Wer darf Steckdosen verlegen?

Feb 06, 2004 35 Replies

Nachdem wie oben beschrieben eine Steckdose mit 230V~ Spannung zwischen Steckdosen-Erde und Waschbecken-Erde installiert wurde, die Frage, welche Qualifikation braucht man, um im Zuge einer Badrenovierung eine Steckdose zu verlegen?



Muss das ein Elektromeister machen, oder kann das auch ein Sanitärmeister mit entsprechender Ausbildung machen?



Geht nur darum, ob man dem "Klempner" der die Steckdose ursprünglich angeschlossen hat, die Reperaturkosten in Rechnung stellen kann. Im schlimmsten Fall muss die halbe Wand wieder aufgemacht werden, das könnte teuer werden.



Thomas


"Thomas Müller" schrieb

Du solltest Geselle im Elektrotechnikhandwerk sein. Oder Azubi nach Anleitung und mit Kontrolle.

Es gibt nach HWO die Möglichkeit, Arbeiten im geringen Umfang zu erledigen, die eigentlich in die Zuständigkeit der anderen Zunft gehören. Es gibt aber die AvBeltV. Das sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energieversorger. Und da steht, das an den Anlagen ausschliesslich Leute arbeiten dürfen, die irgendwo bei einem Energieversorger als Fachbetrieb eingetragen sind. Und diesen Status wird Dein Klempner nicht haben. Auch wird sich seine Betriebshaftpflicht sicher dafür interessieren, dass sie neben Wasserschäden und Gasexplosionen jetzt auch Todesfälle durch el. Strom bezahlen soll.

Das heißt mit einer abgeschlossenen Gesellenprüfung darf er Steckdosen prinzipiell verlegen?

Es sei denn, die Steckdose hängt an einem Stromnetz, dass das nicht erlaubt. Damit würde er ja nur gegen die AGB der Energieversorger verstoßen.

Kann ich einen anderen Elektriker anheuern, und dem Klemnper die Rechnung verschicken, wenn für mich naheliegt, dass der Klempner nicht dazu in der Lage ist?

Thomas

Hallo, Thomas,

Du (spam) meintest am 06.02.04:

Sei so gut und lass Dich von der örtlichen Handwerkskammer beraten. Dort dürftest Du eher auf rechts- und sachkundige Leute stossen, die Dir auch gleich die sinnvollen Folgeschritte erklären können.

Ein vielleicht wichtiger Begriff in dem Zusammenhang: "Beweissicherungsverfahren".

Viele Grüße! Helmut

"Thomas Müller" schrieb im Newsbeitrag news:c00uq9$qv3$02$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

Hierzu kann ich nur soviel sagen, es gibt Elektriker und es gibt Klemptner Jeder hat eine spezielle Ausbildung die ca 2-3 Jahre gedauert hat. Oder anders ausgedrückt "Finger weg von Sachen wo man keine Ahnung von hat" !

Wenn er diese Prüfung im Handwerk des Elektroinstallateurs absolviert hat, ja.

Allerdings will da auch der Energieversorger noch ein Wörtchen mitreden. Der verlangt doch glatt, daß man die Austrittsstellen seiner Energie nur von Fachbetrieben anbringen läßt, die er selbst für geeignet befunden hat.

Hä? Das was nicht erlaubt?

Ich würde den Elektriker die Sache erst mal begutachten lassen und dann den Klempner um eine Stellungnahme bitten. Er wird dann wohl abstreiten, die Installation so ausgeführt zu haben ("da haben Sie ja selbst dran rumgepfuscht!"), und dann wird's rechtlich wohl etwas schwierig.

vG

Nur gibt es glücklicher weise wenig Elektriker die sich denken: Ach, den Rohrbruch kann ich auch selber reparieren, da brauch ich nicht Extra nen doofen Klempner für.

Thomas

In §12 (2) (Kundenanlage) der Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBEltV) heisst es:

Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.

Z.Z. also immer noch ein Meisterbetrieb des Elektro-Handwerks mit Eintragung ins Installateurverzeichnis.

Die AVB gelten übrigens bundesweit für alle Niederspannungskunden

Gruß Klaus

Am Freitag, 06 Februar 2004 21:53, _Thomas Müller_ schrieb:

Wo oben? Was meinst Du? Bitte MID angeben damit ich das auch finden kann.

Lutz

Thomas Müller schrieb:

Was hat das mit der Qualifikation/Zulassung/Arbeitserlaubnis/sonstwas des Ausführenden zu tun? Gegenstand des Streits ist die mangelhaft ausgeführte Arbeit. Ein Anspruch auf Mägelfreiheit verfällt doch nicht, wenn sich _nachher_ herausstellt, dass der Handwerker nicht berechtigt war, die Arbeit auszuführen. Es bedeutet nur, dass er ausser mit dir noch mit Kammer/Verband/Innung/Netzbetreiber/Staatsgewalt/sonstwem Ärger bekommen kann.

IANAL

Ciao Walter

...das kann aber nur ein Elektriker behaupten :-)

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AVBELTV

und die gelten für Tarifkunden

es gibt noch die sogenannten Sonderkunden also zB wenn ein Klempner in der Werksküche vom Walzwerk eine Steckdose einbaut und die Köchin fällt tot um weil der Herd unter Spannung steht, dann greift die AVBELTV nicht

MfG

Hallo zusammen,

also das ganze Prargraphenreiten hin oder her...Fragt mich jetzt nicht wo es steht, in der Vorlesung vor ein paar Jahren wurde die Frage sinngemäß so beantwortet:

Es muss eine Person sein, die fachlich in der Lage ist, Gefahren zu erkennen und gemäß den üblichen Richtlinien zu vermeinden. Auf gut Deutsch: Jeder Dödel darfs, solange er es richtig macht, tut er es nicht, dann kann er Scheine und zertifikate und Titel haben, wie er will, dann darf er es nicht! Es gibt leider zu wenige Regelungen, die so pragmatisch formuliert sind. Das andere sind haftungsrechtliche Fragen. Da hilft es , ganz einfach mal einen Fachmann des örtlichen E-Werkes zu bestellen, der doch darüber neutral befinden solle. Das hat schon so manchen Vermieter bewogen, etwas zu bewegen... Das gilt auch für uneinsichtige Eltern....

Martin

Lass in diesem Zuge auch mal deinen FI-Schutzschalter testen, denn wenn ein Gehäuse mit voller Spannung auf einem Boden steht sollte immer ein so kleiner Stromfließen das die Differenz das auslösen des Schutzschalters aktiviert....

LG

Hallo, Martin,

Du (martin.schoenegg#und_hier_ist_klar_was_hinkommt#) meintest am 07.02.04:

Ganz pingelig: das gilt nicht unbedingt für die pure Installation. Denn sonst dürfte ein Lehrling im 1. Lehrjahr keine Dose setzen.

Das gilt aber (unscharf formuliert) für die Übergabe an den Kunden.

Viele Grüße! Helmut

"Bernd Löffler" schrieb im Newsbeitrag news:c02ad1$du7$00$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

Einverstanden!

Sonderkunden können die o.g. Sondervertragskunden sein, die einen Mittel- oder Hochspannungsanschluss haben - da werden neben besonderen technischen Regeln für diese Anschlusskunden i.d.R. die AVB nicht vereinbart, und Sonderkunden im Niederspannungsnetz, die über Sonderabkommen beliefert werden und nur einen günstigeren Preis als den Allgemeinen Tarif bekommen. In diesen Verträgen werden die AVB zusätzlich vereinbart, weil die einzigen Ändererungen zu den Tarifkunden oftmals nur die Preisregelungen betreffen.. In den E- Anlagen der Sondervertragskunden (das besagte Walzwerk) sollten aus versichererungstechnischen Gründen die anerkannten Regeln der Technik - als solche gelten die DIN/VDE-Bestimmungen - eingehalten sein. VDE 0100 meint nun: "Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von Fachkräften und elektrotechnisch besonders unterwiesenen Personen durchgeführt werden." Damit ist zumindest der Betriebselektriker gemeint. Gruß Klaus

Aber auf jeden Fall greifen die im Strafgesetzbuch enthaltenen Regelungen zu Tötungs- und Körperverletzungsdelikten.

Gruß C. Rüger

Betriebselektriker mit Berufsabschluß = Fachkraft "besonders unterwiesende Personen" können dann auch wohl auch Wasserinstallateure oder sonstige Kräfte sein, solange sie "besonders unterwiesen" wurden.

Gruß C. Rüger

Es soll ja auch Betriebe geben, die mehrere Meister verschiedener Gewerke beschäftigt haben oder einen Meister, der mehrere Meistertitel aus verschiedenen Gewerken besitzt...

Übrigens zu Deinem vorhergehenden Posting noch eine Anmerkung. Eine Steckdose für Trockner und Waschmaschine erhält in der Regel einen eigenen Stromkreis (Sicherung) wegen der Last, ist das denn wenigstens gegeben?

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