Frage rechtliche Lage bei Elektroarbeiten

Überleg mal, in wieweit du sinnentstellend gequotet hast. Der ganze Satz lautete:

"Du willst eine juristische Antwort und hast sie nach ca. 2 Wochen und 50 Postings hier noch nicht bekommen. Überdenk das mal."

Ich habe auf den Teil mit der einzigen Frage im ganzen OP, der mir eindeutig juristisch erschien, keine Antworten gefunden, die das geklärt hätten. Du vielleicht? Ich zitiere das OP ab der Stelle, an der die Frage beginnt:

|[...] Die Frage..bin ich rechtlich aus dem Schneider falls etwas ^^^^^^^^^ |passieren sollte (was ich jetzt nicht direkt erwarte)? Zur Info, |ich bin Dipl. Ing. Elektronik also nicht ganz fachfremd, wenn es |auch nicht gerade mein Spezialgebiet ist. | |Danke schon mal für Eure Meinungen!

Außer den Zeilenumbrüchen habe ich nichts geändert, heimlich weggenommen oder hinzugefügt.

Gruß Lars

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Lars Mueller
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Ich hatte es so verstanden, daß er die Schutzleiter angeschlossen und sich überwiegend über deren Länge erregt hatte.

Gruß Lars

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Lars Mueller

Am 2006-01-25 schrieb Thomas Einzel:

Man man man.

DIN 40705 meint (frei übersetzt): Wenn in einer Leitung eine hellblaue Leitung vorhanden ist, so ist diese für den N zu verwenden, wenn ein N gebraucht wird.

Was ist daran so unklar?

Egal. Privat hast du aber sicher schon mehrere Leuchten angebracht. Sicher hast du auch jedesmal messtechnisch überprüft, welche der Leitungen denn nun der N ist, oder?

Sobald du einen Stromkreis schließt, so dass ein Verbraucher Strom aufnimmt, nimmst du eine elektrische Anlage in Betrieb. Ich glaube kaum, dass du das Posting ohne Strom schreibst...

Mir ist nicht zum Lachen...

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Juergen Bors

Am 2006-01-24 schrieb Ansgar Strickerschmidt:

Und diese blaue Leitung landet bei dir direkt an der Lampe? Das glaube ich dir nicht. Ich sprach nicht umsonst von Lampenleitung...

Grundsätzlich, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht: Ja, sofort.

Der normale Vorgang ist: Missstand erkennen, den Auftraggeber benachrichtigen und den Auftrag erweitern lassen um den Missstand umgehend zu beseitigen. So wird es auch in VDE gefordert: Eine Anlage ist auf dem Stand der Technik zu halten.

Ansonsten sollte man sich schriftlich absichern, dass dem Betreiber der Anlage der Missstand bekannt ist und ihn auch schriftlich auffordern, diesen Missstand umgehend beseitigen zu lassen. Dieses lässt man sich unterschreiben und gut ist. Aber darauf hätte der OP auch selbst kommen können.

Wenn dann noch etwas passiert, muss der OP dem Richter nur glaubhaft erklären können, warum er den Missstand nicht gleich selbst beseitigt hat. "Keine Lust" oder "Keine Zeit" kommt auch mit dem Schrieb ganz schlecht beim Richter an...

Schaue einfach mal in deinen Vertrag, den du mit deinem Netzbetreiber abgeschlossen hast: Normalerweise steht da etwas davon, dass eine Anlage nur betrieben werden darf, wenn sie vollständig VDE entspricht. Es gibt durchaus Meister bei den Netzbetreibern, die auch berechtigt sind, laufende Anlagen hinter dem Übergabepunkt außer Betrieb zu nehmen, wenn sie nicht den Vertragsbestimmungen entsprechen. Eine Gefährdung des Netzes muss dabei nicht einmal direkt bestehen. Eine mögliche Gefährdung Dritter reicht schon völlig aus. Darf übrigens jeder Elektriker.

Deine Feuerversicherung fordert oft sogar noch mehr als nur VDE. Die Versicherungen haben zum Teil noch heftigere Forderungen. Nur so am Rande...

Es ist ein dezenter Unterschied, ob du dich Maler oder Elektro Ingenieur nennst. Von einem Elektro Ing wird erwartet, dass ihm klar ist, was er da tut und welche Folgen sein Handeln hat. Also: Entweder er lässt die Finger von Dingen die er nicht kann, oder er handelt wie ein Fachmann.

Nein. Schuld ist immer der, der an dem betroffenen Anlagenteil zuletzt gearbeitet hat. Vorschäden hat dieser ja zu beseitigen. Ein E Ing darf an elektrischen Anlagen arbeiten. Wenn er es tut, muss er aber handeln wie ein Fachmann und das hat er offenbar nicht. Sonst hätte er eine Abnahme der Reparatur machen müssen und ein Messprotokoll anfertigen müssen und einen Schadensbericht hinterlassen. So einfach ist das. Ansonsten muss jeder Betreiber eben selbst an seiner eigenen Anlage rumschrauben...

Ich sehe in diesem Satz keinen Zusammenhang zu dem, was ich geschrieben habe.

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Juergen Bors

Juergen Bors schrieb: ...

Hallo Jürgen, hattest du den Tag nur schlechte Laune, oder bist du öfter so ... eigenartig drauf? Mir ist daran genau nichts unklar...

Nein meßtechnich überprüft habe ich das nicht, nur mit einem Minipol kurz geprüft (alle Leitungen mit PE). ...

Nicht? Unverständlich das ist.

Vergleiche mal die beiden Absätze, AFAIK ist beides von dir:

"... so hast du die Anlage erst dann in Betrieb zu nehmen, wenn sie VDE entspricht. Das hast du deiner Versicherung (und auch dem EVU) mal so zugesagt..." "... Sobald du einen Stromkreis schließt, so dass ein Verbraucher Strom aufnimmt, nimmst du eine elektrische Anlage in Betrieb..."

Das entbehrt nicht einer gewissen Komik.

Thomas (sorry, war 2 Wochen offline)

Reply to
Thomas Einzel

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