Frage rechtliche Lage bei Elektroarbeiten

Hallo,

ich habe letztens bei einer Bekannten einige Lampen u.s.w. in Ihrem "neuen", bereits etwas betagten Häuschen installiert. Dort waren z.B.. an einer Brennstelle an der Decke die Phase nicht an schwarz oder braun gelegt, sondern auf blau. Auch an anderen Stellen war einiges recht seltsam, vergammelt und recht unfachmännisch ausgeführt was ein Blick in den Schaltkasten bestätigte. Auch waren einige Schutzleiter abgeschnitten oder so kurz, daß man sie kaum verwenden konnte. Ich habe sie mehrfach gebeten (unter Zeugen) daß sie sich baldmöglichst mit ihrem Vermieter und einem Elektroninstallateur in Verbindung setzen soll, der die Elektrik komplett in Ordnung bringen soll. Ich habe ihr die Sachen (mit einem mulmigen Gefühl) so gut es ging angeschlossen, weil es halt eilig und nicht viel Zeit für Diskussionen war. Die Frage..bin ich rechtlich aus dem Schneider falls etwas passieren sollte (was ich jetzt nicht direkt erwarte)? Zur Info, ich bin Dipl. Ing. Elektronik also nicht ganz fachfremd, wenn es auch nicht gerade mein Spezialgebiet ist.

Danke schon mal für Eure Meinungen!

Gruß Michael

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Michael Amann
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In erster Linie bist für mich ein A...

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Franz Glaser (KN)

Nur hat Dich D..p niemand gefragt

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Michael Amann

Franz,

bist Du mit dem falschen Fuss aufgestanden?

Wass soll das?

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Uwe Bonnes

Wenn du sie auf die Mängel aufmerksam gemacht hast und die Sachen obwohl es schnell ging "fachmännisch" angeschlossen hast, hast du nichts zu befürchten. Du bist schliesslich nicht befugt Ihr den Strom abzuklemmen weil die Anlage nicht in Ordnung ist. Sie hat als Betreiber der Anlage die Pflicht diese in Ordnung zu halten und nicht du.

ci

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Carsten Ihlo

Wenn etwas passieren sollte, wäre ich an Deiner Stelle nicht sicher, aus dem Schneider zu sein. Vor Gericht (und auf hoher See) sind wir in Gottes Hand.

Die Leute in de.soc.rechtmisc, können sicher eher sagen, wie dick der Strick ist, der einem gedreht werden kann, wenn man als Fachkundiger (für den Du Dich ja hältst, sonst hättest Du die Installation ja nicht vorgenommen) einen gefährlichen Mangel siehst und anschließend nichts unternimmst. Ich würde mich nicht wundern, wenn Dir das ein Richter als schuldhaftes Handeln auslegete.

Und dann ist noch die Frage, ob Du wirklich berechtigt warst, die Installation durchzuführen. Auch bezüglich der Handwerksordnung kennen sich einige Kollegen in de.soc.recht.misc aus.

Michael Dahms

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Michael Dahms

Was sollte er denn unternehmen? Soll er Ihr den Strom abklemmen oder einfach einen E-Techniker beauftragen? Oder vieleicht den TÜV informieren? Er hat mit dem eindeutigen Hinweis (unter Zeugen) das die Anlage Mängel hat alles getan was er tun muss (oder nicht muss). Somit *ist* er aus dem Schneider.

Ein Verstoß gegen die HwO liegt nicht vor, da er diese Arbeiten nicht gewerblich betrieben hat sondern im Zuge der *Nachbarschaftshilfe* . Es liegt evtl. ein Verstoß gegen die Richtlinien des EVU vor, da er als nicht konzessionierter Techniker Arbeiten an einer Anlage des EVU ausgeführt hat. Aber glaub mir. Das EVU sieht das bei kleineren Arbeiten überhaupt nicht so eng. Zumal ja eine fachunterwiesene Person zugange war.

Mein Fazit: Er hat nichts zu befürchten.

ci

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Carsten Ihlo

Ist das Dein normaler Umgangston? Ich will das nur wissen, damit ich meinen Filter entsprechend anpassen kann.

Gruß Gerd

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Gerd Kluger

Wahrscheinlich ist es böse auf jeden, der seine Firma mit so etwas nicht beauftragt...?

Grüße,

Björn

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Bjoern Schliessmann

Was soll das, bitte? Falsches Kraut geraucht, oder muß man jetzt die Filter anpassen?

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Lars Mueller

Warum? Er wolle wahrscheinlich *Amann* sagen.

ci

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Carsten Ihlo

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Uwe Bonnes schrieb:

Nö, der ist immer so.

Wenn er das wüßte ...

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Carsten Ihlo schrieb:

Die Finger von lassen!

Da wäre ich mitr nicht so sicher.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Das wäre halt zu klären. Oft ist dann doch nicht das Wort gemeint, das der Leser sich vorstellt, aber es kann jetzt wohl nur einer klären, was er sagen wollte und wie es gemeint war, also wie das unbekannte Wort begründet war.

Gruß Lars

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Lars Mueller

Du paß auf, Bremer Stadtmusikant :-)

er schreibt, er habe _installiert_

danach hat er eine marode Baracke hinterlassen.

und nun schlottern ihm die Knie, weil er zum Installieren nicht befugt ist trotz Dipl.-Ing. und womöglich zur Haftung heran gezogen werden könnte.

Er windet sich wie eine Schlange, daß er eh unter Zeugen auf die Mängel aufmerksam gemacht habe.

DANN HÄTTE ER DORT NIX TUN DÜRFEN sondern er hätte dafür sorgen müssen, daß nach seinen Kenntnissen die ganze Anlage vom Netz genommen werden muß.

Soweit hat es die halbseidene Juristerei in der Ingenieurs- ausbildung gebracht, das ist eine Schande, daß ihr das nicht schnallt.

Steckt mich meinetwegen ins Filter.

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Franz Glaser (KN)

Man muß dazu sagen, Glasi und mich verbindet eine lange "Freundschaft", von daher konnte von ihm nichts Hilfreiches kommen. Egal welche Frage ich gestellt und wie auch immer ich sie formuliert hätte. Sein Umgangston ist eigentlich seit ich ihn aus den NGs kenne, immer so. Statt auf Fragen sachlich zu antworten oder einfach ruhig zu sein wenn man keine Ahnung hat, greift er andere auf Kleinkinderniveau an. Vermutlich vergisst er einfach das eine oder andere Mal morgens seine Pillen zu nehmen und explodiert dann auf die oben lesbare Weise.

Eigentlich ein armer Mensch.....

Michael

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Michael Amann

Ja, aber manchmal kann man aus "politischen Gründen" nicht so ohne weiteres "Nein" sagen, wobei ich das am Liebsten getan hätte. Ein unbedarfter Laie würde einem das womöglich sofort als mangelnde Hilfsbereitschaft auslegen. Man kann z.B. eine Witwe mit ihren Kindern nach einem schweren Schicksalsschlag, nicht einfach so im Dunkeln sitzen lassen.....

Gruß Michael

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Michael Amann

Ralf Kusmierz schrieb:

Jemandem einige Deckenlampen anbringen, die sich nichteinmal im Handbereich befinden, ist nicht strafbar.

Er hat die Leute auf die Mängel hingewiesen. Man kann "mündige" Mitmenschen nicht zu ihrem Glück zwingen.

Allerdings würd ich von solch "innovativen" Installationen bewußt meine Finger von lassen.

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horst-d.winzler

Michael Amann schrieb:

Hallo Michael, wenn es sich um Leuchten handelt, die sich nicht einmal im Handbereich befinden, muß man sich auch keine großen Gedanken machen.

Etwas anderes wäre es, wenn du zB im Altbau eine Waschmaschine anschließt. Diese wie nicht unüblich, neben der Badewanne steht, dann mußt du ev. eine neu Ltg. installieren. Sowie auch einen Potentialausgleich, so nicht vorhanden. Denn in so einem Fall kommt man um "mehr Überlegungen" nicht davon.

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horst-d.winzler

Und ich hatte noch gehofft, daß das doch anders gemeint war, als es rüber kam. :-(

Nebenbei: Reparier mal deinen Zeilenumbruch. Das nervt.

Lars

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Lars Mueller

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