Hier steht eine Aussage im Raum die lautet: Wenn ein nicht zertifiziertes Messgerät ( nicht EX(i) ) mit einer eigensicheren Leitung verbunden wurde, so verlieren alle daran angeschloßenen Geräte ihre EX(i) Zulassung.
Wo bitte steht das --- hab bisher nix gefunden.
Grüße Helmut Lammertz
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W
Werner Holtfreter
Helmut Lammertz schrieb:
Die Zulassung verlieren sie nicht, die bezieht sich ja auf das Gerät. Aber sie werden nicht mehr sicher betrieben. Gefahr droht wegen der Möglichkeit, dass zusätzliche Energie ins System kommt und/oder gespeichert wird.
In irgend einer grundlegenden Norm wirst du wohl die Aussage finden, dass du nur eigensichere Geräte oder zugehörige eigensichere Geräte an eine eigensichere Leitung schalten darfst. Das ist trivial.
Weniger trivial ist, dass keineswegs beliebige Zusammenschaltungen irgendwelcher eigensicherer Geräte sicher sind. Man muss also technische Daten vergleichen und eine Menge davon verstehen.
U
Uwe Hercksen
Helmut Lammertz schrieb:
Hallo,
wo es steht weiß ich auch nicht, man muß es wohl "cum grano salis" sehen: An einer eigensicheren Leitung dürfen nur zugelassene Geräte angeschlossen sein. Hängt an einer eigensicheren Leitung auch ein nicht ex geschütztes Meßgerät gilt die Leitung nicht mehr als eigensicher.
Klemmt man das nicht zugelassene Gerät wieder ab muß man doch nicht für die anderen zugelassenen Geräte die Zulassung erneut beantragen.
Bye
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