Was darf der Laie?

Apr 11, 2012 75 Replies

Mark Ise schrieb am 13.04.2012 14:18:

...

Das könnte man z.B. heraus lesen, ja.

Also wenn ich den Umfang an Arbeiten ansehe die gemacht werden, wenn ein Auto in der Werkstatt instand gehalten wird, oder man sich das Berufsprofil eines Instandhaltungsmechanikers ansieht, gibt es allein für den Umfang des Punktes "Instandhaltungsarbeiten" wahrscheinlich ein nicht unerhebliches "Streitpotenzial". Die Juristen wollen ja auch etwas davon haben.

Wer das dann alles machen kann, darf, beides oder auch nicht, oder weder noch, ist - wahrscheinlich - schon wieder neuer Klärungsbedarf.

Mark Ise schrieb:

[...]

Das von Dir hier angeführte dürfte der gängigen Meinung entsprechen, was "Laie" darf und was nicht. Im Zweifelsfall wird wohl auch ein Gericht so entscheiden.

Die interessante Frage ist aber doch, was passiert, wenn der Laie doch eine neue Steckdose montiert. Ich denke, wo kein Kläger, da keine Richter. Und selbst wenn etwas passiert, müsste man erst mal nachweisen, dass da unsauber gearbeitet wurde.

CU, Christian

Kannst Dir gleich die Papiere abholen, ääh den Personalweis abgeben.

Ach wo, gleich auf den Scheiterhaufen. ;-)

Gruß Dieter

Phphph...

-ras

am 2012-04-12 17:05 schrieb Markus Freund: ...

Hallo, zu diesem Thema habe ich meiner Schwester mal gesagt, sie dürfe eine Deckenlampe anschliessen, falls diese nur *zwei* Drähte hat. Sonst möge sie sich an jemanden wenden, der sich damit auskennt.

Reinhold Weniger Elektro-Installateur, Elektro-Ing/Software-Ing.

Am 13.04.2012 01:31, schrieb Peter Koerber:

Ack!

Viel interessanter ist der §11 "...zur teilweisen Deckung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen des Niederspannungsnetzes einschließlich Transformatorenstationen verlangen, ..."

Könnte für manchen PV Einspeiser lustig werden.

Butzo

Das stimmt, allerdings steht dort fachliche Qualifikation. Diese kann man im Zweifel nachweisen, indem man eine entsprechende Prüfung besteht.

gruss markus

Am 12.04.2012 18:30, schrieb Christian Treffler:

Da musst Du allerdings auch weiterlesen, denn der Satz bezieht sich auf den Abschnitt zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung. Im fortfolgenden auf den Spannungsabfall. Dieser muss muss nach Beendigung der Arbeiten mit einem geeigneten Messgerät geprüft werden.

gruss markus

Am 13.04.2012 00:46, schrieb Siegfried Schmidt:

Hallo,

das ist geregelt. Der Netzbetreiber und der Gesetzgeber sind daran interessiert, dass nur Leute am Strom fummeln, die wissen, was sie tun.

Erstens soll niemand gefährdet werden. Dazu müssen die Sicherheitsvorschriften bekannt sein und eingehalten werden. Das erfordert eben eine fachliche Qualifikation. Um das sicher zu stellen möchte der Netzbetreiber das überprüfen und führt eben ein Verzeichnis.

Zweitens möchte der Netzbetreiber auch keine "Schweinereien" im Netz haben. Deswegen muss nach Beendigung der Arbeiten gemessen werden.

Das dies ordnungsgemäß stattfindet, hat der Anschlussnehmer zu verantworten. Wenn etwas passiert, muss dieser nachweisen, dass nicht gefummelt wurde. Das kann er z.B. mit einer Rechnung vom einem berechtigten Auftragnehmer. Dieser widerum kann seinerseits mit dem Messprotokoll nachweisen, dass alles in Ordnung war.

Das bedeutet schließlich, dass eine Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Andernfalls hat einer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

gruss markus

Am 11.04.2012 19:17, schrieb Mark Ise:

Markus Freund schrieb:

gewöhne dir das bitte ab!

Lies dazu

formatting link

"Klaus Butzmann" schrieb im Newsbeitrag news:4f889635$0$7623$ snipped-for-privacy@newsspool1.arcor-online.net...

Viele "Versorger" oder Netzbetrieber machen davon auch gnadenlos (und nicht zu Unrecht) Gebrauch. Ruf doch mal deinen an und sag ihm Du möchtest eine 500KW Anlage anschalten. Der erzählt Dir dann schon was das kostet.

Am 15.04.2012 14:08, schrieb Georg Wieser:

Ja, typischerweise haben "meine" Netzanschlussanträge so ein MVA, und auch nur dann, wenn man gut verhandelt :-)

Butzo

Klaus Butzmann schrieb am 13.04.2012 23:10:

Wenn jemand Strom in der Größenordnung des Eigenverbrauchs einspeist, muss der Versorger nix umbauen und es entstehen keine Kosten für den Einspeiser. In dem Fall wird dessen Netz eher noch entlastet. Wenn man einen ganzen Acker mit Panelen zupflastert und von dem Ertrag leben will, dann ist es doch in Ordnung, wenn man sich auch an den Kosten beteiligen muss.

Am 15.04.2012 15:46, schrieb Mark Ise:

Stimmt, sind etwa 5kW Dauerleistung.

Butzo

"Klaus Butzmann" schrieb im Newsbeitrag news:4f8acbe0$0$7620$ snipped-for-privacy@newsspool1.arcor-online.net...

Was ist das?

Am 15.04.2012 20:20, schrieb Georg Wieser:

Stromversorgung für Strassen- und U-Bahnen, 10/20/30kV --> 600/750VDC :-)

Butzo

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Klaus Butzmann schrieb:

Nein, stimmt nicht. Wenn *einer* das macht, ist es wirklich kein Problem. Aber wenn viele bis alle im Ortsnetz das machen, gibt es massive Überspannungen.

Rückwärts ist nämlich nicht das Gleiche wie vorwärts: Das ortsnetz ist so ausgelegt, daß am Trafo die hohe (und wenig veränderliche Spannung anliegt und am fernen Ende die i. a. niedrigere - wenn man den Strom umdreht, dann ist die Spannung dort um soviel höher gegenüber dem Trafoabgang wie sie vorher niedriger war, und das geht nicht.

Ob das nun ein reales oder nur ein theoretisches Problem ist, ist eine andere Frage und hängt von der gesamten installierten Einspeiseleistung ab.

Gruß aus Bremen Ralf

Ralf . K u s m i e r z schrieb am 16.04.2012 05:34:

Wenn ich mich hier in der Gegend umsehe, dann hat nicht mal jedes 20. Haus eine PV-Anlage. Also zumindest derzeit entlastet jede neue private PV-Anlage das Netz. Die Trafos müssen weniger Leisten und über die Zuleitungen von den Kraftwerken fallen weniger Verluste an, weil die wenigen PV-Anlagen über kürzestem Weg und ohne Transformationsverluste direkt die Nachbarn versorgen können.

Wenn's (fast) jeder macht, ist das natürlich etwas Anderes, aber das wird ja sicher noch ein paar Dekaden dauern. Dann wird der Strom aus dem Netz aber vermutlich so teuer sein, dass man irgendwelche Kostenbeteiligungen an der Infrastruktur auch verschmerzen kann. Außerdem kann man dann die Kosten auf (fast) alle verteilen.

Also schrieb Volker Gringmuth:

Es gibt schließlich auch Leuchten mit eingebautem Schalter. Gerade die indirekten Leuchten für die Arbeitsflächenbeleuchtung in der Küche, die man unter die Oberschränke schraubt, haben das. Wenn es natürlich an völlig anderer Stelle sein sollte... da würde sich dann wohl eher der Einbau einer Steckdose empfehlen...

Ansgar

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