So war das nicht gemeint und so ist es auch nicht. Es besteht eine Pflicht, Gesetze usw. einzuhalten. Bei technischen Normen besteht diese Pflicht nicht. Es besteht aber ggf. eine Notwendigkeit dazu.
So war das nicht gemeint und so ist es auch nicht. Es besteht eine Pflicht, Gesetze usw. einzuhalten. Bei technischen Normen besteht diese Pflicht nicht. Es besteht aber ggf. eine Notwendigkeit dazu.
hier schrieb ich, dass Normen durchaus
Bezug zur DIN EN ISO 9001. Ich habe jetzt nicht alle Wege zum Nachweis
Aussage ist so allgemein sicher nicht haltbar.
V.
2014/34/EU steht:
| 3.3. Die notifizierte Stelle bewertet das
Die Anforderungen stehen also in der Richtlinie!
Das liest sich so, als sei nicht nur bei den Produkten sondern auch
man formuliert: "Muss die entsprechenden Spezifikationen der
Ich denke, das ist nicht der entscheidende Punkt.
Die Rechtsverbindlichkeit von Normen wird doch durch das ProdSG
ein Produkt in den Markt zu bringen, das
zertifizierten QMS liegt, dann wird ein Papier eines eingetragenen Vereins rechtsverbindlich.
V.
Dem stimme ich nur insoweit zu, als die EU-Richtlinien kein direkt anwendbares Recht sondern eine verbindliche Aufforderung an die Mitgliedsstaaten darstellen, inhaltsgleiche Gesetze zu erlassen.
Ich kenne kein Gesetz, nach der das QMS einer Norm entsprechen muss.
Richtlinien genannt mit der Folge, dass keine Neuausgabe der Normen
Mit der Erfindung der CE-Kennzeichnung gab es dann die heute noch geltenden "Richtlinien neuen Typs", die bewusst nur allgemeine Anforderungen enthielten, aber keine konkrete Normenangaben, um die Weiterentwicklung der Normen bzw. des Standes der Technik nicht zu behindern.
Man hat damit aber, vermutlich unbeabsichtigt, ein neues Problem
Ausstellung den Normen entsprach, sondern die Einhaltung der
ihre Produkte noch dem aktuellen Stand der Normung entsprechen. Man
geschieht:
| 2014/34/EU
| Normen oder anderer technischer Spezifikationen, auf die bei ^^^^^^
diese auch nicht leisten werden:
| 2014/34/EU | Artikel 29(4) Hat eine notifizierte Stelle bereits eine
Eine derartige Auseinanderentwicklung von geschriebenem und gelebtem
etwas, weil er gar nicht mehr sauber sein kann.
Am 23.03.2018 um 19:37 schrieb Andreas Karrer:
Michael
Am 31.03.18 um 15:03 schrieb Werner Holtfreter:
Ich habe die EU-Richtlinien nicht im Detail im Kopf, aber hier
steht auf Seite 5 geschrieben, was ich so auch erinnere:
EU-Richtlinien zwingend vorgeschrieben, wenn es sich um Produkte mit hohen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit handelt. In diesen
Der Stand der Technik war schon immer ein moving target. Das ist weder neu noch vermutlich "vermutlich unbeabsichtigt".
V.
Freilich, das ist auch im Falle des Explosionsschutzes weitgehend erforderlich, dessen Vorschriften ich zitiert habe. Aber auch dein Zitat zeigt ja keine Pflicht einer Zertifizierung auf Basis einer Norm.
Mal, ein Zertifikat, das zum Zeitpunkt der Ausstellung dem Stand der Technik entsprach.
Am 31.03.18 um 20:36 schrieb Werner Holtfreter:
nun, so wirklich verbreitet sind zertifizierte QMSe, die nicht auf 9001 basieren, nun auch wieder nicht.
Inverkehrbringen betrachtet oder ob man (heute wie immer schon) vor Gericht ein massives Problem hat, weil man sich an einem veralteten Stand einer Norm orientiert hat, macht kaum einen Unterschied. Auch
Norm im Einzelfall in besonderen Situationen nicht zwingend hinreichend
- s. Schwimmhallen-Urteil.
verschriftlicht.
V.
Daher schrieb ich:
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Faktisch gab es ohnehin eine Befristung dadurch, dass die Zertifizierungsverfahren im Explosionsschutz immer mal wieder
eine *widerlegbare* Beweisvermutung der Einhaltung der
der Lage sind?
eine Gefahr darstellt, muss man sowieso mehr tun: Nicht nur in Verkehr bringen verhindern, sondern aus dem Verkehr ziehen.
Am 31.03.18 um 23:46 schrieb Werner Holtfreter:
Stimmt. Daher schrieb ich:
entscheiden, welche Normen, Verordnungen, Gesetze... er/sie verletzen
Einzelfall abgenommen.
Genau so ist es. Aber wenn der/die Handelnde aus seiner Fachkenntnis
Jahren dazu ihren Segen gegeben hat.
Grenzrisiken werden ja in vielen Bereichen auch im Laufe der Zeit
immer bestehenden Verpflichtung, dem Wandel zu folgen.
V.
Am 01.04.2018 um 11:27 schrieb Volker Staben:
Die Einhaltung der Normen macht es schwieriger (wenn man dies nachweisen
ein sehr wichtiger Punkt der sich auch finanziell auswirkt.
In Bereichen wie der elektrischen Sicherheit und der EMV gibt es in D
Wie schon geschrieben: Wenn die alte Norm unsicher war, dann muss
Normausgabe aber meist nur Kleinigkeiten, manchmal muss nur die
nicht.
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