Hallo Fachleute! Heute kam bei einem Gespräch mit einem Kunden die folgende fragestellung auf. Es geht um eine Anlagenprüfung (fest installierte stationäre Anlagen) nach BGV A2. Nach den üblichen Vorschriften sind diese ja im 4-Jahres Rhythmus (keine besonderen Bedingungen) zu prüfen, soweit ist noch alles klar. Nun kam die Frage auf, unter welchen Bedingungen sich die Frist erhöhen liesse, z.B. auf 5 oder 6 Jahre? Es geht hier um eineren grösseren Werkskomplex, wo auch die Anlagen regelmässig (arbeitstäglich bis max. wöchentlich) durch elektrotechnisches Fachpersonal (angefangen vom einfachen Betriebselektriker bis hin zum Meister / Techniker) besichtigt werden.
Würde eigentlich hier auf die in den BGV - Unterlagen angebenen 4 Jahre bestehen bleiben, möchte aber sichergehen, das nicht doch noch irgendein "Hintertürchen" für längere Fristen existiert...
Ciao + danke für die Antworten! Markus