BGV A2 Frage - Prüfrhythmen?

Hallo Fachleute! Heute kam bei einem Gespräch mit einem Kunden die folgende fragestellung auf. Es geht um eine Anlagenprüfung (fest installierte stationäre Anlagen) nach BGV A2. Nach den üblichen Vorschriften sind diese ja im 4-Jahres Rhythmus (keine besonderen Bedingungen) zu prüfen, soweit ist noch alles klar. Nun kam die Frage auf, unter welchen Bedingungen sich die Frist erhöhen liesse, z.B. auf 5 oder 6 Jahre? Es geht hier um eineren grösseren Werkskomplex, wo auch die Anlagen regelmässig (arbeitstäglich bis max. wöchentlich) durch elektrotechnisches Fachpersonal (angefangen vom einfachen Betriebselektriker bis hin zum Meister / Techniker) besichtigt werden.

Würde eigentlich hier auf die in den BGV - Unterlagen angebenen 4 Jahre bestehen bleiben, möchte aber sichergehen, das nicht doch noch irgendein "Hintertürchen" für längere Fristen existiert...

Ciao + danke für die Antworten! Markus

Reply to
M. Müller
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Am Wed, 3 Nov 2004 20:47:14 +0100 schrieb M. Müller:

Hallo,

[Zitat aus der BGV A2]

Die Forderungen (Prüffrist alle 4 Jahre) sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel auch erfüllt, wenn diese von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie kontinuierlich ? von Elektrofachkräften instandgehalten und ? durch meßtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.

Bei uns im Betrieb müßen wir nur Aufgrund einer Vorgabe der Versicherung den TÜV die Anlage alle 4 Jahre prüfen lassen. Ansonsten würde das bei uns auch entfallen.

Reply to
Torsten Melzener

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