Was darf der Laie?

Apr 11, 2012 75 Replies

Hallo,



welche Elektroarbeiten darf man als Laie, oder als Fachmann ohne Meistertitel und Konzession in seinem Eigenheim durchführen?


Mal ein paar Beispiele:


  1. Niedervolt-Einbaudeckenleuchte anschließen
  2. Renovierungsfassung ans Niederpsannungsnetz anschließen
  3. Leuchte ans Niederspanungsnetz anschließen
  4. Herd an Herdanschlussdose mit Drehstrom anschließen
  5. Lichtschalter und Steckdose verlegen und an eine Abzweigdose anschließen
  6. Schmelzsicherungseinsatz im Verteilerkasten
  7. Sicherungsautomaten im Verteilerkasten auswechseln
  8. Überspannungsableiter in den Verteilerkasten einbauen


Ist das bundesweit einheitlich geregelt, oder ist das abhängig vom zuständigen EVU?


Mark Ise schrieb:

Wie soll das aussehen: Fachmann ohne Meistertitel? Du meinst Geselle?

Als Laie keine davon!

Als Elektrofachkraft gemäß der entsprechenden erworbenen Befähigung.

Am 11.04.2012 19:17, schrieb Mark Ise:

Du darfst in deinem Eigenheim prinzipiell alles an elektrotechnischen Arbeiten ausfuehren, was du dir zutraust. Lediglich der verplompte Bereich (i.a.Hausanschlusskasten und Zaehlerplatz) sind tabu, da Eigentum des EVU. Wie du deine Wohnungsinstallation nach dem Zaehlerplatz gestaltest, ist dir ueberlassen.

Regards Karsten

Thus spoke Mark Ise:

Alles ohne Gewähr, aus dem Gedächtnis:

Nur kleinspannungsseitig.

Nein.

Nein.

Nein.

Nein.

Ja.

Nein.

Nein.

Tschüs,

Sebastian

Am 11.04.2012 19:17, schrieb Mark Ise:

Ich bezweifle, dass das wirklich geregelt ist bzw. irgendwelche Bedeutung hat, denn:

Wenn es ordnungsgemäß gemacht ist und nichts passiert, dann interessiert das niemanden.

Wenn es nicht ordnungsgemäß gemacht ist und deshalb etwas passiert, dann haftest Du dafür. Aber Du würdest auch dafür haften, wenn Du eine zugelassene Fachkraft wärst, wo ist also der Unterschied? Ich denke nur, dass Du als nicht zugelassene Fachkraft grundsätzlich vorsätzlich oder grob vorsätzlich gehandelt hast. Das könnte ein Nachteil gegenüber einer zugelassenen Fachkraft sein.

Wenn es ordnungsgemäß gemacht ist und trotzdem was passiert, muss Dir das Gericht erstmal nachweißen, dass es an einem Fehler, den Du begangen hast, gelegen hat. Kann die Staatsanwaltschaft das nicht, kann Dir auch nicht viel passieren. Wir haben in Deutschland glücklicherweise die Unschuldsvermutung.

meine Meinung Michael

Am 11.04.2012 21:37, schrieb Sebastian Suchanek:

Das kannst Du sicher auch mit irgendwas begründen, oder?

Ich denke nicht, das für alle Arbeiten ein Meistertitel zwingend notwendig ist. Was sollen sonst die ganzen Lehrlinge und Gesellen machen? :(

Unabhängig davon kommen für den Kleinkram der da teilweise aufgeführt ist kaum noch Handwerker aus dem Sofa...

Hans-Jürgen

Hans-Jürgen Meyer schrieb:

Lehrlinge sind in Ausbildung und noch zu nichts befähigt als unter Anleitung, Kontrolle und Aufsicht mitzuhelfen.

Bei Gesellen sieht es AFAIK ähnlich aus. Ohne Abnahme durch einem Meister dürfen sie AFAIR auch solche Arbeiten nicht alleine machen. So war es zumindest zur Zeit meiner Ausbildung.

Ein dummes Argument!

Am 11.04.2012 23:24, schrieb Jens Fittig:

Das mag im 1. Jahr stimmen, im 3. sieht das anders aus. Da sollten Sie normalerweise voll arbeiten und Ihre Kenntnisse vertiefen. Achja - für Studenten der E-Technik stimmt das auch - bis zum Abschluss ;)

Du meinst also wirklich, dass die Montage einer Steckdose vom Meister kontrolliert wird? Dann könnte der das auch gleich selber machen.

Ne, selbsterlebte Erfahrung.

Hans-Jürgen

"Mark Ise" schrieb im Newsbeitrag news:jm4ebk$fvc$ snipped-for-privacy@dont-email.me...

  1. Du wirst hier reflexartige Meinungsausstöße erzeugen die allesamt sagen "NIX"
  2. Diese Leute sind auch der Meinung, dass alles was über den Lichtschalter ein-schalten- nicht bauen ;-) hinausgeht verboten ist. Selbst einen Stecker einzustecken wäre schon gut wenn ein Elektroingenieur dabei wäre....
  3. Manche Versorger stellen irgendwelche AGB auf, die aber keinerlei rechtliche Relevant in Richtung von Straftaten haben.
  4. Ich habe noch niemanden getroffen, der mir ein Gesetz oder eine staatliche Verordnung zeigen konnte, die es mir verbietet meine Steckdose selber auszutauschen oder den Sicherungsautomaten oder .......
  5. Bedenke, Du bist jedoch für das was Du tust und dessen Folgen ganz alleine verantwortlich.
  6. Wenn Du das gewerblich für Dritte machen willst sieht die Welt ganz anders aus!

Also mach nichts wo Du Dir nicht wirklich sicher bist wie es richtig gemacht wird.

mfg

Schorsch

Am 11.04.2012 23:17, schrieb Hans-Jürgen Meyer:

Reicht Dir die Mutter allen Halbwissens als Quelle?

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Beachte insb. den letzten Absatz.

Die Arbeit. (Die dann abschließend vom Meister kontrolliert wird - jedenfalls auf dem Papier.)

Wenn Handwerker wegen Reichtums geschlossen haben, ist das weder mein Problem noch das der normativen Organe.

Tschüs,

Sebastian

Am 12.04.2012 09:01, schrieb Georg Wieser:

*******

Jeder kann sich ein Auto bauen, ob es jedoch fährt oder gar die Zulassung bekommt, ist eine andere Frage.

Hallo,

der Laie darf nix, weil er keine Ahnung hat.

Ansonsten gilt folgendes: "Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen."

gruss markus

Am 11.04.2012 19:17, schrieb Mark Ise:

"Friz Knauer" schrieb im Newsbeitrag news:jm6317$m78$ snipped-for-privacy@gwaiyur.mb-net.net...

Und fahren darf er es auch, solange er will. Solange er nicht in den öffentlichen Strassenverkehr will. (Ja Umweltschutz etc, den lassen wir aus und vor.)

Und übrigens, der TÜV kommt nicht zu Dir und nimmt Deine Steckdosen ab. Das braucht er auch nicht.

"Markus Freund" schrieb im Newsbeitrag news:jm6661$qdg$ snipped-for-privacy@gazette.hrz.tu-chemnitz.de...

Das hast Du jetzt nett aus den AGB irgendeines Versorgers raukopiert. Da können noch ganz andere völlig unwirksame Klauseln drinstehen.

Zeig mir ein Gesetz in dem steht, dass Du bei Dir zuhause keine Steckdose wechseln, einbauen etc. darfst. Bitte.

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Am 12.04.2012 14:31, schrieb Georg Wieser:

Leider durchforste ich nicht die AGB irgendeines Versorgers, das dauert viel zu lange. Ausserdem müssen die ebenso Gesetzeskonform sein.

Bitte schön zum nochmal selbst lesen:

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gruss markus

Am 12.04.2012 14:31, schrieb Georg Wieser:

Hallo,

Ich durchforste doch nicht die AGB irgendeines Versorgers, das dauert viel zu lange. Ausserdem müssen die ebenso Gesetzeskonform sein. Da kann man doch gleich im Gesetz nachsehen.

Bitte schön zum nochmal selbst lesen:

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gruss markus

Am 12.04.2012 14:31, schrieb Georg Wieser:

Am 12.04.2012 14:31, schrieb Georg Wieser:

Nö, aus der NAV.

Möglich.

NAV, wenn man sie so auslegt.

Gruß Dieter

Das beinhaltet die Kenntnis der zugehörigen Vorschrifen nach DIN VDE. Im Besonderen 0100 und 18015.

Viel Spaß beim lesen gruss markus

Am 12.04.2012 11:10, schrieb Markus Freund:

Das beinhaltet die Kenntnis der zugehörigen Vorschrifen nach DIN VDE. Im Besonderen 0100 und 18015. Für die Abnahmeprüfung gilt natürlich wieder die Verordnung s.u.

Viel Spaß beim lesen gruss markus,

der weder Meister noch Ingenieur ist.

Am 12.04.2012 11:10, schrieb Markus Freund:

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