Wer darf an einer Elektroanlage "schrauben"?

Markus Haastert schrieb:

Es könnte sein, das EVU kontrollieren will, wie die Umschaltung zur Notstromversorgung im Einzelnen getaltet ist. Das sollte dir aber das zuständige EVU beantworten können.

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horst-d.winzler
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hallo,

ich wurde gestern von einem Bekannten gefragt, wieviel Aufwand es wäre sein Haus mit der Möglichkeit einer Notstromeinspeisung auszustatten und wer das installieren dürfe. Wie so eine Notstromeinspeisung auszusehen hat ist mir klar, hinter dem Zähler ein Umschalter zwischen Netz und Notstrom der ausschließt dass Strom zurück in's (ausgefallene) Netz fließen kann. Mein Problem bei seiner Frage war, "wer darf das"? Ich (abgeschlossene Ausbildung zum Energieelektroniker) hätte fachlich sicher keine Probleme die Installation entsprechend zu ändern. Meine Frage ist nun, DARF ich das, z.B. im Rahmen der Nachbarschaftshilfe auch machen? Oder müsste dies ein Elektroinstallationsbetrieb machen?

mfg. Markus

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Markus Haastert

Das ist eine rechtliche Frage. de.soc.recht.* existiert.

Alternative: Das EVU fragen.

Michael Dahms

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Michael Dahms

Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten. Wenn du Veränderungen an einer Anlage des EVU machst, musst du bei diesem EVU auch eine Konzession haben. Du als Energieelektroniker darfst es nicht. Selbst ich als Elektromeister darf es eigendlich nicht, weil ich nicht gewerbetreibend bin und keine Konzession beim EVU besitze.

ci

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Carsten Ihlo

Mal abgesehen von den bisher genannten Sachen würde ich - falls für das Gebäude eine in diesem Zusammenhang relevante Versicherung existiert (z.B. Gebäudebrand), auch das Versicherungsunternehmen befragen.

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Rolf Magnus

wieviele schlafende Hunde wollen Sie denn noch aufwecken ?

Eine entsprechene Anfrage an den Sachversicherer findet sich dann sicherlich in der Vertragsakte wieder und dann viel Spaß im Schadensfall

MfG

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Bernd Löffler

^W ^Plenk!

Seid ihr schon per Sie? Warum?

Ja - und? Entweder genehmigt das Unternehmen das, dann darf es später aber alleine aus diesem Grund auch nicht die Schadensregulierung verweigern, oder es tut es nicht. Dann läßt man die Finger davon. Du glaubst doch nicht im Ernst, daß das Unternehmen im Schadensfall den Umbau nicht bemerkt? Wenn dort gepfuscht wurde, wird es so oder so nicht zahlen! Wenn dort etwas umgebaut und nicht gepfuscht wurde, aber vorher keine Anfrage stattfand, wird es vielleicht auch nicht zahlen. Worin soll man also den Vorteil in heimlichen Umbauten sehen, die dann doch entdeckt werden?

Lars

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Lars Mueller

Hallo Carsten,

Dann darf ers ja, denn er will ja wohl die Anlage des Nachbarn und nicht die des EVU ändern.

Er hat aber weder einen Vertrag mit dem EVU noch eine berufliche Bindung, die ihn dazu verpflichten würde.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Hallo Lars,

Mit welcher Begründung?

Eine Versicherung interessieren Gefahrenerhöhungen, was darunter zu verstehen ist, steht in den Bedingungen der Gebäudeversicherung. Das betrifft z.B. alle Punkte die bei Vertragsabschluß abgefragt wurden, z.B. gewerbliche Nutzung, Leerstand oder Art der Bedachung.

Der Ausbauumfang der Elektroanlage gehört in einem Wohnhaus normalerweise nicht dazu. Der wird deswegen bei Vertragsabschluß auch nicht erfaßt.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Haeh! Jetzt vermisse ich aber wirklich den Smiley.

ci

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Carsten Ihlo

Carsten Ihlo schrieb:

=2E

Also, erstens ist das Schlafzimmer des Verbrauchers nicht eine Anlage des EVU. Die endet am Hausanschlu=DF. Und bis zum Z=E4hler d=FCrfen sie mitreden, des Z=E4hlers wegen. Leichte Ablesbarkeit, kein Energiediebstahl und Schutz vor Besch=E4d./Wasser usw. Und danach hat sich das EVU rauszuhalten.

Und die tun das auch.

Zu dem Absatz -keine berufliche Bindung/kein Vertrag mit EVU. Smiley ist da nicht, er hat absolut recht. Das l=E4uft so. Ich als konz.Meister meld was an, Pr=FCfmeister kommt, reklamiert was. Ich seh das nicht so recht ein.Sofort die Drohung, dann m=FC=DFen wir ihnen einen ernsten Brief schreiben. (So unterschwellig-sie rislieren ihre Konzession) und der Elektriker knickt ein. Er ist vom EVU abh=E4ngig. Ich als Meister find was sehr Verbotenes bei meiner Arbeit in Haus oder Wohnung. Schwarzarbeiter war am Werk. Ich ruf das EVU an, schildere den Fall und bitte um Einschreiten, ev. Abschalten. EVU antwortet, sorry, bei einem Blackwerker haben wir keine Handhabe, der hat keine Konzession, wir k=F6nnen nix machen.Kein Vertrag mit uns.

So ist das. Der Meister kriegt Probleme, gegen Privat und Blackw. geht garnix.

Achja, und abschalten tut das EVU niemals. Angst, nachts f=E4llt einer die Treppe runter.

Ausschl. bei direkter hoher Gefahr, Haus brennt, Feuerwehr will stromlos, wird abgeschaltet. Wegen techn. M=E4ngel niemals.

Achja, bei Stromdiebstahl wird auch sofort abgeschaltet......

Alles klar ? Dutzendemale haben wir/ich um EVU-Hilfe gebeten bei wirklich b=F6sen Dingen, wir sind immer im Regen stehen geblieben.

Ist jetzt der Unterschied zwischen Praxis und Schreibtisch klar ?

Mit Gru=DF bastian

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bastian

Hallo, Siegfried,

Du (usenet-57) meintest am 20.01.06:

Stimmt. Es könnte aber sein, dass das örtliche EVU dann den Vertrag mit dem Nachbarn kündigt, wegen Vertragsverletzung.

Viele Grüße! Helmut

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Helmut Hullen

Am Fri, 20 Jan 2006 17:26:43 +0100 schrieb Markus Haastert:

Also ich würde das so sehen: Grundsätzlich darfst du, als Fachmann, privat, im Rahmen deiner Ausbildung herumschrauben. Wenn du das, was du kannst und gelernt hast, richtig machst, hat niemand etwas zu befürchten.

Das Problem taucht erst auf, wenn etwas passiert, dann haben natürlich die Geschädigten das Recht dich in Regress zu nehmen (Versicherer, Eigentümer usw.) Wenn du einem Bekannten unentgeltlich hilfst, kann dieser dich jedoch nur sehr eingeschränkt haftbar machen, (wie die zerbrochene Vase bei der Umzugshilfe). Hier wäre dann zu klären: Fahrlässig, grob Fahrlässig...?

Gewerblich geht das natürlich nur über den Meisterbetrieb.

Soweit meine Meinung, ich hoffe das deckt sich mit der Realität ;-)

Gruß Klaus

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Klaus Schwarzkamp

Richtig!

Wohl auch richtig.

Das Problem ist mitunter der versicherungstechnische Fall. Bei einer Neuanlage unterschreibt der konz. Meister dem EVU, das die Anlage den Richtlinien des VDE entspricht. Richtig? Wenn Veränderungen an dieser Anlage gemacht werden, ist diese *Unterschrift* hinfällig. Um das zu erhalten ist die Arbeit eines konz. Meisters *notwendig* um im Falle eines Falles versicherungstechnisch abgedeckt zu sein.

Ach ja. Und wenn die Stromkosten nicht entrichtet werden ist die Angst plötzlich wie weggeblasen. Genau dann wird nämlich abgeklemmt.

Wegen technischer Mängel setzt das EVU die Analge sehr wohl ausser Betrieb.

Richtig!

ci

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Carsten Ihlo

Das wird sie dann mitteilen. Darum ist es nicht falsch, vorher zu fragen. Z.B. nicht fachgerechter Umbau, Umbau nicht von autorisiertem Fachbetrieb durchgeführt, keine Prüfung der Anlage ...

Das geht an der Frage vorbei. Ich wiederhole sie daher: Worin sollte Vorteil eines heimlichen, privaten Umbaus liegen, wenn nicht ganz sicher ist, daß das nicht zum Verlust der Versicherungsleistung führt? Warum sollten durch Nachfragen Nachteile entstehen, wenn man sich dann an die Anweisung hält?

Lars

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Lars Mueller

Carsten Ihlo schrieb:

.

Da bin ich Deiner Meinung, ich bin nur auf die Versicherungsseite nicht eingegangen.

Also, ich habe nicht erlebt, da=DF wegen techn.M=E4ngel abgeschaltet wurde. Wenn Du es anders erlebt hast.... Es kommt oft auch auf den Sachbearbeiter an. Allerdings, es kamen =F6fters mal zu den Hausbesitzern Briefe des EVU mit der Bitte/Aufforderung, erkannte M=E4ngel zu beseitigen. Die Briefe wurden dann an mich weitergereicht und wir habens erledigt, auch dann ans EVU gemeldet.

=20

bastian

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bastian

Hallo Helmut,

Dazu braucht aber erst mal Gründe, die die Versorgungspflicht aushebeln.

Ohne schwerwiegende technische Mängel oder unbezahlte Rechnungen wird das auch beim Nachbarn nichts.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Hallo Lars,

Das Verletzen von Sicherheitsvorschriften ist in der Gebäudeversicherung sowieso nicht versicherbar, eine sinnvolle Anfrage kann also nur einen fachgerechten Umbau betreffen.

Da der Versicherung die Anzahl der verbauten Schalter+Steckdosen in der E-Anlage nicht bekannt ist, ist eine Änderung auch keine Heimlichkeit.

Was für Anweisungen erwartest du?

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Du hast die anderen Punkte bewußt übergangen?

Hier ging es nicht um die Anzahl der Steckdosen. Du weißt das?

Dieser Satz scheint keinen logischen Sinn zu ergeben.

Wer die Anweisungen kennt, muß nicht fragen. Mögliche Antworten hatte ich bereits aufgezählt. Negiere einfach den obersten Abschnitt, dann weißt du beispielsweise denkbare Forderungen.

Gruß Lars

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Lars Mueller

einfach einmal so ein Auftrag nicht ausführen und den Hausbesitzer sagen die spinnen beim EVU, er müsste nichts veranlassen, und dann beobachten was weiter passsiert.

Wenn man etwas schriftliches rausgegeben hat, wird der Vorgang beim Stromversorger weiter verfolgt.

MfG

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Bernd Löffler

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