

Marco

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Marco F. Scala

Hallo Uli

Die Maschine wurde am 20.12.2001 geliefert! Die Gewährleistung _ist_ abgelaufen. Fragt sich nur, ob ein Designfehler, der dem Hersteller längst bekannt ist noch unter die Gewährleistung fällt, wenn er auftritt.

cu Flo

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Florian Rist

Hallo Marco

Ich nicht. Was gibt's denn da besonderes? Fällt Business to University unter B2B?

cu Flo

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Florian Rist

Hallo Thomas

Ja, das finde ich auch. Zumal das auch nicht das erste Problem ist. Ein Laserscaner funktioniert auch nicht wie beschreiben und auch in diesem Fall gibt der Hersteller zu, das gewusst zu haben, aber die Gewährleistung ist ja abgelaufen?

In bin nicht unbedingt ein Freund voreiliger Hersteller Beschimpfungen, aber in deinem Fall ist vielleicht eine "Warnung" angebracht.

Die Maschine stammt von Körner, inzwischen heißt der Laden aber CrativTec

- klingt ja schon sehr seriös.

Ja, über solche Sachen hab ich auch schon nachgedacht. Ich will mich gar nicht ausmahlen, was passiert währe, hätte ich da zufällig meine Finger dazwischen gehabt.

Ach das mit dem Chef ist hier an der Uni immer so eine Sache. Ich kenn mich am besten mit der Maschine, aus, bin aber nur Student, der Prof. kennt die Maschine nur vom höheren sagen. :-)

Um meine Ansprüche nicht zu gefährden?

Stimmt.

Aber wir brauchen die Maschine...

Ich werd mich mal nach Rechtsberatung umsehen.

Danke Flo

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Florian Rist

Hallo Michael

Stimmt, da hätt' ich auch draufkommen könne.

cu Flo

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Florian Rist

AFAIK nein. Universität ist Endverbraucher. Das erkennt man daran, daß sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Michael Dahms

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Michael Dahms

Nein, das erkennt man daran nicht zwangsläufig (wenn es auch oft ein Indiz ist), denn Steuerrecht hat mit Vertragsrecht nichts zu tun, also auch nichts mit der "Kaufmannseigenschaft" nach HGB. Das HGB kennt übrigens den "Vollkaufmann", dessen Umsatzsteuersatz, wenn wir den Apotheker oder die Buchhändlerin anschauen, auch ein ermäßigter sein kann, um die Verwirrung noch zu steigern ;-)

Wolfgang

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Wolfgang Thiessen

So war's gemeint.

Michael Dahms

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Michael Dahms

Florian Rist schrieb: =2E..

Wegen der Nachweisf=FChrung versuchen immer alles schriftlich zu bekommen, ggf. mit List.

Er mu=DF die ja nicht kennen, sondern nur bzgl. Finanzen zeichnungsberechtigt sein. Ist ja auch etwas anderes wenn der Professor, Rektor oder Justiziar einen Brief aufsetzt. Wenn Studenten so etwas machen ist das mit der Rechtsverbindlichkeit 'so eine Sache'.

Nein, ja die der UNI.

Das ist wohl Pech.

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Thomas Budich

Florian Rist schrieb:

Ja. Produktbeobachtungspflicht. Nachbesserungspflicht, ggf. auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, da Produktmangel. Unterlassen der Nachbesserung eines bekannten, schwerwiegenden Fehlers innerhalb der Garantiefrist begründet ggf. Schadensersatzansprüche.

In jedem Fall ist es fragwürdiges Geschäftsgebaren.

Was ist das denn für eine seltsame Maschine? Zufällig jene Körner CNC500P aus dem von dir im letzten September hier gestarteten Thread? ;-)

Hau sie endlich dem Hersteller um die Ohren. Oder frage mal einen Rechtskundigen, ob evtl. die seinerzeitigen Mängel den Ablauf der Gewährleistung gehemmt haben könnten.

Joachim

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Joachim Schmid

Hallo Joachim

Ja, genau die. :-(

...aber jetzt ist Wochenende.

Grüße Flo

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Florian Rist

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