Re: Was darf ich und was darf ich nicht - als Laie.

"Karl-Heinz Zimmer" schrieb (Selbstbau / Selbstinstalation)

Die AVBELTV ist Bestandteil ist des Vertrags, den Du mit Deinem Energieversorger (Verbindungsnetzbetreiber - VNB) hast. Hier ein Auszug:

"Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen."

Du siehst, hier ist die Rede von der Anlage, also nicht von daran angeschlossenen Geräten.

Interessant zu den Geräten:

"Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend dem in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sind. Das Zeichen einer amtlich anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel VDE-Zeichen, GS-Zeichen) bekundet, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind."

Also verbietet Dir Dein Stromlieferant, Strom durch böse (TM) Installation an böse (TM) Geräte zu leiten.

Ansonsten ist zu beachten: BGB Produkthaftungsgesetz und wenns ganz schlimm kommt: StGB bzw. Bibel - Gebot Nr. 5 :-)

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Carsten Kreft
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Hallo, Karl-Heinz,

Du (khz) meintest am 27.09.03:

Gegenüber dem Staat: ja. Gegenüber Deinem Versorger (EVU): Du hast mit Deinem Versorger einen Vertrag abgeschlossen, den beide Teile einzuhalten haben. TAB und ABEltV gehören dazu. Aber das ist nicht Strafrecht.

Klar: Vertragsverstoss. Dann kann Dein Versorger Dich abklemmen, eventuell auch Schadensersatz von Dir fordern. Mehr nicht.

Viele Grüße! Helmut

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Helmut Hullen

Hallo Karl-Heinz,

Kommst du dir nicht etwas scheinheilig vor, hier nach etwas zu fragen, worüber Du drei Tage vorher in mehr als 30 Postings in drh lautstark und im Brustton eigener Überzeugung andere belehrt hast?

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Klar, Siegfried, ich kommen mir _natürlich_ etwas scheinheilig vor, das ändert aber nichts daran, dass ich nun endlich WISSEN will, ob meine im Brustton der Überzeugung vorgetragenen Behauptungen zutreffend waren oder nicht: Meine Neugier ist stärker als meine Zerknirschung. :-))

Du kannst es aber auch anders sehen: Ich war mir tatsächlich _sicher_ recht zu haben und schon fix und fertig, weil ich einfach nicht den passenden Beleg finden konnte - daher frage ich nun hier, denn ich bilde mir ein, dass man in der Ausbildung genau lernt, was der dumpfe Laie selber machen darf und wozu der die Abnahme durch den eingetragenen Spezialisten benötigt.

Irgendwie ist das schon komisch: man bildet sich ein, einer Sache 100% sicher zu sein, verkündet diese entsprechend lautstark, wird kritisch gefragt, versucht den Beweis zu finden, dass man Recht hat, aber NIX DA!

Es fällt mir (abgesehen von der üblichen Sturheit) in diesem Fall wirklich ausgesprochen schwer, meine Meinung zu ändern: wie gesagt, ich war mir völlig sicher, dass es _nicht_ _erlaubt_ ist, eine selbstgebastelte, elektrische Geschichte (egal ob Apparat, oder Eigenbau-Verlängerung) ans Netz zu hängen. Bloss: wenn es nicht erlaubt ist, muss das doch irgendwo stehen, aber wo??

Karl-Heinz

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Karl-Heinz Zimmer

Hallo Karl-Heinz,

Dann ist ja alles in Ordnung. ;-))

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Jeder kann sich mal unsicher f=FChlen, selbst dann, wenn er sich vor f=FCnf Minuten noch in absolut sicherer, felsenfester Position w=E4hnte. Und in meinen Augen ist es eher ein Zeichen von St=E4rke als von Schw=E4che oder Scheinheiligkeit, wenn so eine Unsicherheit =FCberhaupt zugelassen und ihr Rechnung getragen wird.

So gesehen rechne ich es Karl-Heinz sogar hoch an, das spricht f=FCr ihn.

Sein Posting zeigt: Er ist sehr stark an der Sache ansich interessiert (wie ich =FCbrigens auch), und weniger an pers=F6nlichem Gerangel. Die gestellte Frage hat stellenweise richtigen Religions- und Tabucharakter und wird von den Beteiligten oft mit entsprechender Vehemenz gef=FChrt. Solche Diskussionen triften nicht selten ab in gegenseitige Beschimpfungen, bei denen dann die Fragekl=E4rung auf der Strecke bleibt.

Dein Posting - das als einzige Aussage eine (versuchte) Diffamierung hat - finde ich da schon wesentlich mehr daneben. Denn es tr=E4gt nichts zur Kl=E4rung der Sachlage bei, im Gegenteil.

Bis dann,

- Mark

--=20 AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer

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Mark Henning

Ei, sch=F6n, dass ihr euch hier doch vertragt. :-D

Bis dann,

- Mark

--=20 AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer

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Mark Henning

Jau, ich bin tatsächlich sehr daran interessiert, endlich herauszufinden, ob ich nun richtig lag oder daneben - die Wahrheitssuche gestaltet sich jedoch unerwartet umständlich, wird vermutlich darauf hinauslaufen, dass ich mir mal die Zeit nehmen muss, die entsprechende Berufsschule ausfindig zu machen und dort den richtigen Lehrer zu finden: Da sollte man doch Bescheid wissen über das _warum_ - und nicht bloss sagen Weiss doch jeder, dass man Selbstbauten ohne Abnahme nicht anklemmen darf!

Na ja, ganz so doll fand ich es nicht - lockerte den Thread etwas auf und war behilflich, mir meinen Humor zurückzubringen: wenn man sich so in etwas verrennt, bleibt leicht der Spass dabei auf der Strecke und dann kommt es tatsächlich zu Beinahe-Religionskriegen wie die von mir eifrig mitbetriebenen Rangeleien der vergangenen Wochen... :-D

Karl-Heinz

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Karl-Heinz Zimmer

Deine Meinugn in Ehren, aber da ist eben leider /nicht/ gesagt, ob es (neben dem Vertragsverstoss meinerseits gegen den Energieversorger) noch andere, rechtliche Probleme gibt: es ging doch explizit darum, ob das Anklemmen verboten ist. Der Vertrag mit dem Energieversorger betrifft ja bloss die Anlage - nicht Eigenbauten (egal, ob selbstgebauter Mixter oder selbstgebaute Verlängerungsschnur), die per Stecker einge- stöpselt werden: ich bildete mir halt ein, dass die Inbetriebnahme solcher Basteleien ebenfalls nur nach ordentlicher Abnahme gestattet ist - hat nix mit Versicherungsfragen zu tun momentan, geht bloss um die rein abstrakte Betrachtung, ob es erlaubt ist, oder nicht.

Karl-Heinz

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Karl-Heinz Zimmer

Du meinst, solange ich diese Selbstbauten nicht gewerblich anschliesse, sondern bloss für mich daheim herumwurstele, bewege ich mich quasi in einem rechtsfreien Raum - solange nix passiert?

Ehrlich gesagt, fällt es mir ausgesprochen schwer, dies zu glauben.

Obwohl (wie hier ja oft genug gefordert) ich natürlich meine Behauptung des Gegenteils ebenfalls mit etwas mehr als einem 'festen Glauben' :-) untermauern müsste. Nenne es einen Wahn, aber mir ist so, als hätte ich irgendwann mal irgendwo ganz zweifelsfrei erfahren, dass es eben /doch/ ein solches Verbot gibt, bloss bin ich nun in der Bredouille, weil ich mangels exakter Erinnerung den Beweis schuldig bleiben muss.

Karl-Heinz

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Karl-Heinz Zimmer

Hallo, Juergen,

Du (j_bors) meintest am 29.09.03:

Da gibt es genug Beispiele, bei denen grandioser Pfusch verkauft wurde. Der mindert bestenfalls den Verkaufspreis. Mehr nicht.

Eben - erst wenn etwas passiert.

Eben - Pfusch. Aber kein Verstoss gegen irgendwelche Gesetze oder Verordnungen. Wie beim Gebrauchtwagenhandel, wie beim Hundehandel.

Viele Grüße! Helmut

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Helmut Hullen

Juergen Bors schrieb...

Ist der von vielen Elektrounternehmen angebotene E-Check soweit=20 ausreichend und sollte man den zur eigenen Absicherung bei Wohnungskauf=20 machen lassen?

- Heinz

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Heinz Saathoff

Hallo Helmut!

Am 29.09.2003 schriebst du (HHullen snipped-for-privacy@BTX.dtag.de):

Naja. Wenn du ein Haus kaufst, ist das auch eher eine zivilrechliche Angelegenheit, und nichts was den Staatsanwalt interessiert, es sei denn, du störst durch deine elektrischen Einrichtungen den Funkverkehr oder setzt den Zaun zum Nachbargrundstück unter harte Hochspannung (Mordversuch?). Die Grenzen sind also schon fliessend, je nach dem, wie arg man es treibt...

Es muss also nicht erst etwas passieren, der Versuch reicht schon...

Mit freundlichen Gruessen

Juergen Bors

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Juergen Bors

Gibt es da nicht etwas von wegen nicht genehmigte Sendeanlage?

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Martin D. Bartsch

Hallo, Martin,

Du (M.D.Bartsch) meintest am 30.09.03:

Ich könnte ja behaupten, dass das ein Schweissgerät ist.

Viele Grüße! Helmut

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Helmut Hullen

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