Wer darf den E-Check von Ortsveränderlichen Betriebsmitteln durchführen?

Hallo an alle vom Fach,

ich bin gelernter Elektroistnallateur, arbeite mittlerweile als Haustechniker. Meine Arbeit ist schwerpunktmäßig auch mein erlernter Beruf. Für größere Umbauten ziehen wir aber immer ein Elektrounternehmen, mit dem wir sehr gerne und gut zusammenarbeiten zu Hilfe. Sprich die erledigen diese "größeren" Projekte. Nun wurde über den E-Check der gesamten Elektrotechnischen Analge gesprochen. Diese würde das Elektrounternehmen auch machen. Die Ortsveränderlichen Betriebsmittel, wie PC's, Fotokopierer, Drucker, Bohrmaschine, Staubsauger, Handyladegeräte, Stromanschluss von Schnurlostelefonen etc etc soll der Haustechniker, also ich, machen. Da der Betrieb nicht über einen Elektromeister verfügt, stehe ich der Ausführung dieser arbeiten durch mich mit gemischten Gefühlen gegenüber. Grund: In einem Elektrohandwerksunternehmen ist es auch so das der Elektromonteur die Prüfung, sofern er geschult ist, vornimmt, die Prüfunterlagen mit den Meßergebnissen seinem Meister vorlegt und der diese gegenzeichnet, sprich ein Teil der Verantwortung übernimmt. Da ich in diesem Betrieb aber die einzigste Elektrofachkraft bin, gibt es niemanden der meine Arbeit (die Meßprotokolle usw) überprüft und diese gegenzeichnet.

Meine Frage ist jetzt ob man von mir verlangen kann, solch eine Prüfung durchzuführen.

Vielen Dank für weitere Informationen

Gruß Christian

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Christian H.
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Christian H. schrieb:

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Hallo,

soweit mir bekannt, ist der sogenannte E-Check eine eingetragene Marke und keine per DIN festgelegte Bezeichnung. So dürften m.E nur Unternehmen, die dem "Verband E-Check"(besseren Ausdruck finde ich grade nicht dafür) angehören, auch die Plakette verteilen.

Eine Überprüfung auf Einghaltung der Normen darf meines Wissens nach, jeder mit einer ausreichenden Qualifikation machen. (Ich vermute es geht hier um solche Sachen wie Überprüfung auf Schäden, Isolationsmessung usw.) Ob hier wirklich ein Meister oder Vergleichbar (z.B. Dipl. Elektrotechniker) notwenig ist, vermag ich nicht zu sagen.

Soweit mir bekannt, darf ich als Elektrotechnischer Assistent Geräte bauen, reparieren und soweit ich weiß auch eigenverantwortlich in den Handel bringen. Eine Prüfung müsste auch durch mich erfolgen.

Es kommt sicher auch darauf an, um was es sich für eine Prüfung handelt. Bei gesetztlich vergeschriebenen Prüfungen gibt es sicher auch Richtlinien, bei Freiwilligen Prüfungen bestimmt der Auftraggeber, was geprüft werden soll.

Ich hoffe ein wenig weiter geholfen zu haben.

Gruß Jan Conrads

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Jan Conrads

Einen Ingenieur der Elektrotechnik habt ihr nicht im Betrieb? Der darf das i.d.R. auch gegenzeichnen.

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Ralph A. Schmid, dk5ras

"Ralph A. Schmid, dk5ras" schrieb:

Nein ich bin der einzigste Elektrofachmann. MIr geht es halt darum ob ich das alleine verantworten kann/darf im Falle einer TÜV Prüfung oder eines vielleicht später eintreteden Fehlerfall...

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Christian H.

Christian H. schrieb:

Ein-Zige = 1 Elektrofachmann, Ein-Zig-Ste = 1/2 Elektrofachmann :-)

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Klaus Butzmann

Fachmann =3D Mann, der schlau genug ist, etwas aus einem Fach heraus zu holen.

Fachgesch=E4ft =3D Gesch=E4ft mit vielen F=E4chern, aus denen Fachleute Sachen herausholen.

usw. usw, :-) Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Guten Morgen,

Jan Conrads schrieb:

Ja, das wichtigste habe ich vergessen zu erwähnen. Es soll wie gesagt eine Geräteprüfung nach BGV A3 erfolgen. Das Prüfen von Ortsveränderlichen Geräten.

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Christian H.

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