Frage rechtliche Lage bei Elektroarbeiten

Franz Glaser (KN) schrieb:

Eher *wo*anders als Du, nämlich in der Kultur, in der jemand abgemahnt werden kann, wenn er alte Zeitschriften bei EBay verkauft, und die Heft-CD ein Programm enthält, das neuerdings als "böse" eingestuft wird. Ohne jetzt zu sehr OT zu werden ;-) habe ich für diese Selbstbediener und Wegelagerer kein Verständnis mehr. IMO ist jedenfalls, um das abzuschließen, der OP guten Willens aber zu gutmütig gewesen und hat jetzt Angst vor den Wegelagerern. ;-)

Bei "Phase auf Blau" hätte ich persönlich zwar auch nur noch übergangsweise(!) eine Stehlampe für die Steckose empfohlen, bis das mit dem Vermieter geklärt ist- aber vor 10 Jahren wäre ich auch noch jugendlicher und sorgloser gewesen.

Bin jetzt überfragt, was genau Du meinst, weil ich Kaprun nicht verfolgt habe...

Das Problem (oder Dein Problem?) scheint mir mehr, dass in der jetzigen Zeit alle sich dem Geld unterordnen müssen. Aber das betrifft alle Berufe, nicht nur Techniker, sondern bestimmt genauso Ärzte, Polizisten, ehrliche (!) Rechtsanwälte und andere ehrbare Berufe ;-) Sprich: Der Strommast muss billig sein. Das *ist* die Anforderung an den Ingenieur. Und wer kann vertreten, ob er in 20 Jahren mit einer pessimistischen Einschätzung Recht haben wird oder nicht? Dafür gibt es wieder Kaufleute, die das Risiko ausrechnen...

Grüße Kristian

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Kristian Schmees
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Helmut Hullen schrieb:

Inwiefern?

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Kristian Schmees

Du vergißt, daß der OP kein Installateur ist und es vermutlich ein nicht unerheblicher Aufwand und dann eben erst recht ein nicht unerhebliches Risiko ist, die komplette Anlage neu zu machen. Wenn er schon Angst davor hat, eine Lampe anzuschließen, dann sollte er sie mit recht haben, als ungeübter nicht-Fachmann, ein fremdes Haus neu zu verkabeln. Davon abgesehen wird er wohl kaum die Ausrüstung für diesen Fall dabei gehabt haben.

Lars

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Lars Mueller

Nein, das ist die Anforderung an den Kaufmann. Die Anforderung an den Ingenieur ist: Der Strommast muß sicher sein, die Menschen müssen sich auf ihn verlassen können. Es gibt keine Instanz mehr in punkto Sicherheit und technischen Fortschritt als die Ingenieure. Die/wir haben die/unsere Verpflichtung, Manns zu stehen auch gegen die BWL und die Jura!

Du kannst mein A... als Arschkriecher verlängern, damit endlich Ruhe ist im Kontor.

Btw.: Der Richter im österreichischen Kaprun-Prozeß hat den amerikanischen Advokaten Feagan aus dem Gerichtssaal hinausgeschmissen. Ob sich das ein deutscher Richter trauen würde, das bezweifle ich. Es sind nicht alle Juristen dumm.

MfG

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Franz Glaser (KN)

Franz Glaser (KN) schrieb: ...

Hallo, du hast ja völlig Recht. Allerdings sind es nur kleine Minderheiten, die es sich ein "nein" gegen Meinungen/Forderungen des Managements mit ihren Controllern wirtschaftlich leisten. Spätestens wenn sie einen gefunden haben der "ja" sagt - und tschüß.

Das ist richtig. Wenn man wirtschaftlich völlig unabhängig ist, steht man das auch zu 100% durch. In allen anderen Fällen gibt es individuelle Schmerzgrenzen, die wohl in einigen, wenigen Fällen nur noch ein abwägen zwischen "was kann mir max. passieren wenn ich das mache oder nicht mache" zu Folge haben. Zum Glück stand ich noch nie vor einer solchen Entscheidung. ...

Bei klaren Fällen ist alles einfach. Noch einfacher ist es, wenn es einen nicht betrifft. Die Leute haben in der verlogenen Welt verlernt "nein" zu sagen oder ein "nein" als ggf. positive Meinung zu akzeptieren, es gibt höchstens noch ein "ja, aber", um im worst case "nicht Schuld zu sein".

Wenn du z.B. heute ein Projekt leiten sollst was in einem Jahr zum finalen Produkt führen soll, das aber nach der eigenen und der Erfahrung anderer 1,5...2 Jahre dauert und du vertrittst, dass das niemals in 1 Jahr zu schaffen ist, aber ein anderer sagt "kein Problem", wer bekommt den Job? Nein, einen Lerneffekt gibt es dabei beim oberen Management nicht, das nächste mal soll es wieder in 1 Jahr gehen und dauert real zwei.

Da sind wir wieder beim Thema Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.

Eigentlich kannst du froh sein da nur noch zuschauen zu müssen, amüsiere dich doch einfach darüber...

Thomas

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Thomas Einzel

So simpel ist das nicht, ich bin ja nicht in Pension ;-))

Im hiesigen Fall ging es um vorauseilenden Gehorsam, um Schleichen und Schleimen bevor überhaupt was passiert ist. Und dann steht dabei, daß er Diplomingenieur ist.

Ein Armutszeugnis!

MfG

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Franz Glaser (KN)

Wenn er das Problem nicht selber beheben kann, kann er es ja kaum auf sich beruhen lassen.

Wenn ein Feund bittet, beim Winterreifenwechsel zu helfen und man sieht dann, das die Bremsflüssigkeit schon raustropft und er sagt, da kümmerte er sich nächste Woche drum, er führe bis dahin etwas vorsichtiger, was dann?

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Martin D. Bartsch

Dann ändert aber das posting in der dsie auch nichts mehr an der peinlichen Situation, es rittert ihn bloß noch tiefer hinein :-P

(wobei ich das wortwörtlich verstanden habe)

Ich laß mich nicht beirren.

MfG

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Franz Glaser (KN)

Am 2006-01-21 schrieb Thomas Einzel:

Und? Nun schreibst du doch schon selbst, warum in einer Lampenleitung kein schwarzer N sein darf.

Wieviele Leuchten hast du in Privathaushalten als Elektriker schon angeschlossen? Es sind sicher sehr wenige im Verhältnis zu den Verkauften.

Das passiert aber nun wirklich, wenn er Farbe auf Farbe klemmt. Im Endeffekt hat das aber dann auch heute den oben beschriebenen Effekt, denn auch heute haben E27 Fassungen einen Gewinde- und einen Fußkontakt.

Egal wie eine Anlage aussieht, so hast du die Anlage erst dann in Betrieb zu nehmen, wenn sie VDE entspricht. Das hast du deiner Versicherung (und auch dem EVU) mal so zugesagt.

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Juergen Bors

Du solltest Dich einfach einmal in der Art Dich zu äußern mässigen. Vielleicht klappt das dann hier auch von Deiner Seite mit dem Diskutieren. Du kannst Dir ja mal ein Beispiel an den anderen hier im Thread nehmen. Ich weiß ja nicht wie Du Dich zuhause oder in der Firma unterhältst, aber wenn Du jeden, der sich nicht nach Deinen Vorstellungen verhält gleich übelst beschimpfst, wirst sicherlich ein armer, vereinsamter Mann sein.

Nochmal für Dich. Es war lediglich eine Frage nach der Rechtslage bei solchen Arbeiten, wenn man von solchen Zuständen weiß. Es hingen weder blanke Drähte von der Decke noch wurde ohne Sicherungen gearbeitet. Es war lediglich eine Installation, die von irgendjemandem nachlässig durchgeführt wurde, die ich nicht so gemacht hätte. Ich habe die Bekannte darauf hingewiesen und meine Funzeln so gut es ging installiert um sie nicht im Dunkeln sitzen zu lassen.

Daß Du natürlich niemandem einen Gefallen tust, kann ich mir lebhaft vorstellen....

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Michael Amann

Hat er auch nicht. Er hat mitgeteilt, daß eine Lösung dringlich sei und zwei Lösungen vorgeschlagen.

Wenn ein Draht eine falsche Farbe hat, dann bedeutet das nicht, daß unmittelbar das Haus abbrennt, oder der Mieter einen tödlichen elektrischen Schlag bekommt, wenn er den Lichtschalter betätigt. Daher wäre der Fall eher mit einem Getriebedefekt oder nicht gewechseltem Zahnriemen zu vergleichen. Das kann auch fürchterliche Folgen haben wenn der Motor z.B. während der Fahrt auf der Autobahn zerfetzt wird. Wirst du einem Bekannten, dessen Zahnriemen nicht ordnungsgemäß gewartet wurde, auch die Reifen zerstechen und den Motor mit dem Hammer zertrümmern, damit er einen neuen einbauen lassen muß?

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Lars Mueller

Du hast recht, das werd ich mir von dir beherzigen.

Dich werd ich mir zum Vorbild nehmen.

No Servas

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Franz Glaser (KN)

Na gut, dann können wir vielleicht auch mal ohne Ärger und Beleidigungen, sachlich diskutieren....

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Michael Amann

Nachdem mir gerade vorgestern eine Sicherung (16A) durchbrannte (ja, hier in F sind Schmelzsicherungen noch sehr beliebt), weil der Grill auf einmal einen Gehäuseschluß hat, halte ich abgekniffene Schutzleiter doch für kritisch. (Dieser Grill hätte 220V auf dem Gehäuse gehabt)

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Martin D. Bartsch

Juergen Bors schrub:

Aber ein blauer Nicht-N... einfachster Fall: ein Serienschalter

  • dreiadriges Installationskabel braun-blau-gn/ge. Braun bringt L hin, Blau bringt geschalteten L zurück.

Die Frage ist ja: Die fragliche Anlage ist ja längst in Betrieb. Muss oder darf sie jemand, der eben selbst keinem EVU und keiner Versicherung etwas zugesagt hat, der gleichwohl Fachmann ist und Kenntnis von den Mängeln erlangt, die Anlage außer Betrieb nehmen? Ich denke: nein. Darf er daran arbeiten und im Auftrag des Nutzers einfache Veränderungen vornehmen, die kein EVU zu interessieren haben, da hinter dem verplombten Übergabepunkt und nicht die Versorgung gefährdend? Ich denke ja. OK, in den Vertragsstatuten steht auch, dass die Anlagen normgerecht sein müssen. Aber dafür ist der Vertragsnehmer und nicht der Gelegenheits-Heimwerker zuständig. Im Schadensfall wird sich die Versicherung um die genauen Umstände kümmern und feststellen, wer den eigentlichen Schaden verursacht hat. Und wenn die Arbeiten eher eine Verbesserung als eine Verschlechterung bewirkt haben, dürfte der OP auch aus dem Schneider sein. Genauso, wenn er, sagen wir, im Esszimmer eine Lampe angebracht hat, und im Bad kommt jemand zu Schaden, und es gibt keinen ursächlichen Zusammenhang.

Ansgar

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Ansgar Strickerschmidt

AVBEltV §12

2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

MfG

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Bernd Löffler

So lautet die Verordnung und das ist gut so.

Elektroinstallateur ist eine Menge mehr als Elektrotechniker, ich zum Beispiel bin kein Elektroninstallateur obwohl ich (in AT) sogar Hochspannungsinstallationen ausführen darf aber Hausinstallationen nicht (habe beides noch nicht gemacht)

Trotzdem trau ich mir zu, bei mir im Haus mit großer Sorgfalt eine Steckdose oder eine Lampe zu installieren oder einen Schalter zu verlegen, ohne dafür einen Installateur herbei zu holen. Dann frag ich aber nicht die gesammelte Menge um einen Persilschein sondern ich weiß allein, daß ich es 150%+Reserve gemacht habe, daß alle Klemmen sitzen, daß nix unterdimensioniert ist und erinnere mich an alle Praktikantenschelten von anno jenseits.

MfG

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Franz Glaser (KN)

Es war übrigens das Netzkabel. Ein Schluß zwischen Phase und Schutzleiter. Keine sichtbare Beschädigung

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Martin D. Bartsch

Hallo Bernd,

Wenn schon, dann musst du den §1 auch mit zitieren.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Und genau so ists bei mir auch. Ich habe aus dem was ich vorfand das Beste gemacht. Alle Klemmen mindestens doppelt kontrolliert, auf brüchige Isolationen untersucht und mögliche Berührmöglichkeiten unter den Leitern/Gehäuse untersucht. Ganz zu schweigen vom richtigen Kabel- und Installationsmaterial. Rein fachlich kann ich mir nichts vorwerfen und ich wollte auch keinen Persilschein von der ganzen NG. Daß L aber plötzlich auf Blau liegt interessiert eine Glühbirne nicht, dennoch ist es IMO nicht okay und sollte korrigiert werden. Ich wollte lediglich wissen was passiert wenn man als -vor Gericht gesehen- Fachmann den Zustand der Installation erkennt und irgendwo was passiert und sei es im Keller wo ich gar nix gemacht habe. Reicht da ein dringender Hinweis daß das umgehend von einem Elektriker behoben werden soll? Das war alles, also nix Kriminelles oder Hinterhältiges....

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Michael Amann

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