Flach-VerlÃ?ngerungskabel 230V

So war das nicht gemeint und so ist es auch nicht. Es besteht eine Pflicht, Gesetze usw. einzuhalten. Bei technischen Normen besteht diese Pflicht nicht. Es besteht aber ggf. eine Notwendigkeit dazu.

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Werner Holtfreter
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hier schrieb ich, dass Normen durchaus

Bezug zur DIN EN ISO 9001. Ich habe jetzt nicht alle Wege zum Nachweis

Aussage ist so allgemein sicher nicht haltbar.

V.

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Volker Staben

2014/34/EU steht:

| 3.3. Die notifizierte Stelle bewertet das

Die Anforderungen stehen also in der Richtlinie!

Das liest sich so, als sei nicht nur bei den Produkten sondern auch

man formuliert: "Muss die entsprechenden Spezifikationen der

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Werner Holtfreter

Ich denke, das ist nicht der entscheidende Punkt.

Die Rechtsverbindlichkeit von Normen wird doch durch das ProdSG

ein Produkt in den Markt zu bringen, das

zertifizierten QMS liegt, dann wird ein Papier eines eingetragenen Vereins rechtsverbindlich.

V.

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Volker Staben

Dem stimme ich nur insoweit zu, als die EU-Richtlinien kein direkt anwendbares Recht sondern eine verbindliche Aufforderung an die Mitgliedsstaaten darstellen, inhaltsgleiche Gesetze zu erlassen.

Ich kenne kein Gesetz, nach der das QMS einer Norm entsprechen muss.

Richtlinien genannt mit der Folge, dass keine Neuausgabe der Normen

Mit der Erfindung der CE-Kennzeichnung gab es dann die heute noch geltenden "Richtlinien neuen Typs", die bewusst nur allgemeine Anforderungen enthielten, aber keine konkrete Normenangaben, um die Weiterentwicklung der Normen bzw. des Standes der Technik nicht zu behindern.

Man hat damit aber, vermutlich unbeabsichtigt, ein neues Problem

Ausstellung den Normen entsprach, sondern die Einhaltung der

ihre Produkte noch dem aktuellen Stand der Normung entsprechen. Man

geschieht:

| 2014/34/EU

| Normen oder anderer technischer Spezifikationen, auf die bei ^^^^^^

diese auch nicht leisten werden:

| 2014/34/EU | Artikel 29(4) Hat eine notifizierte Stelle bereits eine

Eine derartige Auseinanderentwicklung von geschriebenem und gelebtem

etwas, weil er gar nicht mehr sauber sein kann.

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Werner Holtfreter

Am 23.03.2018 um 19:37 schrieb Andreas Karrer:

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Michael

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Michael

Am 31.03.18 um 15:03 schrieb Werner Holtfreter:

Ich habe die EU-Richtlinien nicht im Detail im Kopf, aber hier

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steht auf Seite 5 geschrieben, was ich so auch erinnere:

EU-Richtlinien zwingend vorgeschrieben, wenn es sich um Produkte mit hohen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit handelt. In diesen

Der Stand der Technik war schon immer ein moving target. Das ist weder neu noch vermutlich "vermutlich unbeabsichtigt".

V.

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Volker Staben

Freilich, das ist auch im Falle des Explosionsschutzes weitgehend erforderlich, dessen Vorschriften ich zitiert habe. Aber auch dein Zitat zeigt ja keine Pflicht einer Zertifizierung auf Basis einer Norm.

Mal, ein Zertifikat, das zum Zeitpunkt der Ausstellung dem Stand der Technik entsprach.

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Werner Holtfreter

Am 31.03.18 um 20:36 schrieb Werner Holtfreter:

nun, so wirklich verbreitet sind zertifizierte QMSe, die nicht auf 9001 basieren, nun auch wieder nicht.

Inverkehrbringen betrachtet oder ob man (heute wie immer schon) vor Gericht ein massives Problem hat, weil man sich an einem veralteten Stand einer Norm orientiert hat, macht kaum einen Unterschied. Auch

Norm im Einzelfall in besonderen Situationen nicht zwingend hinreichend

- s. Schwimmhallen-Urteil.

verschriftlicht.

V.

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Volker Staben

Daher schrieb ich:

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Faktisch gab es ohnehin eine Befristung dadurch, dass die Zertifizierungsverfahren im Explosionsschutz immer mal wieder

eine *widerlegbare* Beweisvermutung der Einhaltung der

der Lage sind?

eine Gefahr darstellt, muss man sowieso mehr tun: Nicht nur in Verkehr bringen verhindern, sondern aus dem Verkehr ziehen.

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Werner Holtfreter

Am 31.03.18 um 23:46 schrieb Werner Holtfreter:

Stimmt. Daher schrieb ich:

entscheiden, welche Normen, Verordnungen, Gesetze... er/sie verletzen

Einzelfall abgenommen.

Genau so ist es. Aber wenn der/die Handelnde aus seiner Fachkenntnis

Jahren dazu ihren Segen gegeben hat.

Grenzrisiken werden ja in vielen Bereichen auch im Laufe der Zeit

immer bestehenden Verpflichtung, dem Wandel zu folgen.

V.

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Volker Staben

Am 01.04.2018 um 11:27 schrieb Volker Staben:

Die Einhaltung der Normen macht es schwieriger (wenn man dies nachweisen

ein sehr wichtiger Punkt der sich auch finanziell auswirkt.

In Bereichen wie der elektrischen Sicherheit und der EMV gibt es in D

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Michael

Wie schon geschrieben: Wenn die alte Norm unsicher war, dann muss

Normausgabe aber meist nur Kleinigkeiten, manchmal muss nur die

nicht.

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Werner Holtfreter

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