Hallo Gemeinde,
gegeben ist ein Verteilerkasten in einer Kleingartenanlage, der freistehend, aber logischerweise verschlossen ist. Untergebracht sind in diesem ein HAK mit 3x100A NH-Sicherung, ein Zähler und 3 Blöcke mit 3x63A Nezoed-Sicherungen. Lasttrenner ist nicht vorhanden. Ab da geht es weiter über Erdkabel zu mehreren Parzellen/Unterverteilungen.
Nun löste eine 63A-Neozed für einen Strang aus, und ein Laie (Kleingärtner schrauben ja gerne selbst), meinte sich den Schlüssel besorgen und die Sicherung selber austauschen zu müssen, was zur Folge hatte, dass diese natürlich sofort wieder defekt war.
Ich erfuhr erst später von seinem Vorgehen. Auch wenn meine EAE-Ausbildung lange zurückliegt, bin ich dennoch eigentlich der erste Ansprechpartner, auch wenn Arbeiten dann extern an einen Meister abgegeben werden.
§3 DGUV erklärt, dass Laien keine Elektroinstallationen im öffentlichen Bereich (denn das ist eine Kleingartenanlage) errichten/ändern/instandhalten dürfen, was klar ist, er zudem keine verschlossene Anschlüsse/Betriebstätten öffnen darf, wenn keine Elektrofachkraft anwesend ist.Abgesehen von o.g. unerlaubten Öffnen der Verteilung, dürfte er aber jedoch Schraubsicherungen selber wechseln ohne die Spannungsfreiheit feststellen zu müssen. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein Laie eine Sicherung einschrauben darf, selbst auch dann wenn - wie gegeben - ein Schluss nach wie vor vorliegt, dies ist recht "ungesund" für den Sockel/Material etc. bei 63A. Fehlerfall war hier halt nicht eine "normale" Überlast, zudem nicht in seiner Unterverteilung, sondern in einer Zuleitung zu mehreren Parzellen.
Was meint Ihr dazu?