Mark Ise schrieb am 13.04.2012 14:18:
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Das könnte man z.B. heraus lesen, ja.
Also wenn ich den Umfang an Arbeiten ansehe die gemacht werden, wenn ein Auto in der Werkstatt instand gehalten wird, oder man sich das Berufsprofil eines Instandhaltungsmechanikers ansieht, gibt es allein für den Umfang des Punktes "Instandhaltungsarbeiten" wahrscheinlich ein nicht unerhebliches "Streitpotenzial". Die Juristen wollen ja auch etwas davon haben.
Wer das dann alles machen kann, darf, beides oder auch nicht, oder weder noch, ist - wahrscheinlich - schon wieder neuer Klärungsbedarf.